(1)Absatz eins,(Verfassungsbestimmung) § 1 und § 60 Z 1 lit. a treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. § 6 Abs. 3 tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Paragraph eins und Paragraph 60, Ziffer eins, Litera a, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. P... mehr lesen...
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:1.Ziffer einssoweit sie dem Bund zukommt,a)Litera a(Verfassungsbestimmung) hinsichtlich des § 1 und des § 6 Abs. 3 die Bundesregierung;(Verfassungsbestimmung) hinsichtlich des Paragraph eins und des Paragraph 6, Absatz 3, die Bundesregierung;... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Standortgemeinden können nach einem Beschluss der Gemeindevertretung auf Grundlage einer Vereinbarung mit den Projektwerbern Entgelte für eine nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes neu errichtete Photovoltaikanlage und Windkraftanlage erhalten.(2)Absatz 2,Vereinbarungen gemä... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Auf die Erzeugungsbeitragswerte ist die mengenwirksame jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen des jeweiligen Bundeslandes anrechenbar, welche sich aus der Differenz zum Basisjahr 2020 ergibt. Die mengenwirksame jährliche Stromerzeugung ist gemäß der Methodik und der Begr... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Landesregierungen sind verpflichtet, die Ziele des § 4 dieses Bundesgesetzes zu erreichen, bundesländerübergreifend bis zum Jahr 2030 fünf GW kumulierte Batteriekapazität zu erreichen sowie das erschlossene Wärmeerzeugungspotential aus geothermischer Energie um eine TWh zu stei... mehr lesen...
(Grundsatzbestimmung) (1) Die Ausführungsgesetze haben vorzusehen, dass jene Flächen, welche sich innerhalb des verordneten Trassenkorridors befinden, als überörtliche Festlegung lediglich von der Gemeinde im Zuge der örtlichen Raumplanung im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ersichtlich zu mach... mehr lesen...
(Grundsatzbestimmung) (1) Die Ausführungsgesetze haben vorzusehen, dass die Landesregierung die notwendigen Trassenfreihaltungsverordnungen für elektrische Leitungsanlagen, welche innerhalb nur eines Bundeslandes verlaufen, mit Verordnung zu erlassen hat. Die Verordnung hat auf Grundlage der Erke... mehr lesen...
(Grundsatzbestimmung) (1) Die Ausführungsgesetze haben vorzusehen, dass die Landesregierung vor Erlassung der Trassenfreihaltungsverordnung eine strategische Umweltprüfung durchzuführen hat. Die Ausführungsgesetze haben vorzusehen, dass bei der strategischen Umweltprüfung insbesondere die folgend... mehr lesen...
(Grundsatzbestimmung) (1) Die Ausführungsgesetze haben vorzusehen, dass die Landesregierung bei der Erlassung der Trassenfreihaltungsverordnung für elektrische Leitungsanlagen folgende Grundsätze und Ziele zu beachten hat:1.Ziffer einsDie Sicherung von geeigneten Flächen zum Ausbau elektrischer L... mehr lesen...
(Grundsatzbestimmung) Die Ausführungsgesetze haben vorzusehen, dass die Landesregierung mittel- und langfristig sicherzustellen hat, dass ausreichend Trassenkorridore für elektrische Leitungsanlagen, die ihr gemäß § 47 vorgeschlagen wurden und innerhalb eines Bundeslandes verlaufen, ausgewiesen w... mehr lesen...
(Grundsatzbestimmung) (1) Die Ausführungsgesetze haben vorzusehen, dass die Verteiler- und Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet sind, jene Vorschläge für Trassenkorridore gemäß Abs. 2 für größere Vorhaben bei der Landesregierung einzureichen, welche notwendig sind, damit in Österreich bis 2040 ... mehr lesen...
Alle Dienststellen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus über alle Umstände Auskunft zu geben, die für die Erstellung der Trassenfreihaltungsverordnung für elektrische ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Jene Flächen, welche sich innerhalb des verordneten Trassenkorridors befinden, sind als überörtliche Festlegung lediglich von den Gemeinden im Zuge der örtlichen Raumplanung im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ersichtlich zu machen. Flächen, die sich im verordneten Trassenkorrido... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat die notwendigen Trassenfreihaltungsverordnungen für elektrische Leitungsanlagen, welche sich über mindestens zwei Bundesländer erstrecken, zu erlassen. Die Verordnung hat auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem integrierte... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Trassenkorridore für elektrische Leitungsanlagen, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks eines Europaschutzgebietes oder eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne des Art. 4 Abs. 2 UAbs. 3 der ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wenn1.Ziffer einsder Trassenkorridor voraussichtlich erhebliche Auswirkungen (nach Anhang 2, Teil 1) auf die Umwelt eines anderen Staates haben wird oder2.Ziffer 2ein von den Auswirkungen der Durchführung eines Trassenkorridors voraussichtlich erheblich betroffener Staat ein diesbe... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat vor Erlassung einer Trassenfreihaltungsverordnung eine strategische Umweltprüfung oder eine Prüfung gemäß Abs. 3 durchzuführen. Im Rahmen der strategischen Umweltprüfung hat der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und ... mehr lesen...
Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat bei der Erlassung der Trassenfreihaltungsverordnung für elektrische Leitungsanlagen folgende Grundsätze und Ziele zu beachten:1.Ziffer einsDie Sicherung und Freihaltung von geeigneten Flächen für den Ausbau von elektrischen Leitungsanla... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat mittel- und langfristig sicherzustellen, dass ausreichend gemäß § 38 vorgeschlagene Trassenkorridore für elektrische Leitungsanlagen, welche sich über mindestens zwei Bundesländer erstrecken, ausgewiesen werden. Die Auswe... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Verteiler- und Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, jene Vorschläge für Trassenkorridore für größere Vorhaben bei dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus einzureichen, welche notwendig sind, damit in Österreich bis 2040 und darüber hinaus ausreichend Le... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wenn1.Ziffer einsdie Umsetzung eines integrierten Netzinfrastrukturplans voraussichtlich erhebliche Auswirkungen (nach Anhang 2, Teil 1) auf die Umwelt eines anderen Staates haben wird oder2.Ziffer 2ein von den Auswirkungen der Durchführung eines integrierten Netzinfrastrukturplans... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat eine Prüfung der erheblichen Umweltauswirkungen der geplanten Maßnahmen des integrierten Netzinfrastrukturplans durchzuführen und nach Konsultation der Umweltstellen einen Umweltbericht nach Anhang 2, Teil 2, zu erstellen... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat zur Erreichung der Ziele gemäß § 4 bis zum 30. Juni 2028 den integrierten Netzinfrastrukturplan zu überarbeiten und im Zuge dessen eine strategische Umweltprüfung gemäß den §§ 36 und 37 oder eine Prüfung gemäß § 36 Abs. 6... mehr lesen...
(Anm.: Abs. 1 bis 7 treten mit 1.1.2027 in Kraft) Anmerkung, Absatz eins bis 7 treten mit 1.1.2027 in Kraft)(8)Absatz 8,(Grundsatzbestimmung) Die Ausführungsgesetze haben vorzusehen, dass die Landesregierung eine Verordnung zu erlassen hat, welche nähere Kriterien für die Vorschreibung von Ausgl... mehr lesen...
Im Sinne dieses Bundesgesetzes bezeichnet der Ausdruck1.Ziffer eins„Agri-Solarenergieanlagen“ Solarenergieanlagen, die eine landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung des Bodens und die Strom- oder Wärmeproduktion ermöglichen und die folgenden Anforderungen erfüllen:a)Litera aVorliegen einer... mehr lesen...
Als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens 2015, der nationalen Energie- und Klimaziele sowie der Erreichung der Klimaneutralität 2040 und des § 4 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, BGBl. I Nr. 150/2021, ist es das Ziel dieses Bundesgesetzes, Als Beitrag zur Verwirkl... mehr lesen...
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung), ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018 S. 82, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1711, ABl. Nr. L 1711 vom 26.06.2024 S. 1. Dieses Gesetz dient der Umsetzung de... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Diesem Bundesgesetz unterliegen die Errichtung, Änderung und der Betrieb von Energieanlagen. Sofern für die Genehmigung oder Anzeige der Energieanlage die Vorschriften des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, anzuwenden sind, sind die Bestim... mehr lesen...
(Verfassungsbestimmung) (1) Die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz mit Ausnahme der in Abs. 2 genannten Bestimmungen enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich deren das B-VG etwas anderes bestimmt. In den Vorschriften di... mehr lesen...
1.Ziffer einsKerndaten für die Bekanntmachung von zu vergebenden Konzessionena)Litera aName des Auftraggebers (alle für das Verfahren verantwortlichen Auftraggeber und deren Informationen gemäß lit. b und c sind in den entsprechenden Kerndatenfeldern anzugeben)Name des Auftraggebers (alle für das... mehr lesen...
1.Ziffer einsName, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.2.Ziffer 2Sofern m... mehr lesen...
A. Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen1.75200000-8Kommunale Dienstleistungen2.75231200-6Mit Strafvollzug und Rehabilitierung verbundene Dienstleistungen3.75231240-8Bewährungshilfe4.79611000-0Arbeitsvermittlungsdienste5.79622000-0Überlassung von Haush... mehr lesen...
NACE1,2 ABSCHNITT FBAUGEWERBECPV CodeAbteilungGruppeKlasseGegenstandBemerkungen 45 BaugewerbeDiese Abteilung umfasst:- Neubau, Renovierung und gewöhnliche Instandsetzung45000000 45.1 Vorbereitende Baustellenarbeiten 45100000 45.11Abbruch vonGebäuden,Erdbewegungs-arbeitenDiese Klasse umfasst:- A... mehr lesen...
1.Ziffer einsErteilung einer Genehmigung für den Betrieb von Erdgasanlagen nach den in Art. 4 der Richtlinie 2009/73/EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG, ABl. Nr. L 211 vom 14.08.2009 S. 94, bzw. nach den in den entsprechenden Umse... mehr lesen...
I. Gas und Wärme:römisch eins. Gas und Wärme:(1)Absatz eins,Sektorentätigkeiten im Bereich von Gas und Wärme sind:1.Ziffer einsdie Bereitstellung und das Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Erzeugung, der Fortleitung und der Abgabe von Gas und Wär... mehr lesen...
Durch dieses Bundesgesetz werden folgende Rechtsakte der Union umgesetzt bzw. berücksichtigt:1.Ziffer einsVerordnung (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71 zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten und Termine, ABl. Nr. L 124 vom 08.06.1971 S. 1.Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71 zur Festlegung der... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, ist dies als Verweisung auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.(2)Absatz 2,Alle in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Soweit die Vollziehung der in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten nicht Landessache ist, ist mit der Vollziehung1.Ziffer einsdes § 102 Abs. 2 vierter Satz der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Justiz,des Paragraph 102, Absatz 2, vierter Satz der Bundeskanzler un... mehr lesen...
Das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, ABl. Nr. L 336 vom 23.12.1994 S. 273, bleibt unberührt. Das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, Amtsblatt Nummer L 336 vom 23.12.1994 Seite 273, bleibt unberührt. mehr lesen...
Verordnungen und Kundmachungen aufgrund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung können bereits vom Tag der Kundmachung des jeweiligen Bundesgesetzes an erlassen, jedoch nicht vor diesem in Kraft gesetzt werden. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme der Einträge im Inhaltsverzeichnis zu den §§ 35 und 37 sowie der §§ 30 Abs. 2, 35 samt Überschrift, 37 samt Überschrift, 110 samt Überschrift, 111 samt Überschrift und des 2. Abschnittes von Anhang VII samt Überschrift mit dem der Kundmachung ... mehr lesen...
Strafbestimmungen(1)Absatz eins,Wer als Auftraggeber, dessen Organe nicht gemäß Art. 20 B-VG weisungsgebunden sind, seine Bekanntmachungs-, Bekanntgabe-, Zur-Verfügung-Stellungs-, Mitteilungs- oder Auskunftspflichten gemäß den §§ 8 Abs. 2, 28, 29, 31, 33 bis 37, 53, 103 bis 105 und 108 Abs. 4 ver... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Zur Entscheidung über Ansprüche gemäß den §§ 112 bis 114 ist ohne Rücksicht auf den Streitwert in erster Instanz der mit der Ausübung der allgemeinen Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen betraute Gerichtshof ausschließlich zuständig, in dessen Sprengel der Auftraggeber sein... mehr lesen...
Im Übrigen bleiben die nach anderen Rechtsvorschriften bestehenden Ersatzansprüche, Unterlassungsansprüche sowie Kündigungs- und andere Gestaltungsrechte unberührt. mehr lesen...
Ungeachtet der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und –termine kann der Auftraggeber einen Konzessionsvertrag beenden, wenn der Konzessionsvertrag während seiner Laufzeit ohne Durchführung eines neuen Konzessionsvergabeverfahrens gemäß § 108 Abs. 1 wesentlich geändert wurde oder aufgrund ... mehr lesen...
Der gemäß § 112 Ersatz leistende Auftraggeber kann gegen den begünstigten Bieter Rückgriff nehmen, wenn die Rechtsverletzung eine gerichtlich strafbare Handlung darstellt und sich der Begünstigte oder Personen, deren er sich bei der Teilnahme am Konzessionsvergabeverfahren bedient hat, daran im S... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bei hinreichend qualifiziertem Verstoß gegen dieses Bundesgesetz, die aufgrund dieses Bundesgesetzes ergangenen Verordnungen oder unmittelbar anwendbares Unionsrecht durch Organe des Auftraggebers oder einer vergebenden Stelle hat ein übergangener Bewerber oder Bieter gegen den Auf... mehr lesen...
Der Auftraggeber hat bei Konzessionsvergabeverfahren im Oberschwellenbereich elektronische Rechnungen gemäß der Europäischen Norm EN 16931-1:2017 für die elektronische Rechnungsstellung, die entweder der Syntax „UN/CEFACT Cross Industry Invoice XML message gemäß XML Schemas 16B (SCRDM – CII)“ ode... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Unmittelbar nach Erteilung des Zuschlages einer Baukonzession, deren Wert 1 Million Euro übersteigt, hat der Auftraggeber elektronisch mittels Webanwendung folgende Daten in die Baustellendatenbank (§ 31a des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes – BUAG, BGBl. Nr. 414/1972)... mehr lesen...
Der Auftraggeber hat einen Konzessionsvertrag unverzüglich zu beenden, wenn1.Ziffer einsder Konzessionär zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung gemäß § 44 Abs. 1 Z 1 vom Konzessionsverfahren auszuschließen gewesen wäre oderder Konzessionär zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung gemäß Paragraph 44, Ab... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wesentliche Änderungen von Konzessionsverträgen während ihrer Laufzeit sind nur nach einer erneuten Durchführung eines Konzessionsvergabeverfahrens zulässig. Eine Änderung eines Konzessionsvertrages ist wesentlich, wenn sie dazu führt, dass sich der Konzessionsvertrag erheblich vom... mehr lesen...
Der Auftraggeber hat den Konzessionsvertrag für die Dauer seiner Laufzeit aufzubewahren. mehr lesen...
Bekanntgabepflichten im Zusammenhang mit Subunternehmern(1)Absatz eins,Nach Zuschlagserteilung hat der Konzessionär jeden beabsichtigten Wechsel eines Subunternehmers oder jede beabsichtigte Hinzuziehung eines nicht im Angebot bekannt gegebenen Subunternehmers dem Auftraggeber schriftlich und unt... mehr lesen...
Soweit dieses Bundesgesetz, mit Ausnahme des § 102, Mitteilungs- oder Berichtspflichten an die Kommission oder Vertragsparteien des EWR-Abkommens vorsieht, hat der Auftraggeber bei Konzessionsvergabeverfahren – bei jenen, die in den Vollziehungsbereich eines Landes fallen, im Wege der jeweiligen ... mehr lesen...
Ein Auftraggeber hat Angaben zu Bekanntmachungen bzw. zu statistischen Berichten gemäß § 103 auf Aufforderung unverzüglich zu vervollständigen. Ein Auftraggeber hat Angaben zu Bekanntmachungen bzw. zu statistischen Berichten gemäß Paragraph 103, auf Aufforderung unverzüglich zu vervollständigen. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Verfassungsgerichtshof, der Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht haben auf der Grundlage der von ihnen im vorangehenden Kalenderjahr entschiedenen Verfahren in den Angelegenheiten dieses Bundesgesetzes bis zum 1. März jeden Jahres der Bundesministerin für Jus... mehr lesen...
Korrekturmechanismus und Verfahren der Republik Österreich mit der Kommission(1)Absatz eins,Wenn die Kommission in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens die Republik Österreich zur Stellungnahme auffordert, oder die Republik Österreich auffordert, einen vermeintlichen Verstoß gegen die ... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Anschluss an eine Feststellung gemäß § 78 Abs. 4 Z 1 den Widerruf für unwirksam zu erklären, wenn Das Bundesverwaltungsgericht hat im Anschluss an eine Feststellung gemäß Paragraph 78, Absatz 4, Ziffer eins, den Widerruf für unwirksam zu erklären, wenn1.Ziffer ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Feststellung gemäß § 78 Abs. 3 Z 1 und Abs. 4 Z 1 nur dann zu treffen, wenn die Rechtswidrigkeit für den Ausgang des Konzessionsvergabeverfahrens von wesentlichem Einfluss war.Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Feststellung gemäß Paragraph 7... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Parteien eines Feststellungsverfahrens nach § 78 Abs. 3 und 4 sind der Antragsteller, der Auftraggeber und ein allfälliger Zuschlagsempfänger. Parteien eines Feststellungsverfahrens nach § 78 Abs. 5 sind der Antragsteller, der Auftraggeber und alle im Konzessionsvergabeverfahren ve... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ein Antrag gemäß § 97 Abs. 1, 2 oder 4 hat jedenfalls zu enthalten:Ein Antrag gemäß Paragraph 97, Absatz eins, 2, oder 4 hat jedenfalls zu enthalten:1.Ziffer einsdie Darstellung der maßgeblichen Leistungsbeschaffung einschließlich – soweit sie dem Antragsteller bekannt ist bzw. bek... mehr lesen...
Einleitung des Verfahrens(1)Absatz eins,Ein Unternehmer, der ein Interesse am Abschluss eines dem Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes unterliegenden Konzessionsvertrages hatte, kann, sofern ihm durch die behauptete Rechtswidrigkeit ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, die Fests... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Parteien des Verfahrens zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung sind der Antragsteller und der Auftraggeber.(2)Absatz 2,Über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ist unverzüglich, längstens jedoch binnen 10 Tagen nach Einlangen des Antrages zu entscheiden. M... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Vor der Erlassung einer einstweiligen Verfügung hat das Bundesverwaltungsgericht die voraussehbaren Folgen der zu treffenden Maßnahme für alle möglicherweise geschädigten Interessen des Antragstellers, der sonstigen Bewerber oder Bieter und des Auftraggebers sowie ein allfälliges b... mehr lesen...
Antragstellung(1)Absatz eins,Das Bundesverwaltungsgericht hat auf Antrag eines Unternehmers, dem die Antragsvoraussetzungen nach § 86 Abs. 1 nicht offensichtlich fehlen, durch einstweilige Verfügung unverzüglich vorläufige Maßnahmen anzuordnen, die nötig und geeignet erscheinen, um eine durch die... mehr lesen...
Im Nachprüfungsverfahren gilt § 35 AVG mit der Maßgabe, dass die Höchstgrenze für Mutwillensstrafen ein Prozent des geschätzten Wertes, höchstens jedoch 40 000 Euro, beträgt. Für die Bemessung der Mutwillensstrafe ist § 19 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52/1991, sinngemäß anz... mehr lesen...
Über einen Antrag auf Nichtigerklärung von Entscheidungen eines Auftraggebers ist unverzüglich, längstens jedoch binnen sechs Wochen nach Einlangen des Antrages zu entscheiden. Im Fall einer Aufforderung an den Auftraggeber gemäß § 80 Abs. 3 verlängert sich die Frist um zwei Wochen. Über einen An... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Das Bundesverwaltungsgericht hat eine im Zuge eines Konzessionsvergabeverfahrens ergangene gesondert anfechtbare Entscheidung eines Auftraggebers mit Erkenntnis für nichtig zu erklären, wenn1.Ziffer einssie oder eine ihr vorangegangene nicht gesondert anfechtbare Entscheidung im Ra... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Parteien des Nachprüfungsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht sind jedenfalls der Antragsteller und der Auftraggeber.(2)Absatz 2,Parteien des Nachprüfungsverfahrens sind ferner jene Unternehmer, die durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren recht... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Eingang eines Nachprüfungsantrages ist vom Bundesverwaltungsgericht unverzüglich im Internet bekannt zu machen.(2)Absatz 2,Die Bekanntmachung hat jedenfalls zu enthalten:1.Ziffer einsdie Bezeichnung des Auftraggebers und gegebenenfalls die Bezeichnung der vergebenden Stelle sow... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ein Antrag gemäß § 86 Abs. 1 hat jedenfalls zu enthalten:Ein Antrag gemäß Paragraph 86, Absatz eins, hat jedenfalls zu enthalten:1.Ziffer einsdie Darstellung der maßgeblichen Leistungsbeschaffung einschließlich – soweit sie dem Antragsteller bekannt ist bzw. bekannt sein kann – der... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Anträge auf Nachprüfung einer gesondert anfechtbaren Entscheidung sind bei einer Übermittlung bzw. Bereitstellung der Entscheidung auf elektronischem Weg sowie bei einer Bekanntmachung der Entscheidung binnen 10 Tagen einzubringen, bei einer Übermittlung über den Postweg oder einen... mehr lesen...
Einleitung des Verfahrens(1)Absatz eins,Ein Unternehmer kann bis zur Zuschlagserteilung bzw. bis zum Widerruf die Nachprüfung einer gesondert anfechtbaren Entscheidung des Auftraggebers im Konzessionsvergabeverfahren wegen Rechtswidrigkeit beantragen, sofern1.Ziffer einser ein Interesse am Abschl... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der vor dem Bundesverwaltungsgericht auch nur teilweise obsiegende Antragsteller hat Anspruch auf Ersatz seiner gemäß § 84 entrichteten Gebühren durch den Auftraggeber. Der Antragsteller hat ferner Anspruch auf Ersatz seiner gemäß § 84 entrichteten Gebühren, wenn er während des anh... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für Anträge gemäß den §§ 86 Abs. 1, 94 Abs. 1 und 97 Abs. 1 und 2 hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Absätze jeweils eine Pauschalgebühr zu entrichten.Für Anträge gemäß den Paragraphen 86, Absatz eins, 94, Absatz eins und 97 Absatz eins und 2 hat der Antragsteller nac... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Soweit dem weder Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, BGBl. Nr. 210/1958, noch Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, ABl. Nr. C 83 vom 30.03.2010 S. 389, entgegenstehen, kann die Verhandlung ungeachtet eines Parteiantrages e... mehr lesen...
Soweit dem Bundesverwaltungsgericht die im Konzessionsvergabeverfahren bekannt gegebene elektronische Adresse einer Partei bekannt ist oder soweit dem Bundesverwaltungsgericht von der betreffenden Partei eine elektronische Adresse bekannt gegeben worden ist, hat das Bundesverwaltungsgericht schri... mehr lesen...
Parteien und Beteiligte können bei der Vorlage von Unterlagen an das Bundesverwaltungsgericht verlangen, dass bestimmte Unterlagen oder Bestandteile von Unterlagen zum Schutz von technischen oder handelsbezogenen Betriebsgeheimnissen von der Akteneinsicht ausgenommen werden. Auftraggeber können d... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die dem Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes unterliegenden Auftraggeber bzw. vergebenden Stellen haben dem Bundesverwaltungsgericht alle für die Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Auskünfte zu erteilen und alle hierfür erforderlichen Unterlagen in geordneter Weise vorzulegen... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ist unmittelbar beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen. Dem Antrag sind jene Unterlagen beizulegen, aus denen hervorgeht, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht offenbar mutwillig oder aussichtslos is... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnittes über Anträge zur Durchführung von Nachprüfungsverfahren (2. Abschnitt), zur Erlassung einstweiliger Verfügungen (3. Abschnitt) und zur Durchführung von Feststellungsverfahren (4. Abschnitt). D... mehr lesen...
Anzuwendendes Verfahrensrecht Soweit in diesem Bundesgesetz und im Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013, nichts anderes bestimmt ist, sind die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles in den Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nach d... mehr lesen...
Anwendbarkeit von Bestimmungen des BVergG 2018 Das 1. Hauptstück des 4. Teiles des BVergG 2018 gilt auch für Rechtsschutzverfahren gemäß diesem Bundesgesetz. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Auftraggeber kann ein Konzessionsvergabeverfahren widerrufen, wenn dafür sachliche Gründe bestehen.(2)Absatz 2,Erklärt der Auftraggeber den Widerruf vor Ablauf der Angebotsfrist oder liegen nach Ablauf der Angebotsfrist keine oder keine geeigneten Angebote vor, sind die Gründe ... mehr lesen...
Während der Zuschlagsfrist kommt das Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem der Bieter die schriftliche Verständigung von der Annahme seines Angebotes erhält. Wird die Zuschlagsfrist überschritten, so entsteht das Vertragsverhältnis erst mit der schriftlichen Erklärung des Bieters, ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Auftraggeber darf den Zuschlag bei sonstiger absoluter Nichtigkeit nicht vor Ablauf der Stillhaltefrist erteilen. Die Stillhaltefrist beginnt mit der Übermittlung bzw. Bereitstellung der Mitteilung der Zuschlagsentscheidung. Sie beträgt bei einer Übermittlung bzw. Bereitstellun... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Auftraggeber hat den im Konzessionsvergabeverfahren verbliebenen Bietern mitzuteilen, welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll. In dieser Mitteilung sind den verbliebenen Bietern das jeweilige Ende der Stillhaltefrist, die Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes sowie d... mehr lesen...
Von den Angeboten, die nach dem Ausscheiden übrig bleiben, ist der Zuschlag gemäß den Angaben in der Ausschreibung jenem Angebot zu erteilen, mit dem der beste wirtschaftliche Gesamtvorteil für den Auftraggeber erzielt wird. mehr lesen...
Allgemeine Bestimmungen Das Konzessionsvergabeverfahren endet mit dem Zustandekommen des Leistungsvertrages oder mit dem Widerruf des Konzessionsvergabeverfahrens. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Vor der Wahl des Angebotes für die Zuschlagsentscheidung hat der Auftraggeber aufgrund des Ergebnisses der Prüfung folgende Angebote auszuscheiden:1.Ziffer einsAngebote von Bietern, deren Eignung nicht gegeben ist, oder2.Ziffer 2betriebswirtschaftlich nicht erklär- oder nachvollzie... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ergeben sich bei der Prüfung der Angebote Unklarheiten über das Angebot oder über die geplante Art der Durchführung der Leistung oder werden Mängel festgestellt, so ist, sofern die Unklarheiten für die Beurteilung der Angebote von Bedeutung sind, vom Bieter eine verbindliche Aufklä... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Prüfung der Angebote erfolgt in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht nach den in der Ausschreibung festgelegten Kriterien.(2)Absatz 2,Bei Angeboten, die für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommen, ist im Einzelnen zu prüfen:1.Ziffer einsob den in § 14 Abs. 1 angeführte... mehr lesen...
Allgemeine Bestimmungen Die Prüfung und Beurteilung eines Angebotes ist nur solchen Personen zu übertragen, welche die fachlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen. Erforderlichenfalls sind unbefangene und von den Bietern unabhängige Sachverständige beizuziehen. mehr lesen...
Angebote sind nach Ablauf der Angebotsfrist zu öffnen. Die Öffnung von Papierangeboten hat durch eine Kommission zu erfolgen, die aus mindestens zwei sachkundigen Vertretern des Auftraggebers besteht. Bei einem Verfahren mit Verhandlungen ist das Ergebnis der Öffnung geheim zu halten. mehr lesen...
Entgegennahme der Angebote(1)Absatz eins,Der Zeitpunkt des Einganges des Angebotes eines Bieters ist zu dokumentieren.(2)Absatz 2,Auskünfte über die einlangenden Angebote, insbesondere über die Bieter oder über die Anzahl der abgegebenen Angebote, dürfen nicht erteilt werden.(3)Absatz 3,Die Angeb... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Sie umfasst den Zeitraum, innerhalb dessen die Erteilung des Zuschlages vorgesehen ist. Die Zuschlagsfrist ist unter Berücksichtigung des Konzessionsgegenstandes kurz zu halten.(2)Absatz 2,Während der Zuschlagsfrist ist d... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Angebote müssen die in der Ausschreibung vorgeschriebene Form aufweisen.(2)Absatz 2,Ein Bieter darf nur ein elektronisches Angebot oder ein Angebot in Papierform abgeben.(3)Absatz 3,Angebote sind vollständig sowie frei von Zahlen- und Rechenfehlern abzugeben.(4)Absatz 4,Angebote in... mehr lesen...
Allgemeine Bestimmungen(1)Absatz eins,Der Bieter hat sich bei der Erstellung des Angebotes an die Konzessionsunterlagen zu halten.(2)Absatz 2,Sofern in den Konzessionsunterlagen nicht ausdrücklich anderes festgelegt wird, ist das Angebot mit sämtlichen dazugehörenden Unterlagen (zB Prüfzertifikat... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bei der Beschaffung einer Leistung im Oberschwellenbereich, die zur Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist, sind die technischen und funktionellen Anforderungen so festzulegen, dass die Kriterien der Konzeption für alle Anforderungen einschließlich der Zugänglichkeit für ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Leistungsbeschreibung hat technische und funktionelle Anforderungen zu enthalten, die allen Bewerbern und Bietern den gleichen Zugang zum Konzessionsvergabeverfahren gewähren müssen und den Wettbewerb nicht in ungerechtfertigter Weise behindern dürfen.(2)Absatz 2,Werden technis... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Werden während der Angebotsfrist Änderungen der Ausschreibung erforderlich, so sind die Konzessionsunterlagen und erforderlichenfalls auch die Bekanntmachung zu berichtigen und die Angebotsfrist erforderlichenfalls entsprechend zu verlängern.(2)Absatz 2,Ist eine Berichtigung der Ko... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Weitergabe der gesamten Konzession ist unzulässig. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an verbundene Unternehmen.(2)Absatz 2,Der Bieter hat alle Teile der Konzession, die er im Wege von Subaufträgen an Subunternehmer zu vergeben beabsichtigt, sowie die jeweils in Frage komme... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Auftraggeber hat bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im Oberschwellenbereich sicherzustellen, dass bei der Erbringung der betreffenden Dienstleistungskonzessionen ausschließlich Waren verwendet werden, die die in Anhang IX genannten Anforderungen an die Energieeffiz... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bei allen in Österreich durchzuführenden Konzessionsvergabeverfahren sind die sich aus den Übereinkommen Nr. 29, 87, 94, 95, 98, 100, 105, 111, 138, 182 und 183 der Internationalen Arbeitsorganisation, BGBl. Nr. 228/1950, Nr. 20/1952, Nr. 39/1954, Nr. 81/1958, Nr. 86/1961, Nr. 111/... mehr lesen...
Die Konzessionsunterlagen haben zu enthalten:1.Ziffer einsdie genaue Bezeichnung des Auftraggebers oder des Auftraggebers und der vergebenden Stelle,2.Ziffer 2die Bezeichnung der für die Kontrolle dieses Konzessionsvergabeverfahrens zuständige Vergabekontrollbehörde sowie jene Informationen, die ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wird ein Konzessionsvergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchgeführt, sind jedem Unternehmer, der vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde, die Konzessionsunterlagen kostenlos elektronisch zu übermitteln bzw. bereitzustellen.(2)Absatz 2,Abweichend zu Abs. 1... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wird ein Konzessionsvergabeverfahren mit vorheriger Bekanntmachung durchgeführt, sind die Konzessionsunterlagen ausschließlich auf elektronischem Weg kostenlos, direkt, uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung zu stellen, sobald die jeweilige Bekanntmachung erstmalig verfügbar... mehr lesen...
Grundsätze der Ausschreibung(1)Absatz eins,Die Leistungen müssen, sofern nicht ein Konzessionsvergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zur Anwendung kommt, so rechtzeitig bekannt gemacht werden, dass die Konzessionsvergabe nach den Vorgaben dieses Bundesgesetzes ermöglicht wird.(2)Absatz 2,... mehr lesen...
Zum Nachweis der erforderlichen Leistungsfähigkeit oder Befugnis kann sich ein Unternehmer für eine bestimmte Konzession auf die Kapazitäten anderer Unternehmer ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmern bestehenden Verbindungen stützen. In Bezug auf die Nachwe... mehr lesen...
Der Auftraggeber kann Nachweise für die technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit festlegen. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Auftraggeber hat der Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit des Unternehmers insbesondere die gemäß § 48 Abs. 1 verlangten Nachweise bzw. die vorgelegte Eigenerklärung und die gemäß § 48 Abs. 2 eingeholten Auskünfte zugrunde zu legen. Ergibt sich aus diesen Bescheinigungen... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Auftraggeber hat Nachweise für die Darlegung der beruflichen Zuverlässigkeit gemäß § 46 Abs. 1 Z 2 festzulegen, die belegen, dass in Bezug auf den Unternehmer kein Ausschlussgrund gemäß § 44 Abs. 1 vorliegt.Der Auftraggeber hat Nachweise für die Darlegung der beruflichen Zuverl... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Auftraggeber hat Nachweise für das Vorliegen der einschlägigen Befugnis gemäß § 46 Abs. 1 Z 1 festzulegen.Der Auftraggeber hat Nachweise für das Vorliegen der einschlägigen Befugnis gemäß Paragraph 46, Absatz eins, Ziffer eins, festzulegen.(2)Absatz 2,Der Auftraggeber hat über ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Auftraggeber hat festzulegen, mit welchen Nachweisen ein Unternehmer, der an einem Konzessionsvergabeverfahren teilnimmt, seine1.Ziffer einsberufliche Befugnis,2.Ziffer 2berufliche Zuverlässigkeit,3.Ziffer 3finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie4.Ziffer 4techn... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Unbeschadet des § 15 Abs. 1 muss die Eignung spätestensUnbeschadet des Paragraph 15, Absatz eins, muss die Eignung spätestens1.Ziffer einsbei einstufigen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung,2.Ziffer 2bei einstufigen Verfahren ohne vorherige Bek... mehr lesen...
Ausschlussgründe(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber oder öffentliche Sektorenauftraggeber hat – unbeschadet der Abs. 3 bis 5 – einen Unternehmer jederzeit von der Teilnahme am Konzessionsvergabeverfahren auszuschließen, wennDer öffentliche Auftraggeber oder öffentliche Sektorenauftraggebe... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Angebotsfrist ist bei einer Berichtigung der Ausschreibung zu verlängern, wenn die Berichtigung für die Erstellung der Angebote wesentlich ist. Die Verlängerung der Frist muss in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der geänderten Information stehen. Jede Veränderung der... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Im Oberschwellenbereich beträgt die vom Auftraggeber festzusetzende Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) bei einstufigen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung mindestens 25 Tage, bei zweistufigen Verfahren mindestens 17 Tage.(2)Absatz 2,Im Unterschwellenbereich betr... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die vom Auftraggeber festzusetzende Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmeantragsfrist) beträgt im Oberschwellenbereich mindestens 30 Tage, im Unterschwellenbereich mindestens 15 Tage. Sie beginnt mit dem Tag der Absendung der Bekanntmachung.(2)Absatz 2,Können Teilna... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Sofern das Ersuchen zeitgerecht gestellt wird, hat der Auftraggeber oder die dafür zuständige Stelle zusätzliche Auskünfte über die Ausschreibung allen Teilnehmern am Konzessionsvergabeverfahren spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote zu übermitteln ... mehr lesen...
Der Auftraggeber hat Fristen so zu bemessen und festzusetzen, dass den von der Fristsetzung betroffenen Unternehmern ausreichend Zeit für die Vornahme der entsprechenden Handlungen verbleibt. Insbesondere Teilnahmeantrags- und Angebotsfristen sind so zu bemessen, dass unter Berücksichtigung etwa ... mehr lesen...
Berechnung der Fristen Unbeschadet der auf die Fristen im Vergabekontrollverfahren anzuwendenden Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991, findet auf Fristen die Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71 zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ein Auftraggeber im Vollziehungsbereich des Bundes hat nach Durchführung eines Konzessionsvergabeverfahrens, dessen Wert mindestens 50 000 Euro beträgt, jeden vergebenen Konzessionsvertrag bekannt zu geben, indem er die Metadaten der Kerndaten von Konzessionsvergabeverfahren https:... mehr lesen...
Bekanntmachungen in Österreich(1)Absatz eins,Der Auftraggeber hat Bekanntmachungen im Unterschwellenbereich zu veröffentlichen, indem er die Metadaten der Kerndaten von Konzessionsvergabeverfahren https://www.data.gv.at/ zur Verfügung stellt bzw. übermittelt und darin auf die Kerndaten für Bekann... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Auftraggeber hat nach Durchführung eines Konzessionsvergabeverfahrens jeden vergebenen Konzessionsvertrag bekannt zu geben, indem er die Metadaten der Kerndaten von Konzessionsvergabeverfahren https://www.data.gv.at/ bereitstellt und darin auf die Informationen gemäß dem 2. Abs... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Auftraggeber hat nach Durchführung eines Konzessionsvergabeverfahrens dem Amt für Veröffentlichungen jeden vergebenen Konzessionsvertrag gemäß § 31 bekannt zu geben. Die Bekanntgabe ist dem Amt für Veröffentlichungen unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars späteste... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Auftraggeber hat Bekanntmachungen im Oberschwellenbereich zu veröffentlichen, indem er die Metadaten der Kerndaten von Konzessionsvergabeverfahren https://www.data.gv.at/ zur Verfügung stellt bzw. übermittelt und darin auf die Informationen gemäß dem 1. Abschnitt des Anhanges V... mehr lesen...
Sofern der Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Durchführung eines Konzessionsvergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zulässig ist, kann der Auftraggeber dem Amt für Veröffentlichungen unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars für Bekanntmachungen die ... mehr lesen...
Bekanntmachungen auf Unionsebene Der Auftraggeber hat Bekanntmachungen auf Unionsebene gemäß Anhang VI zu erstellen und dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (Amt für Veröffentlichungen) unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars für Bekanntmachungen elektronisch zu über... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort durch Verordnung nähere Festlegungen hinsichtlich der Standardisierung des Kerndatenformates insbesondere in Bezug auf Darst... mehr lesen...
Ist eine Berichtigung einer Bekanntmachung erforderlich, so ist diese ebenso bekannt zu machen wie die ursprüngliche Bekanntmachung. mehr lesen...
Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe von Konzessionen(1)Absatz eins,Bekannt zu machen sind die beabsichtigte Vergabe eines Konzessionsvertrages, die beabsichtigte Vergabe eines besonderen Dienstleistungskonzessionsvertrages und die beabsichtigte Vergabe eines Konzessionsvertrages über öffent... mehr lesen...
Der Auftraggeber hat alle wesentlichen Entscheidungen und Vorgänge im Zusammenhang mit einem Konzessionsvergabeverfahren so ausreichend zu dokumentieren, dass sie nachvollzogen werden können; insbesondere sind auch der Ablauf und alle Phasen des Konzessionsvergabeverfahrens zu dokumentieren. Fern... mehr lesen...
Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmer(1)Absatz eins,Der Auftraggeber kann zwischen der elektronischen Kommunikation, der Kommunikation über den Postweg oder über einen anderen geeigneten Weg oder einer Kombination dieser Kommunikationswege wählen.(2)Absatz 2,Die zu verwendenden Komm... mehr lesen...
Verfahren(1)Absatz eins,Für die Vergabe von besonderen Dienstleistungskonzessionen gemäß Anhang IV gelten ausschließlich die §§ 1 bis 4, 6 bis 11, 12 Abs. 1, 2, 5 und 6, 14 Abs. 1 bis 4 und 9, 15, 16, 20, 21, 26, 27, 28 Abs. 1, 29 bis 39, 44 bis 52, 56, 57, 70 bis 75, der 2. Teil, der 3. Teil mit... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Teilnahmeanträge haben jene Informationen zu enthalten, die der Auftraggeber im Hinblick auf die Eignung und die Auswahl der Bewerber verlangt hat.(2)Absatz 2,Unter Bedachtnahme auf die Abs. 4 bis 6 ist nur geeigneten Bewerbern, die aufgrund der Bekanntmachung rechtzeitig Teilnahme... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Möchte der Auftraggeber Verhandlungen durchführen, hat er in den Konzessionsunterlagen den Gegenstand der Konzession anzugeben, indem er seine Bedürfnisse und die erforderlichen Eigenschaften der zu erbringenden Leistung beschreibt und die Zuschlagskriterien spezifiziert. Der Auftr... mehr lesen...
Grundsätze für den Ablauf des Konzessionsvergabeverfahrens(1)Absatz eins,Der Auftraggeber kann das Verfahren zur Wahl des Konzessionärs unter Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes frei gestalten.(2)Absatz 2,Der Auftraggeber hat die beabsichtigte Vergabe einer Konzession bekannt zu mac... mehr lesen...
Bei der Durchführung von Konzessionsvergabeverfahren und für die Erstellung von Statistiken hat der Auftraggeber die jeweils aktuellen Bezeichnungen und Codes des CPV zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Abgrenzung des Anwendungsbereiches dieses Bundesgesetzes, für Bekanntmachungen und fü... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Sofern in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, darf der Auftraggeber keine ihm von einem Unternehmer übermittelten und von diesem als vertraulich bezeichneten Informationen weitergeben. Dies betrifft insbesondere technische Geheimnisse, Betriebsgeheimnisse sowie vertraul... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Auftraggeber hat geeignete Maßnahmen zur wirksamen Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von sich bei der Durchführung von Konzessionsvergabeverfahren ergebenden Interessenkonflikten und zur Bekämpfung von Betrug, Günstlingswirtschaft und Bestechung zu treffen, um Wettbewerbsve... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Hat ein Bewerber oder Bieter oder ein mit diesen in Verbindung stehendes Unternehmen den Auftraggeber beraten oder war er auf andere Weise an der Vorbereitung des Konzessionsvergabeverfahrens beteiligt, so hat der Auftraggeber alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um sicherzuste... mehr lesen...
Vor Einleitung eines Konzessionsvergabeverfahrens kann ein Auftraggeber zur Vorbereitung vorherige Markterkundungen durchführen und potentiell interessierte Unternehmer über seine Pläne und Anforderungen informieren. Im Rahmen der Markterkundungen kann sich der Auftraggeber insbesondere von Dritt... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Auftraggeber kann bei Konzessionsvergabeverfahren vorsehen, dass an diesen Verfahren nur geschützte Werkstätten, integrative Betriebe oder sonstige Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von sonstigen benachteiligt... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen müssen,... mehr lesen...
Grundsätze des Konzessionsvergabeverfahrens(1)Absatz eins,Konzessionsvergabeverfahren sind unter Beachtung der unionsrechtlichen Grundsätze wie insbesondere der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter, der Nichtdiskriminierung, der Verhältnismäßigkeit, der Transparenz sowie des freien und laut... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Konzessionsverträge dürfen nur auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden. Die Laufzeit einer Konzession ist vom Auftraggeber in Abhängigkeit der von der Konzession umfassten Bau- oder Dienstleistungen festzulegen.(2)Absatz 2,Bei Konzessionen mit einer Laufzeit von mehr als fünf ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Grundlage für die Berechnung des geschätzten Wertes einer Konzession ist der vom Konzessionär während der Vertragslaufzeit erzielte Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer aller im Zusammenhang mit der Konzession stehenden Gegenleistungen.(2)Absatz 2,Der geschätzte Wert einer Konzession ohn... mehr lesen...
Schwellenwert(1)Absatz eins,Konzessionsvergabeverfahren erfolgen im Oberschwellenbereich, wenn der geschätzte Wert der Konzession mindestens 5 548 000 Euro (Anm. 1) beträgt.Konzessionsvergabeverfahren erfolgen im Oberschwellenbereich, wenn der geschätzte Wert der Konzession mindestens 5 548 000 E... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz gilt nicht für Konzessionsvergaben1.Ziffer einseines Sektorenauftraggebers an ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder2.Ziffer 2eines gemeinsamen Unternehmens, das mehrere Sektorenauftraggeber gemäß diesem Bundesgesetz bzw. gemäß Art. 7 der Richtlinie 2014/23/EU... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz gilt nicht1.Ziffer einsfür Konzessionsvergaben eines öffentlichen Auftraggebers oder eines öffentlichen Sektorenauftraggebers an einen Rechtsträger,a)Litera aüber den der öffentliche Auftraggeber oder öffentliche Sektorenauftraggeber eine ähnliche Kontrolle wie ... mehr lesen...
Ausgenommene Konzessionsvergabeverfahren(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz gilt nicht für1.Ziffer einsKonzessionsvergabeverfahren, auf die Art. 346 AEUV Anwendung findet,Konzessionsvergabeverfahren, auf die Artikel 346, AEUV Anwendung findet,2.Ziffer 2Konzessionsvergabeverfahren, sofern der Schut... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Konzessionen, die sowohl Bau- als auch Dienstleistungen umfassen, sind nach den Regelungen jener Leistungsart zu vergeben, die den Hauptgegenstand des Konzessionsvertrages bildet.(2)Absatz 2,Konzessionen, die sowohl Dienstleistungen gemäß Anhang IV als auch andere Dienstleistungen ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dienstleistungskonzessionen sind entgeltliche Verträge, mit denen ein oder mehrere Auftraggeber einen oder mehrere Unternehmer mit der Erbringung und der Durchführung von Dienstleistungen, die keine Bauleistungen gemäß § 5 sind, betrauen, wobei die Gegenleistung entweder allein in ... mehr lesen...
Baukonzessionen(1)Absatz eins,Baukonzessionen sind entgeltliche Verträge, mit denen ein oder mehrere Auftraggeber einen oder mehrere Unternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragen, wobei die Gegenleistung entweder allein in dem Recht zur Nutzung des vertragsgegenständlichen Bauwerke... mehr lesen...
Die zur Anwendung dieses Bundesgesetzes verpflichteten Auftraggeber(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz gilt für Konzessionsvergabeverfahren von öffentlichen Auftraggebern gemäß Abs. 2 und von Sektorenauftraggebern gemäß Abs. 3 (Auftraggeber).Dieses Bundesgesetz gilt für Konzessionsvergabeverfahren... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für Verfahren, die sowohl Leistungen umfassen, die den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes unterliegen, wie auch Leistungen, die den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nicht unterliegen, und deren Leistungsteile objektiv nicht trennbar sind, gelten, sofern nicht Abs. 4 Z 2 anzuwende... mehr lesen...
Im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes sind folgende Begriffsbestimmungen maßgebend:1.Ziffer einsAngebot ist die Erklärung eines Bieters, eine bestimmte Leistung unter Einhaltung festgelegter Bedingungen erbringen zu wollen.2.Ziffer 2Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unterneh... mehr lesen...
Regelungsgegenstand Dieses Bundesgesetz regelt insbesondere1.Ziffer einsdie Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen (Bau- oder Dienstleistungskonzessionen) durch Auftraggeber (Konzessionsvergabeverfahren),2.Ziffer 2den Rechtsschutz im Zusammenhang mit Konzessionsvergabeverfahren im Sinne d... mehr lesen...
(1)Absatz eins,(Verfassungsbestimmung) Nach Ablauf von neun Monaten nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes mit dem nächstfolgenden Monatsersten treten § 1 und § 46 Abs. 2 in Kraft; gleichzeitig tritt § 1 des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes (NISG), BGBl. I Nr. 111/2018, außer K... mehr lesen...
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(1)Absatz eins,Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die 6. Verordnung der RTR-GmbH, mit der Bestimmungen für Kommunikationsparameter, Entgelte und Mehrwertdienste festgelegt werden (Kommunikationsparameter-, Entgelt und Mehrwertdiensteverordnung – KEM-V) vom 12. Mai 2004, kundgemacht durch A... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt, sofern in den folgenden Absätzen nicht anders bestimmt wird, mit 7. Juli 2009 in Kraft.(2)Absatz 2,§ 3 Z 16 lit. i und j hinsichtlich Nachrichtendienste sowie § 121 Abs. 6 hinsichtlich eventtarifierter Sprachdienste über EUR 0,70 treten am 7. Oktober 2009 in... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Nutzung der Ortsnetzkennzahl 70 für Linz ist spätestens bis 12.05.2014 einzustellen.(2)Absatz 2,Kommunikationsdienstebetreiber haben in angemessener Form über die Abschaltung gemäß Abs. 1 nach folgender Maßgabe zu informieren:Kommunikationsdienstebetreiber haben in angemessener... mehr lesen...
Übergangsbestimmungen(1)Absatz eins,Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehende Zuteilungen von Kommunikationsparametern, die in dieser Verordnung geregelt werden, bleiben nach Maßgabe von § 127 aufrecht. Der Umfang der betreffenden Nutzungsrechte wird durch die Vorschriften die... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Im Falle eines zulässigen Einspruches gegen die Verrechnung eines Nachrichtendienstes hat der Kommunikationsdienstebetreiber, der dem Teilnehmer den Dienst in Rechnung stellt, nach Erhalt des Nachweises gemäß Abs. 3 vom Plattformbetreiber dem Teilnehmer gegenüber schriftlich die Ei... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bei Nachrichtendiensten, die im Rahmen einer andauernden Interaktion das Senden und Empfangen von mehreren Nachrichten bedingen, wobei die Zahl der Nachrichten im Vorhinein nicht festgelegt ist, stellt der Plattformbetreiber sicher, dass eine Verrechnung nur auf Basis der vom Nutze... mehr lesen...
Entgeltinformation unmittelbar vor der Dienstenutzung(1)Absatz eins,Bei Nachrichtendiensten in den Bereichen 900, 901, 930 und 931 sowie im Zugangskennzahlbereich 118 ist sicherzustellen, dass dem Nutzer die Höhe des pro Event anfallenden Entgelts in Euro unmittelbar vor jeder Inanspruchnahme des... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bei Verbindungen zu zeitabhängig verrechneten Mehrwertdiensten in den Bereichen 900, 930 und 939 sowie im Zugangskennzahlbereich 118 ist vom Kommunikationsdienstebetreiber, von dessen zugehörigem Kommunikationsnetz aus der Dienst erbracht wird, die Trennung einer Verbindung nach sp... mehr lesen...
Entgeltinformation unmittelbar vor der Dienstenutzung(1)Absatz eins,Bei Diensten in den Bereichen 900, 901, 930 und 931 sowie im Zugangskennzahlbereich 118 stellt der Kommunikationsdienstebetreiber, von dessen zugehörigem Kommunikationsnetz aus der Dienst erbracht wird, sicher, dass dem Nutzer di... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Kommunikationsdienstebetreiber, die einen öffentlichen Telefondienst an festen Standorten anbieten, stellen sicher, dass der Bereich 939 nur dann erreichbar ist, wenn dies vom Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Kommunikationsdienstebetreiber verlangt wurde.(2)Absatz 2,Kommunikat... mehr lesen...
Dial-Up-Zugang zu Mehrwertdiensten Bei der Erbringung eines Mehrwertdienstes in den Bereichen 820 und 939 unter Verwendung eines Dialer-Programmes hat der Dienstleister Folgendes sicher zu stellen:1.Ziffer einsVor dem Aufbau einer Verbindung zu einem Mehrwertdienst muss das Entgelt in Euro pro Mi... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bei Diensten in den Bereichen gemäß § 117 Abs. 1 stellt der Dienstleister sicher, dass alle Formen der Bewerbung, derer er sich bedient, folgende Informationen deutlich erkennbar enthalten:Bei Diensten in den Bereichen gemäß Paragraph 117, Absatz eins, stellt der Dienstleister sich... mehr lesen...
Allgemeines(1)Absatz eins,Die Erbringung von Mehrwertdiensten in Österreich ist ausschließlich unter Verwendung nationaler Rufnummern in den Bereichen 810, 820, 821, 900, 901, 930, 931, 939 und im Zugangskennzahlbereich 118 sowie im Bereich für Universal International Shared Cost Numbers gemäß § ... mehr lesen...
Dem Ansage-Präfix darf ausschließlich eine nationale oder internationale Wahl einer mobilen Rufnummer folgen. mehr lesen...
Das Ansage-Präfix besteht aus der dreistelligen Ziffernfolge 061. mehr lesen...
Verwendungszweck(1)Absatz eins,Das Ansage-Präfix dient zur allfälligen Aktivierung oder Unterdrückung einer Ansage zum Zweck der Tariftransparenz bei portierten mobilen Rufnummern.(2)Absatz 2,Durch die Wahl des Ansage-Präfixes, gefolgt von der Wahl einer mobilen Rufnummer, wird eine allfällige An... mehr lesen...
Die Funktionen bei Wahl eines Betreiberauswahl-Präfixes ergeben sich gemäß einer Verpflichtung nach § 41 TKG 2003. Jedenfalls ist die Wahl einer öffentlichen Kurzrufnummer für Notrufdienste nach der Wahl eines Betreiberauswahl-Präfixes zulässig. Solche Rufe sind den entsprechenden Notrufdiensten ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Vom Zuteilungsinhaber ist eine Telefonstörungsannahmestelle unter einer für den Anrufer entgeltfreien oder quellnetztarifierten Rufnummer ab dem Zeitpunkt der Aufnahme eines öffentlichen Verbindungsnetzdienstes anzubieten.(2)Absatz 2,Ein zugeteiltes Betreiberauswahl-Präfix darf nur... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Antragsberechtigt sind Kommunikationsdienstebetreiber, die entweder gleichzeitig auch Kommunikationsnetzbetreiber sind und mit ihrem Kommunikationsnetz die technischen Erfordernisse der Nutzung gemäß § 109 erfüllen, oder einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit einem Kommunikat... mehr lesen...
Ein Betreiberauswahl-Präfix besteht aus der zweistelligen Zugangskennzahl 10 und einer zwei- oder dreistelligen Betreiberkennzahl. mehr lesen...
Verwendungszweck Ein betreiberindividuelles Betreiberauswahl-Präfix dient der freien Auswahl eines Telefondiensteanbieters. Es dient auch dem verbindungsbezogenen Aufheben einer gegebenenfalls bestehenden Betreibervorauswahl. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Sofern keine lokale Wahl angeboten wird, ist die Wahl von Betreiber-Kurzrufnummern zulässig.(2)Absatz 2,Die Nutzung gemäß Abs. 1 ist nur unter der Bedingung zulässig, dass die Wahl von Ziffernfolgen mit mehr als 5 Ziffern, wobei die ersten 5 Ziffern mit Ziffernfolgen gemäß Abs. 1 i... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bei der Wahl öffentlicher Kurzrufnummern ist von dem Kommunikationsdienstebetreiber und Kommunikationsnetzbetreiber sicher zu stellen, dass die Verbindung bei Wahl der Kurzrufnummer ohne Präfix und Ortsnetzkennzahl zustande kommt.(2)Absatz 2,Die Herstellung einer Verbindung bei Wah... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Lokale Wahl ist die ausschließliche Wahl der Teilnehmernummer einer geografischen Rufnummer.(2)Absatz 2,Lokale Wahl darf von einem Kommunikationsdienstebetreiber nur angeboten werden, wenn die für Rufe jeweils zugrunde gelegte Ortsnetzkennzahl für den Rufenden eindeutig bestimmt ist. mehr lesen...
Nationale Wahl ist die Wahl des nationalen Präfixes gefolgt von einer nationalen Rufnummer, ausgenommen von Diensteroutingnummern. mehr lesen...
Das nationale Präfix ist mit 0 festgelegt und ist nicht Teil der nationalen Rufnummer. Es zeigt an, dass die darauffolgende Ziffernfolge eine nationale Rufnummer darstellt. mehr lesen...
Internationale Wahl ist die Wahl des internationalen Präfixes gefolgt von einer internationalen Rufnummer. mehr lesen...
Internationales Präfix Das internationale Präfix ist mit 00 festgelegt und nicht Teil der internationalen Rufnummer. Es zeigt an, dass die darauffolgende Ziffernfolge eine internationale Rufnummer darstellt. mehr lesen...
Kommunikationsdienstebetreiber dürfen Betreiber-Kurzrufnummern ohne explizite Zuteilung durch die RTR-GmbH im zugehörigen Kommunikationsnetz im Sinne der §§ 99 und 108 nutzen. Kommunikationsdienstebetreiber dürfen Betreiber-Kurzrufnummern ohne explizite Zuteilung durch die RTR-GmbH im zugehörigen... mehr lesen...
Betreiber-Kurzrufnummern bestehen aus maximal fünfstelligen Ziffernfolgen beginnend mit den Ziffern 2 bis 9. mehr lesen...
Verwendungszweck Betreiber-Kurzrufnummern dienen ausgenommen im Fall von Nachrichtendiensten der Adressierung von betreiberbezogenen Diensten. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Telefondiensteanbieter dürfen diese Rufnummer ohne explizite Zuteilung durch die RTR-GmbH im Sinne des Abs. 2 und § 96 nutzen.Telefondiensteanbieter dürfen diese Rufnummer ohne explizite Zuteilung durch die RTR-GmbH im Sinne des Absatz 2 und Paragraph 96, nutzen.(2)Absatz 2,Telefon... mehr lesen...
Verwendungszweck Die Betreiber-Testrufnummer ist eine nationale Rufnummer und ermöglicht dem Nutzer, eine Betreiberauswahl oder Betreibervorauswahl zu überprüfen, sowie festzustellen, über welchen Telefondiensteanbieter ein Gespräch zu nationalen geografischen Rufnummern geführt wird. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Nationale Routingnummern in den Bereichen 86 und 87 dürfen ausschließlich in Verbindung mit der Rufnummernportierung gemäß § 23 TKG 2003 verwendet werden.Nationale Routingnummern in den Bereichen 86 und 87 dürfen ausschließlich in Verbindung mit der Rufnummernportierung gemäß Parag... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Kommunikationsnetzbetreibern, die planen, Rufnummern – ausgenommen mobile Rufnummern – in das eigene Kommunikationsnetz zu importieren, ist für diese Verwendung maximal eine Betreiberkennzahl im Bereich 86 für nationale Routingnummern zuzuteilen.(Anm.: Abs. 2 und 3 tritt mit 1. Mai... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Nationale Routingnummern in den Bereichen 86 und 87 bestehen aus der zweistelligen Bereichskennzahl 86 oder 87 und einer zweistelligen Betreiberkennzahl, gefolgt von einer in Zusammenhang mit der Rufnummernportierung festgelegten Ziffernfolge.(2)Absatz 2,Nationale Routingnummern in... mehr lesen...
Verwendungszweck Nationale Routingnummern liegen in den Bereichen 85, 86, 87, 96 und 97. Diensteroutingnummern sind nationale Rufnummern und liegen im Bereich 89. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für Dienste im Bereich für frei kalkulierbare Mehrwertdienste darf dem Teilnehmer ein Entgelt von maximal EUR 3,64 pro Minute oder EUR 10,00 pro Event verrechnet werden.(2)Absatz 2,Ausgenommen von Abs. 1 darf für Faxabrufdienste, für die keine gesicherte Entgeltinformation gemäß § ... mehr lesen...
Dienste im Rufnummernbereich gemäß § 86 sind zielnetztarifiert. Dienste im Rufnummernbereich gemäß Paragraph 86, sind zielnetztarifiert. mehr lesen...
(1)Absatz eins,In den Bereichen 900 und 901 ist die Erbringung von Erotik-Diensten verboten.(2)Absatz 2,In den Bereichen 900, 901, 930 und 931 ist die Realisierung von Dial-Up-Zugängen mittels eines Dialer-Programmes verboten.(3)Absatz 3,Im Bereich 939 ist die Erbringung anderer Dienste als Dial-... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Antragsberechtigt für Rufnummern gemäß § 86 sind Kommunikationsdienstebetreiber, die entweder gleichzeitig auch Kommunikationsnetzbetreiber sind und mit ihrem Kommunikationsnetz die technischen Erfordernisse der Nutzung gemäß § 86 erfüllen, oder einen entsprechenden Kooperationsver... mehr lesen...
Rufnummern im Bereich für frei kalkulierbare Mehrwertdienste bestehen aus einer dreistelligen Bereichskennzahl gemäß § 86 und einer sechsstelligen Teilnehmernummer. Folgeziffern hinter der Teilnehmernummer sind im Rahmen der Bestimmungen des § 4 zulässig. Rufnummern im Bereich für frei kalkulierb... mehr lesen...
Verwendungszweck Rufnummern in den Bereichen 900, 901, 930, 931 oder 939 sind nationale Rufnummern und dienen grundsätzlich der Adressierung von Mehrwertdiensten. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für Dienste im Bereich 800 darf dem Teilnehmer kein Entgelt verrechnet werden.(2)Absatz 2,Für Dienste im Bereich 810 darf dem Teilnehmer ein Entgelt von maximal EUR 0,10 pro Minute oder pro Event verrechnet werden.(3)Absatz 3,Für Dienste im Bereich 820 darf dem Teilnehmer ein Entge... mehr lesen...
Dienste in den Bereichen 800, 810, 820 und 821 sind zielnetztarifiert, Dienste im Bereich 828 sind quellnetztarifiert. mehr lesen...
(1)Absatz eins,In den Bereichen 810 und 820 ist die Erbringung von eventtarifierten Sprachdiensten verboten.(2)Absatz 2,Im Bereich 821 ist ausschließlich die Erbringung von eventtarifierten Diensten zulässig.(3)Absatz 3,Die Realisierung von Dial-Up-Zugängen mittels eines Dialer-Programmes ist im ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Antragsberechtigt für Rufnummern gemäß § 80 sind Kommunikationsdienstebetreiber, die entweder gleichzeitig auch Kommunikationsnetzbetreiber sind und mit ihrem Kommunikationsnetz die technischen Erfordernisse der Nutzung gemäß § 80 erfüllen, oder einen entsprechenden Kooperationsver... mehr lesen...
Rufnummern im Bereich für Dienste mit geregelter Entgeltobergrenze bestehen aus einer dreistelligen Bereichskennzahl gemäß § 80 und einer fünf- oder sechsstelligen Teilnehmernummer. Folgeziffern hinter der Teilnehmernummer sind im Rahmen der Bestimmungen des § 4 zulässig. Rufnummern im Bereich fü... mehr lesen...
Verwendungszweck Rufnummern für Dienste mit geregelter Entgeltobergrenze mit den Bereichskennzahlen 800, 804, 810, 820, 821 und 828 sind nationale Rufnummern und dienen der Adressierung von Diensten, deren Entgeltobergrenze in dieser Verordnung festgelegt wird. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Rufnummern im Bereich 780 dürfen nur für Dienste verwendet werden, deren jeweiliger Nutzungsschwerpunkt im Bundesgebiet liegt.(2)Absatz 2,Der Zuteilungsinhaber hat zumindest einen Kommunikationsdienst anzubieten, der die Interoperabilität mittels Rufnummern im Bereich 780 zwischen ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Antragsberechtigt sind Kommunikationsdienstebetreiber, die entweder gleichzeitig auch Kommunikationsnetzbetreiber sind und mit ihrem Kommunikationsnetz die technischen Erfordernisse der Nutzung gemäß § 75 und § 78 Abs. 2 erfüllen, oder einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit e... mehr lesen...
Rufnummern im Bereich 780 bestehen aus der dreistelligen Bereichskennzahl 780 und einer sechsstelligen Teilnehmernummer. Folgeziffern hinter der Teilnehmernummer sind im Rahmen der Bestimmungen des § 4 zulässig. Rufnummern im Bereich 780 bestehen aus der dreistelligen Bereichskennzahl 780 und ein... mehr lesen...
Verwendungszweck Rufnummern im Bereich 780 sind nationale Rufnummern und dienen insbesondere Kommunikationsdiensten, die zur Adressierung neben der Rufnummer selbst auch jene Informationen verwenden, die in der zur genutzten Rufnummer jeweils korrespondierenden ENUM-Domain enthalten sind und die ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Sprach- und Nachrichtendienste im Bereich für standortunabhängige Rufnummern müssen tariflich und abrechnungstechnisch gleich behandelt werden wie Dienste zu geografischen oder mobilen Rufnummern.(2)Absatz 2,Niedrigere Entgelte für Sprach- und Nachrichtendienste im Bereich für stan... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Rufnummern im Bereich 720 dürfen nur für Kommunikationsdienste verwendet werden, deren jeweiliger Nutzungsschwerpunkt im Bundesgebiet liegt.(2)Absatz 2,Vom Zuteilungsinhaber ist eine Telefonstörungsannahmestelle unter einer für den Anrufer entgeltfreien oder quellnetztarifierten Ru... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Antragsberechtigt sind Kommunikationsdienstebetreiber, die entweder gleichzeitig auch Kommunikationsnetzbetreiber sind und mit ihrem Kommunikationsnetz die technischen Erfordernisse der Nutzung gemäß § 70 erfüllen, oder einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit einem Kommunikati... mehr lesen...
Rufnummern im Bereich 720 bestehen aus der dreistelligen Bereichskennzahl 720 und einer sechsstelligen Teilnehmernummer. Folgeziffern hinter der Teilnehmernummer sind im Rahmen der Bestimmungen des § 4 zulässig. Rufnummern im Bereich 720 bestehen aus der dreistelligen Bereichskennzahl 720 und ein... mehr lesen...
Verwendungszweck Standortunabhängige Rufnummern sind nationale Rufnummern und dienen der Adressierung von Teilnehmern in Zusammenhang mit öffentlichen Telefondiensten, die es dem Teilnehmer ermöglichen, seine Rufnummer ortsunabhängig im Festnetz oder im Internet beizubehalten. Zusätzlich ist die ... mehr lesen...
Für Dienste im Bereich 804 darf dem nutzenden Teilnehmer kein Entgelt verrechnet werden. mehr lesen...
Dienste im Bereich 718 sind quellnetztarifiert, Dienste im Bereich 804 sind zielnetztarifiert. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Antragsberechtigt sind Kommunikationsdienstebetreiber, die entweder gleichzeitig auch Kommunikationsnetzbetreiber sind und mit ihrem Kommunikationsnetz die technischen Erfordernisse der Nutzung gemäß § 65 erfüllen, oder einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit einem Kommunikati... mehr lesen...
Rufnummern in den Bereichen 718 und 804 für Dial-Up-Zugänge bestehen aus der dreistelligen Bereichskennzahl 718 oder 804 und einer sechsstelligen Teilnehmernummer. Folgeziffern hinter der Teilnehmernummer sind im Rahmen der Bestimmungen des § 4 zulässig. Rufnummern in den Bereichen 718 und 804 fü... mehr lesen...
Verwendungszweck Rufnummern in den Bereichen 718 und 804 sind nationale Rufnummern und dienen der Adressierung von Dial-Up-Zugängen. mehr lesen...
Dienste im Bereich für mobile Rufnummern sind quellnetztarifiert. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Teilnehmernummern hinter derselben Bereichskennzahl dürfen nur für gleichartige mobile Kommunikationsdienste verwendet werden.(2)Absatz 2,Vom Zuteilungsinhaber ist eine Telefonstörungsannahmestelle unter einer für den Anrufer entgeltfreien oder quellnetztarifierten Rufnummer ab dem... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Antragsberechtigt sind Kommunikationsdienstebetreiber, die entweder gleichzeitig auch Kommunikationsnetzbetreiber sind und mit ihrem Kommunikationsnetz die technischen Erfordernisse der Nutzung gemäß § 60 erfüllen, oder einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit einem Kommunikati... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Mobile Rufnummern bestehen aus einer dreistelligen Bereichskennzahl und einer sieben- bis neunstelligen Teilnehmernummer. Folgeziffern hinter der Teilnehmernummer sind im Rahmen der Bestimmung des § 4 zulässig. Dekadische Rufnummernblöcke von Teilnehmernummern sind in den Bereichen... mehr lesen...
Verwendungszweck Mobile Rufnummern sind nationale Rufnummern und dienen der Adressierung von1.Ziffer einsTelekommunikationsendeinrichtungen für mobile Dienste,2.Ziffer 2Speichersystemen, die den Telekommunikationsendeinrichtungen gemäß Z 1 eindeutig zugeordnet sind,Speichersystemen, die den Telek... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Sprach- und Nachrichtendienste im Bereich für private Netze müssen tariflich und abrechnungstechnisch gleich behandelt werden wie Dienste zu geografischen oder mobilen Rufnummern.(2)Absatz 2,Niedrigere Entgelte für Sprach- und Nachrichtendienste im Bereich für private Netze im Rahm... mehr lesen...
Dienste im Bereich für private Netze sind quellnetztarifiert. mehr lesen...
Die Erbringung betreiberspezifischer Dienste sowie die Erbringung von Nachrichtendiensten unmittelbar unter der Bereichskennzahl eines privaten Netzes ohne die Verwendung einer Teilnehmernummer gemäß § 56 ist verboten. Die Erbringung betreiberspezifischer Dienste sowie die Erbringung von Nachrich... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Antragsberechtigt sinda)Litera ajuristische Personen,b)Litera bein Verbund juristischer Personen,c)Litera coffene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften,d)Litera dder Bundesminister oder die Bundesministerin für das jeweilige Ressort sowiee)Litera eder Landeshauptmann oder die ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Eine Rufnummer für ein privates Netz besteht aus einer fünf- oder sechsstelligen Bereichskennzahl, wobei bei einer fünfstelligen Bereichskennzahl die private Teilnehmernummer mindestens dreistellig und bei einer sechsstelligen Bereichskennzahl die private Teilnehmernummer mindesten... mehr lesen...
Verwendungszweck(1)Absatz eins,Rufnummern für private Netze sind nationale Rufnummern und dienen der Adressierung von Nutzern von Telefondiensten in privaten Netzen. Zusätzliche Nutzungen sind zulässig.(2)Absatz 2,Ein privates Netz ist ein Kommunikationsnetz, das über mehrere Standorte in Österre... mehr lesen...
Dienste im Bereich für geografische Rufnummern sind quellnetztarifiert. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Kommunikationsdienstebetreiber hat sicherzustellen, dass eine zugeteilte geografische Rufnummer vom Teilnehmer nur gemäß § 49 verwendet werden kann.Der Kommunikationsdienstebetreiber hat sicherzustellen, dass eine zugeteilte geografische Rufnummer vom Teilnehmer nur gemäß Parag... mehr lesen...
(1)Absatz eins,In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag bei der RTR-GmbH die Nutzung geografischer Rufnummern innerhalb des geografischen Gebietes eines benachbarten Ortsnetzes bewilligt werden. Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere eine mögliche Beeinflussung des Routings von Notrufen.(... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Antragsberechtigt sind Kommunikationsdienstebetreiber, die entweder gleichzeitig auch Kommunikationsnetzbetreiber sind und mit ihrem Kommunikationsnetz die technischen Erfordernisse der Nutzung gemäß § 49 erfüllen, oder einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit einem Kommunikati... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Geografische Rufnummern bestehen aus der Ortsnetzkennzahl und einer Teilnehmernummer. Folgeziffern hinter der Teilnehmernummer sind im Rahmen der Bestimmungen des § 4 zulässig.Geografische Rufnummern bestehen aus der Ortsnetzkennzahl und einer Teilnehmernummer. Folgeziffern hinter ... mehr lesen...
Verwendungszweck Geografische Rufnummern sind nationale Rufnummern und dienen der Adressierung ortsfester Netzabschlusspunkte, die Ortsnetzen gemäß der Anlagen 1 und 2 zugeordnet sind, zur Erbringung von öffentlichen Telefondiensten in Festnetzen. Zusätzlich dazu angebotene Kommunikationsdienste ... mehr lesen...
Für Dienste im Bereich für öffentliche Kurzrufnummern mit Stern darf dem Teilnehmer kein Entgelt verrechnet werden. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für jede zugeteilte öffentliche Kurzrufnummer mit Stern ist vom Zuteilungsinhaber spätestens sieben Tage vor der Erreichbarmachung aus den öffentlichen Netzen eine korrespondierende Rufnummer aus dem Bereich 800 der RTR-GmbH im jeweils von der RTR-GmbH vorgegebenen Format elektroni... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Antragsberechtigt sind Nutzer einer Rufnummer für Dienste mit geregelter Entgeltobergrenze mit den Bereichskennzahlen 800, 810, 820 oder 821, die gemäß § 15 vom jeweiligen Kommunikationsnetzbetreiber bei der RTR-GmbH angezeigt wurden.Antragsberechtigt sind Nutzer einer Rufnummer fü... mehr lesen...
Eine öffentliche Kurzrufnummer mit Stern beginnt mit dem Zeichen „*“, gefolgt von einer drei- bis fünfstelligen Betreiberkennzahl. Folgeziffern hinter der Betreiberkennzahl sind nicht zulässig. mehr lesen...
Für Dienste im Zugangskennzahlbereich 118 darf dem Teilnehmer maximal ein Entgelt von EUR 3,64 pro Minute oder EUR 10,00 pro Event verrechnet werden. mehr lesen...
Telefonauskunftsdienste im Zugangskennzahlbereich 118 sind zielnetztarifiert. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Eine zugeteilte öffentliche Kurzrufnummer für Telefonauskunftsdienste muss jedenfalls ohne Folgeziffern erreichbar sein.(2)Absatz 2,Es dürfen nur Anfragen bearbeitet werden, die ausschließlich durch die Zuhilfenahme der unter § 43 Abs. 2 angeführten statischen Daten beantwortet wer... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Antragsberechtigt sind Kommunikationsdienstebetreiber und Dienstleister, die ein entsprechendes Realisierungskonzept für einen Telefonauskunftsdienst vorlegen.(2)Absatz 2,Antragsberechtigten sind maximal zwei Betreiberkennzahlen im Zugangskennzahlbereich 118 zuzuteilen.(3)Absatz 3,... mehr lesen...
Eine öffentliche Kurzrufnummer für Telefonauskunftsdienste besteht aus der dreistelligen Zugangskennzahl 118 und einer zwei- oder dreistelligen Betreiberkennzahl. Maximal zwei Folgeziffern sind hinter der Betreiberkennzahl zulässig. mehr lesen...
Verwendungszweck(1)Absatz eins,Eine öffentliche Kurzrufnummer für Telefonauskunftsdienste dient der Adressierung von Diensten gemäß Abs. 2.Eine öffentliche Kurzrufnummer für Telefonauskunftsdienste dient der Adressierung von Diensten gemäß Absatz 2,(2)Absatz 2,Ein Telefonauskunftsdienst ist ein I... mehr lesen...
Telefonstörungsannahmestellen im Bereich 111 sind quellnetztarifiert. mehr lesen...
Eine öffentliche Kurzrufnummer für Telefonstörungsannahmestellen muss jedenfalls auch ohne Folgeziffern erreichbar sein. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Antragsberechtigt sind Kommunikationsdienstebetreiber, die bei der Antragstellung eine geplante Nutzung gemäß § 38 glaubhaft machen.Antragsberechtigt sind Kommunikationsdienstebetreiber, die bei der Antragstellung eine geplante Nutzung gemäß Paragraph 38, glaubhaft machen.(2)Absatz... mehr lesen...
Eine öffentliche Kurzrufnummer für Telefonstörungsannahmestellen besteht aus der dreistelligen Zugangskennzahl 111 und einer ein- bis dreistelligen Betreiberkennzahl. Maximal zwei Folgeziffern sind hinter der Betreiberkennzahl zulässig. mehr lesen...
Verwendungszweck(1)Absatz eins,Eine öffentliche Kurzrufnummer für Telefonstörungsannahmestellen dient der Adressierung von Diensten gemäß Abs. 2.Eine öffentliche Kurzrufnummer für Telefonstörungsannahmestellen dient der Adressierung von Diensten gemäß Absatz 2,(2)Absatz 2,Eine Telefonstörungsanna... mehr lesen...
Für Dienste im Bereich 116 darf dem Teilnehmer kein Entgelt verrechnet werden. mehr lesen...
Rufnummern für harmonisierte Dienste von sozialem Wert im Bereich 116 sind zielnetztarifiert. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Zuteilungsinhaber einer Rufnummer im Bereich 116 hat1.Ziffer einsgemeinsam mit den Kommunikationsnetzbetreibern und Kommunikationsdienstebetreibern die Erreichbarkeit des Dienstes aus allen öffentlichen Kommunikationsnetzen sicherzustellen,2.Ziffer 2die entsprechende öffentlich... mehr lesen...
Die Zuteilung für eine Rufnummer im Bereich 116 hat gemäß folgenden Regeln zu erfolgen:1.Ziffer einsNach Einlangen eines Antrags auf Zuteilung informiert die RTR-GmbH auf ihrer Website über die Tatsache, dass ein Antrag vorliegt und gibt Interessierten ab Veröffentlichung für einen Zeitraum von e... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Antragsberechtigt für die Rufnummern 116 000, 116 111 und 116 123 sind Diensteanbieter, die folgende Voraussetzungen erfüllen:1.Ziffer einsMindestens drei Jahre Erfahrung in der professionellen telefonischen Betreuung von Menschen in Problemsituationen, insbesondere im familiären U... mehr lesen...
Zuteilungsinhaber sind verpflichtet, Dienste im Bereich 116 so zu gestalten, dass den folgenden Kriterien entsprochen wird:1.Ziffer einsDer mit der Rufnummer 116 000 adressierte Dienst nimmt Meldungen über vermisste Kinder entgegen und leitet diese an die Polizei weiter, berät und unterstützt die... mehr lesen...
Öffentliche Kurzrufnummern für harmonisierte Dienste von sozialem Wert sind:1.Ziffer eins116 000 Hotline für vermisste Kinder,2.Ziffer 2116 111 Hotline für Hilfe suchende Kinder,3.Ziffer 3116 123 Hotline zur Lebenshilfe,4.Ziffer 4116 006 Beratungsdienst für Opfer von Straftaten,5.Ziffer 5116 117 ... mehr lesen...
Eine öffentliche Kurzrufnummer für harmonisierte Dienste von sozialem Wert besteht aus der dreistelligen Zugangskennzahl 116 und einer dreistelligen Betreiberkennzahl. Folgeziffern hinter der Betreiberkennzahl sind nicht zulässig. mehr lesen...
Verwendungszweck Eine öffentliche Kurzrufnummer für harmonisierte Dienste von sozialem Wert dient der Adressierung dieser Dienste gemäß den Vorgaben der Europäischen Union. mehr lesen...
Kurzrufnummern im öffentlichen Interesse für besondere Dienste sind quellnetztarifiert. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Kommunikationsnetz- und Kommunikationsdienstebetreiber sind verpflichtet, die Vorgaben nach § 26 Abs. 1 Z 1 im Rahmen der technischen Möglichkeiten im zugehörigen Kommunikationsnetz umzusetzen.Kommunikationsnetz- und Kommunikationsdienstebetreiber sind verpflichtet, die Vorgaben na... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Zuteilungsinhaber einer öffentlichen Kurzrufnummer für besondere Dienste hat sicherzustellen, dass1.Ziffer einsfür Anrufe zur zugeteilten öffentlichen Kurzrufnummer für besondere Dienste von jedem Ort seines Zuteilungsgebietes das entsprechende Routingziel festgelegt ist und di... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Antragsberechtigt für die öffentlichen Kurzrufnummern 130 und 148 4 für das jeweilige Bundesland ist jeweils der Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau, für 120 und 123 jene Unternehmen, die diese bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung genutzt haben.(1a)Absatz eins a,Antrags... mehr lesen...
Öffentliche Kurzrufnummern für besondere Dienste sind:1.Ziffer eins130 Landeswarnzentralen,2.Ziffer 2120 und 123 Pannendienste und3.Ziffer 3148 4 Krankentransporte;4.Ziffer 4145 5 Apothekendienste;5.Ziffer 5145 0 Gesundheits-Erstkontakt. mehr lesen...
Verwendungszweck(1)Absatz eins,Eine öffentliche Kurzrufnummer für besondere Dienste dient der Adressierung von Diensten gemäß Abs. 2.Eine öffentliche Kurzrufnummer für besondere Dienste dient der Adressierung von Diensten gemäß Absatz 2,(2)Absatz 2,Besondere Dienste sind Dienste, die von besonder... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Kommunikationsnetz- und Kommunikationsdienstebetreiber sind verpflichtet, die Vorgaben nach § 21 Abs. 1 Z 1 im Rahmen der technischen Möglichkeiten im zugehörigen Kommunikationsnetz umzusetzen. Für eCalls sind die Vorgaben nach § 21 Abs. 1 Z 1 in Abhängigkeit der eCall-Flags zu ber... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Zuteilungsinhaber einer öffentlichen Kurzrufnummer für Notrufdienste hat sicherzustellen, dass1.Ziffer einsfür Anrufe zur zugeteilten öffentlichen Kurzrufnummer für Notrufdienste von jedem Ort seines Zuteilungsgebietes das entsprechende Routingziel festgelegt ist und diese Info... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Antragsberechtigt für die öffentlichen Kurzrufnummern 112 und 133 für das Bundesgebiet ist der Bundesminister oder die Bundesministerin für Inneres.(2)Absatz 2,Antragsberechtigt für die öffentlichen Kurzrufnummern 122, 128, 140, 141 und 144 für das jeweilige Bundesland ist jeweils ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die öffentliche Kurzrufnummer 112 dient zur Meldung einer akuten oder unmittelbar drohenden Gefahr für Leben, körperliche Unversehrtheit, Umwelt oder Vermögen im Wege von Anrufen, Nachrichten und eCalls.(2)Absatz 2,Die öffentliche Kurzrufnummer 122 dient zur Meldung einer akuten od... mehr lesen...
Öffentliche Kurzrufnummern für Notrufdienste sind:1.Ziffer eins112 Einheitliche europäische Notrufnummer,2.Ziffer 2122 Feuerwehrzentralen,3.Ziffer 3128 Notrufnummer bei Gasgebrechen,4.Ziffer 4133 Polizei,5.Ziffer 5140 Bergrettung,6.Ziffer 6141 Ärztenotdienst,7.Ziffer 7142 Telefonseelsorge,8.Ziffe... mehr lesen...
Allgemeines(1)Absatz eins,Eine öffentliche Kurzrufnummer für Notrufdienste dient der Adressierung von Diensten gemäß Abs. 2.Eine öffentliche Kurzrufnummer für Notrufdienste dient der Adressierung von Diensten gemäß Absatz 2,(2)Absatz 2,Notrufdienste dienen der Abwehr einer gegenwärtigen oder unmi... mehr lesen...
Folgeziffern dürfen nicht zur Adressierung unterschiedlicher Teilnehmer öffentlicher Dienste verwendet werden. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Aufnahme und Einstellung der Nutzung von zugeteilten Rufnummern sind von den Kommunikationsdienstebetreibern oder Kommunikationsnetzbetreibern der RTR-GmbH im von dieser vorgegebenen elektronischen Format anzuzeigen.(2)Absatz 2,Die Nutzung zugeteilter Rufnummern darf nur dann l... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Antrag auf Zuteilung von Rufnummern oder Teilen davon ist unter Verwendung der von der RTR-GmbH zur Verfügung gestellten Antragsformulare bei dieser einzubringen und hat die jeweils bereichsspezifisch festgelegten Unterlagen zu beinhalten.(2)Absatz 2,Antragsteller, die nicht Ko... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Antragsberechtigten sind Rufnummern als Rufnummernblöcke oder einzeln im Rahmen der Bestimmungen dieser Verordnung zuzuteilen.(2)Absatz 2,Wertepräferenzen hinsichtlich der beantragten Rufnummer sind, ausgenommen im Bereich für geografische Rufnummern und im Bereich für Routingnumme... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ist im dritten Abschnitt die Zuteilung von Einzelrufnummern vorgesehen, sind ohne Bedarfsnachweis maximal drei Einzelrufnummern pro Rufnummernbereich zuzuteilen.(2)Absatz 2,Weist der Antragsteller einen entsprechenden Bedarf an einer größeren Anzahl an Einzelrufnummern nach, sind b... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Sofern im dritten Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, sind von der RTR-GmbH Rufnummernblöcke zuzuteilen.(2)Absatz 2,Ein Rufnummernblock gemäß Abs. 1 istEin Rufnummernblock gemäß Absatz eins, ist1.Ziffer einsein dekadischer Rufnummernblock, der aus 100 Rufnummern besteht, oder2.Z... mehr lesen...
Grundsätze der Rufnummernzuteilung(1)Absatz eins,Auf Antrag sind von der RTR-GmbH – abhängig vom jeweiligen Rufnummernbereich – Rufnummern oder Teile davon, sowie Betreiberkennzahlen in Zusammenhang mit dem Betreiberauswahl-Präfix an Kommunikationsdienstebetreiber, Kommunikationsnetzbetreiber ode... mehr lesen...
Entscheidungen gemäß § 65 Abs. 3 TKG 2003 in Zusammenhang mit der Verwaltung von Kommunikationsparametern sind auf der Website der RTR-GmbH zu veröffentlichen. Entscheidungen gemäß Paragraph 65, Absatz 3, TKG 2003 in Zusammenhang mit der Verwaltung von Kommunikationsparametern sind auf der Websit... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Kommunikationsdienstebetreiber für feste Netze haben im Rahmen ihrer technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Teilnehmer vor der Herstellung unerwünschter kostenpflichtiger Dial-Up-Verbindungen zu ausländischen Rufnummern zu schützen.(2)Absatz ... mehr lesen...
Für Dienste unter einer internationalen Rufnummer für Universal International Shared Cost Numbers mit der Landeskennzahl 808 ist dem Teilnehmer ein Entgelt von EUR 0,20 pro Minute zu verrechnen. mehr lesen...
Dienste unter einer internationalen Rufnummer für Universal International Freephone Numbers mit der Landeskennzahl 800 sind für den Teilnehmer entgeltfrei. mehr lesen...
Die Nutzung aller nicht in dieser Verordnung geregelten Rufnummernbereiche sowie nicht zugeteilter Rufnummern durch Kommunikationsnetzbetreiber oder Kommunikationsdienstebetreiber ist verboten. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die RTR-GmbH hat ein öffentliches Verzeichnis zur Verwaltung alphanumerischer Absenderkennungen zu führen. Anbieter mobiler nummerngebundener interpersoneller Kommunikationsdienste können für ihre Endnutzer alphanumerische Absenderkennungen in das Verzeichnis eintragen lassen, sowe... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Betreiber, die Anrufe zu einer Rufnummer aus dem Rufnummernplan dieser Verordnung von einem ausländischen Kommunikationsnetz mit einer Rufnummer des Anrufers aus dem Rufnummernplan dieser Verordnung übernehmen, haben die ausländische Herkunft des Anrufes für den Betreiber, an welch... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Im nationalen Verkehr sind der Transport und die Weitergabe der Rufnummer des Anrufers zwischen allen an der Verbindung beteiligten öffentlichen Kommunikationsnetzbetreibern verpflichtend, sofern sich nicht aus § 5a dieser Verordnung anderes ergibt.Im nationalen Verkehr sind der Tr... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Betreiber öffentlicher Telefonnetze sowie -dienste haben die nationale Erreichbarkeit von nationalen Rufnummern und öffentlichen Kurzrufnummern mit einer Rufnummernlänge von maximal zwölf Ziffern sicherzustellen. Diese Bestimmung gilt nicht für öffentliche Kurzrufnummern mit Stern.... mehr lesen...
Im Sinne dieser Verordnung bedeutet1.Ziffer eins„Bereichskennzahl“: eine Ziffernfolge, die am Beginn einer nationalen Rufnummer stehen kann. Für den durch eine Bereichskennzahl bestimmten und zur Nutzung vorgesehenen Rufnummernbereich ist, gegebenenfalls unter Einbeziehung nachfolgender Stellen, ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Diese Verordnung gilt für alle im Bundesgebiet betriebenen öffentlichen Kommunikationsnetze, für alle öffentlich angebotenen Kommunikationsdienste und auf öffentlichen Kommunikationsdiensten basierende Dienstleistungen, die Rufnummern des in dieser Verordnung geregelten öffentliche... mehr lesen...
Zweck(1)Absatz eins,Mit dieser Verordnung werden ein öffentlicher Rufnummern- sowie ein öffentlicher Wählplan als Teilplan für Kommunikationsparameter gemäß §§ 24 Abs. 1 und 63 TKG 2003 sowie Bestimmungen betreffend Mehrwertdienste gemäß § 24 Abs. 2 TKG 2003 erlassen.Mit dieser Verordnung werden ... mehr lesen...
Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.(2)Absatz 2,§ 2 Abs. 4 und 5 in der Fassung der Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl. II Nr. 385/2007, tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.Paragraph 2, Absatz 4 und 5 in der Fassung der Verordnung des Bundesministers für I... mehr lesen...
Übergangsbestimmungen(1)Absatz eins,Die §§ 6 bis 9 sind auf Verfahren, die vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung bereits anhängig waren, aber noch nicht rechtskräftig entschieden worden sind, nicht anzuwenden.Die Paragraphen 6 bis 9 sind auf Verfahren, die vor dem In-Kraft-Treten dieser Veror... mehr lesen...
Weitergeltung von Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen(1)Absatz eins,Die vor dem In-Kraft-Treten des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes erteilten Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen nach dem Fremdengesetz 1997, BGBl. I Nr. 75 in der Fassung der FrG-Novelle 2002, BGBl. I Nr... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Als weitere Tätigkeiten im Sinne des § 43b Abs. 1 Z 2 NAG gelten Tätigkeiten, die gemäß § 1 Z 1, 2, 4, 6, 7, 8, 9 oder 12 der Ausländerbeschäftigungsverordnung (AuslBVO), BGBl. Nr. 609/1990, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 117/2026, vom sachlichen Geltungsbereich des Aus... mehr lesen...
Form der Urkunden und Nachweise für Dokumentationen(1)Absatz eins,Die nach den §§ 51 bis 55 und 57 NAG bei der Antragstellung erforderlichen Urkunden und Nachweise, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, sind auf Verlangen der Behörde zusätzlich in einer Übersetzung ins Deutsche vorzulegen... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bestätigungen über die Antragstellung gemäß § 50a NAG sind nach dem Muster der Anlage I auszustellen.Bestätigungen über die Antragstellung gemäß Paragraph 50 a, NAG sind nach dem Muster der Anlage römisch eins auszustellen.(2)Absatz 2,Für die Ausfertigung der in Abs. 1 genannten Be... mehr lesen...
Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages oder eines Antrages auf Ausstellung der Daueraufenthaltskarte sind nach dem Muster der Anlage G in Form einer Vignette auszustellen. mehr lesen...
Nachweis von Deutschkenntnissen(1)Absatz eins,Kenntnisse der deutschen Sprache zur elementaren Sprachverwendung auf einfachstem Niveau im Sinne des § 21a Abs. 1 NAG entsprechen dem A1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Spr... mehr lesen...
Zusätzlich zu den in § 7 genannten Urkunden und Nachweisen sind dem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 8 Abs. 1 Z 4 bis 6 und 9 bis 11 NAG folgende weitere Urkunden und Nachweise anzuschließen: Zusätzlich zu den in Paragraph 7, genannten Urkunden und Nachweisen sind dem Antrag a... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Zusätzlich zu den in § 7 genannten Urkunden und Nachweisen sind dem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot – Karte“ gemäß §§ 41 Abs. 1 oder 49 Abs. 2 NAG folgende weitere Urkunden und Nachweise anzuschließen, sofern diese nicht bereits vor der Erteilung eines Vi... mehr lesen...
Zusätzlich zu den in § 7 genannten Urkunden und Nachweisen sind dem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung folgende weitere Urkunden und Nachweise anzuschließen: Zusätzlich zu den in Paragraph 7, genannten Urkunden und Nachweisen sind dem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligu... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dem Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels (§ 1) sind – unbeschadet weiterer Urkunden und Nachweise nach den §§ 8 und 9 – folgende Urkunden und Nachweise anzuschließen:Dem Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels (Paragraph eins,) sind – unbeschadet weiterer Urkunden ... mehr lesen...
Form der Urkunden und Nachweise für Aufenthaltstitel(1)Absatz eins,Die nach den §§ 7 bis 9b sowie nach § 56 NAG bei der Antragstellung erforderlichen Urkunden und Nachweise sind der Behörde oder Berufsvertretungsbehörde jeweils im Original und in Kopie vorzulegen. Bei der Beantragung eines Aufent... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Aufenthaltskarten (§ 54 NAG) sind als Karten nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2019/1157 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigke... mehr lesen...
Lichtbildausweise für EWR-Bürger (§ 9 Abs. 3 NAG) sind als Karten nach dem Muster der Anlage D auszustellen. § 2a gilt. Lichtbildausweise für EWR-Bürger (Paragraph 9, Absatz 3, NAG) sind als Karten nach dem Muster der Anlage D auszustellen. Paragraph 2 a, gilt. mehr lesen...
Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung und der Bescheinigung des Daueraufenthalts(1)Absatz eins,Anmeldebescheinigungen (§ 53 NAG) sind nach dem Muster der Anlage B auszustellen.Anmeldebescheinigungen (Paragraph 53, NAG) sind nach dem Muster der Anlage B auszustellen.(2)Absatz 2,Bescheinigungen ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Fremde, die einen Aufenthaltstitel beantragen, haben bei der Abnahme der Papillarlinienabdrücke mitzuwirken.(2)Absatz 2,Es sind die flachen Abdrücke aller Finger der rechten und linken Hand abzunehmen, soweit nicht die Abs. 3 bis 5 zur Anwendung gelangen.Es sind die flachen Abdrück... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Das Lichtbild muss farbig sein und den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige, ABl. Nr. L 157 vom 15.06.2002 S. 1 in der Fassung der Änderung durch die Verordnung (EU) 2017/1954, ABl. Nr. L 286 vo... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ein Aufenthaltstitel zur Niederlassung kann erteilt werden als:1.Ziffer eins„Rot-Weiß-Rot – Karte“ (§ 8 Abs. 1 Z 1 NAG);„Rot-Weiß-Rot – Karte“ (Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, NAG);2.Ziffer 2„Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ (§ 8 Abs. 1 Z 2 NAG);„Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ (Paragr... mehr lesen...
Form und Inhalt der Aufenthaltstitel Aufenthaltstitel (§ 8 Abs. 1 NAG) werden als Karte nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige, ABl. Nr. L 157 vom 15.06.2002 S. 1 in der Fassung der Änderung durch die Verordnung ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetzes tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 31. Dezember 2016 ereignen.(2)Absatz 2,(Verfassungsbestimmung) § 1 Abs. 3 dieses Bundesgesetzes tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwenden, die ... mehr lesen...
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:1.Ziffer einshinsichtlich des § 12, § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 3 der Bundesminister für Finanzen;hinsichtlich des Paragraph 12,, Paragraph 19, Absatz 2,, Paragraph 20, Absatz 3, der Bundesminister für Finanzen;2.Ziffer 2hinsichtlich des § 69 der ... mehr lesen...
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. mehr lesen...
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen nach Maßgabe der jeweiligen Zuständigkeit unter dem Gesichtspunkt einer wirksamen Kontrolle und auf Basis von Risikobewertungen und statistischen Daten sowie unter Berücksichtig... mehr lesen...
Verweisungen(1)Absatz eins,Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2,Soweit in anderen Bundesgesetzen auf die §§ 7 bis 7o des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG), BGBl. Nr. 459/1993 in der... mehr lesen...
Das gemäß § 53 Abs. 2 oder § 65 zuständige Landesgericht hat die Vollstreckung aufzuschieben, Das gemäß Paragraph 53, Absatz 2, oder Paragraph 65, zuständige Landesgericht hat die Vollstreckung aufzuschieben,1.Ziffer einssobald ihm bekannt wird, dass die der Vollstreckung unterliegende Entscheidu... mehr lesen...
Auf das Verfahren der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Staaten sind die §§ 53d, 53f, 53h und 53j des Bundesgesetzes über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), BGBl I Nr. 36/2004, sowie d... mehr lesen...
Veranlassung der Vollstreckung Ein Amt der Landesregierung das entsprechend § 51 Z 2 um Vollstreckung der Entscheidung eines Gerichts ersucht wurde, hat, wenn es nach § 40 Abs. 4 örtlich zuständig ist, das Landesgericht, das für den im Ersuchen angeführten Wohnsitz oder Sitz des Verpflichteten ör... mehr lesen...
Unbeschadet ihrer Einbringung beim Verpflichteten sind die Kosten von dem nach § 63 zuständigen Rechtsträger zu tragen. Unbeschadet ihrer Einbringung beim Verpflichteten sind die Kosten von dem nach Paragraph 63, zuständigen Rechtsträger zu tragen. mehr lesen...
Der Erlös aus einer Vollstreckung fließt dem Rechtsträger zu, der den Aufwand der Vollstreckungsbehörde zu tragen hat. mehr lesen...
Die Vollstreckungsbehörde hat die Vollstreckung einzustellen, sobald ihr bekannt wird, dass aufgrund einer im ersuchenden EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat getroffenen Entscheidung oder Maßnahme das Vollstreckungsersuchen gegenstandslos geworden ist. mehr lesen...
Die Vollstreckungsbehörde hat die Vollstreckung aufzuschieben, sobald ihr bekannt wird, dass die der Vollstreckung unterliegende Entscheidung der Behörde des anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats in diesem angefochten wird. mehr lesen...
Auf das Verfahren der Vollstreckung verwaltungsbehördlicher Entscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Staaten sind § 54b VStG, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG), BGBl Nr. 53/1991, und § 6 des EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetzes (EU-VStVG), BGBl. I Nr. 3/2008, anzuwende... mehr lesen...
Veranlassung der Vollstreckung Ein Amt der Landesregierung, das entsprechend § 51 Z 2 um Vollstreckung der Entscheidung einer Verwaltungsbehörde ersucht wurde, hat bei örtlicher Zuständigkeit die Bezirksverwaltungsbehörde, die als Vollstreckungsbehörde für den im Ersuchen angeführten Wohnsitz ode... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die oder das nach § 53 Abs. 2 oder § 56 mit einem Zustellersuchen befasste zuständige inländische Verwaltungsbehörde oder Gericht hat das Zustellersuchen auf das Vorliegen eines der in Abs. 3 genannten Gründe für eine Ablehnung zu überprüfen. Ergibt die Überprüfung, dass ein Ablehn... mehr lesen...
Auf die Zustellung von Entscheidungen der Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Staaten nach diesem Unterabschnitt ist das ZustG anzuwenden. mehr lesen...
Veranlassung der Zustellung Ein Amt der Landesregierung, das um Zustellung einer Entscheidung ersucht wurde, hat bei örtlicher Zuständigkeit gemäß § 40 Abs. 4 die Zustellung der Entscheidung und, soweit sie angefertigt wurde, ihrer Übersetzung an die im Ersuchen angeführte Adresse des Beschuldigt... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Abgesehen von der in § 58 bzw. § 54 geregelten Ablehnung einer Zustellung bzw. Vollstreckung ist der um Zustellung oder Vollstreckung ersuchenden Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats mitzuteilen,Abgesehen von der in Paragraph 58, bzw. Paragraph 54, geregelten Abl... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die oder das gemäß § 53 Abs. 2, § 59 oder § 65 mit einem Vollstreckungsersuchen befasste inländische Verwaltungsbehörde oder Gericht hat das Vollstreckungsersuchen auf das Vorliegen eines der in Abs. 3 genannten Gründe für eine Ablehnung zu überprüfen. Ergibt die Überprüfung, dass ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Eine zur Zustellung oder Vollstreckung übermittelte Entscheidung ist von Amts wegen von der Behörde, die sie erhalten hat, unverzüglich dem gemäß § 40 Abs. 4 örtlich zuständigen Amt der Landesregierung zu übermitteln, wenn die Entscheidung ergingEine zur Zustellung oder Vollstrecku... mehr lesen...
Liegt kein Grund für die Ablehnung der Zustellung (§ 58) oder der Vollstreckung (§ 54) einer Entscheidung vor, um die ein anderer EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat ersucht hat, ist die Entscheidung als solche anzuerkennen und wie eine inländische verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Strafentsch... mehr lesen...
Anwendungsbereich Der vierte Abschnitt regelt, mit welchen Maßnahmen Ersuchen einer Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats um1.Ziffer einsZustellung und2.Ziffer 2Vollstreckungder Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde dieses EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats im... mehr lesen...
Eine gemäß § 48 mit dem Ersuchen um Vollstreckung übermittelte Entscheidung darf im Inland nicht vollstreckt werden. Die Vollstreckung im Inland ist wieder zulässig, wenn der um Vollstreckung ersuchte andere EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat dem Ersuchen nicht nachkommt. Eine gemäß Paragraph 48, mi... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die gemäß § 48 um Vollstreckung ersuchende inländische Behörde hat die ersuchte Behörde des anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats oder das gemäß § 40 Abs. 4 örtlich zuständige Amt der Landesregierung unverzüglich von Umständen zu verständigen, aufgrund deren die Vollstreckung d... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Vollstreckung einer Entscheidung in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat ist durch die inländische Behörde, die die Entscheidung gefällt hat, entweder selbst oder im Weg eines Ersuchens an das gemäß § 40 Abs. 4 örtlich zuständige Amt der Landesregierung zu veranlassen.... mehr lesen...
Grundsätze Ist eine in § 42 genannte Entscheidung gegen einen Verpflichteten mit Sitz oder Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat in Rechtskraft erwachsen, so ist zunächst ihre Vollstreckung im Inland zu versuchen. Bei der Bestimmung der für eine Vollstreckung im Inland örtlich... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Zustellung einer Entscheidung in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat ist durch die inländische Behörde, die die Entscheidung gefällt hat, entweder selbst oder im Weg eines Ersuchens an das gemäß § 40 Abs. 4 örtlich zuständige Amt der Landesregierung zu veranlassen.Die... mehr lesen...
Grundsätze Die inländische Behörde, die eine in § 42 genannte Entscheidung gefällt hat, hat zu veranlassen, dass diese Entscheidung einem Beschuldigten mit Sitz oder Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat zugestellt wird. Erscheint die Zustellung im Inland nach § 41 und den Reg... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ein Amt der Landesregierung oder eine inländische Behörde, das oder die Informationen über die weitere Behandlung eines Ersuchens gemäß § 46 bzw. § 48 erlangt hat, hat diese Information an das gemäß § 40 Abs. 4 örtlich zuständige Amt der Landesregierung weiterzuleiten. Das örtlich ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ämter der Landesregierung und inländische Behörden, die um Zustellung oder Vollstreckung eines inländischen Straferkenntnisses oder einer inländischen Strafverfügung ersuchen, haben die § 46 Abs. 2 bzw. § 48 Abs. 2 entsprechenden Angaben in das einheitliche Formular einzutragen, da... mehr lesen...
Anwendungsbereich Der dritte Abschnitt regelt die Erwirkung der Zustellung und Vollstreckung1.Ziffer einsvon Strafbescheiden der Bezirksverwaltungsbehörden,2.Ziffer 2von Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte der Länder,3.Ziffer 3von Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichts und4.Ziffer 4von Erk... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für die Anwendung dieses Bundesgesetzes gilt als Abgabestelle im Sinne des § 2 Z 4 des Zustellgesetzes (ZustG), BGBl. Nr. 200/1982, auch die im Inland gelegene Betriebsstätte, Betriebsräumlichkeit, auswärtige Arbeitsstelle oder Arbeitsstätte, an der der Arbeitnehmer tätig ist. Für ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ersuchen um Zustellung und Vollstreckung inländischer Straferkenntnisse oder -verfügungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat entsprechend § 36 Z 2 sind von den inländischen Behördenselbst zu stellen.Ersuchen um Zustellung und Vollstreckung inländischer Straferkenntnis... mehr lesen...
Inländische Verwaltungsbehörden und Gerichte, die gemäß § 36 Z 2 oder 3 mit der Zustellung oder Vollstreckung von Entscheidungen befasst sind, haben vorrangig IMI zu verwenden. Für die Zustellung einer Entscheidung in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat gilt davon abweichend § 45 zweite... mehr lesen...
Inländische Behörden haben bei der Entscheidung über die Einstellung eines nach diesem Hauptstück geführten Verwaltungsstrafverfahrens die Tatsache zu berücksichtigen, dass die Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung in Fällen des § 36 wegen ihrer Beziehung zu mehr als einem Staat einen vergleichs... mehr lesen...
Soweit sich aus dem jeweiligen Zusammenhang nicht anderes ergibt, sind im Sinne des dritten Hauptstücks „inländische Behörden“ die in § 42 Z 1 bis 4 genannten Verwaltungsbehörden und Gerichte und ist „inländische Behörde“ eine der in § 42 Z 1 genannten Verwaltungsbehörden oder eines der in § 42 Z... mehr lesen...
Anwendungsbereich Das dritte Hauptstück regelt im Zusammenhang mit der Übertretung arbeitsrechtlicher Vorschriften oder einer Vorschrift nach diesem Bundesgesetz1.Ziffer einsin seinem zweiten Abschnitt die Zustellung inländischer behördlicher Dokumente an ausländische Arbeitgeber im Inland (§ 41)... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für Zwecke der Beantragung eines Strafausmaßes, der Strafbemessung, der Untersagung der Dienstleistung nach § 31 Abs. 1 und der Feststellung der Ausübung einer Dienstleistung trotz Untersagung sowie für die Zwecke der Evaluierung der Strafverfolgung oder des Strafvollzugs sowie für... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Liegt der begründete Verdacht einer Verwaltungsübertretung nach den §§ 26, 27, 28, 29 Abs. 1 oder 31 Abs. 4 vor und ist im Einzelfall auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen, dass die Strafverfolgung oder der Strafvollzug aus Gründen, die in der Person des Arbeitgebers (Auftragne... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Liegt der begründete Verdacht einer Verwaltungsübertretung nach den §§ 26, 27, 28, 29 Abs. 1 oder 31 Abs. 4 vor und ist im Einzelfall auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen, dass die Strafverfolgung oder der Strafvollzug aus Gründen, die in der Person des Arbeitgebers (Auftragne... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Parteistellung in Verwaltungs(straf)verfahren hat:1.Ziffer einsnach den §§ 26, 26a, 27 Abs. 1, 2 oder 3, 27a, 27b, 27c und 28 das Amt für Betrugsbekämpfung, in den Fällen des § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 das Kompetenzzentrum LSDB,nach den Paragraphen 26, 26 a, 27, Absatz eins... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde hat dem Arbeitgeber im Sinne der §§ 3 Abs. 2, 8 Abs. 1, 19 Abs. 1 oder dem Verkehrsunternehmer im Sinne des 19a, bei einer grenzüberschreitenden Überlassung dem Überlasser, die Ausübung der den Gegenstand der Dienstleistung bildenden Tätigke... mehr lesen...
Wer als Arbeitgeber, Überlasser oder als Beschäftiger im Sinne des § 19 Abs. 1 den Widerruf der Bestellung oder das Ausscheiden von verantwortlichen Beauftragten entgegen § 24 Abs. 2 nicht meldet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe von 41 E... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wer als Arbeitgeber einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt oder beschäftigt hat, ohne ihm oder ihnen zumindest das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag gebührende Entgelt unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien, ausgenommen die in § 49 Abs. 3 ASVG angeführ... mehr lesen...
Wer als1.Ziffer einsArbeitgeber entgegen § 22 Abs. 1, Abs. 1a oder 1b die Lohnunterlagen nicht bereithält, oderArbeitgeber entgegen Paragraph 22, Absatz eins,, Absatz eins a, oder 1b die Lohnunterlagen nicht bereithält, oder2.Ziffer 2Überlasser im Falle einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüb... mehr lesen...
Wer als Verkehrsunternehmer entgegen § 18a dem Amt für Betrugsbekämpfung nicht die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt, begeht unabhängig von der Anzahl der von der Verwaltungsübertretung betroffenen Arbeitnehmer eine einzige Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbeh... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wer als Versender, Spediteur, Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer eine Verkehrsdienstleistung in Auftrag gibt, obwohl er wusste oder angesichts aller relevanten Umstände hätte wissen müssen, dass der Verkehrsunternehmer oder der Fahrer in Zusammenhang mit der Verkehrsdienstleistu... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wer als Verkehrsunternehmer im Sinne des § 19a die erforderlichen Unterlagen entgegen § 12 Abs. 1 Z 5 oder 6 nicht übermittelt, begeht unabhängig von der Anzahl der von der Verwaltungsübertretung betroffenen Arbeitnehmer eine einzige Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksve... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wer als Arbeitgeber, Überlasser oder Beschäftiger die erforderlichen Unterlagen entgegen § 12 Abs. 1 Z 3 nicht übermittelt, begeht unabhängig von der Anzahl der von der Verwaltungsübertretung betroffenen Arbeitnehmer eine einzige Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwal... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wer als Verkehrsunternehmer im Sinne des § 19a oder des § 21aWer als Verkehrsunternehmer im Sinne des Paragraph 19 a, oder des Paragraph 21 a1.Ziffer einsdie Meldung oder die Meldung über nachträgliche Änderungen bei den Angaben (Änderungsmeldung) entgegen § 19a nicht, nicht rechtz... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wer als Arbeitgeber oder Überlasser im Sinne des § 19 Abs. 1Wer als Arbeitgeber oder Überlasser im Sinne des Paragraph 19, Absatz eins1.Ziffer einsdie Meldung oder die Meldung über nachträgliche Änderungen bei den Angaben (Änderungsmeldung) entgegen § 19 nicht, nicht rechtzeitig od... mehr lesen...
Fehlen auf der nach Art. 5 der Richtlinie 2014/67/EU zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informa... mehr lesen...
Ort der Verwaltungsübertretung Bei grenzüberschreitender Entsendung oder Arbeitskräfteüberlassung gilt die Verwaltungsübertretung als in dem Sprengel der Bezirksverwaltungsbehörde begangen, in dem der Arbeits(Einsatz)ort der nach Österreich entsandten oder überlassenen Arbeitnehmer liegt, bei wec... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs. 2 letzter Satz und 3 VStG für die Einhaltung dieses Bundesgesetzes wird erst rechtswirksam, nachdemDie Bestellung von verantwortlichen Beauftragten gemäß Paragraph 9, Absatz 2, letzter Satz und 3 VStG für die Einhaltun... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die in der Meldung nach § 19 Abs. 3 Z 3 genannte Ansprechperson muss ihre Aufgaben bei einer Kontrolle am Arbeit(Einsatz)ort wahrnehmen können, wie nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes Unterlagen zugänglich machen, Dokumente entgegennehmen und Auskünfte erteilen. Die Ansprec... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Arbeitgeber im Sinne des § 19 Abs. 1 und Beschäftiger im Sinne des § 19 Abs. 4 können im Fall von Arbeitnehmern im Sinne des § 33d BUAG und für andere Arbeitnehmer, für die nach dem BUAG eine BauID-Karte ausgestellt worden ist, die Unterlagen nach den §§ 21, ausgenommen Abs. 1 Z 2,... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Arbeitgeber im Sinne der §§ 3 Abs. 2, 8 Abs. 1 oder 19 Abs. 1 haben während der Dauer der Beschäftigung (im Inland) oder des Zeitraums der Entsendung insgesamt oder des Rahmenzeitraums (§ 19) denArbeitgeber im Sinne der Paragraphen 3, Absatz 2, 8, Absatz eins, oder 19 Absatz eins, ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Verkehrsunternehmer im Sinne des § 19a Abs. 1 und Abs. 2 haben vor Beginn der Entsendung von mobilen Arbeitnehmern dem Fahrer die Meldung nach § 19a in Papierform oder elektronischer Form bereitzustellen. Der Fahrer hat die ihm bereitgestellte Meldung während des Entsendezeitraums ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Arbeitgeber mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben folgende Unterlagen am Arbeits(Einsatz)ort im Inland während des Entsendezeitraums bereitzuhalten oder diese dem Amt für Betrugsbekämpfung oder der Bauarbeiter-Urlaubs- un... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Zentrale Koordinationsstelle hat die Meldung einer Entsendung nach § 19 Abs. 3, 5 und 6 an den zuständigen Träger der Krankenversicherung und sofern es sich um Bautätigkeiten handelt, der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse elektronisch zu übermitteln.Die Zentrale Koordi... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Verkehrsunternehmer mit Niederlassung in einem EU-Mitgliedstaat haben die Entsendung bei ihnen beschäftigter mobiler Arbeitnehmer im Sinne der Richtlinie (EU) 2020/1057 nach Österreich unter Verwendung des Standardformulars der öffentlichen Schnittstelle des Binnenmarkt-Information... mehr lesen...
Meldepflicht bei Entsendung oder Überlassung aus einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft(1)Absatz eins,Arbeitgeber und Überlasser mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben die Beschäftigung von nach ... mehr lesen...
Verkehrsunternehmer mit Niederlassung im Inland haben nach Aufforderung durch das Amt für Betrugsbekämpfung diesem binnen einer Woche jene Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, damit das Amt für Betrugsbekämpfung einem Amtshilfeersuchen im Sinne des § 17a oder § 17b nachkomm... mehr lesen...
Arbeitgeber mit Sitz im Inland haben den in § 17 Abs. 1 genannten Behörden und Stellen auf schriftliches Verlangen nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Informationen zur Verfügung zu stellen, die für Zwecke der gegenseitigen Amtshilfe oder Zusammenarbeit nach § 17 benötigt werden,... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Das Amt für Betrugsbekämpfung hat mit den zuständigen Behörden und Stellen des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland bei den Aufgaben gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und Unterabs. 2 und 3 von Anhang 31 Teil A Abschnitt 2 des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Das Amt für Betrugsbekämpfung hat mit den zuständigen Behörden und Stellen anderer EU-Mitgliedstaaten bei den Aufgaben gemäß Art. 1 Abs. 11 lit. c und Unterabs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2020/1057 zusammenzuarbeiten. Diese Zusammenarbeit umfasst im Wege der Amtshilfe die Bereitst... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit sind die nachfolgend angeführten Behörden und Stellen dazu berechtigt, Behörden oder Stellen anderer EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten, die für die Kontrolle der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften zuständig sind, Amtshilfe zu leisten u... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Alle Behörden und alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften, insbesondere die gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer und die Träger der Sozialversicherung, haben im Rahmen ihres Wirkungsbereiches den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsume... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Stellt die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse im Rahmen ihrer Tätigkeit fest, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Sinne des Abschnitts I BUAG oder im Sinne des § 33d BUAG nicht zumindest das ihm nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag gebührende Entgelt im Sinne ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Stellt der zuständige Träger der Krankenversicherung im Rahmen seiner Tätigkeit fest, dass1.Ziffer einsder Arbeitgeber einem dem ASVG unterliegenden Arbeitnehmer oder2.Ziffer 2der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, der seinen gewöhnlichen Arbeitsort in Österreich hat, ohne dem ASVG zu u... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für die Kontrolle des dem nicht dem ASVG unterliegenden Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort außerhalb Österreichs nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag in Österreich unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien zustehenden Entgelts im Sinne des § 29 Abs. 1 wird ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Das Amt für Betrugsbekämpfung ist berechtigt, das Bereithalten der Unterlagen nach den §§ 21, 21a und 22 zu überwachen sowie in Bezug auf Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort außerhalb Österreichs, die nicht dem ASVG unterliegen, die zur Kontrolle des unter Beachtung der jeweil... mehr lesen...
Behörden und Stellen(1)Absatz eins,Folgende Behörden und Stellen sind im Rahmen der Vollziehung des LSD-BG tätig:1.Ziffer einsdas Amt für Betrugsbekämpfung mit Sachverhaltsermittlungen in Bezug auf Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort außerhalb Österreichs, die nicht dem ASVG unterliegen;2.Zi... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Generalunternehmer ist, wer als Auftragnehmer eines öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers im Rahmen seiner Unternehmertätigkeit die Erbringung zumindest eines Teiles einer auf Grund eines Auftrages geschuldeten Leistung an einen anderen Unternehmer (Subunternehmer),... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Auftraggeber haftet als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB für Ansprüche auf das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien gebührende Entgelt der entsandten oder grenzüberschreitend überlassenen Arbeitnehmer seines Auftragn... mehr lesen...
Haftung für Entgeltansprüche gegen Arbeitgeber mit Sitz in einem Drittstaat(1)Absatz eins,Der Auftraggeber als Unternehmer haftet für die sich nach § 3 ergebenden Entgeltansprüche von entsandten Arbeitnehmern eines Arbeitgebers mit Sitz in einem Drittstaat im Rahmen des Auftrags als Bürge und Zah... mehr lesen...
Die Kollektivvertragsparteien haben die von ihnen abgeschlossenen Kollektivverträge in elektronischer Form zugänglich zu machen. Sofern es sich um Bautätigkeiten handelt, wird die Informations- und Auskunftstätigkeit von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse wahrgenommen. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Eine Arbeitskraft, die aus dem Ausland nach Österreich überlassen wird, hat unbeschadet des auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Rechts für die Dauer der Überlassung zwingend Anspruch auf1.Ziffer einsEntgeltfortzahlung bei Krankheit oder Unfall einschließlich der Ansprüche bei B... mehr lesen...
Für entsandte Arbeitnehmer gelten unbeschadet des anzuwendenden Rechts zwingend die Höchstarbeits- und die Mindestruhezeiten einschließlich der kollektivvertraglich festgelegten Arbeitszeit- und Arbeitsruheregelungen, die am Arbeitsort für vergleichbare Arbeitnehmer von vergleichbaren Arbeitgeber... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich haben unbeschadet des auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Rechts zwingend Anspruch auf bezahlten Urlaub.(2)Absatz 2,Entsandte Arbeitnehmer und grenzüberschreitend überlassene Arbeitskräfte haben für die Dauer der Entsendung... mehr lesen...
Anspruch auf Mindestentgelt, Aufwandersatz und Bedingungen für angemessene Unterkünfte(1)Absatz eins,Ein Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich hat zwingend Anspruch auf das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt.(2)Absatz 2,Ein Arbeitnehmer mit gewöhnlic... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für die Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis, eine grenzüberschreitende Entsendung oder Überlassung im Sinne dieses Bundesgesetzes vorliegt, ist der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhalts maßgebend.(2)Absatz 2,Für die Beurteilung, ob ei... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ein mobiler Arbeitnehmer, der bei einem in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft niedergelassenen Verkehrsunternehmer beschäftigt ist, gilt nicht als nach Österreich entsandt, wenn er – im Rahmen einer Entsendung nach Art. 1 Abs. 3 lit. a ... mehr lesen...
Geltungsbereich(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz gilt für1.Ziffer einsArbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen,2.Ziffer 2die Beschäftigung von Arbeitskräften im Sinne des § 3 Abs. 4 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG), BGBl. Nr. 196/1988,die Beschäftigung von ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Es treten außer Kraft:1.Ziffer einsdieses Bundesgesetz mit Ausnahme des Abs. 2 dieses Paragrafen und des § 32 Abs. 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2028;dieses Bundesgesetz mit Ausnahme des Absatz 2, dieses Paragrafen und des Paragraph 32, Absatz 2, mit Ablauf des 31. Dezember 2028;2.... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für den Fall, dass die Einhaltung von unionsrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen im Klimaschutz mit den gesetzten Maßnahmen nicht möglich ist, tragen Bund und Länder die Kosten für den Ankauf von Klimaschutz-Zertifikaten gemeinsam.(2)Absatz 2,Die Aufteilung der Kosten ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Bund gewährt den Ländern einen Zweckzuschuss in Höhe von 166,86 Millionen Euro.(2)Absatz 2,Die Bestimmungen des Bundesgesetzes zur Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen, BGBl. I Nr. 140/2022, sind anzuwenden, soweit im Folgenden nicht... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Bund gewährt den Ländern einen Zuschuss in Höhe von insgesamt bis zu 1 000 Millionen Euro zum Zwecke der Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohnraum. Von diesem Betrag entfallen 780 Millionen Euro auf die Förderung der Errichtung durch gemeinnützige Bauvereinigungen, Ge... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Bund gewährt den Ländern und Gemeinden für die auf eigene Rechnung geführten Theater und jene Theater, zu deren Abgangsdeckung sie vertraglich verpflichtet sind, Zweckzuschüsse im Ausmaß von insgesamt 31,518 Millionen Euro jährlich, wenn die empfangenden Gebietskörperschaften e... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Bund gewährt den Gemeinden im Jahr 2025 zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung eine Finanzzuweisung in Höhe von 300 Millionen Euro.(2)Absatz 2,Diese Finanzzuweisung wird länderweise nach den gemäß § 11 Abs. 6 für die Verteilung der Anteile der Gemeinden an der E... mehr lesen...
Der Bund gewährt den Ländern Kärnten, Niederösterreich, Steiermark und Wien unter folgenden Voraussetzungen eine Bedarfszuweisung zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichts im Haushalt:1.Ziffer einsFür Kärnten, Niederösterreich und Steiermark gilt Folgendes:a)Litera aDie jähr... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Bund stellt den Gemeinden (Wien als Gemeinde) jährlich einen Betrag in Höhe der Summe aus 0,164 % des Nettoaufkommens an den Abgaben mit einheitlichem Schlüssel (§ 11 Abs. 1) des Vorjahres und 11,07 Millionen Euro zur Verfügung. Der vom Bund zu überweisende Betrag reduziert sic... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Bund stellt den Gemeinden jährlich 120 Millionen Euro für einen Strukturfonds in Form einer Finanzzuweisung zur Verfügung.(2)Absatz 2,Die Mittel sind wie folgt auf die Gemeinden zu verteilen:a)Litera aEinwohnerentwicklung: Maßstab sind 50 % der bundesweiten Entwicklung der im l... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Klima gewährt der Bund den Ländern und Gemeinden eine Finanzzuweisung in Höhe von 480 Millionen Euro jährlich. Dieser Betrag wird zu Lasten des Anteils der Gemeinde Wien an d... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Bund gewährt den Gemeinden zur Förderung von öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen eine Finanzzuweisung im Ausmaß von insgesamt 30 600 000 Euro jährlich und 0,034 % des Nettoaufkommens an den Abgaben mit einheitlichem Schlüssel (§ 11 Abs. 1) des Zeitraums vom November des... mehr lesen...
Zukunftsfonds(1)Absatz eins,Der Bund stellt den Ländern jährlich Mittel für einen Zukunftsfonds in Form einer Finanzzuweisung in folgender Höhe zur Verfügung:1.Ziffer einsim Jahr 2024: 1 100 Millionen Euro,2.Ziffer 2im Jahr 2025: 1 133 Millionen Euro,3.Ziffer 3im Jahr 2026: 1 161 Millionen Euro,4... mehr lesen...
Die im § 17 Abs. 1 und 3, § 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 1 sowie im § 20 Abs. 1 letzter Satz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind mit Ausnahme der zwangsweisen Einbringung der Grundsteuer solche des eigenen Wirkungsbereiches. Die im Paragraph 17, Absatz eins und 3, Paragraph 18, Absatz 2 und Paragrap... mehr lesen...
Für die Regelung der Erhebung und der Verwaltung des Wohnbauförderungsbeitrags (§ 16 Abs. 1 Z 3) ist die Landesgesetzgebung zuständig, soweit nicht bundesgesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Für die Regelung der Erhebung und der Verwaltung des Wohnbauförderungsbeitrags (Paragraph 16, Absatz e... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Regelung der Erhebung und Verwaltung der Grundsteuer (§ 16 Abs. 1 Z 1) und der Feuerschutzsteuer (§ 16 Abs. 1 Z 5) erfolgt durch die Bundesgesetzgebung mit der Maßgabe, dass hinsichtlich der Grundsteuer bis zum Inkrafttreten einer landesgesetzlichen Regelung auf Grund eines Gru... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die zur Erhebung der Kommunalsteuer berechtigte Gemeinde (§ 7 des Kommunalsteuergesetzes 1993, BGBl. Nr. 819/1993) kann mit anderen Gemeinden im Zusammenhang mit gemeinsamen Investitionen in die Schaffung oder Erhaltung von Betriebsstätten Vereinbarungen über eine Teilung der Erträ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Gemeinden werden ermächtigt, durch Beschluss der Gemeindevertretung die Hebesätze der Grundsteuer bis zum Ausmaß von 500 % festzusetzen.(2)Absatz 2,Die Festsetzung der Hebesätze durch die Gemeinden kann innerhalb des Kalenderjahres nur einmal, und zwar bis spätestens 30. Juni, ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ausschließliche Landes(Gemeinde)abgaben sind insbesondere:1.Ziffer einsdie Grundsteuer;2.Ziffer 2die Kommunalsteuer;3.Ziffer 3der Wohnbauförderungsbeitrag;4.Ziffer 4Zweitwohnsitzabgaben;4a.Ziffer 4 aAbgaben auf Wohnungsleerstände;5.Ziffer 5die Feuerschutzsteuer;6.Ziffer 6Fremdenver... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Zuschlagsabgaben sind die Bundesautomaten- und VLT-Abgabe und die Zuschläge zu diesen Abgaben.(2)Absatz 2,Das Ausmaß der Zuschläge darf 150 % zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe nicht übersteigen und ist durch den Landesgesetzgeber sowohl hinsichtlich der Höhe als auch allfälliger ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Den Ländern und Gemeinden gebühren monatliche Vorschüsse auf die ihnen nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Ertragsanteile. Diese Vorschüsse sind nach dem Ertrag der gemeinschaftlichen Bundesabgaben, hinsichtlich der Abzüge gemäß § 10 Abs. 2 Z 1 und 2 nach den Ausgaben de... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Zur Ermittlung der Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit Ausnahme der Spielbankabgabe werden zunächst die Ertragsanteile auf die Gemeinden länderweise unter Beachtung der im § 11 Abs. 6 angeführten Schlüssel rechnungsmäßig aufgeteilt (ungekürzte E... mehr lesen...
Wenn die Summe der Ertragsanteile Wiens als Land und Gemeinde an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit Ausnahme der Spielbankabgabe 33 % der entsprechenden Ertragsanteile der Länder und Gemeinden einschließlich Wiens übersteigt, fällt der Mehrbetrag je zur Hälfte den Ländern außer Wien und den... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Erträge der im § 10 Abs. 1 angeführten gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit Ausnahme der Spielbankabgabe werden zwischen dem Bund, den Ländern (Wien als Land) und den Gemeinden (Wien als Gemeinde) in folgendem Hundertsatzverhältnis geteilt:Die Erträge der im Paragraph 10, Absat... mehr lesen...
Gemeinschaftliche Bundesabgaben(1)Absatz eins,Gemeinschaftliche Bundesabgaben sind die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer, die Mindeststeuer, die Einmalzahlungen gemäß dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Zusammena... mehr lesen...
A. Ausschließliche Bundesabgaben Ausschließliche Bundesabgaben sind1.Ziffer einsdie Abgabe von Zuwendungen, die Bepreisung von Treibhausgasemissionen gemäß dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022, BGBl. I Nr. 10/2022, die Digitalsteuer, der Beitrag von land- und forstwirtschaftliche... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Bund hat mit den am Finanzausgleich beteiligten Gebietskörperschaften vor der Inangriffnahme steuerpolitischer Maßnahmen, die für die Gebietskörperschaften mit einem Ausfall an Steuern, an deren Ertrag sie beteiligt sind, verknüpft sein können, Verhandlungen zu führen. Das Glei... mehr lesen...
Die Landesumlage darf 7,66 % der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (§ 13 Abs. 1 erster Satz) nicht übersteigen. Die Landesumlage darf 7,66 % der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bund... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Bund ersetzt den Ländern von den Kosten der Besoldung (Aktivitätsbezüge) der unter ihrer Diensthoheit stehenden Lehrerinnen und Lehrer einschließlich der Landesvertragslehrerinnen und Landesvertragslehrer (im Folgenden Landeslehrerinnen und Landeslehrer genannt)1.Ziffer einsan ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,In den Fällen des Art. 10 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die Mitwirkungsrechte der Länder und Gemeinden in Angelegenheiten der europäischen Integration, BGBl. Nr. 775/1992, sind die jeweils betroffenen Länder dem Bund zur ungeteilten Han... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Länder leisten zu den Kosten der stationären Behandlung sowie Betreuung von Insassinnen und Insassen von Justizanstalten durch öffentliche Krankenanstalten einschließlich der Pflegeabteilungen im Sinne des § 2 des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten – KAKuG, B... mehr lesen...
Die Länder leisten zu den Kosten des Heimopferrentengesetzes, BGBl. I Nr. 69/2017, einen Beitrag in Höhe von einer Million Euro jährlich. Dieser Betrag verteilt sich auf die Länder nach der Volkszahl und ist bis zum 30. September eines jeden Jahres zu leisten. Die Länder leisten zu den Kosten des... mehr lesen...
Der Bund trägt die nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955, nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 560/1978, nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 559/1978, und nach dem Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 624/1978, au... mehr lesen...
Tragung der Kosten der mittelbaren Bundesverwaltung und bestimmter mit der Besorgung der Verwaltung von Bundesvermögen zusammenhängender Aufgaben(1)Absatz eins,Im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung (Art. 102 B-VG) tragen die Länder den Personal- und Sachaufwand und die Ruhe- und Versorgungs... mehr lesen...
I. Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässerrömisch eins. Anforderungen an Einleitungen in ein FließgewässerII. Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisationrömisch zwei. Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche KanalisationAllgemeine Parameter Temperatur30 ºC... mehr lesen...
Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Union hinsichtlich Industrieemissionen umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (im Folgenden: IE-Richtlinie), ABl. Nr. L... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Obst- und Gemüseveredelung sowie aus der Tiefkühlkost- und Speiseeiserzeugung, BGBl. Nr. 1078/1994, die Verordnung über die B... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Eine Emissionsbegrenzung für einen Abwasserparameter gemäß Anlage A ist im Rahmen der Eigenüberwachung und im Rahmen der Fremdüberwachung einzuhalten.(2)Absatz 2,Für die Eigenüberwachung gilt:1.Ziffer einsSofern in den Z 2 bis 5 keine anderen Regelungen getroffen werden, gilt eine ... mehr lesen...
Eine Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV anhand der eingeleiteten Tagesfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen (§ 6 AAEV). Eine Abwassereinleitung gemäß Paragraph eins, Absatz eins, in ... mehr lesen...
Durch nachstehend genannte Parameter der Anlage A werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß § 33b Abs. 2 und 11 WRG 1959 erfasst: Chrom-Gesamt, Nickel, Quecksilber, Chlor-Freies Chlor, Chlor-Gesamtchlor, Ammonium, Sulfid und adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX), Kohlenwasserstoff... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitung von Abwasser aus Betrieben oder Anlagen mit den Tätigkeiten:1.Ziffer einsWaschen, Schälen und Verlesen von Kartoffeln;2.Ziffer 2Weiterverarbeiten von gemäß Z 1 behandelten Kartoffeln zu Frisch-, Trocken- oder Bratprodukten für ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2009 in Kraft.(2)Absatz 2,§ 1 Z 7 in der Fassung der Verordnung der Bundesregierung, BGBl. II Nr. 428/2010, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Paragraph eins, Ziffer 7, in der Fassung der Verordnung der Bundesregierung, Bundesgese... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Als sichere Herkunftsländer gelten1.Ziffer einsBosnien und Herzegowina;2.Ziffer 2Kosovo;3.Ziffer 3Mongolei;4.Ziffer 4Nordmazedonien;5.Ziffer 5Montenegro;6.Ziffer 6Serbien;7.Ziffer 7Albanien;8.Ziffer 8Ghana;9.Ziffer 9Marokko;10.Ziffer 10Algerien;11.Ziffer 11Tunesien;12.Ziffer 12Geor... mehr lesen...
(Verfassungsbestimmung) § 1 und § 71 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. (Verfassungsbestimmung) Paragraph eins und Paragraph 71, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. mehr lesen...
(1)Absatz eins,(Verfassungsbestimmung) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten, soweit nicht anderes bestimmt wird, mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2,Die Bestimmungen des 1. Hauptstückes des 2. Teils dieses Bundesgesetzes, mit Ausnahme des § 12, sowie § 98 Abs. 3 Z ... mehr lesen...
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:1.Ziffer eins(Verfassungsbestimmung) Hinsichtlich § 1 und § 103 die Bundesregierung;(Verfassungsbestimmung) Hinsichtlich Paragraph eins und Paragraph 103, die Bundesregierung;2.Ziffer 2hinsichtlich § 6 Abs. 3, § 33 Abs. 2 und 4, § 35 Abs. 2, ... mehr lesen...
Allgemeine Übergangsbestimmungen(1)Absatz eins,Anträge auf Kontrahierung zu festgelegten Einspeisetarifen für Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen, Anlagen auf Basis von Biomasse mit einer Engpassleistung unter 0,5 MWel sowie Anlagen auf Basis von Biogas, die auf Grundlage des ÖSG 2012 gestellt w... mehr lesen...
In Streitigkeiten zwischen der EAG-Förderabwicklungsstelle und Fördernehmern, Bietern und Förderwerbern entscheiden die ordentlichen Gerichte. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wer seiner Verpflichtung zur Auskunft und Gewährung der Einsichtnahme gemäß § 8 nicht nachkommt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 20 000 Euro zu bestrafen, sofern die Tat nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen nicht mit strengerer Strafe bedroht i... mehr lesen...
Zuweisung im Bedarfsfall für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen(1)Absatz eins,Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen, die1.Ziffer einsnachweisen können, dass drei Stromhändler, die diese Tätigkeit im Inland ausüben dürfen, den Abschluss eines ... mehr lesen...
Die EAG-Förderabwicklungsstelle hat dieses Bundesgesetz, alle auf Grundlage dieses Bundesgesetzes erlassenen, die Gewährung von Förderungen betreffenden Verordnungen, sowie alle gemäß diesem Bundesgesetz gewährten Förderungen, die in ihrer Gesamtheit pro Förderempfänger über 100 000 Euro liegen, ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die EAG-Förderabwicklungsstelle hat der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zeitnah nach Durchführung einer jeden Ausschreibung und eines jeden Fördercalls schriftlich darüber zu berichten. Ebenso hat die EAG-Förderabwicklungsste... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat das mit diesem Bundesgesetz geschaffene Fördersystem für den Ausbau erneuerbarer Energien unter Heranziehung externer Fachexperten drei Jahre nach dessen Inkrafttreten zu evaluieren und... mehr lesen...
EAG-Monitoringbericht(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde hat die Erreichung der Ziele gemäß § 4 laufend zu überwachen und Entwicklungen aufzuzeigen, welche der Erreichung der Ziele hinderlich sind.Die Regulierungsbehörde hat die Erreichung der Ziele gemäß Paragraph 4, laufend zu überwachen und... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Abgeber im Sinne des § 2 Z 3 des Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetzes (HeizKG), BGBl. Nr. 827/1992, die faktisch an mehr als 20 Endverbraucherinnen oder Endverbraucher Wärme und/oder Kälte unmittelbar oder im Wege von Dritten abgeben, sind verpflichtet, die gegenüber Verbrauche... mehr lesen...
Nachweis über den Anteil erneuerbarer Energie(1)Absatz eins,Betreiber von Fernwärme- oder Fernkälteanlagen mit mehr als 250 Kunden oder 3 GWh Wärmeabsatz pro Jahr je zusammenhängendem Fernwärme- oder Fernkältenetz sind verpflichtet, am Ende jedes Geschäftsjahres eine Aufschlüsselung über die Art ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Sofern Versorger verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil an verkauften Gasmengen durch erneuerbares Gas zu substituieren (Grün-Gas-Quote), ist die von den Versorgern zur Erreichung der Grün-Gas-Quote beschaffte Energiemenge an erneuerbarem Gas durch Herkunftsnachweise mit Grün... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Grünzertifikate für Gas dienen dem Nachweis der Produktion von nicht in das öffentliche Netz eingespeistem erneuerbarem Gas, welches im Endverbrauch eingesetzt oder stofflich genutzt wird.(2)Absatz 2,Grünzertifikate für Gas werden in der Herkunftsnachweisdatenbank der Regulierungsb... mehr lesen...
Grüngassiegel(1)Absatz eins,Grüngassiegel dienen dem Nachweis der Erreichung der Grün-Gas-Quote gemäß § 87.Grüngassiegel dienen dem Nachweis der Erreichung der Grün-Gas-Quote gemäß Paragraph 87,(2)Absatz 2,Herkunftsnachweise für erneuerbares Gas und Grünzertifikate für Gas gemäß § 86 können mit e... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Herkunftsnachweise für Energie aus erneuerbaren Quellen aus Anlagen mit Standort in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Vertragsstaat gelten als Herkunftsnachweise im Sinne dieses Bundesgesetzes, wenn sie zumindest den Anforderungen des § 83 Abs. 3 entsprechen. Herkunftsn... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für jede Einheit erzeugte Energie darf nur ein Herkunftsnachweis ausgestellt werden. Ein Herkunftsnachweis gilt standardmäßig für 1 MWh, wobei eine Untergliederung bis zur dritten Nachkommastelle zulässig ist.(2)Absatz 2,Herkunftsnachweise gelten zwölf Monate ab der Erzeugung der b... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, die Energie für die Eigenversorgung erzeugen oder die erzeugte Energie nicht oder nur teilweise in das öffentliche Netz einspeisen, haben ihre Anlagen in der Herkunftsnachweisdatenbank der Regulierungsbehörde... mehr lesen...
Herkunftsnachweisdatenbank(1)Absatz eins,Für die Ausstellung, die Überwachung der Übertragung und Entwertung der Herkunftsnachweise wird die Regulierungsbehörde als zuständige Stelle benannt. Die Regulierungsbehörde hat für die Zwecke dieser Bestimmung eine automationsunterstützte Datenbank (Herk... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Anlagen von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften können unter Beachtung der geltenden Voraussetzungen nach den Bestimmungen des 2. Hauptstücks des 2. Teils und dem 3. Teil gefördert werden. Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft hat für jede von ihr betriebene Anlage, gegebenenfalls sa... mehr lesen...
Allgemeine Bestimmungen(1)Absatz eins,Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft darf Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen, die eigenerzeugte Energie verbrauchen, speichern oder verkaufen. Weiters darf sie im Bereich der Aggregierung tätig sein und andere Energiedienstleistungen erbringen. Die fü... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Den Ländern ist zur Förderung der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen ein Betrag von acht Millionen Euro jährlich zur Verfügung zu stellen. Davon sind vier Millionen Euro nach dem Verhältnis der Abgabe von elektrischer Energie aus öffentlichen Netzen an Endverbraucher im... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Zur Verwaltung der Fördermittel für Förderungen nach diesem Bundesgesetz hat die EAG-Förderabwicklungsstelle ein Konto einzurichten. Dabei sind für Fördermittel nach dem 2. Teil und nach dem 3. Teil dieses Bundesgesetzes jeweils getrennte Rechnungskreise zu führen.(2)Absatz 2,Die E... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Zur anteiligen Abdeckung der Aufwendungen der Servicestelle für erneuerbare Gase und der für Förderungen nach dem 3. Teil dieses Bundesgesetzes erforderlichen Mittel ist von allen an das öffentliche Gas-Verteilernetz angeschlossenen Endverbrauchern ein Grüngas-Förderbeitrag im Verh... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Zur Abdeckung der für Förderungen nach dem 2. Teil dieses Bundesgesetzes und dem ÖSG 2012 sowie der anteiligen Abdeckung der für Förderungen nach dem 3. Teil dieses Bundesgesetzes erforderlichen Mittel, abzüglich der durch die Erneuerbaren-Förderpauschale vereinnahmten Mittel, ist ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Erneuerbaren-Förderpauschale ist von den Netzbetreibern den Endverbrauchern in Rechnung zu stellen und vierteljährlich an die Ökostromabwicklungsstelle abzuführen. Die Ökostromabwicklungsstelle ist berechtigt, die Erneuerbaren-Förderpauschale vorab zu pauschalieren und viertelj... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Von allen an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossenen Endverbrauchern ist ab dem Kalenderjahr 2025 eine Erneuerbaren-Förderpauschale in Euro pro Zählpunkt zu leisten, die von den Netzbetreibern in Rechnung zu stellen und gemeinsam mit dem jeweiligen Netznutzungsentgelt von... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für den Hauptwohnsitz einer Person, deren Haushalts-Nettoeinkommen den gemäß § 5 Abs. 2 des ORF-Beitrags-Gesetzes 2024 festgesetzten Befreiungsrichtsatz nicht überschreitet, dürfen die Gesamtkosten für die Erneuerbaren-Förderpauschale und den Erneuerbaren-Förderbeitrag einen Betrag... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für den Hauptwohnsitz einer Person, die gemäß § 5 des ORF-Beitrags-Gesetzes 2024, BGBl. I Nr. 112/2023, zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehört, sind die Erneuerbaren-Förderpauschale, der Erneuerbaren-Förderbeitrag und der Grüngas-Förderbeitrag nicht zu entrichten.Für den Ha... mehr lesen...
Aufbringung der Fördermittel(1)Absatz eins,Die Fördermittel für Förderungen nach dem 2. Teil dieses Bundesgesetzes und dem ÖSG 2012 werden aufgebracht:1.Ziffer einsaus der Erneuerbaren-Förderpauschale gemäß § 73, abzüglich jenes Anteils, der für Förderungen nach dem 3. Teil dieses Bundesgesetzes ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie obliegt die Aufsicht über die EAG-Förderabwicklungsstelle.(2)Absatz 2,Zur Ausübung des Aufsichtsrechts ist die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und T... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der EAG-Förderabwicklungsstelle sind folgende Aufwendungen abzugelten:1.Ziffer einsdie Aufwendungen für die Gewährung von Marktprämien und Investitionszuschüssen nach dem 2. Teil dieses Bundesgesetzes;2.Ziffer 2die Aufwendungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen nach dem ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die EAG-Förderabwicklungsstelle ist verpflichtet, für sämtliche Anlagen, die mit der EAG-Förderabwicklungsstelle über einen Fördervertrag nach diesem Bundesgesetz verfügen oder verfügt haben, mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung eine Datenbank zu führen (EAG-Förderdat... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Aufgaben der EAG-Förderabwicklungsstelle sind jedenfalls:1.Ziffer einsdie Vergabe, Abwicklung und Kontrolle von Förderungen nach diesem Bundesgesetz;2.Ziffer 2die Veröffentlichung der jährlichen Ausschreibungsvolumen, Vergabevolumen bzw. Fördermittel für jede Technologie und Fö... mehr lesen...
Abwicklungsvertrag(1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat zur Besorgung der in § 67 Abs. 1 genannten Aufgaben mittels Vertrag eine Abwicklungsstelle (EAG-Förderabwicklungsstelle) zu betrauen.Die Bundesministerin für Klimaschu... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Zu den Aufgaben der Servicestelle zählen insbesondere:1.Ziffer einsdas Anbieten von Informationen und das Beraten von Produzenten bzw. Erzeugern erneuerbarer Gase;2.Ziffer 2das Einrichten einer elektronischen Plattform, die den Austausch von Angebot und Nachfrage nach Finanzdienstl... mehr lesen...
Betrauung(1)Absatz eins,Um die Rahmenbedingungen für den Ausbau von erneuerbarem Gas zu schaffen, wird eine Servicestelle für erneuerbare Gase eingerichtet. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat zur Besorgung der Aufgaben der Servicestell... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen dieses Bundesgesetzes mit Verordnun... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Errichtung einer Anlage zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas mit einer Mindestleistung von 1 MW kann durch einen Investitionszuschuss gefördert werden, wenn die Anlage ausschließlich zur Produktion von erneuerbaren Gasen genutzt wird und ausschließlich... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Neuerrichtung einer Anlage zur Erzeugung und Aufbereitung von erneuerbarem Gas kann durch Investitionszuschuss gefördert werden, wenn die Anlage keine Anlage zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas ist und das erneuerbare Gas ins Gasnetz eingespeist oder ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Umrüstung einer bestehenden Biogasanlage zur Erzeugung und Aufbereitung von erneuerbarem Gas entsprechend den Anforderungen der anwendbaren Regeln der Technik gemäß § 7 Abs. 1 Z 53 GWG 2011 kann durch Investitionszuschuss gefördert werden, wennDie Umrüstung einer bestehenden Bi... mehr lesen...
Allgemeine Bestimmungen(1)Absatz eins,Auf Antrag können Anlagen gemäß § 60, die an das öffentliche Gasnetz angeschlossen sind, und Anlagen gemäß § 61 und § 62 in Form eines Investitionszuschusses gefördert werden.Auf Antrag können Anlagen gemäß Paragraph 60,, die an das öffentliche Gasnetz angesc... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen dieses Bundesgesetzes mit Verordnun... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Neuerrichtung einer Anlage auf Basis von Biomasse mit einer Engpassleistung bis 50 kWel und die Erweiterung einer Anlage auf Basis von Biomasse für die ersten 50 kWel Engpassleistung der Erweiterung können durch Investitionszuschuss gefördert werden, wenn die Anlage1.Ziffer ein... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Neuerrichtung einer Windkraftanlage mit einer Engpassleistung von 20 kW bis 1 MW kann durch Investitionszuschuss gefördert werden.(2)Absatz 2,Die jährlichen Fördermittel für Investitionszuschüsse gemäß Abs. 1 betragen mindestens eine Million Euro, vorbehaltlich allfälliger Kürz... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Neuerrichtung und Revitalisierung einer Wasserkraftanlage mit einer Engpassleistung bis 2 MW (nach Revitalisierung) kann durch Investitionszuschuss gefördert werden, mit Ausnahme von1.Ziffer einsNeubauten und Revitalisierungen, die in ökologisch wertvollen Gewässerstrecken mit ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Neuerrichtung und die Erweiterung einer Photovoltaikanlage können bis zu 1 000 kWpeak Engpassleistung einer Anlage durch Investitionszuschuss gefördert werden.(2)Absatz 2,Verfügt die Anlage gemäß Abs. 1 über einen Stromspeicher von mindestens 0,5 kWh pro kWpeak installierter En... mehr lesen...
Allgemeine Bestimmungen(1)Absatz eins,Auf Antrag können Anlagen gemäß den §§ 56, 56a, 57 und 57a, die an das öffentliche Elektrizitätsnetz oder Bahnstromnetz angeschlossen und mit einem Lastprofilzähler oder unterhalb der Grenze des § 17 Abs. 2 ElWOG 2010 mit einem intelligenten Messgerät gemäß §... mehr lesen...
Wechselmöglichkeit für Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen, Anlagen auf Basis von Biomasse und Anlagen auf Basis von Biogas(1)Absatz eins,Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen, Anlagen auf Basis von Biomasse und Anlagen auf Basis von Biogas, für die zum Z... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bestehende Anlagen auf Basis von Biogas, die die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß § 10 erfüllen, können auf Antrag durch Marktprämie gefördert werden.Bestehende Anlagen auf Basis von Biogas, die die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Paragraph 10, erfüllen, können auf A... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bestehende Anlagen auf Basis von Biomasse, die die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß § 10 erfüllen, können auf Antrag durch Marktprämie gefördert werden.Bestehende Anlagen auf Basis von Biomasse, die die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Paragraph 10, erfüllen, können a... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Neu errichtete Anlagen auf Basis von Biogas, die die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß § 10 erfüllen, können auf Antrag durch Marktprämie gefördert werden.Neu errichtete Anlagen auf Basis von Biogas, die die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Paragraph 10, erfüllen, könn... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Neu errichtete und repowerte Anlagen auf Basis von Biomasse mit einer Engpassleistung unter 0,5 MWel, die die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß § 10 erfüllen, können auf Antrag durch Marktprämie gefördert werden. Für repowerte Anlagen auf Basis von Biomasse kann die Bundesmin... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wasserkraftanlagen, die die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß § 10 erfüllen, können auf Antrag durch Marktprämie gefördert werden.Wasserkraftanlagen, die die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Paragraph 10, erfüllen, können auf Antrag durch Marktprämie gefördert werden.(... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Windkraftanlagen, die die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß § 10 erfüllen, können im Kalenderjahr 2022 auf Antrag durch Marktprämie gefördert werden.Windkraftanlagen, die die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Paragraph 10, erfüllen, können im Kalenderjahr 2022 auf Antra... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für die Berechnung der auf Antrag gewährten Marktprämie ist die Höhe des anzulegenden Wertes in Cent pro kWh durch Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirts... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Anträge auf Förderung durch Marktprämie sind bei der EAG-Förderabwicklungsstelle über das von der EAG-Förderabwicklungsstelle einzurichtende elektronische Antragssystem einzubringen.(2)Absatz 2,Die Anträge sind nach dem Zeitpunkt ihres Einlangens bei der EAG-Förderabwicklungsstelle... mehr lesen...
Allgemeine Anforderungen an Förderanträge Anträge auf Förderung durch Marktprämie müssen die folgenden Angaben enthalten:1.Ziffer einsName, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Förderwerbers; bei Personengesellschaften und juristischen Personen zusätzlich den Sitz, gegebenenfalls die F... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Frist zur Inbetriebnahme beträgt bei Windkraftanlagen und Wasserkraftanlagen 36 Monate ab Veröffentlichung des Zuschlags auf der Internetseite der EAG-Förderabwicklungsstelle.(2)Absatz 2,Die Frist gemäß Abs. 1 kann von der EAG-FörderabwicklungsstelleDie Frist gemäß Absatz eins,... mehr lesen...
Für Windkraftanlagen kann ein Korrekturfaktor auf den Zuschlagswert gemäß § 43 angewendet werden. Für Windkraftanlagen kann ein Korrekturfaktor auf den Zuschlagswert gemäß Paragraph 43, angewendet werden. mehr lesen...
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfleg... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Höhe der Erstsicherheit errechnet sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit1.Ziffer eins5 Euro pro kW bei Windkraftanlagen;2.Ziffer 25 Euro pro kW bei Wasserkraftanlagen.(2)Absatz 2,Die Höhe der Zweitsicherheit errechnet sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit1.Ziffer eins4... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Das Ausschreibungsvolumen für gemeinsame Ausschreibungen gemäß § 44a beträgt jährlich mindestens 20 000 kW, vorbehaltlich allfälliger Kürzungen gemäß § 7 oder § 23 Abs. 3.Das Ausschreibungsvolumen für gemeinsame Ausschreibungen gemäß Paragraph 44 a, beträgt jährlich mindestens 20 0... mehr lesen...
Anwendungsbereich(1)Absatz eins,In gemeinsamen Ausschreibungen sind nur Gebote für Windkraftanlagen und Wasserkraftanlagen zulässig, die die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen gemäß § 10 erfüllen.In gemeinsamen Ausschreibungen sind nur Gebote für Windkraftanlagen und Wasserkraftanlagen zulässi... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Frist zur Inbetriebnahme beträgt bei Windkraftanlagen 36 Monate ab Veröffentlichung des Zuschlags auf der Internetseite der EAG-Förderabwicklungsstelle.(2)Absatz 2,Die Frist gemäß Abs. 1 kann von der EAG-FörderabwicklungsstelleDie Frist gemäß Absatz eins, kann von der EAG-Förde... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Abweichend von § 23 Abs. 3 entspricht der Zuschlagswert für alle bezuschlagten Gebote fürAbweichend von Paragraph 23, Absatz 3, entspricht der Zuschlagswert für alle bezuschlagten Gebote für1.Ziffer einsWindkraftanlagen mit einer Engpassleistung von insgesamt höchstens 20 MW sowie2... mehr lesen...
Auf den Zuschlagswert für Windkraftanlagen kann ein Korrekturfaktor angewendet werden, der die standortbedingten unterschiedlichen Stromerträge einer Windkraftanlage widerspiegelt. Der Korrekturfaktor ist als Auf- oder Abschlag auf den anzulegenden Wert für einen Normstandort durch Verordnung der... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Höhe der Erstsicherheit errechnet sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 5 Euro pro kW.(2)Absatz 2,Die Höhe der Zweitsicherheit errechnet sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 40 Euro pro kW.(3)Absatz 3,Die Sicherheitsleistung kann für mehrere Anlagen und für mehrere G... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Das Ausschreibungsvolumen für Windkraftanlagen beträgt jährlich mindestens 390 000 kW, vorbehaltlich allfälliger Kürzungen gemäß § 7 oder § 23 Abs. 3. Für den Fall, dass in einem Kalenderjahr Marktprämien für Windkraftanlagen auf Antrag nach den Bestimmungen des 3. Abschnitts gewäh... mehr lesen...
Anwendungsbereich(1)Absatz eins,Die Empfänger einer Marktprämie und die Höhe des für die Berechnung der Marktprämie anzulegenden Wertes für Windkraftanlagen werden durch Ausschreibung ermittelt.(2)Absatz 2,In Ausschreibungen gemäß Abs. 1 sind nur Gebote für Windkraftanlagen zulässig, die die allg... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Frist zur Inbetriebnahme beträgt bei Anlagen auf Basis von Biomasse 36 Monate ab Veröffentlichung des Zuschlags auf der Internetseite der EAG-Förderabwicklungsstelle.(2)Absatz 2,Die Frist gemäß Abs. 1 kann von der EAG-Förderabwicklungsstelle einmal um bis zu zwölf Monate verlän... mehr lesen...
Für repowerte Anlagen auf Basis von Biomasse hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und dem B... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Höhe der Erstsicherheit errechnet sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 5 Euro pro kW.(2)Absatz 2,Die Höhe der Zweitsicherheit errechnet sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 55 Euro pro kW.(3)Absatz 3,Die Sicherheitsleistung kann für mehrere Anlagen und für mehrere G... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Das Ausschreibungsvolumen für Anlagen auf Basis von Biomasse beträgt jährlich mindestens 7 500 kW, vorbehaltlich allfälliger Kürzungen gemäß § 7 oder § 23 Abs. 3.Das Ausschreibungsvolumen für Anlagen auf Basis von Biomasse beträgt jährlich mindestens 7 500 kW, vorbehaltlich allfäll... mehr lesen...
Anwendungsbereich(1)Absatz eins,Die Empfänger einer Marktprämie und die Höhe des für die Berechnung der Marktprämie anzulegenden Wertes für neu errichtete und repowerte Anlagen auf Basis von Biomasse mit einer Engpassleistung von 0,5 MWel bis 5 MWel sowie neu errichtete und repowerte Anlagen auf ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Frist zur Inbetriebnahme beträgt1.Ziffer einsbei Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis 100 kWpeak und Erweiterungen von Photovoltaikanlagen um eine Engpassleistung von bis zu 100 kWpeak sechs Monate,2.Ziffer 2bei Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von meh... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für Photovoltaikanlagen auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche oder einer Fläche im Grünland verringert sich die Höhe des Zuschlagswertes um einen Abschlag von 25%.(2)Absatz 2,Die Höhe des Abschlags gemäß Abs. 1 kann im Hinblick auf die Erreichung der Ausbauziele für Photovo... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Höhe der Erstsicherheit errechnet sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 5 Euro pro kWpeak.(2)Absatz 2,Die Höhe der Zweitsicherheit errechnet sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 45 Euro pro kWpeak.(3)Absatz 3,Die Sicherheitsleistung kann für mehrere Anlagen und für m... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Das Ausschreibungsvolumen für Photovoltaikanlagen beträgt jährlich mindestens 700 000 kWpeak, vorbehaltlich allfälliger Kürzungen gemäß § 7 oder § 23 Abs. 3.Das Ausschreibungsvolumen für Photovoltaikanlagen beträgt jährlich mindestens 700 000 kWpeak, vorbehaltlich allfälliger Kürzu... mehr lesen...
Anwendungsbereich(1)Absatz eins,Die Empfänger einer Marktprämie und die Höhe des für die Berechnung der Marktprämie anzulegenden Wertes für Photovoltaikanlagen werden durch Ausschreibung ermittelt.(2)Absatz 2,In Ausschreibungen gemäß Abs. 1 sind nur Gebote für Photovoltaikanlagen zulässig, die di... mehr lesen...
Die EAG-Förderabwicklungsstelle hat die erlegte Sicherheit für ein Gebot unverzüglich zurückzugeben, wenn1.Ziffer einsder Bieter das Gebot gemäß § 21 Abs. 4 bis zum Gebotstermin zurückgezogen hat;der Bieter das Gebot gemäß Paragraph 21, Absatz 4 bis zum Gebotstermin zurückgezogen hat;2.Ziffer 2da... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Überschreitet die Gebotsmenge eines Gebotes 100 kW, müssen Bieter an die EAG-Förderabwicklungsstelle eine Pönale zahlen1.Ziffer einsin der Höhe der zu erlegenden Erstsicherheit, wenn der Zuschlag gemäß § 27 Abs. 1 Z 1 erlischt;in der Höhe der zu erlegenden Erstsicherheit, wenn der ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ein Zuschlag erlischt, wenn1.Ziffer einsdie Zweitsicherheit gemäß § 22 Abs. 2 Z 2 nicht rechtzeitig oder vollständig entrichtet wurde;die Zweitsicherheit gemäß Paragraph 22, Absatz 2, Ziffer 2, nicht rechtzeitig oder vollständig entrichtet wurde;2.Ziffer 2die Anlage nicht innerhalb... mehr lesen...
Die EAG-Förderabwicklungsstelle hat nach erfolgter Zuschlagserteilung folgende Informationen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen:1.Ziffer einsden Gebotstermin der Ausschreibung unter Angabe des ausgeschriebenen Energieträgers bzw. der ausgeschriebenen Energieträger;2.Ziffer 2die insgesamt ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bieter und deren Gebote sind vom Zuschlagsverfahren auszuschließen, wenn1.Ziffer einsder Bieter vorsätzlich oder grob fahrlässig Gebote unter falschen Angaben oder unter Vorlage falscher Nachweise in dieser oder der vorangegangenen Ausschreibung abgegeben hat,2.Ziffer 2der Bieter m... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Gebote sind vom Zuschlagsverfahren auszuscheiden, wenn1.Ziffer einssie verspätet eingelangt sind,2.Ziffer 2die Anforderungen und Formvorgaben nach den §§ 20 und 21 nicht vollständig eingehalten wurden,die Anforderungen und Formvorgaben nach den Paragraphen 20 und 21 nicht vollständ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die rechtzeitig eingelangten Gebote sind nach Ablauf des Gebotstermins von der EAG-Förderabwicklungsstelle zu öffnen und im Einzelnen auf ihre Zulässigkeit nach den §§ 24 und 25 zu prüfen. Die Prüfung der Gebote ist so zu dokumentieren, dass alle für die Beurteilung der Zulässigkei... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Überschreitet die Gebotsmenge eines Gebotes 100 kW, müssen Bieter bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eine Sicherheitsleistung erlegen, durch die die Zahlung von Pönalen gemäß § 28 gesichert wird.Überschreitet die Gebotsmenge eines Gebotes 100 kW, müssen Bieter bei der EAG-Förderab... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Gebote sind bei der EAG-Förderabwicklungsstelle über das von der EAG-Förderabwicklungsstelle einzurichtende elektronische Ausschreibungssystem einzubringen.(2)Absatz 2,Die Gebote müssen spätestens bis zum jeweiligen Gebotstermin vollständig bei der EAG-Förderabwicklungsstelle e... mehr lesen...
Die Gebote müssen die folgenden Angaben enthalten:1.Ziffer einsName, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Bieters; bei Personengesellschaften und juristischen Personen zusätzlich den Sitz, gegebenenfalls die Firmenbuchnummer, Angaben zur Größenklasse des Unternehmens nach Anzahl der Mi... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die EAG-Förderabwicklungsstelle hat spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Gebotstermin die Ausschreibung auf ihrer Internetseite bekanntzumachen. Die Bekanntmachung hat jedenfalls zu enthalten:1.Ziffer einsden Gebotstermin (Datum und Uhrzeit);2.Ziffer 2die Art der erneuerbaren ... mehr lesen...
Höchstpreise(1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und dem Bundesminister für ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bis zum Inkrafttreten einer neuen Verordnung gem. der §§ 18 Abs. 1, 31 Abs. 2, 33 Abs. 4, 35 Abs. 2, 36 Abs. 2, 38, 41 Abs. 2, 43, 44a Abs. 2, 44b Abs. 2, 44d, 47 Abs. 1, 49 Abs. 2, 50 Abs. 1 und 2, 51 Abs. 2 sowie 54 Abs. 4 gelten für das Jahr 2026 die Vorgaben der EAG-Marktprämie... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die EAG-Förderabwicklungsstelle hat mit Bietern, die einen Zuschlag gemäß § 23 erhalten haben und mit Förderwerbern, deren Antrag auf Förderung durch Marktprämie gemäß § 46 oder § 54 angenommen wurde, Verträge über die Förderung durch Marktprämie auf der Grundlage von Allgemeinen F... mehr lesen...
Sofern nicht anders bestimmt, werden Marktprämien ab Nachweis der Inbetriebnahme der Anlage bei der EAG-Förderabwicklungsstelle, bei Erweiterungen und Revitalisierungen ab Nachweis der Inbetriebnahme der erweiterten oder revitalisierten Anlage bei der EAG-Förderabwicklungsstelle, für eine Dauer v... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wenn der Stundenpreis in der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung für das Marktgebiet Österreich bzw. bei Nichtverfügbarkeit der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung der ersatzweise veröffentlichte Stundenpreis desjenigen nominierten Strommarktbetreibers, der im vorangegangenen K... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Auszahlung der Marktprämie erfolgt monatlich durch die EAG-Förderabwicklungsstelle. Nähere Bestimmungen hierzu, wie insbesondere zur Rechnungslegung und zu den Zahlungsterminen, sind in den Allgemeinen Förderbedingungen (§ 17) festzulegen.Die Auszahlung der Marktprämie erfolgt ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für die Ermittlung des Referenzmarktwertes ist das Handelsergebnis für den Stundenpreis der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung für die für Österreich relevante Gebotszone heranzuziehen. Liegt kein Ergebnis der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung vor, werden stattdessen die ers... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für die Ermittlung des Referenzmarktpreises ist das Handelsergebnis für den Stundenpreis der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung für die für Österreich relevante Gebotszone heranzuziehen. Liegt kein Ergebnis der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung vor, werden stattdessen die er... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Höhe der Marktprämie ist in Cent pro kWh anzugeben und bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem jeweils im Rahmen einer Ausschreibung ermittelten oder mit Verordnung zum Zeitpunkt der Antragstellung festgelegten anzulegenden Wert in Cent pro kWh und dem jeweiligen Referenzm... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Durch Marktprämie förderfähig ist die Erzeugung von Strom aus1.Ziffer einsa)Litera aneu errichteten und erweiterten Wasserkraftanlagen mit einer Engpassleistung bis 25 MW (nach Erweiterung) sowie neu errichteten und erweiterten Wasserkraftanlagen mit einer Engpassleistung über 25 M... mehr lesen...
Grundsätzliches(1)Absatz eins,Die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen kann nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch Marktprämie gefördert werden.(2)Absatz 2,Die Marktprämie ist darauf gerichtet, die Differenz zwischen den Produktionskosten von Strom aus erneuerbaren Quellen und ... mehr lesen...
Empfänger von Förderungen nach diesem Bundesgesetz, Elektrizitätsunternehmen und Erdgasunternehmen sind verpflichtet, der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie sonstigen zuständigen Behörden jederzeit Einsicht in alle Unterlagen und Aufzeic... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Übersteigen die für Förderungen nach dem 2. Teil dieses Bundesgesetzes und dem ÖSG 2012 erforderlichen jährlichen finanziellen Mittel im arithmetischen Mittel drei aufeinanderfolgender Kalenderjahre, wobei die Berechnung der erforderlichen finanziellen Mittel für das dritte Jahr je... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie legt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft bis zum 30. Juni 2023 mit Verordnung Kriterien zur Förderung erhöhter sozialer und arbeitnehmerschutzrechtlicher Standa... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Energie aus flüssigen Biobrennstoffen oder Biomasse-Brennstoffen wird für die in Z 1 und 2 genannten Zwecke nur dann berücksichtigt, wenn sie die Nachhaltigkeitsanforderungen und die Kriterien für Treibhausgaseinsparungen gemäß Abs. 2 und 3 erfüllt:Energie aus flüssigen Biobrennsto... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Im Sinne dieses Bundesgesetzes bezeichnet der Ausdruck1.Ziffer eins„Abwärme und -kälte“ unvermeidbare Wärme oder Kälte, die als Nebenprodukt in einer Industrieanlage, in einer Stromerzeugungsanlage oder im tertiären Sektor anfällt und die ungenutzt in Luft oder Wasser abgeleitet we... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens 2015 und des Ziels der Europäischen Union, den Bruttoendenergieverbrauch der Union bis 2030 zu einem Anteil von mindestens 32% durch erneuerbare Energie zu decken, sowie im Bestreben, die Klimaneutralität Öst... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien:1.Ziffer einsRichtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung), ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018 S. 82, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 311 vom 25.09.2020 S. 11;Richt... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz regelt1.Ziffer einsdie Voraussetzungen für und die Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen;2.Ziffer 2die Organisation und Funktionsweise von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sowie deren Teilhabe an den Förderregelungen;3.Ziffer 3die Vorausse... mehr lesen...
Kompetenzgrundlage und Vollziehung (Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich deren das B-VG etwas anderes bestimmt. Die in diesen Vorschriften geregelten Ang... mehr lesen...