(1)Absatz eins,In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 treten die Überschrift zu § 14 und § 14 Abs. 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 10. Juli 2018, in Kraft.In der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 2018, treten die Überschrift zu Paragraph 14 und Paragrap... mehr lesen...
Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates, AB... mehr lesen...