(1)Absatz einsDie Oesterreichische Nationalbank hat auf dem Gebiete des Bankwesens dem Bundesminister für Finanzen und der FMA Beobachtungen und Feststellungen grundsätzlicher Art oder besonderer Bedeutung mitzuteilen und auf Verlangen die erforderlich scheinenden sachlichen Aufklärungen zu geben... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit Wirksamkeit des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union in Kraft *). Verordnungen auf Grund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes können von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an erlassen werden;(2)Absatz 2Auf Umsätze und sons... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung bestimmen, dass unter den Voraussetzungen des Abs. 2 bis 5 folgende oder einige der folgenden Umsätze steuerfrei sind:Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung bestimmen, dass unter den Voraussetzungen des Absatz 2 bi... mehr lesen...
(1)Absatz einsBauvereinigungen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesens vom 29. Feber 1940, deutsches RGBl. I S. 438, und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bauvereinigung hat im Interesse einer laufenden Erhaltung sowie einer rechtzeitigen und vorausschauenden Sicherstellung der Finanzierung der Kosten der jeweils erkennbaren und in absehbarer Zeit notwendig werdenden Erhaltungsarbeiten sowie von nützlichen Verbesserungsarbeiten di... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas angemessene Entgelt für die Überlassung des Gebrauchs einer Wohnung oder eines Geschäftsraumes ist unter Bedachtnahme auf § 13 nach den Verteilungsbestimmungen des § 16 zu berechnen, wobei im Hinblick auf dessen Veränderlichkeit keine vertragliche Vereinbarung erforderlich ist u... mehr lesen...
(1)Absatz einsGemeinnützige Bauvereinigungen haben für die Überlassung des Gebrauchs einer Wohnung oder eines Geschäftsraumes aus dem Titel eines Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrages, für die (nachträgliche) Übertragung des Eigentums (Miteigentum) an einer Baulichkeit oder für die (nachträglich... mehr lesen...
(1)Absatz einsDurch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 227/2021 werden die Richtlinie (EU) 2020/262 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (Neufassung), ABl. Nr. L 58 vom 27.2.2020 S. 4 einschließlich der Richtlinie 2019/2235 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Me... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Eintragungen in die Aufzeichnungen (§§ 37 bis 40) sind in der Regel am Tag des aufzuzeichnenden Ereignisses vorzunehmen, spätestens jedoch am zweiten darauffolgenden Werktag.Die Eintragungen in die Aufzeichnungen (Paragraphen 37 bis 40) sind in der Regel am Tag des aufzuzeichnen... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Recht zur Führung eines Herstellungsbetriebes erlischt:1.Ziffer einsdurch Widerruf der Bewilligung;2.Ziffer 2durch Verzicht, wenn dieser schriftlich oder zur Niederschrift erklärt wird;3.Ziffer 3durch Einstellung des Betriebes auf Dauer;4.Ziffer 4bei einem Übergang des Betriebes... mehr lesen...
(1)Absatz einsKleinverkaufspreis ist der Preis, zu dem Tabakwaren von befugten Tabakwarenhändlern im gewöhnlichen Geschäftsverkehr an Verbraucher abzugeben sind; Preise, zu denen Tabakwaren nur an einen bestimmten Verbraucherkreis abgegeben werden, sind nicht zu berücksichtigen. Abgaben, denen di... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer ab dem Beginn des Arbeitsverhältnisses einen laufenden Beitrag in Höhe von 1,53 vH des monatlichen Entgelts sowie allfälliger Sonderzahlungen an den für den Arbeitnehmer zuständigen Träger der Krankenversicherung nach Maßgabe des § 58 Abs. 1 ... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des § 4 Abs. 3 Z 9 lit. a, b, f, g und h in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2018 und des § 12 Abs. 3 Z 27 der Bundesminister für Finanzen, der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie die B... mehr lesen...
(1)Absatz einsBei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für im Inland zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge gemäß § 59 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267/1967, in der jeweils geltenden Fassung, erhöht sich die Versicherungssteuer (§ 5) um eine motorbezogene Versicherungssteuer. Die mo... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Steuer wird für jede einzelne Versicherung berechnet. Die Bemessungsgrundlage ist1.Ziffer einsregelmäßig das Versicherungsentgelt;2.Ziffer 2bei Pflanzenversicherungen gegen Elementarschäden (Hagel, Frost und andere ungünstige Witterungsverhältnisse) in der Land- und Forstwirtsch... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 19.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/2025 § 0 gültig von 01.09.1953 bis 18.03.2025 mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 11. Juni 2010 in Kraft.(2)Absatz 2Es ist – soweit die folgenden Absätze nichts anderes bestimmen – nur auf Kreditverträge und Kreditierungen anzuwenden, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen beziehungsweise gewährt werden.(3)Absatz 3Die §§ 11, 14 Abs. ... mehr lesen...
§ 28.Paragraph 28, Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 10 000 Euro zu bestrafen, wer1.Ziffer einsKr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Stabilitätsabgabe und die Sonderzahlung (§ 5) stellen nicht abzugsfähige Betriebsausgaben dar (§ 12 Abs. 1 Z 6 Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988).Die Stabilitätsabgabe und die Sonderzahlung (Paragraph 5,) stellen nicht abzugsfähige Betriebsausgaben dar (Paragraph... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.(2)Absatz 2§ 2 Abs. 2 erster Satz und Z 3 und § 4 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 184/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft. § 2 Abs. 2 Z 3a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 184/2013 tritt mit ... mehr lesen...
(1)Absatz einsZusätzlich zur Abgabenschuld der Stabilitätsabgabe hat das Kreditinstitut (§ 1) für die Kalenderjahre 2025 und 2026 jeweils eine Sonderzahlung zu entrichten. Die Sonderzahlung wird nach Maßgabe folgender Bestimmungen errechnet:Zusätzlich zur Abgabenschuld der Stabilitätsabgabe hat d... mehr lesen...
§ 4.Paragraph 4, Die gemäß § 2 und § 3 errechnete Stabilitätsabgabe wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen begrenzt: Die gemäß Paragraph 2 und Paragraph 3, errechnete Stabilitätsabgabe wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen begrenzt:1.Ziffer einsDie Stabilitätsabgabe darf höchstens 35... mehr lesen...
§ 3.Paragraph 3, Die Stabilitätsabgabe beträgt für jene Teile der Bemessungsgrundlage gemäß § 2, Die Stabilitätsabgabe beträgt für jene Teile der Bemessungsgrundlage gemäß Paragraph 2,,1.Ziffer eins die einen Betrag von 300 Millionen Euro überschreiten und 20 Milliarden Euro nicht überschreiten,0... mehr lesen...
(LGBl Nr 81/2023)InkrafttretensbestimmungLandesgesetzblatt Nr 81 aus 2023,)Inkrafttretensbestimmung§ 7 Abs. 9 und § 11 Abs. 8 K-GFG in der Fassung des Art. I treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.Paragraph 7, Absatz 9 und Paragraph 11, Absatz 8, K-GFG in der Fassung des Art. römisch eins treten mit ... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf ein anderes Landesgesetz verwiesen wird, bezieht sich die Verweisung auf die jeweils in Geltung stehende Fassung.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, verstehen sich diese Verweisungen als solche auf die Bundesgesetze in der... mehr lesen...
(1)Absatz einsEin Vertragspartner des Landes-Zielsteuerungsübereinkommens kann einen behaupteten Verstoß gegen das Landes-Zielsteuerungsübereinkommen gegenüber der Landes-Zielsteuerungskommission schriftlich anzeigen. Die Anzeige ist zu begründen.(2)Absatz 2Die Landes-Zielsteuerungskommission hat... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Finanzzielsteuerung ist ein integraler Bestandteil der Zielsteuerung-Gesundheit. Die Vertragspartner haben nach Maßgabe des 5. Abschnittes der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit vorzugehen und insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:Die Finanzzielsteu... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Rahmen des fünfjährigen Landes-Zielsteuerungsübereinkommens sind die Inhalte des Ziel-steuerungsvertrages auf Bundesebene ausgehend vom regionalen Bedarf zu konkretisieren und für die jeweilige Betrachtungsperiode einvernehmlich festzulegen. Zudem sind in diesem Übereinkommen Fes... mehr lesen...
Im Rahmen des fünfjährigen Landes-Zielsteuerungsübereinkommens sind die Inhalte des Steuerungsvertrages auf Bundesebene ausgehend vom regionalen Bedarf zu konkretisieren und Zielwerte für die jeweilige Betrachtungsperiode einvernehmlich festzulegen. Zudem sind Festlegungen über die maßnahmenbezog... mehr lesen...
Im Steuerungsbereich „Ergebnisorientierung“ sind im fünfjährigen Landes-Zielsteuerungsübereinkommen regionale Gesundheits- und Versorgungsziele festzulegen sowie Schwerpunkte aus der Gesundheitsförderungsstrategie gemeinsam umzusetzen, sodass die bundesweiten Vorgaben gemäß Art. 12 Abs. 1 der Ver... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Land und die Träger der sozialen Krankenversicherung (Österreichische Gesundheitskasse, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) haben aufbauend auf den Festlegungen des Zielsteuerungsvertrages au... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Rahmen des Systems der Zielsteuerung-Gesundheit haben das Land und der Fonds auf folgende gesundheitspolitische Grundsätze Bedacht zu nehmen:1.Ziffer einsGesundheitsziele Österreich, Gesundheit in allen Politikfeldern und Public Health-Orientierung gemäß Art. 4,Gesundheitsziele Ö... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Landes-Zielsteuerungskommission hat sicherzustellen, dass der Regionale Strukturplan Gesundheit (RSG) entsprechend dem Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) bezüglich der Inhalte, Planungshorizonte und Planungsrichtwerte kontinuierlich weiterentwickelt und regelmäßig re... mehr lesen...
(1)Absatz einsEntschädigungen in Härtefällen können nach Maßgabe der vorhandenen Mittel nach § 3 Abs. 1 Z 4 unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 auf Grund einer Entscheidung des Härtefall-Gremiums geleistet werden. Aus diesen Mitteln werden auch im Rahmen der Entscheidungsfindung entstehende... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Vorsitzende der Gesundheitsplattform hat zwei Geschäftsführer des Fonds zu bestellen (§ 9 Abs. 2 Z 4). Für die Bestellung eines der Geschäftsführer des Fonds kommt dem Stellvertretenden Vorsitzenden der Gesundheitsplattform ein Vorschlagsrecht zu. Die Geschäftsführer haben für d... mehr lesen...
(1)Absatz einsIn der Landes-Zielsteuerungskommission ist der Entwurf für das Landes-Zielsteuerungsübereinkommen (§ 17) zu beraten und zur Beschlussfassung in den zuständigen Gremien der Träger der sozialen Krankenversicherung und des Landes einvernehmlich zu empfehlen. Dieses Übereinkommen bildet... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Landes-Zielsteuerungskommission gehören die Kurie des Landes mit sechs Mitgliedern (Abs. 2), die Kurie der Träger der Sozialversicherung mit sechs Mitgliedern (Abs. 3) sowie ein vom Bund entsandter Vertreter an. Die Mitgliedschaft in der Kommission ist ein unbesoldetes Ehrenamt.... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gesundheitsplattform ist zur Beratung und Beschlussfassung in folgenden Angelegenheiten zuständig:1.Ziffer einsin Angelegenheiten des Landesgesundheitsfonds als Fonds:a)Litera alandesspezifische Ausformung des im Land Kärnten geltenden leistungsorientierten Krankenanstaltenfinan... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Gesundheitsplattform gehören die folgenden Personen als Mitglieder mit Stimmrecht an:1.Ziffer einsdie Vertreter des Landes gemäß Abs. 3,die Vertreter des Landes gemäß Absatz 3,,2.Ziffer 2die Vertreter der Träger der Sozialversicherung gemäß Abs. 4,die Vertreter der Träger der So... mehr lesen...
(1)Absatz einsOrgane des Fonds sind1.Ziffer einsdie Gesundheitsplattform,2.Ziffer 2die Vorsitzende der Gesundheitsplattform,3.Ziffer 3die Landes-Zielsteuerungskommission,4.Ziffer 4die Geschäftsführer und5.Ziffer 5das Härtefall-Gremium.(1a)Absatz eins aZur Vorbereitung der Sitzungen der Gesundheit... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit diesem Gesetz wird ein öffentlich-rechtlicher Fonds mit der Bezeichnung „Kärntner Gesundheitsfonds“– im Folgenden „Fonds“ genannt – eingerichtet.(2)Absatz 2Der Fonds besitzt Rechtspersönlichkeit und hat seinen Sitz in Klagenfurt am Wörthersee.(3)Absatz 3Der Fonds ist auf Grund d... mehr lesen...