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§ 77 BWG (Bankwesengesetz), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 77 BWG (weggefallen)
BWG - Bankwesengesetz
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.02.2026
§ 77 BWG
seit 18.02.2026 weggefallen.
In Kraft seit 19.02.2026 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis BWG
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Paragrafennavigation
§ 71a BWG (weggefallen)
§ 71b BWG (weggefallen)
§ 72 BWG Zusammenarbeit der Behörden
§ 73 BWG Anzeigen
§ 73a BWG Elektronische Übermittlung
§ 74 BWG Meldungen
§ 74a BWG (weggefallen)
§ 74b BWG Bewertung von Aktiva und außerbilanziellen Posten
§ 75 BWG Erhebung von Kreditdaten und Kreditrisikodaten
§ 76 BWG Staatskommissär
§ 77 BWG (weggefallen)
§ 77a BWG Internationale Abkommen
§ 77b BWG Aufsichtskollegien und Kooperationsvereinbarungen
§ 77c BWG Grenzüberschreitendes Entscheidungsverfahren
§ 77d BWG Aufsicht durch die Europäische Zentralbank – einheitlicher Aufsichtsmechanismus
§ 77e BWG Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
§ 78 BWG
§ 79 BWG
§ 80 BWG
§ 81 BWG
§ 81a BWG
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 76 BWG
§ 77a BWG
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