Gesetzesaktualisierungen

9 Gesetze aktualisiert am 13.06.2026

Gesetze 1-9 von 9

2 Paragrafen zu Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) aktualisiert


§ 1503 ABGB Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen ab 1. Februar 2013

(1)Absatz eins,Für das Inkrafttreten des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013, BGBl. I 15/2013, gilt Folgendes:Für das Inkrafttreten des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013, Bundesgesetzblatt Teil eins, 15 aus 2013,, gilt Folgendes:1.Ziffer einsDas Kindschafts- un... mehr lesen...


§ 212 ABGB

(1)Absatz eins,Sofern nicht anderes angeordnet ist, fallen die Aufgaben dem Bundesland als Kinder- und Jugendhilfeträger zu, in dem das minderjährige Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt, mangels eines solchen im Inland seinen Aufenthalt hat. Fehlt ein Aufenthalt im Inland, so ist, sofern das mind... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.26

5 Paragrafen zu Bankwesengesetz (BWG) aktualisiert


§ 109 BWG Umsetzungshinweis

(1)Absatz eins,Mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2021 wird die Richtlinie (EU) 2019/878 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf von der Anwendung ausgenommene Unternehmen, Finanzholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften, Vergütung, Aufsichtsmaßnahmen und -befug... mehr lesen...


§ 107 BWG Inkrafttreten und Vollziehung

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, mit dem 1. Jänner 1994 in Kraft.(2)Absatz 2,§ 1 Abs. 4, § 2 Z 6, 7 und 9, § 8 Abs. 1 bis 4, 6 und 7, § 9 bis § 19, § 20 Abs. 8, § 22 Abs. 3 Z 1 lit. b letzter Halbsatz, Z 2 lit. g letzter Halbsatz, Z 6 zweit... mehr lesen...


§ 105 BWG Verweise und Verordnungen

(1)Absatz eins,Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2,Soweit in anderen Bundesgesetzen auf Bestimmungen des Kreditwesengesetzes verwiesen wird, treten an deren... mehr lesen...


§ 98 BWG

(1)Absatz eins,Wer1.Ziffer einsBankgeschäfte gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ohne die erforderliche Berechtigung oderBankgeschäfte gemäß Artikel 4, Absatz eins, Nr. 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013, ohne die erforderliche Berechtigung oder2... mehr lesen...


§ 3 BWG Ausnahmen

(1)Absatz eins,Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 finden keine Anwendung aufDie Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013, finden keine Anwendung auf1.Ziffer einsdie Oesterreichische Nationalbank, unbeschadet der ihr durch... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.26

4 Paragrafen zu Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) aktualisiert


§ 34 AuslBG Wirksamkeitsbeginn

(1)Absatz eins,§ 32 Abs. 1 tritt mit 1. August 1990, die übrigen Bestimmungen (Anm.: in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 450/1990) treten mit 1. Oktober 1990 in Kraft.Paragraph 32, Absatz eins, tritt mit 1. August 1990, die übrigen Bestimmungen Anmerkung, in der Fassung des Bundesgesetze... mehr lesen...


§ 33b AuslBG Sprachliche Gleichbehandlung

§ 33b.Paragraph 33 b, Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf alle Geschlechter in gleicher Weise. mehr lesen...


§ 9 AuslBG Widerruf

(1)Absatz eins,Die Beschäftigungsbewilligung ist zu widerrufen, wenn1.Ziffer einsder Antragsteller im Antrag auf Erteilung der Beschäftigungsbewilligung über wesentliche Tatsachen wissentlich falsche Angaben gemacht oder solche Tatsachen verschwiegen hat,2.Ziffer 2im Fall der Beschäftigung einer ... mehr lesen...


§ 1 AuslBG Geltungsbereich

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz regelt die Beschäftigung von Ausländern (§ 2) im Bundesgebiet.Dieses Bundesgesetz regelt die Beschäftigung von Ausländern (Paragraph 2,) im Bundesgebiet.(2)Absatz 2,Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind nicht anzuwenden aufa)Litera aAusländer, denen in Öst... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.26

48 Paragrafen zu Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) aktualisiert


§ 75 AsylG 2005 Übergangsbestimmungen

(1)Absatz eins,Alle am 31. Dezember 2005 anhängigen Verfahren sind nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 1997 mit der Maßgabe zu Ende zu führen, dass in Verfahren, die nach dem 31. März 2009 beim Bundesasylamt anhängig sind oder werden, § 10 in der Fassung BGBl. I Nr. 29/2009 mit der Maßgabe anz... mehr lesen...


§ 73 AsylG 2005 Zeitlicher Geltungsbereich

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.(2)Absatz 2,Das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 – AsylG), BGBl. I Nr. 76/1997 tritt mit Ausnahme des § 42 Abs. 1 mit Ablauf des 31. Dezember 2005 außer Kraft.Das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl... mehr lesen...


§ 74 AsylG 2005 Verhältnis zur Genfer Flüchtlingskonvention und zu unmittelbar anwendbarem Unionsrecht

§ 74.Paragraph 74, Die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention und des Protokolls (Nr. 24) über die Gewährung von Asyl für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ABl. Nr. C 115 vom 9.5.2008 S. 305, bleiben unberührt. mehr lesen...


§ 71 AsylG 2005 Verweisungen

§ 71.Paragraph 71, Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze oder auf unmittelbar anwendbare Vorschriften des Unionsrechts verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...


§ 72 AsylG 2005 Vollziehung

§ 72.Paragraph 72, Mit der Vollziehung ist betraut:2.Ziffer 2hinsichtlich des § 75 Abs. 7 und 16 der Bundeskanzler,hinsichtlich des Paragraph 75, Absatz 7 und 16 der Bundeskanzler,3.Ziffer 3hinsichtlich des § 70, soweit es sich um Gebühren handelt, der Bundesminister für Finanzen,hinsichtlich des... mehr lesen...


§ 70 AsylG 2005 Gebühren

§ 70.Paragraph 70, Die in Verfahren nach diesem Bundesgesetz erforderlichen Eingaben, Vollmachtsurkunden, Niederschriften, Zeugnisse und ausländischen Personenstandsurkunden sowie die Erstausstellung, in den Fällen der §§ 57 Abs. 1 Z 2 und 62 Abs. 4 auch die Verlängerung und die Neuausstellung vo... mehr lesen...


§ 61 AsylG 2005 Ungültigkeit, Gegenstandslosigkeit und Entziehung

(1)Absatz eins,Aufenthaltstitel werden ungültig, wenn gegen Drittstaatsangehörige eine Entscheidung zur Aufenthaltsbeendigung durchsetzbar oder rechtskräftig wird. Damit geht der Verlust des Aufenthaltsrechtes einher. Ein Aufenthaltstitel lebt von Gesetzes wegen wieder auf, sofern innerhalb seine... mehr lesen...


§ 59 AsylG 2005

(1)Absatz eins,Anträge auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels gemäß § 57 sind vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels, frühestens jedoch drei Monate vor diesem Zeitpunkt, beim Bundesamt einzubringen. Danach gelten Anträge als Erstanträge. Nach Stellung eines Verlängerungsantrages ... mehr lesen...


§ 53 AsylG 2005 Entzug von Karten

(1)Absatz eins,Das Bundesamt hat Verfahrenskarten nach der Verfahrensverordnung und Aufenthaltstitel nach der Statusverordnung zu entziehen, wenn1.Ziffer einsderen Gültigkeitsdauer abgelaufen ist;2.Ziffer 2die durch die Karte bestätigten Umstände nicht oder nicht mehr den Tatsachen entsprechen;3.... mehr lesen...


§ 54 AsylG 2005 Arten und Form der Aufenthaltstitel

(1)Absatz eins,Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen werden Drittstaatsangehörigen erteilt als:1.Ziffer eins„Aufenthaltsberechtigung plus“, die zu einem Aufenthalt im Bundesgebiet und zur Ausübung einer selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit gemäß § 17 Ausländerbeschä... mehr lesen...


§ 56 AsylG 2005 Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen

(1)Absatz eins,Im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen auf begründeten Antrag, auch wenn er sich in einem Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme vor dem Bundesamt befindet, eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ erte... mehr lesen...


§ 50 AsylG 2005 Verfahrenskarte

(1)Absatz eins,Das in Art. 29 Abs. 4 der Verfahrensverordnung genannte Dokument ist dem Antragsteller in Kartenform auszustellen (Verfahrenskarte).Das in Artikel 29, Absatz 4, der Verfahrensverordnung genannte Dokument ist dem Antragsteller in Kartenform auszustellen (Verfahrenskarte).(2)Absatz 2... mehr lesen...


§ 51 AsylG 2005 Form der Aufenthaltstitel

§ 51.Paragraph 51, Der Bundesminister für Inneres legt das Aussehen und den Inhalt der Aufenthaltstitel gemäß Art. 23 und 24 der Statusverordnung durch Verordnung fest. Die Aufenthaltstitel haben insbesondere die Bezeichnung „Aufenthaltstitel“, Name, Vorname, Geburtsdatum und Lichtbild der Person... mehr lesen...


§ 52 AsylG 2005 Gegenstandslosigkeit von Aufenthaltstiteln

§ 52.Paragraph 52, Aufenthaltstitel gemäß Art. 24 der Statusverordnung werden gegenstandslos, wenn Art. 66 Abs. 6 lit. a oder b der Verfahrensverordnung eintritt. § 61 Abs. 3 ist anzuwenden. Aufenthaltstitel gemäß Artikel 24, der Statusverordnung werden gegenstandslos, wenn Artikel 66, Absatz 6, ... mehr lesen...


§ 39 AsylG 2005 Recht auf Verbleib

§ 39.Paragraph 39, Abweichend von Art. 10 der Verfahrensverordnung kommt einem Fremden, der gemäß § 38 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, erst mit Einreichung des Antrages (§ 17 Abs. 2) ein Recht auf Verbleib zu. Abweichend von Artikel 10, der Verfahrensverordnung... mehr lesen...


§ 40 AsylG 2005 Hinderung an der Einreise, Zurückweisung und Zurückschiebung

(1)Absatz eins,Auf Fremde, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben und denen gemäß § 39 kein Recht auf Verbleib zukommt, ist das 6. Hauptstück des FPG anwendbar.Auf Fremde, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben und denen gemäß Paragraph 39, kein Recht auf V... mehr lesen...


§ 41 AsylG 2005 Asylverfahren

(1)Absatz eins,Erweist sich eine Hinderung an der Einreise, eine Zurückweisung oder eine Zurückschiebung gemäß § 40 iVm §§ 41 oder 45 FPG als unmöglich oder aus Gründen von Art. 2, 3 und 8 EMRK als unzulässig, erfolgt die Behandlung des Antrages auf internationalen Schutz.Erweist sich eine Hinder... mehr lesen...


§ 36 AsylG 2005 Verordnung der Bundesregierung

(1)Absatz eins,Stellt die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates mit Verordnung fest, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind, sind die Bestimmungen dieses Abschnittes während der Gültigkeitsdauer d... mehr lesen...


§ 38 AsylG 2005 Stellung von Anträgen auf internationalen Schutz

(1)Absatz eins,Anträge auf internationalen Schutz von Fremden, die nicht zur Einreise und zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind, sind beim Grenzübertritt an der Binnengrenze persönlich bei einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu stellen. Anträge auf internationalen Schutz von... mehr lesen...


§ 34 AsylG 2005 Familienverfahren im Inland

(1)Absatz eins,Stellt ein Familienangehöriger von1.Ziffer einseinem Fremden, dem internationaler Schutz zuerkannt worden ist, oder2.Ziffer 2einem Antragstellereinen Antrag auf internationalen Schutz oder einen Antrag gemäß Art. 23 Abs. 1 der Statusverordnung, gilt dieser als Antrag auf Gewährung ... mehr lesen...


§ 32 AsylG 2005 Sicherung der Zurückweisung

(1)Absatz eins,Ein Fremder, der einer Erstaufnahmestelle gemäß § 31 Abs. 1 vorgeführt worden ist, kann, soweit und solange die Einreise nicht gestattet wird, dazu verhalten werden, sich zur Sicherung einer Zurückweisung an einem bestimmten Ort im Grenzkontrollbereich oder im Bereich dieser Erstau... mehr lesen...


§ 33 AsylG 2005 Besondere Verfahrensbestimmungen

(1)Absatz eins,Über Anträge auf internationalen Schutz im Asylverfahren an der Grenze hat das Bundesamt schnellstmöglich, längstens aber binnen sechs, in den Fällen des Art. 51 Abs. 2 UAbs. 3 der Verfahrensverordnung binnen acht Wochen zu entscheiden.Über Anträge auf internationalen Schutz im Asy... mehr lesen...


§ 30 AsylG 2005 Prüfung der Notwendigkeit besonderer Verfahrensgarantien

§ 30.Paragraph 30, Das Bundesamt hat die Prüfung der Notwendigkeit besonderer Verfahrensgarantien gemäß Art. 20 der Verfahrensverordnung durchzuführen. Dabei sind, wenn vorhanden, die Ergebnisse der gemäß Art. 12 der Screening-Verordnung vorgenommenen Überprüfungen sowie der Beurteilung gemäß § 2... mehr lesen...


§ 31 AsylG 2005 Anreise über eine Außengrenze und Vorführung

(1)Absatz eins,Ein Fremder, der vor einer Grenzübergangsstelle an der Außengrenze (§ 1 Abs. 10 des Grenzkontrollgesetzes – GrekoG, BGBl. Nr. 435/1996) oder unmittelbar nach Grenzübertritt über eine Außengrenze einen Antrag auf internationalen Schutz stellt, ist zur Durchführung des Asylverfahrens... mehr lesen...


§ 29 AsylG 2005 Mitteilungspflichten

§ 29.Paragraph 29, Nach Durchführung der notwendigen Ermittlungen und unter Berücksichtigung relevanter besonderer Verfahrensgarantien hat das Bundesamt je nach Stand des Ermittlungsverfahrens dem Antragsteller mit Verfahrensanordnung (§ 7 Abs. 1 VwGVG) mitzuteilen, Nach Durchführung der notwendi... mehr lesen...


§ 25 AsylG 2005 Gegenstandslosigkeit von Anträgen

§ 25.Paragraph 25, Ein Antrag auf internationalen Schutz ist als gegenstandslos abzulegen, wenn er schriftlich gestellt wurde. mehr lesen...


§ 22 AsylG 2005 Entscheidungen

(1)Absatz eins,Verfahren über Anträge auf internationalen Schutz sind, wenn sich der Antragsteller in Schubhaft befindet, vordringlich zu behandeln.(2)Absatz 2,Hat das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid aufgehoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an das Bundesamt zurü... mehr lesen...


§ 20 AsylG 2005 Durchführung persönlicher Anhörungen und von Beschwerdeverhandlungen

(1)Absatz eins,Von der Möglichkeit gemäß Art. 13 Abs. 9 der Verfahrensverordnung ist der Antragsteller nachweislich in Kenntnis zu setzen.Von der Möglichkeit gemäß Artikel 13, Absatz 9, der Verfahrensverordnung ist der Antragsteller nachweislich in Kenntnis zu setzen.(2)Absatz 2,Im Beschwerdeverf... mehr lesen...


§ 21 AsylG 2005 Beweismittel

§ 21.Paragraph 21, Gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. f der Verfahrensverordnung oder Art. 17 Abs. 3 der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung übergebene Dokumente sind dem Antragsteller so schnell wie möglich zurückzustellen, wenn sie für das Verfahren nach diesem Bundesgesetz, in einem Verfahren nach ... mehr lesen...


§ 17 AsylG 2005 Registrierung und Einreichung von Anträgen auf internationalen Schutz

(1)Absatz eins,Ein nach Art. 26 der Verfahrensverordnung gestellter Antrag auf internationalen Schutz ist von der örtlich zuständigen Sicherheitsbehörde – gegebenenfalls nach Abschluss der Überprüfung aufgrund der Screening-Verordnung – im Auftrag des Bundesamtes zu registrieren (Art. 27 der Verf... mehr lesen...


§ 18 AsylG 2005 Suche nach Familienangehörigen

§ 18.Paragraph 18, Das Bundesamt hat, sofern es sich bei dem Antragsteller um einen unbegleiteten Minderjährigen handelt, eine Suche nach dessen Familienangehörigen im Herkunftsland, in einem Drittstaat oder Mitgliedstaat nach Maßgabe der faktischen Möglichkeiten durchzuführen. mehr lesen...


§ 19 AsylG 2005 Persönliche Anhörungen

(1)Absatz eins,Vor jeder persönlichen Anhörung (Art. 11 oder 12 der Verfahrensverordnung) ist der Antragsteller ausdrücklich auf die Folgen einer unwahren Aussage hinzuweisen.Vor jeder persönlichen Anhörung (Artikel 11, oder 12 der Verfahrensverordnung) ist der Antragsteller ausdrücklich auf die ... mehr lesen...


§ 15c AsylG 2005 Wohnsitzbeschränkung

(1)Absatz eins,Ein Antragsteller darf seinen Wohnsitz gemäß § 1 Abs. 6 MeldeG oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht außerhalb des Bundeslandes begründen, das ihm Grundversorgung gemäß der Grundversorgungsvereinbarung gewährt oder zur Verfügung stellt, es sei den... mehr lesen...


§ 15 AsylG 2005 Kooperationspflichten von Antragstellern im Verfahren

(1)Absatz eins,Unbeschadet der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung ist der Antragsteller zu Beginn des Verfahrens auf seine Kooperationspflichten gemäß Art. 4 der Statusverordnung und Art. 9 der Verfahrensverordnung und die Folgen einer allfälligen Verletzung dieser nachweislich hinzuweisen.... mehr lesen...


§ 15a AsylG 2005 Meldeverpflichtung

(1)Absatz eins,Antragsteller unterliegen einer periodischen Meldeverpflichtung, wenn eine Anordnung zur Unterkunftnahme gemäß § 15b besteht und über den Fremden weder Schubhaft verhängt wurde noch gegen ihn ein gelinderes Mittel angewandt wird.Antragsteller unterliegen einer periodischen Meldever... mehr lesen...


§ 15b AsylG 2005 Anordnung der Unterkunftnahme

(1)Absatz eins,Einem Antragsteller kann mittels Verfahrensanordnung (§ 7 Abs. 1 VwGVG) des Bundesamtes aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder bei Fluchtgefahr aufgetragen werden, in einem von der für die Grundversorgung zuständigen Gebietskörperschaft zur Verfügung gestellten Quartier durchgän... mehr lesen...


§ 14 AsylG 2005 Wiedereinreise

(1)Absatz eins,Einem Antragsteller, dessen Beschwerde gegen eine mit einer ablehnenden Entscheidung des Bundesamtes verbundene aufenthaltsbeendende Maßnahme keine aufschiebende Wirkung zukam, ist an der Grenzübergangsstelle unter Vorlage der Beschwerdeentscheidung die Wiedereinreise zu gestatten,... mehr lesen...


§ 10 AsylG 2005 Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme

§ 10.Paragraph 10, Ist gemäß Art. 37 der Verfahrensverordnung, § 52 Abs. 1 bis 3 oder § 61 Abs. 1 Z 1 FPG eine aufenthaltsbeendende Maßnahme zu erlassen, so ist mit dieser die zugrundeliegende Entscheidung über den Antrag auf internationalen Schutz, den Entzug des internationalen Schutzes, den An... mehr lesen...


§ 12 AsylG 2005 Recht auf Verbleib im Bundesgebiet

(1)Absatz eins,Liegt gegen den Antragsteller eine aufrechte und rechtskräftige aufenthaltsbeendende Maßnahme vor, so kann das Bundesamt dessen Recht auf Verbleib im Bundesgebiet (Art. 10 der Verfahrensverordnung) aufheben, wennLiegt gegen den Antragsteller eine aufrechte und rechtskräftige aufent... mehr lesen...


§ 9 AsylG 2005 Entzug und Ende des Status subsidiären Schutzes

(1)Absatz eins,Der Entzug des Status subsidiären Schutzes aufgrund eines Ausschlussgrundes ist für den Fall, dass die Abschiebung gemäß § 50 FPG unzulässig ist, mit einer Duldung gemäß § 46a Abs. 1 Z 2 FPG zu verbinden.Der Entzug des Status subsidiären Schutzes aufgrund eines Ausschlussgrundes is... mehr lesen...


§ 6 AsylG 2005 Anträge von Unionsbürgern

(1)Absatz eins,Ein Antrag auf internationalen Schutz, den ein Unionsbürger (Art. 20 Abs. 1 AEUV), der die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt, in Österreich gestellt hat, ist als unzulässig abzulehnen, wenn die im Protokoll (Nr. 24) über die Gewährung von Asyl für Staatsangehörige vo... mehr lesen...


§ 7 AsylG 2005 Entzug und Ende der Flüchtlingseigenschaft

(1)Absatz eins,Verfahren zum Entzug der Flüchtlingseigenschaft gemäß Art. 65 der Verfahrensverordnung sind in den Fällen, in denenVerfahren zum Entzug der Flüchtlingseigenschaft gemäß Artikel 65, der Verfahrensverordnung sind in den Fällen, in denen1.Ziffer einsder Fremde straffällig geworden ist... mehr lesen...


§ 5 AsylG 2005 Zuständigkeit eines anderen Staates

(1)Absatz eins,Ein Antrag auf internationalen Schutz ist unzulässig, wenn ein anderer Staat1.Ziffer einsvertraglich oder2.Ziffer 2auf Grund der Asyl- und Migrationsmanagementverordnungzur Prüfung des Asylantrages oder des Antrages auf internationalen Schutz zuständig ist. Ein nach dem ersten Satz... mehr lesen...


§ 3 AsylG 2005 Flüchtlingseigenschaft

(1)Absatz eins,Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist vom Bundesamt oder vom Bundesverwaltungsgericht mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß Art. 24 der Statusverordnung zu verbinden. Verlängerungen erfolgen auf Antrag, wobei § 59 Abs. 1 erster und zweiter Satz sowie Abs. 3 sinng... mehr lesen...


§ 4 AsylG 2005 Unzulässige Anträge

(1)Absatz eins,Ein Antrag auf internationalen Schutz ist als unzulässig abzulehnen, wenn der Drittstaatsangehörige1.Ziffer einsin einem Drittstaat wirksamen Schutz gemäß Kapitel III Abschnitt V der Verfahrensverordnung gefunden hat (Schutz im ersten Asylstaat) oder finden kann (Schutz im sicheren... mehr lesen...


§ 3a AsylG 2005 Internationaler Schutz von Amts wegen

§ 3a.Paragraph 3 a, Einem Fremden ist von Amts wegen und ohne weiteres Verfahren die Flüchtlingseigenschaft oder der Status subsidiären Schutzes zuzuerkennen, wenn sich die Republik Österreich völkerrechtlich oder aufgrund unmittelbar anwendbarer Vorschriften des Unionsrechts dazu verpflichtet hat. mehr lesen...


§ 1 AsylG 2005 Anwendungsbereich

§ 1.Paragraph eins, Dieses Bundesgesetz regelt1.Ziffer einsdie Führung von Verfahren und die Erlassung von Überstellungsentscheidungen aufgrund der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung;2.Ziffer 2die Prüfung von und die Entscheidung über Anträge auf internationalen Schutz von Fremden, die in Ö... mehr lesen...


Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig von 01.10.2026 bis 11.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2025 § 0 gültig ab 01.10.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 39/... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.26

6 Paragrafen zu Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) aktualisiert


Art. 151 B-VG

(1)Absatz eins,Die Art. 78d und 118 Abs. 8 in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. Nr. 565/1991 treten mit 1. Jänner 1992 in Kraft. Am 1. Jänner 1992 vorhandene Wachkörper bleiben in ihrem Bestand unberührt; diese Bestimmung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.Die Artikel 78 d und 118 Ab... mehr lesen...


Art. 148h B-VG

(1)Absatz eins,Die Beamten der Volksanwaltschaft ernennt auf Vorschlag und unter Gegenzeichnung des Vorsitzenden der Volksanwaltschaft der Bundespräsident; das Gleiche gilt für die Verleihung von Amtstiteln. Der Bundespräsident kann jedoch den Vorsitzenden der Volksanwaltschaft ermächtigen, Beamt... mehr lesen...


Art. 148i B-VG

(1)Absatz eins,Durch Landesverfassungsgesetz können die Länder die Volksanwaltschaft auch für den Bereich der Verwaltung des betreffenden Landes für zuständig erklären; diesfalls ist Art. 148f sinngemäß anzuwenden.Durch Landesverfassungsgesetz können die Länder die Volksanwaltschaft auch für den ... mehr lesen...


Art. 148b B-VG

(1)Absatz eins,Alle Organe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der sonstigen Selbstverwaltungskörper haben die Volksanwaltschaft bei der Besorgung ihrer Aufgaben zu unterstützen, ihr Akteneinsicht zu gewähren und auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu ertei... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.26

6 Paragrafen zu Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG) aktualisiert


§ 9 EAVG Strafbestimmungen

(1)Absatz eins,Ein Verkäufer, Bestandgeber oder Immobilienmakler, der es entgegen § 3 unterlässt, in der Verkaufs- oder In-Bestand-Gabe-Anzeige den Heizwärmebedarf und den Endenergiebedarf des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts einschließlich der Gesamtenergieeffizienzklasse anzugeben, begeht, sof... mehr lesen...


§ 11 EAVG Vollziehung

§ 11.Paragraph 11, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich der Informationspflicht von Immobilienmaklern nach § 3 der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus und im Übrigen die Bundesministerin für Justiz betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsi... mehr lesen...


§ 12 EAVG Umsetzungshinweis

(1)Absatz eins,Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. Nr. L 153 vom 18. Juni 2010, S. 13, umgesetzt.Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Amtsblatt Nummer L 153 vom 18... mehr lesen...


§ 2 EAVG Begriffsbestimmungen

§ 2.Paragraph 2, In diesem Bundesgesetz bezeichnet der Ausdruck1.Ziffer eins„Gebäude“ eine Konstruktion mit Dach und Wänden, deren Innenraumklima unter Einsatz von Energie konditioniert wird, und zwar sowohl das Gebäude als Ganzes als auch solche Gebäudeteile, die als eigene Nutzungsobjekte ausge... mehr lesen...


§ 3 EAVG Anzeigen in Druckwerken und elektronischen Medien

§ 3.Paragraph 3, Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur In-Bestand-Nahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Endenergiebedarf des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts einschließlich der Gesamtenergieeff... mehr lesen...


§ 4 EAVG Vorlage- und Aushändigungspflicht

(1)Absatz eins,Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzu... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.26

6 Paragrafen zu Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) aktualisiert


§ 9 EAVG 2012 Strafbestimmungen

(1)Absatz eins,Ein Verkäufer, Bestandgeber oder Immobilienmakler, der es entgegen § 3 unterlässt, in der Verkaufs- oder In-Bestand-Gabe-Anzeige den Heizwärmebedarf und den Endenergiebedarf des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts einschließlich der Gesamtenergieeffizienzklasse anzugeben, begeht, sof... mehr lesen...


§ 11 EAVG 2012 Vollziehung

§ 11.Paragraph 11, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich der Informationspflicht von Immobilienmaklern nach § 3 der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus und im Übrigen die Bundesministerin für Justiz betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsi... mehr lesen...


§ 12 EAVG 2012 Umsetzungshinweis

(1)Absatz eins,Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. Nr. L 153 vom 18. Juni 2010, S. 13, umgesetzt.Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Amtsblatt Nummer L 153 vom 18... mehr lesen...


§ 2 EAVG 2012 Begriffsbestimmungen

§ 2.Paragraph 2, In diesem Bundesgesetz bezeichnet der Ausdruck1.Ziffer eins„Gebäude“ eine Konstruktion mit Dach und Wänden, deren Innenraumklima unter Einsatz von Energie konditioniert wird, und zwar sowohl das Gebäude als Ganzes als auch solche Gebäudeteile, die als eigene Nutzungsobjekte ausge... mehr lesen...


§ 3 EAVG 2012 Anzeigen in Druckwerken und elektronischen Medien

§ 3.Paragraph 3, Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur In-Bestand-Nahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Endenergiebedarf des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts einschließlich der Gesamtenergieeff... mehr lesen...


§ 4 EAVG 2012 Vorlage- und Aushändigungspflicht

(1)Absatz eins,Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzu... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.26

1 Paragraf zu Salzburger Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz – BQ AnerG (BQ AnerG) aktualisiert


§ 34 BQ AnerG

Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien:1.Ziffer einsRichtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl Nr L 16 vom 23. Jänner 2004, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU des E... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.26

2 Paragrafen zu Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sbg. KJHG) aktualisiert


§ 60 Sbg. KJHG

Dieses Gesetz dient auch der Umsetzung folgender Richtlinien:1.Ziffer einsRichtlinie 2003/86/EG betreffend das Recht auf Familienzusammenführung, ABl Nr L 251 vom 3. Oktober 2003 S 12;Richtlinie 2003/86/EG betreffend das Recht auf Familienzusammenführung, Amtsblatt Nr L 251 vom 3. Oktober 2003 S ... mehr lesen...


§ 63 Sbg. KJHG

(1)Absatz eins,Die §§ 22 Abs 2 und 60 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2017 treten mit 1. Juli 2017 in Kraft.Die Paragraphen 22, Absatz 2 und 60 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 35 aus 2017, treten mit 1. Juli 2017 in Kraft.(2)Absatz 2,Die §§ 15 Abs 4, 21 Abs 3, 24 Abs 5, 30... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.26
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