Gesetzesaktualisierungen

8 Gesetze aktualisiert am 12.06.2026

Gesetze 1-8 von 8

9 Paragrafen zu NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014) aktualisiert


§ 53 NÖ ROG 2014 Übergangsbestimmungen

(1)Absatz eins,Die Gemeinden haben innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten eines sie betreffenden rechtswirksamen regionalen Raumordnungsprogrammes ein örtliches Raumordnungsprogramm aufzustellen oder dieses entsprechend zu ändern. Die Kosten für die Erstellung oder Änderung eines örtlic... mehr lesen...


§ 54 NÖ ROG 2014 Umgesetzte EU-Richtlinien

Durch dieses Gesetz wird folgende Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt:-Strichaufzählung mehr lesen...


§ 30 NÖ ROG 2014 Inhalt des Bebauungsplans

(1)Absatz eins,Im Bebauungsplan sind für das Bauland festzulegen:1.Ziffer einsdie Straßenfluchtlinien,2.Ziffer 2die Bebauungsweise und3.Ziffer 3die Bebauungshöhe oder die höchstzulässige Gebäudehöhe.Weiters ist entlang des Baulandes das Straßenniveau in der Straßenfluchtlinie von neuen Verkehrsfl... mehr lesen...


§ 25 NÖ ROG 2014 Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

(1)Absatz eins,Ein örtliches Entwicklungskonzept darf nur abgeändert werden:1.Ziffer einswegen eines rechtswirksamen Raumordnungsprogrammes des Landes oder anderer rechtswirksamer überörtlicher Planungen,2.Ziffer 2wegen wesentlicher Änderung der Grundlagen,3.Ziffer 3wenn dies zur Vermeidung von e... mehr lesen...


§ 25a NÖ ROG 2014 Beschleunigtes Verfahren

Sofern für eine Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes keine strategische Umweltprüfung erforderlich ist, die Einhaltung der Verpflichtung zur Aufarbeitung und Darstellung hinsichtlich der in § 25 Abs. 4 fünfter Satz aufgezählten Themen nachgewiesen ist und weitersSofern für eine Änderung ... mehr lesen...


§ 20 NÖ ROG 2014 Grünland

(1)Absatz eins,Alle nicht als Bauland oder Verkehrsflächen gewidmeten Flächen gehören zum Grünland.(2)Absatz 2,Das Grünland ist entsprechend den örtlichen Erfordernissen und naturräumlichen Gegebenheiten in folgende Widmungsarten zu gliedern:1a.Ziffer eins aLand- und Forstwirtschaft:Flächen, die ... mehr lesen...


§ 1 NÖ ROG 2014 Begriffe und Leitziele

(1)Absatz eins,Im Sinne dieses Gesetzes gelten als1.Ziffer einsRaumordnung: die vorausschauende Gestaltung eines Gebietes zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung und Sicherung des Lebensraumes unter Bedachtnahme auf die natürlichen Gegebenheiten, auf die Erfordernisse des Umweltschutzes sowi... mehr lesen...


§ 3 NÖ ROG 2014 Überörtliche Raumordnungsprogramme

(1)Absatz eins,Die Landesregierung hat, wenn es zur planvollen Entwicklung des Landesgebietes oder zur Umsetzung von europa- oder bundesrechtlichen Vorgaben erforderlich ist, Raumordnungsprogramme für das Land, für Regionen, für einzelne Standorte oder für einzelne Sachbereiche aufzustellen und z... mehr lesen...


NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 09.06.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 38/2026 § 0 gültig von 01.01.2026 bis 08.06.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 104/202... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.06.26

6 Paragrafen zu NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992) aktualisiert


§ 61 NÖ SÄG 1992 Überleitungsbestimmungen

(1)Absatz einsAlle nach dem NÖ Spitalsärztegesetz 1992, LGBl. 9410–4, beschäftigten Ärzte sind gemäß der nachstehenden Überleitungstabelle in das neue Gehaltsschema überzuleiten:Alle nach dem NÖ Spitalsärztegesetz 1992, Landesgesetzblatt 9410–4, beschäftigten Ärzte sind gemäß der nachstehenden Üb... mehr lesen...


§ 60 NÖ SÄG 1992 Inkrafttreten – Außerkrafttreten

(1)Absatz eins,Das Gesetz tritt am 1. Juli 1992 in Kraft.(2)Absatz 2,Die Erklärungen nach § 10 NÖ Spitalsärztegesetz 1990, LGBl. 9410, werden mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes unwirksam.Die Erklärungen nach Paragraph 10, NÖ Spitalsärztegesetz 1990, Landesgesetzblatt 9410, werden mit dem Inkra... mehr lesen...


§ 16 NÖ SÄG 1992 Allgemeinmediziner in öffentlicher Anstellung und Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin in öffentlicher Anstellung

(1)Absatz eins,Das Entgelt des Allgemeinmediziners und Facharztes für Allgemeinmedizin und Familienmedizin in öffentlicher Anstellung setzt sich wie folgt zusammen:1.Ziffer einsaus einem Monatsentgelt samt allfälliger Teuerungszulage nach der Entlohnungsgruppe A3A, Entlohnungsstufe 1 der Gehaltst... mehr lesen...


§ 19a NÖ SÄG 1992 Ärztlicher Direktor

(1)Absatz eins,Das Entgelt eines Ärztlichen Direktors setzt sich wie folgt zusammen:1.Ziffer einsaus einem Monatsentgelt samt allfälliger Teuerungszulagen nach der Entlohnungsgruppe A3B, Entlohnungsstufe 1 der Gehaltstabelle gemäß § 14 Abs. 3, wobei nach jeweils 2 Jahren eine Vorrückung in die je... mehr lesen...


§ 2 NÖ SÄG 1992 Ärzte

1.Ziffer einsSekundararzt ist ein Arzt während seiner Basisausbildung nach der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015, BGBl. II Nr. 147/2015, oder während der Ausbildung zum Allgemeinmediziner.Sekundararzt ist ein Arzt während seiner Basisausbildung nach der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung ... mehr lesen...


§ 1 NÖ SÄG 1992 Geltungsbereich

(1)Absatz eins,Dieses Gesetz gilt für Sekundarärzte, Assistenten, Allgemeinmediziner, Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, Oberärzte, Primarii und ärztliche Direktoren, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Land, zu einer Gemeinde oder zu einem Gemeindeverband stehen ... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.06.26

3 Paragrafen zu Salzburger Gleichbehandlungsgesetz (Sbg. GBG) aktualisiert


§ 54 Sbg. GBG

(1)Absatz eins,Die §§ 2 Abs 2, 3 Abs 1 und 7, 18, 19a, 20 Abs 1 bis 3, 22 Abs 2, 33 Abs 2, 36 Abs 1 und 40 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 40/2009 treten mit 1. Mai 2009 in Kraft.Die Paragraphen 2, Absatz 2, 3, Absatz eins und 7, 18, 19 a, 20 Absatz eins bis 3, 22 Absatz 2, 33, Absatz 2... mehr lesen...


§ 51 Sbg. GBG

Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien1.Ziffer einsRichtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, ABl Nr L 180 vom 19. Juli 2000;Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni... mehr lesen...


§ 28 Sbg. GBG

(1)Absatz eins,Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltungskörper dürfen bei der Besorgung ihrer Aufgaben im Bereich der Hoheits- oder Privatwirtschaftsverwaltung niemanden aus den im § 1 Z 1 genannten Gründen mittelbar oder unmitt... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.06.26

2 Paragrafen zu Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001 (Gem-VBG) aktualisiert


§ 130 Gem-VBG

(1)Absatz eins,§ 8 Abs 1 und 2a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 tritt mit 1. August 2010 in Kraft.Paragraph 8, Absatz eins und 2 a in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 51 aus 2010, tritt mit 1. August 2010 in Kraft.(2)Absatz 2,Die §§ 16 Abs 3, 50 Abs 4, 55 Abs 1, 2 und 4, ... mehr lesen...


§ 127a Gem-VBG

Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien:1.Ziffer einsRichtlinie 91/383/EWG des Rates vom 25. Juni 1991 zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis, ABl Nr L 2... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.06.26

23 Paragrafen zu Steiermärkisches Grundversorgungsgesetz – StGVG (StGVG) aktualisiert


§ 25a StGVG Inkrafttreten von Novellen

(1)Absatz eins,In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 treten das Inhaltsverzeichnis, § 3 Abs. 2 Z 2, § 7 Abs. 4, § 17 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie § 19 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 10. Juli 2018, in Kraft; gleichzeitig tritt § 22 außer Kraft.In der Fassung des Gesetzes La... mehr lesen...


§ 24 StGVG

Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. 43/2026Übergangsbestimmungen zur Novelle Landesgesetzblatt 43 aus 2026,(1)Absatz eins,§ 6 Abs. 8 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 43/2026 gilt ausschließlich für die Gewährung von Leistungen, die nach Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 43/2026 beantrag... mehr lesen...


§ 21 StGVG EU-Recht

(1)Absatz eins,Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verte... mehr lesen...


§ 20 StGVG Strafbestimmungen

(1)Absatz eins,Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer1.Ziffer einsentgegen einer Verordnung gemäß § 10 Abs. 1 eine organisierte Unterkunft unbefugt betritt oder sich in dieser aufhält;entgegen einer Verordnung gemäß Paragraph 10, Absatz eins, eine organisierte Unterkunft unbefugt betritt oder si... mehr lesen...


§ 19 StGVG Datenverarbeitung

(1)Absatz eins,Das Amt der Landesregierung ist ermächtigt, zum Zweck der Prüfung der Gewährung, Einstellung, Einschränkung, des Ruhens der Leistungen und der Rückerstattung folgende personenbezogene Daten im Rahmen des aufgrund des Art. 1 Abs. 3 der Grundversorgungsvereinbarung iVm § 8 Abs. 3 Gru... mehr lesen...


§ 17 StGVG Auskunftspflichten

(1)Absatz eins,Auf Ersuchen der Bezirksverwaltungsbehörden, der Landesregierung und des Landesverwaltungsgerichtes sind – soweit dies zur Erfüllung ihres jeweiligen Wirkungsbereiches notwendig ist – die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, von:1.Ziffer einsBundes- und Landesorganen über relevant... mehr lesen...


§ 16 StGVG Mitwirkung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben an der Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie an der Sicherung der Sachausstattung in organisierten Unterkünften insbesondere an der Vollziehung der gemäß § 10 Abs. 1 erlassenen Verordnung mitzuwirken. Dabei haben sieDie Orga... mehr lesen...


§ 15 StGVG Anzeigepflicht

Leistungsberechtigte, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter, haben der Landesregierung jede Änderung der für die gewährten Leistungen maßgeblichen Umstände, wie die Einkommens-, Vermögens-, Wohn- und Familienverhältnisse, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, umgehend, jedoch längstens in... mehr lesen...


§ 14 StGVG Unentgeltliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung

(1)Absatz eins,Im Falle einer Beschwerde gegen Bescheide gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 ist Leistungsberechtigten unentgeltliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu gewähren, wenn der Leistungsberechtigte nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um selbst für eine Rechtsberatung und Rechtsve... mehr lesen...


§ 13 StGVG Entscheidung

(1)Absatz eins,Die Gewährung, Einstellung oder Einschränkung von Leistungen erfolgt – vorbehaltlich des Abs. 3 – durch die Landesregierung im Weg der Privatwirtschaftsverwaltung.Die Gewährung, Einstellung oder Einschränkung von Leistungen erfolgt – vorbehaltlich des Absatz 3, – durch die Landesre... mehr lesen...


§ 12 StGVG Antragstellung

Leistungen werden – auch nach Leistungsunterbrechung – nur auf – neuerlichen – Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der Landesregierung zu stellen. Die Befolgung der Zuweisung durch die Koordinationsstelle des Bundes in eine organisierte Unterkunft mit Zustimmung der Landesregierung gilt als Antrag... mehr lesen...


§ 11 StGVG Rückerstattungspflicht

(1)Absatz eins,Zu Unrecht empfangene Leistungen sind rückzuerstatten, wenn1.Ziffer einsnachträglich bekannt wird, dass im Zeitpunkt der Gewährung Einkommen oder verwertbares Vermögen bestanden hat oder rückwirkend zuerkannt wurde, das nicht berücksichtigt wurde oder2.Ziffer 2die Leistung durch fa... mehr lesen...


§ 10 StGVG Betreten von und Aufenthalt in organisierten Unterkünften, Hilfstätigkeiten

(1)Absatz eins,Die Landesregierung kann durch Verordnung, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Vorbeugung gefährlicher Angriffe auf Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder Eigentum oder zur Sicherung der Sachausstattung erforderlich ist, unbefugtes Betreten oder unbefugt... mehr lesen...


§ 9 StGVG Private Einrichtungen

(1)Absatz eins,Zur Erbringung der Leistungen und zur Schaffung und Erhaltung der dafür notwendigen Infrastruktur kann sich das Land vertraglich humanitärer, kirchlicher oder sonstiger privater Einrichtungen bedienen. Diese haben der Landesregierung über Aufforderung oder bei sonstiger Notwendigke... mehr lesen...


§ 8 StGVG Ruhen von Leistungen

Die Unterstützung für Leistungsberechtigte, die für mindestens 24 Stunden angehalten werden, ruht für die Dauer der Anhaltung.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 43/2026Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 43 aus 2026, mehr lesen...


§ 7 StGVG Einstellung und Einschränkung von Leistungen

(1)Absatz eins,Zuwendungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (§ 2 Z 9) sind einzustellen oder einzuschränken, wenn LeistungsberechtigteZuwendungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (Paragraph 2, Ziffer 9,) sind einzustellen oder einzuschränken, wenn Leistungsberechtigte1.Ziffer einseine angeboten... mehr lesen...


§ 6 StGVG Form und Höhe der Leistungen

(1)Absatz eins,Leistungen sind vorrangig in Form von Sachleistungen zu erbringen. Geldleistungen sind so weit wie möglich hintanzuhalten und, soweit ein entsprechendes System vorhanden ist, über eine Sachleistungskarte abzuwickeln. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Leistungsform.(2)Absa... mehr lesen...


§ 5 StGVG Sonderbestimmungen für unbegleitete minderjährige Fremde

(1)Absatz eins,Unbegleitete minderjährige Fremde sind über die Leistungen gemäß § 4 hinausgehend durch Hilfen zur Stabilisierung zu unterstützen. Diese Hilfen dienen der psychischen Festigung und der Schaffung einer Vertrauensbasis. Im Bedarfsfall ist darüber hinaus sozialpädagogische und psychol... mehr lesen...


§ 4 StGVG Leistungen

Grundversorgung umfasst folgende materielle Leistungen (§ 2 Z 8):Grundversorgung umfasst folgende materielle Leistungen (Paragraph 2, Ziffer 8,):1.Ziffer einsUnterbringunga)Litera ain individuellen Unterkünften;b)Litera bin geeigneten organisierten Unterkünften nach geschlechts- und altersspezifi... mehr lesen...


§ 3 StGVG Voraussetzungen

(1)Absatz eins,Grundversorgung wird Leistungsberechtigten gewährt, die – soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist – ihren Aufenthalt und Hauptwohnsitz in der Steiermark haben oder diesen im Fall der Zuweisung unmittelbar in der Steiermark begründen.(2)Absatz 2,Keinen Anspruch auf Grundverso... mehr lesen...


§ 2 StGVG Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes gelten:1.Ziffer einsLeistungsberechtigte: hilfs- und schutzbedürftige Fremde;2.Ziffer 2Fremde: Personen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder einer Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraumes oder Schweizer Bürger sind, und St... mehr lesen...


§ 1 StGVG Ziel

Ziel dieses Gesetzes ist die Gewährung der vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 43/2026Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 43 aus 2026, mehr lesen...


Steiermärkisches Grundversorgungsgesetz – StGVG (StGVG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 12.06.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 43/2026 § 0 gültig von 01.09.2025 bis 11.06.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.06.26

7 Paragrafen zu StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung 2015 – LEVO-StBHG 2015 (LEVO-StBHG) aktualisiert


Anl. 3 LEVO-StBHG

(Anm.: Die Anlage 3 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Die Anlage 3 ist als PDF dokumentiert.)Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 32/2016, LGBl. Nr. 24/2017, LGBl. Nr. 33/2018, LGBl. Nr. 41/2019, LGBl. Nr. 47/2020, LGBl. Nr. 33/2021, LGBl. Nr. 129/2021, LGBl. Nr. 80/2022, LGBl. Nr. 30/2023, LGBl. N... mehr lesen...


Anl. 2 LEVO-StBHG

(Anm.: Die Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Die Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.)Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 32/2016, LGBl. Nr. 24/2017, LGBl. Nr. 33/2018, LGBl. Nr. 41/2019, LGBl. Nr. 47/2020, LGBl. Nr. 33/2021, LGBl. Nr. 129/2021, LGBl. Nr. 80/2022, LGBl. Nr. 30/2023, LGBl. N... mehr lesen...


§ 11a LEVO-StBHG Inkrafttreten von Novellen

(1)Absatz eins,In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 124/2015 tritt § 10 Abs. 6, 7 und 8 mit 30. Dezember 2015 in Kraft.In der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 124 aus 2015, tritt Paragraph 10, Absatz 6, 7 und 8 mit 30. Dezember 2015 in Kraft.(2)Absatz 2,In der Fassung der Novelle L... mehr lesen...


§ 9 LEVO-StBHG Kostenzuschüsse für die Hilfe durch Training

(1)Absatz eins,Für die Inanspruchnahme von Hilfe durch Training wird Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen – zur Förderung der Selbständigkeit und Befähigung ihr Leben in ihrer gewohnten oder gewählten Umgebung zu führen – über Antrag ein Kostenzuschuss gewährt.(2)Absatz 2,Ein Kostenzuschuss erfo... mehr lesen...


§ 6 LEVO-StBHG Kostenzuschüsse für die behindertengerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen

(1)Absatz eins,Für auf Grund der individuellen Bedarfe eines Menschen mit Behinderung erforderliche Ausstattungen bei der Neuanschaffung oder beim Umbau von Kraftfahrzeugen wird ein Kostenzuschuss in Höhe von maximal 3.200 Euro gewährt.(2)Absatz 2,Ein Antrag auf Kostenzuschuss gemäß Abs. 1 kann f... mehr lesen...


§ 5 LEVO-StBHG Kostenzuschüsse für Hilfsmittel

(1)Absatz eins,Der Kostenzuschuss für Hilfsmittel beträgt 50 %, sofern das Hilfsmittel weder von einem Sozialversicherungsträger noch von einem anderen Kostenträger finanziert wird. Hilfs- und Zuschussmöglichkeiten von Sozialversicherungsträgern und anderen Kostenträgern sind vorrangig auszuschöp... mehr lesen...


§ 4 LEVO-StBHG Kostenzuschüsse für Therapien

(1)Absatz eins,Für folgende Therapien wird ein Kostenzuschuss gewährt:1.Ziffer einsPhysiotherapie,2.Ziffer 2Ergotherapie,3.Ziffer 3Psychotherapie,4.Ziffer 4Logopädie,5.Ziffer 5Psychologische Behandlung,6.Ziffer 6Musiktherapie.(2)Absatz 2,Kostenzuschüsse gemäß Abs. 1 werden nur gewährt, wennKosten... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.06.26

3 Paragrafen zu Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung (StKJHG-DVO) aktualisiert


§ 22b StKJHG-DVO

Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 77/2022Übergangsbestimmungen zur Novelle Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 2022,Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 77/2022 bewilligte Leistung I. A. (WG-KIJU) gemäß Anlage 1 in der Fassung LGBl. Nr. 10/2022 kann längstens bis 30. Septe... mehr lesen...


§ 22c StKJHG-DVO

Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 41/2024Übergangsbestimmungen zur Novelle Landesgesetzblatt Nr. 41 aus 2024,(1)Absatz eins,Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 77/2022 bewilligte Leistung I. A. (WG-KIJU) gemäß Anlage 1 in der Fassung LGBl. Nr. 10/2022 kann mit dem ... mehr lesen...


Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung (StKJHG-DVO) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.04.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 31/2026 § 0 gültig von 01.09.2025 bis 31.03.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 38/2025... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.06.26

2 Paragrafen zu Festlegung der Höhe der Tagsätze in Frauenschutzeinrichtungen (StGSchEVO) aktualisiert


§ 3 StGSchEVO Inkrafttreten von Novellen

(1)Absatz eins,In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 96/2009 ist § 1 Abs. 1 mit 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.In der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 96 aus 2009, ist Paragraph eins, Absatz eins, mit 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.(2)Absatz 2,In der Fassung der Verordnung L... mehr lesen...


§ 1 StGSchEVO Höhe der Tagsätze

Der Tagsatz für Frauenschutzeinrichtungen, die in der Form eines Frauenhauses betrieben werden, beträgt je Frau und je Minderjähriger/Minderjährigem exklusive Steuer 117,74 Euro.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 96/2009, LGBl. Nr. 48/2012, LGBl. Nr. 33/2014, LGBl. Nr. 29/2015, LGBl. Nr. 40/2019, LGB... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.06.26
Gesetze 1-8 von 8