§ 3 EABG Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht

Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.07.2026 bis 31.12.9999

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung), ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018 S. 82, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1711, ABl. Nr. L 1711 vom 26.06.2024 S. 1. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018 aus 2001, zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung), Amtsblatt Nummer L 328 vom 21.12.2018 Seite 82, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1711, Amtsblatt Nummer L 1711 vom 26.06.2024 Seite 1.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.07.2026 bis 31.12.9999

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung), ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018 S. 82, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1711, ABl. Nr. L 1711 vom 26.06.2024 S. 1. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018 aus 2001, zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung), Amtsblatt Nummer L 328 vom 21.12.2018 Seite 82, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1711, Amtsblatt Nummer L 1711 vom 26.06.2024 Seite 1.

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