Der Erlassung eines Bescheids gemäß § 22, § 23, § 24 Abs. 5, § 26 Abs. 3 bis 3c, § 29 Abs. 4, § 30 Abs. 11, § 31 Abs. 7, § 44 Abs. 6 bis 10, § 45 Abs. 6 und § 47 hat ein Ermittlungsverfahren voranzugehen, wenn der für die Entscheidung maßgebliche Sachverhalt nicht von vornherein klar gegeben ist.... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Landes-Feuerwehrleitung hat eine für alle Organe, Hilfsorgane und Bedienstete des Oö. Landes-Feuerwehrverbands verbindliche Dienstordnung zu erlassen. Darin ist das Nähere über die innere Organisation, über die Geschäftsführung und den Dienstbetrieb der einzelnen Organe und Ges... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Als gemeinsame Geschäftsstelle für die Organe gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 bis 4 ist das Landes-Feuerwehrkommando eingerichtet, das von der Landes-Feuerwehrkommandantin bzw. vom Landes-Feuerwehrkommandanten geleitet wird. Das Landes-Feuerwehrkommando ist für jedes Organ mit dem für die je... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Funktionen der Landes-Feuerwehrkommandantin bzw. des Landes-Feuerwehrkommandanten, deren bzw. dessen Stellvertreterin bzw. Stellvertreters, der Bezirks- und der Abschnitts-Feuerwehrkommandantinnen bzw. der Bezirks- und der Abschnitts-Feuerwehrkommandanten erlöschen durch1.Ziffe... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Abschnitts-Feuerwehrkommandantin bzw. dem Abschnitts-Feuerwehrkommandanten obliegt:1.Ziffer einsdie Übernahme einer Einsatzleitung nach Maßgabe des § 14;die Übernahme einer Einsatzleitung nach Maßgabe des Paragraph 14,;2.Ziffer 2die Leitung des Abschnitts-Feuerwehrkommandos;3.Z... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Bezirks-Feuerwehrkommandantin bzw. dem Bezirks-Feuerwehrkommandanten obliegt:1.Ziffer einsdas Anhörungsrecht bei einer Änderung des Pflichtbereichs, die Mitwirkung bei der Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen sowie bei der Funktionsenthebung gewählter Mitglieder eines Feuerw... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Landes-Feuerwehrkommandantin bzw. dem Landes-Feuerwehrkommandanten obliegt:1.Ziffer einsdie Vertretung des Oö. Landes-Feuerwehrverbands nach außen;2.Ziffer 2die Übernahme einer Einsatzleitung nach Maßgabe des § 14;die Übernahme einer Einsatzleitung nach Maßgabe des Paragraph 14... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Landes-Feuerwehrleitung gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:1.Ziffer einsdie Landes-Feuerwehrkommandantin bzw. der Landes-Feuerwehrkommandant (§ 39) als Vorsitzende bzw. Vorsitzender;die Landes-Feuerwehrkommandantin bzw. der Landes-Feuerwehrkommandant (Paragraph 39,) als... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Organe des Oö. Landes-Feuerwehrverbands sind1.Ziffer einsdie Landes-Feuerwehrleitung,2.Ziffer 2der Bezirks- und Abschnitts-Feuerwehrkommandantentag,3.Ziffer 3die Landes-Feuerwehrkommandantin bzw. der Landes-Feuerwehrkommandant,4.Ziffer 4die Landes-Feuerwehrinspektorin bzw. der ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Feuerwehrkommandantin bzw. der Feuerwehrkommandant und deren bzw. dessen Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter werden aus den Reihen der Feuerwehrmitglieder der Betriebsfeuerwehr vom Betrieb bzw. von den gemäß § 30 Abs. 2 betroffenen Betrieben und gegebenenfalls der juristisc... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Kommt die Wahl bzw. die Bestellung, auf welche jeweils unverzüglich, zumindest jedoch alle drei Monate durch den Wahlausschuss bzw. durch das Feuerwehrkommando hinzuwirken ist, aller oder einzelner Mitglieder des Feuerwehrkommandos binnen sechs Monaten nicht zustande, werden sie au... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Funktion eines Mitglieds des Feuerwehrkommandos erlischt durch1.Ziffer einsAblauf der Funktionsperiode, jedenfalls aber mit dem Tag der Wahl der Mitglieder des neuen Feuerwehrkommandos,2.Ziffer 2Enden der aktiven Mitgliedschaft, es sei denn, es liegt ein Fall des § 24 Abs. 4 vo... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Feuerwehrmitglieder, die schuldhaft gegen die Dienstordnung gemäß § 19 verstoßen oder ihre Pflichten gemäß § 20 Abs. 1 bis 4 vernachlässigen, sind durch die Verhängung von Dienststrafen zur Verantwortung zu ziehen. Maßnahmen im Rahmen der Dienstaufsicht durch die Feuerwehrkommandan... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Landesregierung hat durch Verordnung die technisch erforderliche Ausrüstung und die erforderliche Mannschaftsstärke einer Feuerwehr sowie die Grundsätze einer Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung (Abs. 2) zu regeln; für Berufsfeuerwehren ist darin auch der Umfang des ständig... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Hat im Pflichtbereich nur eine Feuerwehr ihren Standort, so ist deren Feuerwehrkommandantin bzw. Feuerwehrkommandant zugleich auch Pflichtbereichskommandantin bzw. Pflichtbereichskommandant. Haben im Pflichtbereich mehrere Feuerwehren ihren Standort und befindet sich darunter eine ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Soweit gesetzlich nichts anderes festgelegt ist, hat jede bzw. jeder, in deren bzw. dessen Interesse die Feuerwehr tätig wird, dem jeweiligen Kostenträger (§ 5 Abs. 1) die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen, es sei denn, die Feuerwehr wirdSoweit gesetzlich nichts anderes festg... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Pflichtschulen, die gemäß § 4 Abs. 2 lit. a oder Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schülerinnen oder Schüler aufgenommen wurden, sind Deutschförderklassen und... mehr lesen...