(1)Absatz eins,Die §§ 6 Abs. 1 und 5, 11 Abs. 5, 12 Abs. 2 lit. b, 15 Abs. 1 und 2, 16 Abs. 2 und 22 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1994 treten mit 1. Juli 1994 in Kraft.Die Paragraphen 6, Absatz eins und 5, 11 Absatz 5, 12, Absatz 2, Litera b,, 15 Absatz eins und 2, 16 Ab... mehr lesen...
(1)Absatz einsAls Nachweis für die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten gilt die letzte rechtskräftige Entscheidung über die Einschätzung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit mit mindestens 50 vHa)Litera aeines Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (der Schiedskom... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1990 in Kraft.(2)Absatz 2,§ 36 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 695/1991 tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.Paragraph 36, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 695 aus 1991, tritt mit 1. Jänner 19... mehr lesen...
(1)Absatz einsAls Nachweis für das Vorliegen der im § 40 genannten Voraussetzungen gilt der letzte rechtskräftige Bescheid eines Rehabilitationsträgers (§ 3), ein rechtskräftiges Urteil eines Gerichtes nach dem Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, BGBl. Nr. 104/1985, ein rechtskräftiges Erkenntnis ... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die Erstellung von medizinischen, berufskundlichen und arbeitsmarktbezogenen Gutachten wird bei der Pensionsversicherungsanstalt ein „Kompetenzzentrum Begutachtung“ eingerichtet. Zur Klärung arbeitsmarktbezogener Fragen ist bei Bedarf ein sachkundiger Vertreter/eine sachkundige ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Fachhochschulen haben die Aufgabe, Studiengänge auf Hochschulniveau anzubieten, die einer wissenschaftlich oder künstlerisch fundierten Berufsausbildung dienen. Die wesentlichen Ziele sind:1.Ziffer einsdie Gewährleistung einer praxisbezogenen Ausbildung auf Hochschulniveau;2.Ziffer... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die vor dem 1. Mai 2002 gemäß § 13 anerkannten Fachhochschul-Studiengänge sind Fachhochschul-Diplomstudiengänge gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2002.Die vor dem 1. Mai 2002 gemäß Paragraph 13, anerkannten Fachhochschul-Studiengänge sind Fachhoc... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt, soweit in Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, mit 1. Oktober 1993 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt, soweit in Absatz 2, nichts anderes bestimmt ist, mit 1. Oktober 1993 in Kraft.(2)Absatz 2,Die §§ 6, 7, 8, 9, 10 und 11 treten mit dem der Kundmachung fol... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die einen Fachhochschul-Bachelorstudiengang abschließende Gesamtprüfung gemäß § 3 Abs. 2 Z 6 ist als kommissionelle Prüfung vor einem facheinschlägigen Prüfungssenat abzulegen. Die Prüfung setzt sich aus den PrüfungsteilenDie einen Fachhochschul-Bachelorstudiengang abschließende Ge... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bezüglich der Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen und Kompetenzen gilt das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung oder der modulbezogenen Anerkennung von Lernergebnissen. Auf Antrag der oder des Studierenden sind Prüfungen, andere Studienleistungen und... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Zur Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes ist an jeder Fachhochschule ein Kollegium einzurichten. Dieses hat mindestens zweimal jährlich zusammenzutreten.(2)Absatz 2,Dem Kollegium gehören neben der Leiterin oder dem Leiter des Kollegiums und ihrer oder seine... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ein Antrag auf Akkreditierung als Fachhochschule und eines Studienganges als Fachhochschul-Studiengang ist an die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria zu richten.(2)Absatz 2,Zur Erlangung der Akkreditierung als Fachhochschule sowie für die Dauer der Akkreditier... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Fachhochschul-Studiengänge sind bei Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen ohne Unterschied des Geschlechts, der sozialen Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung und der Staatsbürgerschaft allgemein zugängli... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Erhalter von Fachhochschulen können der Bund und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Juristische Personen des privaten Rechts können Erhalter von Fachhochschulen sein, soweit deren Unternehmensgegenstand überwiegend die Errichtung, Erhaltung und der Betrieb ei... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Konzession darf nur erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes folgende Voraussetzungen gemäß Artikel 3 Verordnung (EG) Nr. 1071/09 erfüllt sind:1.Ziffer einsdie Zuverlässigkeit,2.Ziffer 2die finanzielle Leistungsfä... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die Erstellung von medizinischen und berufskundlichen Gutachten im Bereich dieses Bundesgesetzes hat der Versicherungsträger gemeinsam mit dem Träger der Pensionsversicherung nach dem GSVG ein „Kompetenzzentrum Begutachtung“ in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Landesregierung hat nach Maßgabe der im § 3 Z 3 bis 6 festgelegten Kriterien die näheren Vorschriften über die Zulässigkeit von Bauvorhaben durch Verordnung zu regeln (Bauverordnung). Diese hat auch Mindestanforderungen für Wohnhausanlagen zu enthalten. Die Landesregierung kann... mehr lesen...
Paragraph 14, Tarife der festen Stempelgebühren für Schriften und Amtshandlungen.(1)Absatz eins,1.Amtliche Abschriften, wenn sie von anderen Behörden als Gerichten ausgestellt und beglaubigt werden, von jedem Bogen feste Gebühr …………...21 Euro,2.nichtamtliche Abschriften, von den Parteien selbst v... mehr lesen...
(1)Absatz eins,§ 14 TP 6 Abs. 5 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 88/1997 tritt am 1. September 1997 in Kraft.Paragraph 14, TP 6 Absatz 5, Ziffer eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 88 aus 1997, tritt am 1. September 1997 in Kraft.(2)Absatz 2,D... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Mit Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung treten außer Kraft:1.Ziffer eins Die Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem Handelsminister vom 5. Mai 1914, R. G. Bl. Nr. 103, betreffend die Anzeige von übertragbaren Krankheiten,2.Ziffer 2 der Runderlaß des Reichsmini... mehr lesen...
Anlage IAnlage römisch einsAnzeige gemäß § 2 Abs. 1 des Epidemiegesetzes 1950Anzeige gemäß Paragraph 2, Absatz eins, des Epidemiegesetzes 1950(Anm.: Anlage I als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage römisch eins als PDF dokumentiert) mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für die Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes gilt das Burgenländische Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001 - LBBG 2001, LGBl. Nr. 67/2001, nach Maßgabe der Abs. 3 bis 12.Für die Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes gilt das Burgenländische Landesbeamten-Besoldungsrec... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.07.2026 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 50/2026 § 0 gültig von 20.12.2024 bis 30.06.2026 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 104/2024 ... mehr lesen...