Gesetzesaktualisierungen

10 Gesetze aktualisiert am 19.12.2025

Gesetze 1-10 von 10

2 Paragrafen zu Burgenländische Höchsttarifverordnung 2011 (Bgld. HTVO 2011) aktualisiert


§ 9 Bgld. HTVO 2011 Inkrafttreten

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Burgenländische Höchsttarifverordnung 2006, LGBl. Nr. 32/2006, außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Burgenländische Höchsttari... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.12.25

2 Paragrafen zu Kärntner Pensionsgesetz 2010 (K-PG 2010) (K-PG 2010) aktualisiert


§ 58 K-PG 2010          Verweise

(1)Absatz einsSoweit in diesem Landesgesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils gültigen Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung anzuwenden, soweit in diesem Gesetz n... mehr lesen...


§ 40 K-PG 2010 Pensionsanpassung

(1)Absatz einsDie Landesregierung wird ermächtigt, die nach diesem Gesetz gebührenden wiederkehrenden Leistungen, mit Ausnahme der Kinderzulage und der Ergänzungszulage, entsprechend den folgenden Bestimmungen mit Verordnung zu erhöhen.(2)Absatz 2Die Erhöhung nach Abs. 1 hat entsprechend den folg... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.12.25

3 Paragrafen zu Kärntner Objektivierungsgesetz - K-OG (K-OG) aktualisiert


§ 39 K-OG

(LGBl Nr 74/2022)Inkrafttretens- und ÜbergangsbestimmungenLandesgesetzblatt Nr 74 aus 2022,)Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen(1)Absatz einsEs treten in Kraft:1.Ziffer einsArt. I Z 1 (betreffend Entlohnungsgruppe k 3 in § 34 Abs. 1 des K-LVBG 1994), Art. I Z 7 (betreffend Anlage 10 Z 7 des... mehr lesen...


§ 23 K-OG

(1)Absatz einsDie Bestimmungen des § 22 gelten nicht für die Aufnahme von Angehörigen von Gesundheitsberufen im Sinn des § 1 Abs. 2 des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes.Die Bestimmungen des Paragraph 22, gelten nicht für die Aufnahme von Angehörigen von Gesundheitsberufen im Sinn des Paragrap... mehr lesen...


§ 15 K-OG Objektivierungsverfahren

(1)Absatz einsDie Betrauung mit einer Leitungsfunktion (§ 13) – ausgenommen im Fall der Weiterbestellung gemäß § 16 Abs. 2a – darf nur nach Durchführung eines Objektivierungsverfahrens erfolgen.Die Betrauung mit einer Leitungsfunktion (Paragraph 13,) – ausgenommen im Fall der Weiterbestellung gem... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.12.25

2 Paragrafen zu Kärntner Bezügegesetz 1997 - K-BG 1997 (K-BG 1997) aktualisiert


§ 9 K-BG 1997 Fahrtkostenentschädigungen von Mitgliedern des Landtages

(1)Absatz einsDen Mitgliedern des Landtages gebührt für die Anreise vom Hauptwohnsitz zu Landtagssitzungen, zu Ausschuß- und Unterausschußsitzungen, wenn sie daran als Mitglieder oder als Ersatzmitglieder teilnehmen, zur Präsidialkonferenz, zu Klub- und Fraktionssitzungen sowie zu sonstigen Veran... mehr lesen...


§ 5 K-BG 1997 Anfall und Einstellung der Bezüge

(1)Absatz einsDer Anspruch auf Bezüge beginnt mit dem Tag der Angelobung – beim Leiter des Landesrechnungshofes mit dem Tag der Bestellung – und endet mit dem Tag des Ausscheidens aus der Funktion.(2)Absatz 2Wird außer im Fall des Abs. 3 die Funktion nicht während des ganzen Monats ausgeübt, gebü... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.12.25

4 Paragrafen zu Kärntner Mutterschutz- und Eltern-Karenzgesetz - K-MEKG 2002 (K-MEKG 2002) aktualisiert


§ 52 K-MEKG 2002 Verweise

(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, sind diese Landesgesetze in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze und -verordnungen verwiesen wird, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung anzuwenden... mehr lesen...


§ 24 K-MEKG 2002 Gemeinsame Vorschriften zur Karenz

(1)Absatz einsDie Dienstnehmerin behält den Anspruch auf sonstige, insbesondere einmalige Bezüge im Sinne des § 67 Abs. 1 Einkommenssteuergesetz 1988, BGBl Nr 400/1988, in den Kalenderjahren, in die Zeiten einer Karenz fallen, in dem Ausmaß, das dem Teil des Kalenderjahres entspricht, in den kein... mehr lesen...


§ 18 K-MEKG 2002 Weiterzahlung des Arbeitsentgelts

(1)Absatz einsMacht die Anwendung der Vorschriften der §§ 4, 6, 7, 8 Abs. 3 und 4 oder des § 9 eine Verwendungsänderung in der Dienststelle erforderlich, so hat die Dienstnehmerin Anspruch auf ein Entgelt, das dem Durchschnittsverdienst gleichkommt, den sie während der letzten 13 Wochen des Diens... mehr lesen...


§ 5 K-MEKG 2002 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter

(1)Absatz einsWerdende Mütter dürfen in den letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung (Acht-Wochen-Frist) nicht beschäftigt werden.(2)Absatz 2Die Acht-Wochen-Frist (Abs. 1) wird aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses berechnet. Erfolgt die Entbindung zu einem früheren oder späteren a... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.12.25

1 Paragraf zu Kärntner Landes-Personalvertretungsgesetz - K-LPVG (K-LPVG) aktualisiert


§ 18 K-LPVG Durchführung der Wahl der Personalvertreter

(1)Absatz einsDie Wahl der Dienststellenpersonalvertretung und der Zentralpersonalvertretung ist vom Zentralwahlausschuß unter Bekanntgabe des Wahltages spätestens zehn Wochen vorher auszuschreiben. Die Ausschreibung ist öffentlich, jedenfalls aber durch Anschlag an der Amtstafel jener Dienststel... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.12.25

3 Paragrafen zu Geschäftsordnung der Landesregierung (GO-LR) aktualisiert


§ 16 GO-LR

(1)Absatz einsDie §§ 3 Abs 1, 7 Abs 1 und 2 und (§) 11 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 58/2013 treten mit 20. Juni 2013 in Kraft.Die Paragraphen 3, Absatz eins,, 7 Absatz eins und 2 und (§) 11 in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr 58 aus 2013, treten mit 20. Juni 2013 in Kraft.... mehr lesen...


§ 11 GO-LR

(1)Absatz einsDie nicht der kollegialen Beschlussfassung vorbehaltenen Entscheidungen, Verfügungen und Amtshandlungen sowie sonstigen Angelegenheiten der Landesverwaltung werden von den Mitgliedern der Landesregierung, die diese Angelegenheiten nach der Geschäftsverteilung führen, selbstständig e... mehr lesen...


§ 3 GO-LR

(1)Absatz einsDie Geschäfte der Landesverwaltung sowie – nach Maßgabe des § 2 – der mittelbaren Bundesverwaltung und der Auftragsverwaltung des Bundes werden auf der Grundlage der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung in der jeweils geltenden Fassung auf die Mitglieder der Landesregie... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.12.25

4 Paragrafen zu Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) aktualisiert


§ 4a StBHG-RSVO Inkrafttreten von Novellen

(1)Absatz einsDie Änderung der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 182/2013 tritt mit 31. Dezember 2013 in Kraft.Die Änderung der Paragraphen eins,, 2 und 3 Absatz eins, durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 182 aus 2013, tritt mit 31. Dezember 2013 in Kraft.(2)Absatz 2In der Fassu... mehr lesen...


§ 3 StBHG-RSVO Vertretbarer Wohnungsaufwand

(1)Absatz einsDer Richtwert für den vertretbaren Wohnungsaufwand beträgt 370 Euro. Diesen erhalten alleinstehend Unterstützte und Hauptunterstützte.(2)Absatz 2Unterstützte in Haushaltsgemeinschaft erhalten die Unterstützung gemäß Abs. 1 entsprechend ihrem Anteil am Wohnungsaufwand.Unterstützte in... mehr lesen...


§ 2 StBHG-RSVO Energiekosten

In den Monaten Februar und August erhalten alleinstehend Unterstützte und Hauptunterstützte zur Abdeckung der Energiekosten einen Betrag in der Höhe von 70 Euro.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 182/2013, LGBl. Nr. 136/2014, LGBl. Nr. 97/2018, LGBl. Nr. 106/2019, LGBl. Nr. 94/2020, LGBl. Nr. 114/20... mehr lesen...


§ 1 StBHG-RSVO Lebensunterhalt

(1)Absatz einsDie Richtsätze für den Lebensunterhalt betragen monatlich für:1.Ziffer eins2.Ziffer 2alleinstehend Unterstützte gemäß Z 1, die Familienbeihilfe beziehenalleinstehend Unterstützte gemäß Ziffer eins,, die Familienbeihilfe beziehen616 Euro3.Ziffer 3Hauptunterstützte oder Unterstützte i... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.12.25

18 Paragrafen zu Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz - I-VBG (I-VBG) aktualisiert


§ 99 I-VBG Dienstpflichten des Leiters

(1)Absatz einsDer Leiter hat neben seinen sonstigen nach diesem Gesetz bestehenden Dienstplichten die besonderen Dienstpflichten des Leiters nach den §§ 33 bis 37, 41 und 42 Abs. 1 MDG, mit Ausnahme des § 37 Abs. 4, sinngemäß zu erfüllen.Der Leiter hat neben seinen sonstigen nach diesem Gesetz be... mehr lesen...


§ 98 I-VBG Lehramtliche Pflichten

Die Lehrperson hat neben ihren sonstigen nach diesem Gesetz bestehenden Dienstpflichten die lehramtlichen Pflichten nach den §§ 24 und 35 Abs. 3 MDG zu erfüllen.Die Lehrperson hat neben ihren sonstigen nach diesem Gesetz bestehenden Dienstpflichten die lehramtlichen Pflichten nach den Paragraphen... mehr lesen...


§ 97 I-VBG Teilbetrauter Leiter

(1)Absatz einsWird das Beschäftigungsausmaß des Leiters herabgesetzt, so kann eine Lehrperson, die persönlich und fachlich geeignet ist, mit der teilweisen Leitung der Musikschule betraut werden (teilbetrauter Leiter). § 96 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden.Wird das Beschäftigungsausmaß des Leiters... mehr lesen...


§ 96 I-VBG Leiter

(1)Absatz einsDie Leiterstelle ist, außer im Fall der Wiederbestellung, im Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren zu besetzen. Eine freigewordene oder freiwerdende Leiterstelle ist ehestens, längstens jedoch binnen zwei Monaten nach ihrem Freiwerden auszuschreiben. Die Bewerbungsgesuche sind inn... mehr lesen...


§ 95 I-VBG Dienstvertrag, Informationen zum Dienstverhältnis

(1)Absatz eins§ 6 Abs. 2 gilt mit der Maßgabe, dass bei einer Lehrperson, die in die Entlohnungsgruppe ml5 eingereiht wird, der Zeitpunkt, bis zu dem der Studienabschluss nachzuweisen ist, in den Dienstvertrag aufzunehmen ist.Paragraph 6, Absatz 2, gilt mit der Maßgabe, dass bei einer Lehrperson,... mehr lesen...


§ 94 I-VBG Aufnahme

(1)Absatz eins§ 4 gilt mit folgenden Abweichungen:Paragraph 4, gilt mit folgenden Abweichungen:Als fachlich geeignet gilt, wera)Litera adie in der Anlage 2 festgelegten besonderen Einreihungserfordernisse erfüllt oder wessen berufliche Qualifikation im Rahmen der europäischen Integration nach dem... mehr lesen...


§ 92 I-VBG Geltungsbereich

(1)Absatz einsFür den Vertragsbediensteten, der als Lehrperson an der Musikschule der Stadt Innsbruck verwendet wird, gilt dieses Gesetz mit den in diesem Abschnitt festgelegten Abweichungen, mit Ausnahme der §§ 99, 111 Abs. 8 und 113 Abs. 1 lit. a.Für den Vertragsbediensteten, der als Lehrperson... mehr lesen...


§ 77 I-VBG Abfertigung

Soweit im § 101 nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Anwartschaft und den Anspruch des Vertragsbediensteten auf Abfertigung, die hierfür zu leistenden Beiträge sowie die Auswahl der Betrieblichen Vorsorgekasse die Bestimmungen des 1. Teiles und § 48 des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbs... mehr lesen...


§ 76 I-VBG Vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses

(1)Absatz einsDas Dienstverhältnis kann, wenn es auf bestimmte Zeit eingegangen wurde, vor dem Ablauf dieser Zeit, sonst aber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Vertragsteil aus wichtigen Gründen aufgelöst werden.(2)Absatz 2Ein wichtiger Grund, der den Dienstgeber zur vorzeitigen Auf... mehr lesen...


§ 72 I-VBG Familienhospizfreistellung

(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten ist auf sein Ansuchen die zum Zweck der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen für einen bestimmten, drei Monate nicht übersteigenden Zeitraum erforderlichea)Litera aDienstplanerleichterung, insbesondere durch Diensttausch oder Einarbeitung,b)Litera bHerab... mehr lesen...


§ 62 I-VBG Ersatzleistung für Erholungsurlaub bei Beendigung des Dienstverhältnisses

(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten gebührt bei Beendigung des Dienstverhältnisses für das laufende Kalenderjahr eine Ersatzleistung als Abgeltung für den Erholungsurlaub, der der Dauer der Dienstzeit in diesem Kalenderjahr im Verhältnis zum gesamten Kalenderjahr entspricht. Bereits verbraucht... mehr lesen...


§ 40 I-VBG Vorrückung

(1)Absatz einsFür die Vorrückung ist der Vorrückungsstichtag (§ 41) maßgebend. Soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, beträgt der für die Vorrückung in die zweite bis 19. Entlohnungsstufe erforderliche Zeitraum jeweils zwei Jahre und jener für die Vorrückung in die 20. Entlohnungsstufe ... mehr lesen...


§ 34 I-VBG Ausbildung, Fortbildung

(1)Absatz einsDer Vertragsbedienstete ist verpflichtet, auf Anordnung des Dienstgebers bzw. des Vorgesetzten Aus- und Fortbildungen, die der Vermittlung, Erweiterung oder Vertiefung der für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten dienen, zu ... mehr lesen...


§ 31 I-VBG Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit

(1)Absatz einsMit dem Vertragsbediensteten ist auf sein Ansuchen zur Betreuunga)Litera aeines eigenen Kindes,b)Litera beines Wahl- oder Pflegekindes oderc)Litera ceines sonstigen Kindes, für dessen Unterhalt der Vertragsbedienstete und (oder) sein Ehegatte überwiegend aufkommen,eine Herabsetzung ... mehr lesen...


§ 18 I-VBG Entsendung zu Aus- und Fortbildungszwecken, Entsendung zu einer zwischenstaatlichen Einrichtung

(1)Absatz einsDer Dienstgeber kann den Vertragsbediensteten mit seiner Zustimmunga)Litera azu Ausbildungszwecken oder als nationalen Experten zu einer Einrichtung, die im Rahmen der europäischen Integration oder der OECD tätig ist, oderb)Litera bfür eine im Interesse der Stadt Innsbruck gelegene ... mehr lesen...


§ 16 I-VBG Nebenbeschäftigung

(1)Absatz einsDer Vertragsbedienstete darf keine Nebenbeschäftigung ausüben, die ihn an der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben behindert, die Vermutung seiner Befangenheit hervorruft oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährdet.(2)Absatz 2Der Vertragsbedienstete hat jede erwerbs... mehr lesen...


§ 6a I-VBG Informationen zum Dienstverhältnis

(1)Absatz einsDer Vertragsbedienstete ist über die wesentlichen Aspekte seines Dienstverhältnisses zu unterrichten. Dies umfasst neben den Informationen nach § 6 Abs. 2 lit. a, d und e erster Fall jedenfallsDer Vertragsbedienstete ist über die wesentlichen Aspekte seines Dienstverhältnisses zu un... mehr lesen...


§ 4 I-VBG Aufnahme

(1)Absatz einsAls Vertragsbedienstete dürfen, soweit in den Abs. 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist, nur Personen aufgenommen werden, dieAls Vertragsbedienstete dürfen, soweit in den Absatz 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist, nur Personen aufgenommen werden, diea)Litera abei Verwendungen nach §... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.12.25

1 Paragraf zu Innsbrucker Wahlordnung 2011 - IWO 2011, Gesetz (IWO 2011) aktualisiert


§ 8 IWO 2011 Gemeinsame Bestimmungen

(1)Absatz einsZur Leitung und Durchführung der Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters sind Wahlbehörden zu bilden. Die Wahlbehörden bleiben bis zu ihrer Neubildung anlässlich der nächsten Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters im Amt.(2)Absatz 2Den Wahlbehörden obliegen:a)Litera a... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.12.25
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