Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 08.02.2026

Gesetze 1-1 von 1

2 Paragrafen zu Burgenländisches Landesbezügegesetz (Bgld. LBG) aktualisiert


§ 18 Bgld. LBG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1998 in Kraft.(2)Absatz 2Personen, die am 1. Juli 1998 die Funktion des Präsidenten des Landtages oder eines Klubobmannes ausüben, haben die Erklärung gemäß § 3 Abs. 3 bis längstens 31. Juli 1998 abzugeben.Personen, die am 1. Juli 1998 die Funktion de... mehr lesen...


§ 2 Bgld. LBG Ausgangsbeträge

(1)Absatz einsDer Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe ist der monatliche Bezug eines Mitgliedes des Nationalrates und beträgt 9 872,57 Euro.(2)Absatz 2Der Ausgangsbetrag für den Benützungsbeitrag gemäß § 8 Abs. 2 sowie die Vergütung für Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 und 2 beträgt 11 634,27 E... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.02.26
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