Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
In den Monaten Februar und August erhalten alleinstehend Unterstützte und Hauptunterstützte zur Abdeckung der Energiekosten einen Betrag in der Höhe von 5761 Euro.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 182/2013, LGBl. Nr. 136/2014, LGBl. Nr. 97/2018, LGBl. Nr. 106/2019, LGBl. Nr. 94/2020, LGBl. Nr. 114/2021, LGBl. Nr. 97/2022
In den Monaten Februar und August erhalten alleinstehend Unterstützte und Hauptunterstützte zur Abdeckung der Energiekosten einen Betrag in der Höhe von 5761 Euro.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 182/2013, LGBl. Nr. 136/2014, LGBl. Nr. 97/2018, LGBl. Nr. 106/2019, LGBl. Nr. 94/2020, LGBl. Nr. 114/2021, LGBl. Nr. 97/2022