Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 22.12.2025

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8 Paragrafen zu Innsbrucker Wahlordnung 2011 - IWO 2011, Gesetz (IWO 2011) aktualisiert


§ 59 IWO 2011

Die Gemeindewahlbehörde hat am Wahltag hinsichtlich der Auswertung der nach § 57 Abs. 1 lit. a eingelangten Wahlkarten nach Maßgabe des 6. Abschnittes weiter vorzugehen. Sie kann diese Auswertung am Wahltag ohne zeitliche Bindung im Sinn des § 66 Abs. 1 auch schon vor Wahlschluss in der Stadt dur... mehr lesen...


§ 58 IWO 2011

(1)Absatz einsAm Wahltag oder, wenn die Hauptwahlbehörde dies wegen der großen Anzahl an Wahlkarten beschließt, bereits am Tag vor dem Wahltag, sind das besondere Verzeichnis (§ 35 Abs. 6) und die nach § 57 Abs. 1 lit. a bei der Stadt eingelangten Wahlkarten dem Leiter der Gemeindewahlbehörde zu ... mehr lesen...


§ 57 IWO 2011 Vorgang bei der Briefwahl

(1)Absatz einsDas Wahlrecht kann von Wählern, denen eine Wahlkarte ausgestellt wurde, im Weg der Briefwahl auf folgende Arten ausgeübt werden:a)Litera aim Weg der Übersendung oder der sonstigen Übermittlung der verschlossenen Wahlkarte an die Stadt, einschließlich der persönlichen Übergabe währen... mehr lesen...


§ 43 IWO 2011 Behebung von Mängeln

(1)Absatz einsDie Hauptwahlbehörde hat die bei ihr rechtzeitig eingelangten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates und für die Wahl des Bürgermeisters unverzüglich zu überprüfen, ob sie dem § 36 bzw. dem § 41 entsprechen und ob die vorgeschlagenen Wahlwerber wählbar sind. Der Vorsitzende d... mehr lesen...


§ 41 IWO 2011 Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters

(1)Absatz einsDer Vorsitzende der Hauptwahlbehörde hat spätestens am 49. Tag vor dem Wahltag die Voraussetzungen für die Einbringung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters nach den Abs. 2 bis 6 kundzumachen.Der Vorsitzende der Hauptwahlbehörde hat spätestens am 49. Tag vor dem Wahlta... mehr lesen...


§ 36 IWO 2011 Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates

(1)Absatz einsDie Hauptwahlbehörde hat spätestens am 49. Tag vor dem Wahltag die Anzahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder sowie die Voraussetzungen für die Einbringung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates nach den Abs. 2 bis 6 kundzumachen.Die Hauptwahlbehörde hat spätestens a... mehr lesen...


§ 35 IWO 2011 Ausstellung einer Wahlkarte

(1)Absatz einsWahlberechtigte, die aus gesundheitlichen Gründen, wegen Ortsabwesenheit oder aus sonstigen Gründen am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor jener Wahlbehörde abzugeben, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, können die Ausstellung einer Wahlkarte... mehr lesen...


§ 34 IWO 2011 Antrag auf Ausübung des Wahlrechtes vor Sonderwahlbehörden

(1)Absatz einsAnspruch auf Ausübung des Wahlrechtes vor einer Sonderwahlbehörde haben Wahlberechtigte, denen es aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen oder aufgrund behördlicher Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit im Interesse der Bekämpfung einer Epidemie oder Pandemie am Wahltag ni... mehr lesen...


Aktualisiert am 22.12.25
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