(1)Absatz eins,Die Neufassung von § 3 sowie die Änderung in § 105 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 66/2004 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. November 2004, in Kraft.Die Neufassung von Paragraph 3, sowie die Änderung in Paragraph 105, Absatz eins, durch die... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.07.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 53/2026 § 0 gültig von 01.01.2026 bis 30.06.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 99/2025... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2,Soweit dieses Gesetz und dessen Anlage 1 auf Bundesgesetze verweisen, sind diese in der am 1. Dezember 2025 geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...