Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 03.07.2026

Gesetze 1-1 von 1

5 Paragrafen zu Kärntner Motorbootabgabegesetz 1992 - K-MBAG (K-MBAG) aktualisiert


Anl. 2 K-MBAG

Verzeichnis der sonstigen öffentlichen Gewässer und Privatgewässer gemäß § 1 Abs. 1 im Land Kärnten:Afritzer SeeAichwalder SeeBaßgeigenseeBodenseeFaaker SeeFarchtner SeeFeldsee (Brennsee)ForstseeFreibachstauseeGösselsdorfer SeeGoggauseeGriffner SeeHafnerseeHaidenseeJeserzer SeeKeutschacher SeeKle... mehr lesen...


§ 6 K-MBAG

(1)Absatz einsDie Höhe der Abgabe beträgt monatlich a)Litera afür Motorfahrzeuge, die ausschließlich mit einem durch Akkumulatoren gespeisten elektrischen Maschinenantrieb ausgestattet sind, 1,25 Euro, undb)Litera bfür nicht unter lit. a fallende Motorfahrzeuge 1,90 Eurofür nicht unter Litera a, ... mehr lesen...


§ 3 K-MBAG

(1)Absatz einsVon der Abgabepflicht sind Motorfahrzeuge ausgenommen,1.Ziffer einsdie für eine Gebietskörperschaft zugelassen sind und ausschließlich im Dienst der Schiffahrtspolizei, der Wasserbauverwaltung, des Bundesheeres, des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Zollwache oder der Justizwach... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.07.26
Gesetze 1-1 von 1