Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 18.06.2026

Gesetze 1-2 von 2

4 Paragrafen zu Steiermärkisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 (Stmk. PSMG 2012) aktualisiert


§ 23a Stmk. PSMG 2012 Inkrafttreten von Novellen

(1)Absatz eins,In der Fassung des Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetzes, LGBl. Nr. 87/2013, sind das Inhaltsverzeichnis, § 6 Abs. 7 Z 1 und § 20 Abs. 1 mit 1. Jänner 2014 in Kraft getreten.In der Fassung des Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 87 aus 2013,, ... mehr lesen...


§ 19 Stmk. PSMG 2012 Verweise

(1)Absatz eins,Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.(2)Absatz 2,Verweise in diesem Gesetz auf Rechtsvorschriften des Bundes sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:1.Ziffer einsPflanzenschutzmittelgesetz 2... mehr lesen...


§ 3 Stmk. PSMG 2012 Allgemeine Voraussetzungen für die Verwendung

(1)Absatz eins,Pflanzenschutzmittel dürfen nur von beruflichen Verwenderinnen/beruflichen Verwendern verwendet werden. Dies gilt nicht für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die1.Ziffer einsfür nicht berufliche Verwenderinnen/nicht berufliche Verwender im Haus- und Kleingartenbereich zugel... mehr lesen...


Steiermärkisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 (Stmk. PSMG 2012) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 10.06.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 48/2026 § 0 gültig von 01.09.2025 bis 09.06.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.06.26

3 Paragrafen zu Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz (VGW-DRG) aktualisiert


§ 21 VGW-DRG Verweisung auf andere Gesetze

(1)Absatz eins,Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2,Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. April 2026 geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...


§ 19 VGW-DRG Funktionszulage

(1)Absatz einsDen Landesrechtspflegerinnen und Landesrechtspflegern gebührt zur Abgeltung aller mit der Funktionsausübung verbundenen qualitativen Mehrleistungen eine monatliche Funktionszulage im Ausmaß von 727,99 Euro.(2)Absatz 2Die Funktionszulage gemäß Abs. 1 ist eine Leistungszulage im Sinn ... mehr lesen...


§ 9 VGW-DRG Besoldung

§ 9.Paragraph 9, Für die Mitglieder des Verwaltungsgerichts gilt die Besoldungsordnung 1994 – BO 1994, LGBl. Nr. 55, mit folgenden Abweichungen: Für die Mitglieder des Verwaltungsgerichts gilt die Besoldungsordnung 1994 – BO 1994, Landesgesetzblatt Nr. 55, mit folgenden Abweichungen:1.Ziffer eins... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.06.26
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