Stoff oder ZubereitungSpezifikationAbgabebeschränkungKennzeichnungAluminiumkaliumsulfat; Alaun (Alumen)Ph. Eur. Zur äußerlichen Anwendung bei übermäßiger Schweißbildung. Für Waschungen 1 bis 2 Teelöffel in 1/4 Liter Wasser lösen. Nicht einnehmen! Nach Entnahme wieder gut verschließen. Für Kinder ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie in der Anlage angeführten Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen dürfen, sofern diese gemäß § 1 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes als Arzneimittel einzustufen sind und ihre Abgabe nicht gemäß Abs. 2 beschränkt ist, im Kleinverkauf nur abgegeben werdenDie in der Anlage angeführten S... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Mai 2004 in Kraft.(2)Absatz 2Die Abgrenzungsverordnung, BGBl. Nr. 568/1995, tritt mit Ablauf des 30. April 2004 außer Kraft.Die Abgrenzungsverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 568 aus 1995,, tritt mit Ablauf des 30. April 2004 außer Kraft.(3)Absatz 3Arznei... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Beurteilungspegel gemäß § 3 Abs. 2 sind nach Punkt 5.2 (Berechnung der Schallausbreitung von Straßen-, Eisenbahn- und Industrie-/Gewerbequellen) der ÖAL-Richtlinie Nr. 28, Ausgabe: 2021-10-01 (Anlage 1), zu berechnen und der Ermittlung des Beurteilungspegels sind Einwirkzeiten e... mehr lesen...
(1)Absatz einsBei Bundesstraßenvorhaben, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung bei der Behörde zur Genehmigung eingereicht wurden, ist es zulässig, anstelle des Anpassungswertes gemäß § 11 Abs. 2 auch andere dem Stand der Technik entsprechende Anpassungswerte zu verwenden.Bei Bundesstraßenvorha... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür den betriebsbedingten Schall gelten der TagAbendNachtLärmindex Lden und der Nachtlärmindex Lnight gemäß Definition in Anhang 1 der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. Nr. L 189 vom 18.07.2002 S. 12.Für den betriebsbedingten Schall gelt... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Lärmemissionen aus dem Straßenverkehr sind gemäß Punkt 4 (Ermittlung des Schallleistungspegels) der RVS 04.02.11 Berechnung von Schallemissionen und Lärmschutz, Stand 1. November 2021, zu berechnen (Anlage 2). Zur Berechnung der Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr ist Punkt 5... mehr lesen...