(1)Absatz einsDie Aufhebung einer Wortfolge des § 47 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 50/1990 ist am 19. Juli 1990 in Kraft getreten.Die Aufhebung einer Wortfolge des Paragraph 47, Absatz 2, durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 50 aus 1990, ist am 19. Juli 1990 in Kraft getreten.(2)Absatz 2D... mehr lesen...
(1)Absatz einsEin Anspruch auf Schadenersatz besteht nur dann, wenn der Schaden 100 Euro übersteigt. Der Geschädigte hat sofort, spätestens binnen 2 Wochen ab Kenntnis vom Eintritt des Schadens, diesen bei sonstigem Verlust des Anspruches beim Jagdausübungsberechtigten schriftlich gegen Empfangsb... mehr lesen...
(1)Absatz einsBestellte Jagdschutzorgane haben Anspruch auf die ermäßigten Beiträge und Abgaben (ermäßigte Jagdkarte), wenn sie nicht gleichzeitig Eigenjagdberechtigte oder Jagdpächter sind. Der Anspruch auf eine Ermäßigung der Jagdkarte für das bestellte Jagdschutzpersonal ist bei der Bezirksver... mehr lesen...