Für den Anspruch auf Reisegebühren gelten die Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 1955 mit folgenden Abweichungen:1.Ziffer einsAn die Stelle der Zuständigkeit der obersten Organe der Bundesvollziehung tritt jene des Gemeinderats.2.Ziffer 2§ 7 Abs 5 ist nicht anzuwenden. § 7 Abs 6 gilt mit de... mehr lesen...
Der Campingplatzinhaber hat dafür zu sorgen, dass der Campingplatz während der Dauer seines Betriebs diesem Gesetz, den gemäß § 6 mitangewendeten Rechtsvorschriften und der Bewilligung gemäß § 7 Abs 1 entspricht. Er ist zur Beseitigung von Mängeln, insbesondere betreffend Hygiene, Brandsicherheit... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Mit der Fertigstellung der Errichtung des Campingplatzes, der den Bestimmungen dieses Gesetzes und der Errichtungsbewilligung entspricht, kann der Betrieb des Campingplatzes aufgenommen werden.(2)Absatz 2,Die Fertigstellung der Errichtung des Campingplatzes ist der Behörde anzuzeig... mehr lesen...
(1)Absatz eins,§ 3 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 3, Absatz 5, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 46 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(2)Absatz 2,Die §§ 3 Abs 1 und 1a sowie 4 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Landesumweltanwaltschaft kommt Parteistellung im Sinn des § 8 AVG in den Verwaltungsverfahren (mit Ausnahme von Verwaltungsstrafverfahren) zu, die aufgrund von Landesgesetzen durchgeführt werden und zum Gegenstand haben:Der Landesumweltanwaltschaft kommt Parteistellung im Sinn ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für die Verleihung von Amtstiteln an Gemeindebeamte gelten folgende Bestimmungen:1.Ziffer einsVerwendungsgruppe A:An Stelle der Amtstitel des Dienstzweiges “Höherer Verwaltungsdienst” gelangen für den entsprechenden Gemeindedienstzweig der Verwendungsgruppe A folgende Amtstitel zur... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Soweit in diesem Gesetz oder in anderen landesgesetzlichen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist, haben auf die unter dieses Gesetz fallenden Gemeindebeamten die in der Anlage angeführten, für das Dienst- und Besoldungsrecht einschließlich des Pensionsrechtes der Bundesbeamten m... mehr lesen...
Durch diese Verordnung werden folgende EU-Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung), ABl. 2006 Nr. L 157, S. 24, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2024/2749, ABl.... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Verweisungen auf Landesgesetze und Verweisungen auf Verordnungen der Landesregierung beziehen sich auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:1.Ziffer einsTiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012, LGBl. Nr. 153/2012,Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012, Landesgesetzb... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Überprüfungen, die den Anforderungen des II. Abschnitts entsprechen und bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung durchgeführt worden sind (vorgezogene sicherheitstechnische Überprüfungen), gelten als sicherheitstechnische Überprüfungen nach § 17 Abs. 2 lit. a des Tiroler Aufzugs... mehr lesen...
Dieser Abschnitt legt den Zeitplan, die Prüfbereiche und die Verfahren für eine sicherheitstechnische Prüfung gemäß § 17 Abs. 2 lit. a des Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetzes 2012 und – gestützt auf die Ergebnisse dieser sicherheitstechnischen Prüfung – die allfällige Nachrüstung von bestehe... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die einzubauende Hebeanlage hat den Bestimmungen über das Inverkehrbringen nach der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 – ASV 2015 oder der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 – MSV 2010 zu entsprechen; den Bestimmungen über das Inverkehrbringen wird auch entsprochen, wenn die einz... mehr lesen...