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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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(Anm.: Abs. 3 wurde durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 49, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt.)Anmerkung, Absatz 3, wurde durch Artikel 2, Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 49,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, als nicht mehr geltend festgestellt.)
(Anm.: Abs. 30 wurde durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 49, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt)Anmerkung, Absatz 30, wurde durch Artikel 2, Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 49,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, als nicht mehr geltend festgestellt)
(Anm.: Abs. 34 wurde nicht vergeben)Anmerkung, Absatz 34, wurde nicht vergeben)
(Anm.: Abs. 111 bis 113 wurden nicht vergeben)Anmerkung, Absatz 111 bis 113 wurden nicht vergeben)
(Anm.: Abs. 3 wurde durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 49, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt.)Anmerkung, Absatz 3, wurde durch Artikel 2, Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 49,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, als nicht mehr geltend festgestellt.)
(Anm.: Abs. 30 wurde durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 49, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt)Anmerkung, Absatz 30, wurde durch Artikel 2, Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 49,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, als nicht mehr geltend festgestellt)
(Anm.: Abs. 34 wurde nicht vergeben)Anmerkung, Absatz 34, wurde nicht vergeben)
(Anm.: Abs. 111 bis 113 wurden nicht vergeben)Anmerkung, Absatz 111 bis 113 wurden nicht vergeben)