(1)Absatz eins,Für die Inanspruchnahme eines Familienbonus Plus, des Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, oder des erhöhten Pensionistenabsetzbetrages hat der Arbeitnehmer (Pensionist) dem Arbeitgeber (der pensionsauszahlenden Stelle) auf einem amtlichen Formular eine Erklärung über das Vorliegen d... mehr lesen...
Paragraph 124 b, 1.Ziffer einsAbschreibungen gemäß § 6 Z 2 lit. c in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996, die für vor dem 1. Jänner 1996 endende Wirtschaftsjahre gebildet worden sind, müssen mit dem im Jahresabschluß des letzten dieser Wirtschaftsjahre angesetzten Betrag jedenfall... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Private Grundstücksveräußerungen sind Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Der Begriff des Grundstückes umfasst Grund und Boden, Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstüc... mehr lesen...
§ 30b (1) Für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen ist im Falle der Selbstberechnung gemäß § 30c Abs. 2 eine auf volle Euro abzurundende Steuer in Höhe von 30% der Bemessungsgrundlage zu entrichten (Immobilienertragsteuer). Die Immobilienertragsteuer ist spätestens am 15. Tag des auf den Kalend... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bei den Einkünften aus einer Tätigkeit im Sinne des § 22 oder des § 23 können die Betriebsausgaben im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 mit einem Durchschnittssatz ermittelt werden. Der Durchschnittssatz beträgtBei den Einkünften aus einer Tätigkeit im Sinne des Paragrap... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bei natürlichen Personen kann bei der Gewinnermittlung eines Betriebes ein Gewinnfreibetrag nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewinnmindernd geltend gemacht werden:1.Ziffer einsBemessungsgrundlage für den Gewinnfreibetrag ist der Gewinn, ausgenommen–StrichaufzählungVeräußerun... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Gewinn ist der durch doppelte Buchführung zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluß des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Der Gewinn wird durch Entnahmen nicht gekürzt und durch Einlagen nicht... mehr lesen...
Paragraph 324, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Finanzen, und hinsichtlich der §§ 82, 158 Abs. 3, 160, 229 und 233 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Finanzen,... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1962 in Kraft.(2)Absatz 2,§ 44 Abs. 2 und die Bezeichnung des früheren § 323 Abs. 2 als § 324 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 257/1993 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft. Auf zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind sie jedoch no... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Abgabenbehörden sind für Zwecke der Abgabenerhebung berechtigt, mit allen Dienststellen der Körperschaften des öffentlichen Rechtes (soweit sie nicht als gesetzliche Berufsvertretungen tätig sind) und mit der Oesterreichischen Nationalbank (in ihrer Eigenschaft als Überwachungss... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Abgabenbehörden sind verpflichtet, von ihnen aufgegriffene Umstände über Personen, die unter § 4 Abs. 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, fallen könnten, im Wege des Austausches von Nachrichten für Zwecke der Durchführung des Versicherungs-,... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Fahrtkostenersatz beträgt, wenn das Vollzugsgebiet zum überwiegenden Teil1.Ziffer einsin einem mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erschlossenen städtischen Kerngebiet liegt1,44 Euro,2.Ziffer 2in einem verbauten städtischen oder in einem Agglomerationsgebiet liegt, in dem ein ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1959, die Regelung der Abs. 3 und 6 jedoch am 30. Juni 1958 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1959, die Regelung der Absatz 3 und 6 jedoch am 30. Juni 1958 in Kraft.(1a)Absatz eins a,§ 176 Abs. 4 lit. a in der Fassung des Bundesg... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Monopolhehlerei macht sich schuldig wer vorsätzlicha)Litera aMonopolgegenstände oder Erzeugnisse aus Monopolgegenständen, hinsichtlich welcher in Monopolrechte eingegriffen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt,b)Litera bden Täter ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDes vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte macht sich schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer verbotenen Herstellung von Tabakwaren (§§ 2 und 3 Tabaksteuergesetz 2022 – TabStG 2022, BGBl. Nr. 704/1994) macht sich schuldig, wer vorsätzlich ohne die nach dem TabStG 2022 erforderliche Bewilligung gewerblich im Steuergebiet Tabakwaren herstellt.Der verbotenen Herstellung von... mehr lesen...
(1)Absatz einsDes Schmuggels macht sich schuldig, wera)Litera aeingangsabgabepflichtige Waren vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Union verbringt oder der zollamtlichen Überwachung entzieht oderb)Litera bausgangsabgabepflichtige Waren vorsätzlich vorschriftswidrig aus dem Zollgebi... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 30.07.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2026 § 0 gültig von 01.01.2021 bis 29.07.2026 ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die §§ 1 bis 82 sind auf Bewertungszeitpunkte ab 1. Jänner 1956 anzuwenden; die §§ 83 und 84 treten rückwirkend mit 1. Jänner 1955 in Kraft.Die Paragraphen eins bis 82 sind auf Bewertungszeitpunkte ab 1. Jänner 1956 anzuwenden; die Paragraphen 83 und 84 treten rückwirkend mit 1. Jä... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wertpapiere, die im Inland einen Kurswert haben, sind mit dem Kurswert, Forderungen, die in das Schuldbuch einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft eingetragen sind, mit dem Kurswert der entsprechenden Schuldverschreibungen der öffentlich-rechtlichen Körperschaft anzusetzen.(2)Abs... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Unter den Voraussetzungen des Abs. 2 oder 3 sind Personen, die über ein Diplom über die besondere Ausbildung in der Allgemeinmedizin gemäß § 15 Abs. 1 Z 1 oder eine entsprechende Qualifikation gemäß § 5 Z 2 oder § 5a verfügen, berechtigt, nach Eintragung in die Ärzteliste die Bezei... mehr lesen...
§ 260.Paragraph 260, Personen, die bis längstens 31. Mai 2026 eine Ausbildung, beginnend mit der Basisausbildung gemäß § 6a, zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin begonnen haben und in die Ärzteliste eingetragen worden sind, sind berechtigt, diese begonnene Ausbildung Personen, die bis längste... mehr lesen...
Paragraph 204, Durch dieses Bundesgesetz werden1.Ziffer einsdas Zahnärztegesetz – ZÄG, BGBl. I Nr. 126/2005,das Zahnärztegesetz – ZÄG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 126 aus 2005,,2.Ziffer 2das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997,das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und dem Finanzreferenten. Es wird vom Präsidenten einberufen und geleitet.(2)Absatz 2,Dem Präsidium obliegt1.Ziffer einsdie Entscheidung in dringenden Angelegenheiten des Vorstandes sowie2.Ziffer 2die Beschlussfassung i... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und dem Finanzreferenten. Es wird vom Präsidenten einberufen und geleitet.(2)Absatz 2,Dem Präsidium obliegt1.Ziffer einsdie Entscheidung in dringenden Angelegenheiten des Kammervorstandes sowie2.Ziffer 2die Beschlussfas... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Ärztekammern sind unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung und des DSG zur1.Ziffer einsVerarbeitung von personenbezogenen Daten der Ärzte, insbesondere durch Zugriff auf die Ärzteliste, und Zahnärzte und von personenbezogenen Daten allfälliger Anspruchsberechtigter oder... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Landeshauptfrau/Der Landeshauptmann hat Ärztinnen/Ärzten, 1.Ziffer einsüber die ein Verfahren zur Bestellung einer (einstweiligen) gerichtlichen Erwachsenenvertretung gemäß § 271 ABGB oder über die ein Verfahren zur Bestellung einer (einstweiligen) gerichtlichen Erwachsenenvert... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Landeshauptmann hat auf Antrag einer Gesellschaft oder Vorgesellschaft, die die Gründung einer Gruppenpraxis gemäß § 52b beabsichtigt, unter Wahrung der ZielsetzungDer Landeshauptmann hat auf Antrag einer Gesellschaft oder Vorgesellschaft, die die Gründung einer Gruppenpraxis g... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Arzt ist verpflichtet, Aufzeichnungen über jede zur Beratung oder Behandlung übernommene Person, insbesondere über den Zustand der Person bei Übernahme der Beratung oder Behandlung, die Vorgeschichte einer Erkrankung, die Diagnose, den Krankheitsverlauf sowie über Art und Umfan... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ein Arzt ist verpflichtet, jeden von ihm in ärztliche Beratung oder Behandlung übernommenen Gesunden und Kranken ohne Unterschied der Person gewissenhaft zu betreuen. Er hat sich laufend im Rahmen des Fortbildungsprogramms der Österreichischen Ärztekammer fortzubilden und nach Maßg... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Zum Zweck der Erbringung ärztlicher Leistungen dürfen zur selbständigen Berufsausübung berechtigte Ärztinnen/Ärzte1.Ziffer einsin Ordinationsstätten einschließlich Lehrpraxen (§ 12) höchstens im Umfang eines einzigen Vollzeitäquivalents oderin Ordinationsstätten einschließlich Lehr... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Amtsärzte sind die bei den Sanitätsbehörden tätigen Ärzte, die behördliche Aufgaben zu vollziehen haben.(2)Absatz 2,Polizeiärzte sind Amtsärzte, die für eine Landespolizeidirektion oder das Bundesministerium für Inneres auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung oder eines öffentli... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ärztinnen/Ärzte, die die Erfordernisse für die Ausübung des ärztlichen Berufs als1.Ziffer einsÄrztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin oder approbierte Ärztinnen/Ärzte oder2.Ziffer 2Fachärztinnen/Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizinerfüllen, sind zur selbständigen Ausübun... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Österreichische Ärztekammer hat den1.Ziffer einsLandeshauptfrauen/Landeshauptmännern zu Zwecken der Vollziehung der Aufgaben gemäß § 13c Abs. 1 und des Weisungsrechts gemäß § 195f Abs. 1,Landeshauptfrauen/Landeshauptmännern zu Zwecken der Vollziehung der Aufgaben gemäß Paragrap... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Österreichische Ärztekammer hat dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister zu Zwecken der Erstellung des Österreichischen Strukturplans Gesundheit und der Qualitätssicherung einschließlich der Sicherstellung der Angelegenheiten der Zielsteuerung-Gesundheit auf Bund... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Österreichische Ärztekammer hat Personen, die die Ausbildungserfordernisse gemäß § 7 Abs. 1 oder § 8 Abs. 1 oder die Weiterbildungserfordernisse gemäß § 11a oder die Qualifikationserfordernisse gemäß § 40 Abs. 6 oder § 40a Abs. 2 erfüllen, auf Antrag einDie Österreichische Ärzt... mehr lesen...
§ 13b.Paragraph 13 b, Die Österreichische Ärztekammer kann Verordnungen über die Einhebung von Bearbeitungsgebühren von Personen, auf die sich die behördliche Tätigkeit bezieht, für die Aufgaben gemäß1.Ziffer eins§ 40 Abs. 9 und § 40a Abs. 5 im eigenen Wirkungsbereich (§ 117b Abs. 2 Z 7),Paragrap... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Lehrambulatorien im Sinne des § 7 Abs. 4 sowie § 8 Abs. 3 und 4 sind jene Krankenanstalten in der Betriebsform selbstständiger Ambulatorien, denen die Anerkennung als Lehrambulatorium in einem Sonderfach erteilt worden ist. Die Lehrambulatorien sind in das elektronisch geführte Ver... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ausbildungsstätten für die Ausbildung gemäß § 8 sind Ausbildungsstätten für die Ausbildung gemäß Paragraph 8, sind 1.Ziffer einsAbteilungen und sonstige Organisationseinheiten von Krankenanstalten, einschließlich Universitätskliniken, sonstige Organisationseinheiten von Medizinisch... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ausbildungsstätten für die Ausbildung gemäß § 7 Abs. 2 sindAusbildungsstätten für die Ausbildung gemäß Paragraph 7, Absatz 2, sind1.Ziffer einsAbteilungen und sonstige Organisationseinheiten einschließlich der Zentralen Ambulanten Erstversorgung (ZAE) gemäß § 6 Abs. 7 Z 6 KAKuG von... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Personen, die die Erfordernisse für die unselbstständige Ausübung des ärztlichen Berufes als Turnusärztin/Turnusarzt erfüllen und beabsichtigen, die selbstständige Berufsberechtigung als Fachärztin/Facharzt zu erlangen, haben zuvor eine im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mindeste... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme der §§ 5 Abs. 4, 7 Abs. 4 Z 5 und 6, 13 Abs. 1, 15 Abs. 2, 20 Abs. 2, 54 Abs. 3 und 4, 62 Abs. 2 bis 4, 69 und 75 am 1. Juli 1994 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme der Paragraphen 5, Absatz 4, 7, Absatz 4, Ziffer 5 und 6, 13 Absa... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Arbeitsmarktservice hat das Finanzwesen für den in § 41 umschriebenen Tätigkeitsbereich unter sinngemäßer Anwendung des Dritten Buches, Erster und Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches, DRGBl. S 219/1897, nach Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung durchzuführen. Allfällige... mehr lesen...
(1)Absatz einsSofern Dienstleistungen im Sinne des § 32 zur Erfüllung der sich aus § 29 ergebenden Aufgaben nicht ausreichen, sind unter Beachtung der im § 31 Abs. 5 erster Satz genannten Grundsätze einmalige oder wiederkehrende finanzielle Leistungen an und für Personen (Beihilfen) nach Maßgabe ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Betriebe im Zuge von Bundesstraßen, die den Belangen der Verkehrsteilnehmer auf diesen dienen (wie Tankstellen, Ladeinfrastruktur, Raststätten, Motels, Werkstätten und dergleichen) und unmittelbare Zu- und Abfahrten zu diesen Straßen haben, dürfen nur mit Zustimmung des Bundes (Bun... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für die Herstellung, Erhaltung und Umgestaltung von Bundesstraßen samt den zugehörigen baulichen Anlagen sowie aus Verkehrsrücksichten kann das Eigentum an Liegenschaften, die dauernde oder zeitweilige Einräumung, Einschränkung und Aufhebung von dinglichen und obligatorischen Recht... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Zur Sicherung des Baues einer in den Verzeichnissen aufgenommenen Bundesstraße kann die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auch vor Bestimmung des Straßenverlaufes (§ 4 Abs. 1) das in einem Lageplan bezei... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Bundesstraßen sind derart zu planen, zu bauen und zu erhalten, daß sie nach Maßgabe und bei Beachtung der straßenpolizeilichen und kraftfahrrechtlichen Vorschriften von allen Straßenbenützern unter Bedachtnahme auf die durch die Witterungsverhältnisse oder durch Elementarereign... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 30.07.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 78/2026 § 0 gültig von 28.07.2021 bis 29.07.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 156... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die §§ 2 Abs. 8 erster Satz und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2005, treten mit 1. Jänner 2006, nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, sowie des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr.... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Aufwand für die nach diesem Bundesgesetz vorgesehenen Beihilfen und sonstigen Maßnahmen ist vom Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu tragen, der von der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend verwaltet wird. Dieser Fonds besitzt keine Rechtspersönlichkeit.(2)Abs... mehr lesen...
(1)Absatz eins,§§ 24a Abs. 1, 25 Abs. 2 und 3, 31 Abs. 4, 32 Abs. 1 und 3, 36 Abs. 2, 37 Abs. 1, 38 Abs. 2 und 3, 42 und 43 samt Überschriften sowie 45 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 139/2011 treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.Paragraphen 24 a, Absatz eins, 25, Absatz 2 und 3, 31 A... mehr lesen...
(1)Absatz eins,§ 3 Abs. 1a, § 24a Abs. 2a und § 33 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 174/2022 sowie § 24d Abs. 1 zweiter bis vierter Satz in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2025, BGBl. I Nr. 25/2025, kommen für die Kalenderjahre 2026 bis 2028 nicht zur Anwendung.Paragraph... mehr lesen...