Gesetzesaktualisierungen

9 Gesetze aktualisiert am 18.07.2026

Gesetze 1-9 von 9

1 Paragraf zu Magistrats-Bedienstetengesetz (MagBeG) aktualisiert


§ 193 MagBeG

Für den Anspruch auf Reisegebühren gelten die Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 1955 mit folgenden Abweichungen:1.Ziffer einsAn die Stelle der Zuständigkeit der obersten Organe der Bundesvollziehung tritt jene des Gemeinderats.2.Ziffer 2Die besondere Entschädigung gemäß § 10 Abs 3 sowie de... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.07.26

2 Paragrafen zu Landesbediensteten-Gehaltsgesetz (LB-GG) aktualisiert


§ 38 LB-GG

Für den Anspruch auf Reisegebühren gelten die Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 1955 – RGV mit den folgenden Abweichungen:1.Ziffer eins(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 15/2024). Anmerkung, entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 15 aus 2024,). 2.Ziffer 2In Ergänzung zu § 5 RGV gilt Folg... mehr lesen...


§ 3 LB-GG

Im Sinne dieses Gesetzes gelten als:1.Ziffer einsBedienstete oder Bediensteter: Personen, auf die dieses Gesetz seinem Anwendungsbereich (§ 2) nach Anwendung findet;Bedienstete oder Bediensteter: Personen, auf die dieses Gesetz seinem Anwendungsbereich (Paragraph 2,) nach Anwendung findet;2.Ziffe... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.07.26

1 Paragraf zu Salzburger Sozialhilfegesetz (Sbg. SHG) aktualisiert


§ 61 Sbg. SHG

(1)Absatz eins,Die §§ 12 Abs 2, 43 Abs 3 und 45 Abs 3 und 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2011 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.Die Paragraphen 12, Absatz 2, 43, Absatz 3 und 45 Absatz 3 und 5 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 53 aus 2... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.07.26

2 Paragrafen zu Salzburger Campingplatzgesetz – S.CampG (Sbg. CampG) aktualisiert


§ 10 Sbg. CampG § 10

(1) Der Campingplatzinhaber hat dafür zu sorgen, dass der Campingplatz während der Dauer seines Betriebs diesem Gesetz, den gemäß § 6 mitangewendeten Rechtsvorschriften und der Bewilligung gemäß § 7 Abs 1 entspricht. Er ist zur Beseitigung von Mängeln, insbesondere betreffend Hygiene, Brandsicher... mehr lesen...


§ 8 Sbg. CampG § 8

(1) Mit der Fertigstellung der Errichtung des Campingplatzes, der den Bestimmungen dieses Gesetzes und der Errichtungsbewilligung entspricht, kann der Betrieb des Campingplatzes aufgenommen werden.(2) Die Fertigstellung der Errichtung des Campingplatzes ist der Behörde anzuzeigen. Dabei sind folg... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.07.26

1 Paragraf zu Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987 (L-BG) aktualisiert


§ 112 L-BG

Für den Anspruch auf Reisegebühren gelten die Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 1955 mit den folgenden Abweichungen:1.Ziffer eins(Anm: entfallen auf Grund LGBL Nr 15/2024). Anmerkung, entfallen auf Grund LGBL Nr 15/2024). 2.Ziffer 2In Ergänzung zu § 5 gilt Folgendes: Wird die Dienstreise ... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.07.26

2 Paragrafen zu Landesumweltanwaltschafts-Gesetz (LUA-G) aktualisiert


§ 12 LUA-G

(1)Absatz eins,§ 3 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 3, Absatz 5, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 46 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(2)Absatz 2,Die §§ 3 Abs 1 und 1a sowie 4 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes... mehr lesen...


§ 8 LUA-G

(1)Absatz eins,Der Landesumweltanwaltschaft kommt Parteistellung im Sinn des § 8 AVG in den Verwaltungsverfahren (mit Ausnahme von Verwaltungsstrafverfahren) zu, die aufgrund von Landesgesetzen durchgeführt werden und zum Gegenstand haben:Der Landesumweltanwaltschaft kommt Parteistellung im Sinn ... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.07.26

2 Paragrafen zu Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968 (Sbg. GBG 1968) aktualisiert


§ 10 Sbg. GBG 1968

(1)Absatz eins,Für die Verleihung von Amtstiteln an Gemeindebeamte gelten folgende Bestimmungen:1.Ziffer einsVerwendungsgruppe A:An Stelle der Amtstitel des Dienstzweiges “Höherer Verwaltungsdienst” gelangen für den entsprechenden Gemeindedienstzweig der Verwendungsgruppe A folgende Amtstitel zur... mehr lesen...


§ 9 Sbg. GBG 1968

(1)Absatz eins,Soweit in diesem Gesetz oder in anderen landesgesetzlichen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist, haben auf die unter dieses Gesetz fallenden Gemeindebeamten die in der Anlage angeführten, für das Dienst- und Besoldungsrecht einschließlich des Pensionsrechtes der Bundesbeamten m... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.07.26

13 Paragrafen zu Technische Bauvorschriften 2016 (TBV 2016) aktualisiert


§ 43 TBV 2016 Richtlinien

(1)Absatz eins,Folgende vom Österreichischen Institut für Bautechnik herausgegebene bautechnische Richtlinien werden für verbindlich erklärt:a)Litera aOIB-Richtlinie 1, Mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Ausgabe Mai 2023, wobei keine Anforderung an die Standsicherheit von eingeschoßigen ... mehr lesen...


§ 42 TBV 2016 Anzahl und Ausgestaltung von Ladepunkten

(1)Absatz eins,In Bezug auf neue Nichtwohngebäude, die über mehr als fünf Autostellplätze verfügen, und Nichtwohngebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden und über mehr als fünf Autostellplätze verfügen, ista)Litera amindestens ein Ladepunkt für jeden fünften Autostellplatz, undb)... mehr lesen...


§ 41 TBV 2016 Anzahl an Fahrradabstellplätze

(1)Absatz eins,Als angemessene Anzahl an Fahrradabstellplätzen gilt in Bezug aufa)Litera aNichtwohngebäude mit mehr als fünf Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge, die Bereitstellung von Fahrradabstellplätzen, die mindestens 15 v. H. der durchschnittlichen oder mindestens 10 v. H. der gesamten ... mehr lesen...


§ 40 TBV 2016 Anforderungen, Ausnahmen

(1)Absatz eins,Bei Neubauten und umfangreichen Renovierungen im Sinn der Verordnung (EU) 2024/1309 oder größeren Renovierungen von Gebäuden sind diese mit der Informations- und Kommunikationstechnologie zur Schaffung von glasfaserfähigen gebäudeinternen physischen Infrastruktur und gebäudeinterne... mehr lesen...


§ 38 TBV 2016 Gebäudetechnische Systeme

(1)Absatz eins,Im Sinn der Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung), ABl. L 2024/1275, 8.4.2024, istIm Sinn der Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April... mehr lesen...


§ 37 TBV 2016 Alternativenprüfung

(1)Absatz eins,Die technische, ökologische und wirtschaftliche Realisierbarkeit des Einsatzes von hocheffizienten alternativen Systemen (Alternativenprüfung) ist nach dem Muster der Anlage 6b zu dokumentieren.(2)Absatz 2,Beim Einsatz eines hocheffizienten alternativen Systems sind bei der wirtsch... mehr lesen...


§ 36 TBV 2016 Renovierungspass

Der Renovierungspass hat dem Muster in der Anlage 6d zu entsprechen. mehr lesen...


§ 35 TBV 2016 Energieausweis

(1)Absatz eins,Der Energieausweis hat den Vorgaben der OIB-Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz, Ausgabe September 2025, zu entsprechen. Weiters sind dem Energieausweis mittels Formblatt, das dem Muster der Anlage 6a zu entsprechen hat, zusätzlich folgende Informationen anzuschließen:a... mehr lesen...


§ 34 TBV 2016 Berechnung der Gesamtenergieeffizienz

(1)Absatz eins,Die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist entsprechend der OIB-Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz, Ausgabe September 2025, einschließlich des Leitfadens Energietechnisches Verhalten von Gebäuden, Ausgabe September 2025, zu berechnen.(2)Absatz 2,Unbeschadet des Abs. 1... mehr lesen...


§ 33 TBV 2016 Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz

(1)Absatz eins,Bauliche und gebäudetechnische Anlagen sowie die Einrichtungen für Heizung, Kühlung, Beleuchtung und Lüftung müssen unter Berücksichtigung ihres Verwendungszweckes derart entworfen, ausgeführt und gewartet werden, dass der Energieverbrauch während ihrer Nutzungsphase sehr gering ge... mehr lesen...


§ 27 TBV 2016 Schutz vor Anprallunfällen und herabstürzenden Gegenständen

(1)Absatz eins,Verglasungen müssen unter Berücksichtigung der Einbausituation gegen das Anprallen von Personen gesichert oder so ausgeführt sein, dass sie nicht gefahrbringend zersplittern.(2)Absatz 2,Bauliche Anlagen müssen so geplant und ausgeführt sein, dass Menschen vor herabstürzenden Gegens... mehr lesen...


§ 24 TBV 2016 Erschließung

(1)Absatz eins,Alle Teile von baulichen Anlagen sind so zu erschließen, dass sie entsprechend ihrem jeweiligen Verwendungszweck sicher zugänglich und benützbar sind. Die Durchgangshöhen von Türen, Toren, Treppen und dergleichen sind so zu bemessen, dass eine gefahrlose Benützung möglich ist.(2)Ab... mehr lesen...


§ 18 TBV 2016 Schutz vor gefährlichen Immissionen

(1)Absatz eins,Bauliche Anlagen müssen in allen ihren Teilen so geplant und ausgeführt sein, dass das Leben und die Gesundheit von Menschen nicht durch Immissionen, insbesondere in Form von gefährlichen Gasen, Partikeln oder Strahlen, gefährdet werden.(2)Absatz 2,Wenn aufgrund des Verwendungszwec... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.07.26

5 Paragrafen zu Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagenverordnung 2015 (TAHV 2015) aktualisiert


§ 14 TAHV 2015 Umsetzung von Unionsrecht

Durch diese Verordnung werden folgende EU-Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung), ABl. 2006 Nr. L 157, S. 24, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2024/2749, ABl.... mehr lesen...


§ 12 TAHV 2015 Verweisungen

(1)Absatz eins,Verweisungen auf Landesgesetze und Verweisungen auf Verordnungen der Landesregierung beziehen sich auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:1.Ziffer einsTiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012, LGBl. Nr. 153/2012,Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012, Landesgesetzb... mehr lesen...


§ 11 TAHV 2015 Übergangsbestimmungen

(1)Absatz eins,Überprüfungen, die den Anforderungen des II. Abschnitts entsprechen und bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung durchgeführt worden sind (vorgezogene sicherheitstechnische Überprüfungen), gelten als sicherheitstechnische Überprüfungen nach § 17 Abs. 2 lit. a des Tiroler Aufzugs... mehr lesen...


§ 4 TAHV 2015 Ziele

Dieser Abschnitt legt den Zeitplan, die Prüfbereiche und die Verfahren für eine sicherheitstechnische Prüfung gemäß § 17 Abs. 2 lit. a des Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetzes 2012 und – gestützt auf die Ergebnisse dieser sicherheitstechnischen Prüfung – die allfällige Nachrüstung von bestehe... mehr lesen...


§ 1 TAHV 2015 Stand der Technik

(1)Absatz eins,Die einzubauende Hebeanlage hat den Bestimmungen über das Inverkehrbringen nach der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 – ASV 2015 oder der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 – MSV 2010 zu entsprechen; den Bestimmungen über das Inverkehrbringen wird auch entsprochen, wenn die einz... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.07.26
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