Gesetzesaktualisierungen

51 Gesetze aktualisiert am 02.09.2026

Gesetze 1-10 von 51

38 Paragrafen zu Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) aktualisiert


§ 1 NAG ALLGEMEINER TEIL

Geltungsbereich(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz regelt1.Ziffer einsdie Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstiteln von Drittstaatsangehörigen, die sich länger als sechs Monate im Bundesgebiet aufhalten oder aufhalten wollen,2.Ziffer 2die Erteilung, Versagung und Entziehung von Auf... mehr lesen...


§ 2 NAG Begriffsbestimmungen

(1)Absatz eins,Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist1.Ziffer einsFremder: wer die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt;2.Ziffer 2Reisedokument: ein Reisepass, Passersatz oder ein sonstiges durch Bundesgesetz, Verordnung oder auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen für Reisen anerkan... mehr lesen...


§ 3 NAG Behördenzuständigkeiten

Sachliche Zuständigkeit(1)Absatz eins,Behörde nach diesem Bundesgesetz ist der örtlich zuständige Landeshauptmann. Der Landeshauptmann kann, wenn dies im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit oder Sparsamkeit der Verwaltung gelegen ist, die Bezirksverwaltungsbehörden mit Verordnung ermächtige... mehr lesen...


§ 8 NAG Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen

Arten und Form der Aufenthaltstitel(1)Absatz eins,Aufenthaltstitel werden erteilt als:1.Ziffer einsAufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“, der zur befristeten Niederlassung und zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, für die eine schriftliche Mitteilung oder ein Gutachten gemäß § 20d Abs. 1 Z 1 bis... mehr lesen...


§ 10 NAG Ungültigkeit und Gegenstandslosigkeit von Aufenthaltstiteln und Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts

(1)Absatz eins,Aufenthaltstitel und Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts werden ungültig, wenn gegen Fremde eine Rückkehrentscheidung, eine Anordnung zur Außerlandesbringung, ein Aufenthaltsverbot oder eine Ausweisung durchsetzbar oder rechtskräftig wird. Solche Fremde verliere... mehr lesen...


§ 12 NAG Quotenpflichtige Niederlassung

(1)Absatz eins,Den Regelungen über die Quotenpflicht unterliegen gemäß § 13:Den Regelungen über die Quotenpflicht unterliegen gemäß Paragraph 13 :1.Ziffer einsdie erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß §§ 44 Abs. 1, 46 Abs. 1 Z 2, Abs. 4 und 5, 46a, 47 Abs. 4 und 49 Abs. 1 und 4 unddi... mehr lesen...


§ 13 NAG Niederlassungsverordnung

(1)Absatz eins,Die Bundesregierung erlässt über Vorschlag des Bundesministers für Inneres im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates eine Verordnung, mit der für jeweils ein Kalenderjahr die Anzahl der Aufenthaltstitel gemäß §§ 44 Abs. 1, 46 Abs. 1 Z 2, Abs. 4 und 5, 46a, 47 Abs. 4 ... mehr lesen...


§ 19 NAG Verfahren

Allgemeine Verfahrensbestimmungen(1)Absatz eins,Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder auf Ausstellung einer Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts sind persönlich bei der Behörde zu stellen. Soweit der Antragsteller nicht selbst handlungsfähig ist, hat den Antrag sein ... mehr lesen...


§ 22 NAG Verfahren zur erstmaligen Erteilung eines Aufenthaltstitels bei Berufsvertretungsbehörden im Ausland

(1)Absatz eins,Die örtlich zuständige Berufsvertretungsbehörde im Ausland hat auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Antrages hinzuwirken, die Antragsdaten zu erfassen und den Antrag dem zuständigen Landeshauptmann oder den Antrag gemäß § 46a dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl weiterzul... mehr lesen...


§ 26 NAG Zweckänderungsverfahren

(1)Absatz eins,Wenn der Fremde den Aufenthaltszweck während seines Aufenthalts in Österreich ändern will, hat er dies der Behörde im Inland unverzüglich bekannt zu geben. Eine Zweckänderung ist nur zulässig, wenn der Fremde die Voraussetzungen für den beantragten Aufenthaltstitel erfüllt und ein ... mehr lesen...


§ 28 NAG Rückstufung und Entziehung eines Aufenthaltstitels

(1)Absatz eins,Liegen gegen einen Inhaber eines Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt – EU“ (§ 45) die Voraussetzungen des § 52 Abs. 5 FPG für die Erlassung einer Rückkehrentscheidung vor, kann diese Maßnahme aber im Hinblick auf § 9 BFA-VG nicht verhängt werden, hat die Behörde das Ende des unbefri... mehr lesen...


§ 29 NAG Mitwirkung des Fremden

(1)Absatz eins,Der Fremde hat am Verfahren mitzuwirken.(2)Absatz 2,Gelingt es dem Fremden nicht, ein behauptetes Verwandtschaftsverhältnis, auf das er sich nach diesem Bundesgesetz beruft, durch unbedenkliche Urkunden nachzuweisen, so hat ihm die Behörde auf sein Verlangen und auf seine Kosten di... mehr lesen...


§ 30 NAG Aufenthaltsehe, Aufenthaltspartnerschaft und Aufenthaltsadoption

(1)Absatz eins,Ehegatten oder eingetragene Partner, die ein gemeinsames Familienleben im Sinne des Art. 8 EMRK nicht führen, dürfen sich für die Erteilung und Beibehaltung von Aufenthaltstiteln nicht auf die Ehe oder eingetragene Partnerschaft berufen.Ehegatten oder eingetragene Partner, die ein ... mehr lesen...


§ 33 NAG Unselbständige Erwerbstätigkeit

(1)Absatz eins,Die Berechtigung zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit richtet sich – unbeschadet einer entsprechenden Aufenthalts- oder Niederlassungsberechtigung nach diesem Bundesgesetz – nach den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes.(2)Absatz 2,Die Mitteilungen der re... mehr lesen...


§ 34 NAG Verwenden personenbezogener Daten

Allgemeines(1)Absatz eins,Die Behörden nach diesem Bundesgesetz sowie die Verwaltungsgerichte dürfen personenbezogene Daten nur verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist.(2)Absatz 2,Die Behörden nach diesem Bundesgesetz sowie die Verwaltungsgerichte d... mehr lesen...


§ 36 NAG Zentrale Verfahrensdatei

(1)Absatz eins,Die Behörden nach diesem Bundesgesetz und die Verwaltungsgerichte sind als gemeinsam Verantwortliche gemäß Art. 4 Z 7 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1 DSGVO ermächtigt, die von ihnen ermittelten Informationen zum Verfahrensstand (Verfahrensdaten), insbesondere über Anträge, Entsche... mehr lesen...


§ 37 NAG Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten

(1)Absatz eins,Die Behörden nach diesem Bundesgesetz sind verpflichtet, der nach dem Wohnsitz des Fremden zuständigen Landespolizeidirektion die in § 27 Abs. 1 BFA-VG genannten Daten zum Zweck der Weiterverarbeitung im Rahmen des Zentralen Fremdenregisters zu übermitteln, soweit sie nicht selbst ... mehr lesen...


§ 40 NAG Niederlassungsregister

(1)Absatz eins,Der Bundesminister für Inneres hat ein automationsunterstütztes Register zu führen, in das unverzüglich alle im betreffenden Jahr erteilten und beantragten Aufenthaltstitel (§ 8) und Dokumentationen von unionsrechtlichen Aufenthalts- und Niederlassungsrechten (§ 9) jeweils getrennt... mehr lesen...


§ 41 NAG BESONDERER TEIL

Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“(1)Absatz eins,Drittstaatsangehörigen kann ein Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ erteilt werden, wenn sie die Voraussetzungen des 1. Teiles mit Ausnahme des § 11 Abs. 2 Z 2 und 4 erfüllen und eine schriftliche Mitteilung der regionalen Geschäftsstelle ... mehr lesen...


§ 46 NAG Bestimmungen über die Familienzusammenführung

(1)Absatz eins,Familienangehörigen von Drittstaatsangehörigen ist ein Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ zu erteilen, wenn sie die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen, und1.Ziffer einsder Zusammenführende einen Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ gemäß § 41, einen Aufenthaltstite... mehr lesen...


§ 47 NAG Familienangehörige und andere Angehörige von dauernd in Österreich wohnhaften Zusammenführenden

Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ und „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“(1)Absatz eins,Zusammenführende im Sinne der Abs. 2 bis 4 sind Österreicher oder EWR-Bürger oder Schweizer Bürger, die in Österreich dauernd wohnhaft sind und nicht ihr unionsrechtliches oder das ihnen auf Grund d... mehr lesen...


§ 49 NAG Niederlassung von langfristig aufenthaltsberechtigten oder hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen aus anderen Mitgliedstaaten und ihren Familienangehörigen

Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ eines anderen Mitgliedstaates(1)Absatz eins,Drittstaatsangehörigen, die einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ eines anderen Mitgliedstaates besitzen, kann eine „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit... mehr lesen...


§ 50 NAG Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ eines anderen Mitgliedstaates

(1)Absatz eins,Familienangehörigen von Drittstaatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ eines anderen Mitgliedstaates kann in den Fällen des § 49 Abs. 1 eine „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“, in den Fällen des § 49 Abs. 2 ein Aufenthaltstitel „Rot... mehr lesen...


§ 58 NAG Aufenthaltsbewilligungen

Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer („ICT“)(1)Absatz eins,Drittstaatsangehörigen ist eine Aufenthaltsbewilligung als unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer („ICT“) zu erteilen, wenn1.Ziffer einssie die Voraussetzungen des 1. Teiles mit Ausnahme des § 11 Abs. 2 Z 2 erfüllen undsi... mehr lesen...


§ 64 NAG Studenten

(1)Absatz eins,Drittstaatsangehörigen ist eine Aufenthaltsbewilligung als Student auszustellen, wenn sie1.Ziffer einsdie Voraussetzungen des 1. Teiles mit Ausnahme des § 11 Abs. 2 Z 2 erfüllen unddie Voraussetzungen des 1. Teiles mit Ausnahme des Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 2, erfüllen und2.Zi... mehr lesen...


§ 67 NAG Freiwillige

(1)Absatz eins,Drittstaatsangehörigen ist eine Aufenthaltsbewilligung als Freiwilliger auszustellen, wenn1.Ziffer einssie die Voraussetzungen des 1. Teiles mit Ausnahme des § 11 Abs. 2 Z 2 erfüllen,sie die Voraussetzungen des 1. Teiles mit Ausnahme des Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 2, erfüllen,2... mehr lesen...


§ 79 NAG Sprachliche Gleichbehandlung

Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf alle Geschlechter in gleicher Weise. mehr lesen...


§ 81 NAG Übergangsbestimmungen

(1)Absatz eins,Verfahren auf Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen, die bei In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes anhängig sind, sind nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu Ende zu führen.(2)Absatz 2,Vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts-... mehr lesen...


§ 82 NAG In-Kraft-Treten

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.(Anm.: Abs. 2 wurde durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 85, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt.)Anmerkung, Absatz 2, wurde durch Artikel 2, Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 85,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 20... mehr lesen...


§ 83 NAG Vollziehung

Mit der Vollziehung1.Ziffer einsder §§ 13 Abs. 1, 2 und 5 bis 8 und 38 Abs. 1 ist die Bundesregierung,der Paragraphen 13, Absatz eins, 2 und 5 bis 8 und 38 Absatz eins, ist die Bundesregierung,2.Ziffer 2der §§ 5 Abs. 2 und 7 ist der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres im Einvernehm... mehr lesen...


§ 24 NAG Verlängerungsverfahren

(1)Absatz eins,Verlängerungsanträge (§ 2 Abs. 1 Z 11) sind vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels, frühestens jedoch drei Monate vor diesem Zeitpunkt, bei der örtlich zuständigen Behörde im Inland einzubringen; § 23 gilt. Danach gelten Anträge als Erstanträge. Nach Stellung eines V... mehr lesen...


§ 54a NAG Daueraufenthaltskarten

(1)Absatz eins,Drittstaatsangehörige, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern sind und die in § 52 Abs. 1 Z 1 bis 3 genannten Voraussetzungen erfüllen, erwerben das Daueraufenthaltsrecht, wenn sie sich fünf Jahre ununterbrochen rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten... mehr lesen...


§ 50a NAG Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ eines anderen Mitgliedstaates und deren Familienangehörige

(1)Absatz eins,Drittstaatsangehörigen, die einen Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ eines anderen Mitgliedstaates seit mindestens zwölf Monaten innehaben, kann ein Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 42 Abs. 1 erfüllt sind. § 42 Abs. 2 bis 4 gilt un... mehr lesen...


§ 3a NAG Revision

Gegen Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte nach diesem Bundesgesetz steht dem Bundesminister für Inneres das Recht zu, beim Verwaltungsgerichtshof Revision zu erheben. mehr lesen...


§ 3b NAG Aussetzung des Verfahrens

Ist aufgrund eines Erkenntnisses oder Beschlusses des Verwaltungsgerichtes das Verfahren von der Behörde fortzusetzen und wird dagegen Revision erhoben, hat die Behörde das Verfahren bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes auszusetzen. mehr lesen...


§ 58a NAG Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel „ICT“ eines anderen Mitgliedstaates

(1)Absatz eins,Drittstaatsangehörigen, die einen gültigen Aufenthaltstitel „ICT“ eines anderen Mitgliedstaates besitzen, ist eine Aufenthaltsbewilligung als mobiler unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer („mobile ICT“) zu erteilen, wenn1.Ziffer einssie die Voraussetzungen des 1. Teiles mi... mehr lesen...


§ 43a NAG „Niederlassungsbewilligung – Künstler“

(1)Absatz eins,Drittstaatsangehörigen kann eine „Niederlassungsbewilligung – Künstler“ ausgestellt werden, wenn sie die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen und1.Ziffer einsim Fall der Unselbständigkeit eine schriftliche Mitteilung der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice gemäß § ... mehr lesen...


Aktualisiert am 02.09.26

15 Paragrafen zu Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBV) aktualisiert


§ 1 MPBV Geltungsbereich

(1)Absatz eins,Diese Verordnung gilt für das Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten, einschließlich In-vitro-Diagnostika, in Gesundheitseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen sowie für das weitere Bereitstellen auf dem Markt.(2)Absatz 2,Die in dieser Verordnung e... mehr lesen...


§ 2 MPBV Begriffsbestimmungen

Ergänzend zu den Begriffsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 745/2017, der Verordnung (EU) Nr. 746/2017 über In-vitro-Diagnostika und zur Aufhebung der Richtlinie 98/79/EG und des Beschlusses 2010/227/EU der Kommission, ABl. Nr. L 117 vom 05.05.2017 S. 176, und des Medizinproduktegesetzes 2021, ... mehr lesen...


§ 3 MPBV Eingangsprüfung

(1)Absatz eins,Die Betreiberin/Der Betreiber hat bei allen in Anhang 1 genannten Medizinprodukten vor deren erstmaliger Anwendung am Betriebsort eine Eingangsprüfung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Eine Änderung von Anhang 1 kann nur nach Anhörung der Österreichischen Ärztekammer und de... mehr lesen...


§ 4 MPBV Einweisung

(1)Absatz eins,Die Betreiberin/Der Betreiber hat sicherzustellen, dass jede mit der Handhabung eines Medizinproduktes befasste Person durch Medizinprodukteberaterinnen/Medizinprodukteberater oder Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung, Kenntnisse und praktischen Erfahrungen für die Einweisung i... mehr lesen...


§ 5 MPBV Instandhaltung

(1)Absatz eins,Die Instandhaltung ist unter Berücksichtigung der Herstellerangaben so vorzunehmen und im Hinblick auf die Art, Größe und Aufgabenstellung der Gesundheitseinrichtung oder sonstigen Einrichtung so zu organisieren, dass die Sicherheit und Gesundheit von Patientinnen/Patienten, Anwend... mehr lesen...


§ 6 MPBV Wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung

(1)Absatz eins,Die Betreiberin/Der Betreiber hat1.Ziffer einsbei aktiven nicht implantierbaren Medizinprodukten und2.Ziffer 2auf Verlangen des Herstellers auch bei nicht aktiven nicht implantierbaren Medizinprodukteneine wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung vorzunehmen oder vornehmen zu l... mehr lesen...


§ 7 MPBV Messtechnische Kontrollen

(1)Absatz eins,Die Betreiberin/Der Betreiber hat messtechnische Kontrollen, die die Kalibrierung und Bewertung umfassen, zum Zweck der Rückführung auf nationale oder internationale Normale durchzuführen oder durchführen zu lassen für1.Ziffer einsdie im Anhang 2 genannten Medizinprodukte, wobei fü... mehr lesen...


§ 8 MPBV Gerätedatei

(1)Absatz eins,Für Medizinprodukte, für die wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen gemäß § 6 oder messtechnische Kontrollen gemäß § 7 vorgesehen sind, hat die Betreiberin/der Betreiber eine Verantwortliche/einen Verantwortlichen oder mehrere Verantwortliche für das Führen einer Gerätedate... mehr lesen...


§ 9 MPBV Bestandsverzeichnis

(1)Absatz eins,Die Betreiberin/Der Betreiber hat für alle zur Verwendung bereit stehenden aktiven Medizinprodukte ein Bestandsverzeichnis zu führen.(2)Absatz 2,In das Bestandsverzeichnis sind folgende Angaben einzutragen:1.Ziffer einsUnique Device Identifier (UDI) (sofern vorhanden) oder Bezeichn... mehr lesen...


§ 10 MPBV Implantatregister

(1)Absatz eins,Die Betreiberin/Der Betreiber hat für alle implantierbaren Medizinprodukte der Klasse IIb und der Klasse III, mit Ausnahme solcher gemäß Artikel 18 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 745/2017, ein Implantatregister zu führen.Die Betreiberin/Der Betreiber hat für alle implantierbaren Me... mehr lesen...


§ 11 MPBV Weiteres Bereitstellen auf dem Markt

Die Betreiberin/der Betreiber sowie jede natürliche oder juristische Person, die Medizinprodukte außerhalb einer Gesundheitseinrichtung oder sonstigen Einrichtung weiter auf dem Markt bereitstellt, hat im Fall des kontinuierlichen oder wiederholten weiteren Bereitstellens auf dem Markt eines best... mehr lesen...


§ 12 MPBV Übergangs- und Schlussbestimmungen

(1)Absatz eins,Eingangsprüfungen gemäß § 3, Einweisungen gemäß § 4, wiederkehrenden sicherheitstechnischen Prüfungen gemäß § 6 oder messtechnischen Kontrollen gemäß § 7 gleichwertige Prüfungen, Einweisungen und Kontrollen sowie einer Gerätedatei gemäß § 8 und einem Bestandsverzeichnis gemäß § 9 g... mehr lesen...


Anl. 1 MPBV

a)Litera aErzeugung und Anwendung elektrischer Energie zur unmittelbaren Beeinflussung der Funktion von Nerven und/oder Muskeln einschließlich Defibrillatoren,b)Litera bAnwendung am zentralen Herz-/Kreislaufsystem,c)Litera cErzeugung und Anwendung jeglicher Energie zur unmittelbaren Koagulation, ... mehr lesen...


Anl. 2 MPBV

 Nachprüffristin Jahren1. Medizinprodukte zur akustischen Bestimmung der Hörfähigkeit (zB Ton- und Sprachaudiometer)12. Medizinprodukte zur Bestimmung der Körpertemperatur: a) Elektrothermometer2b) Medizinprodukte mit austauschbaren Temperaturfühlern2c) Infrarot-Strahlungsthermometer13. Medizinpr... mehr lesen...


Aktualisiert am 02.09.26

2 Paragrafen zu Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz (Bgld. LVwGG) aktualisiert


§ 24 Bgld. LVwGG Anwendbarkeit des Burgenländischen Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetzes 2001

(1)Absatz eins,Für die Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes gilt das Burgenländische Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001 - LBBG 2001, LGBl. Nr. 67/2001, nach Maßgabe der Abs. 3 bis 12.Für die Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes gilt das Burgenländische Landesbeamten-Besoldungsrec... mehr lesen...


§ 39 Bgld. LVwGG Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)Absatz eins,(Verfassungsbestimmung) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.(2)Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:1.Ziffer einsdas Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland, LGBl. Nr. 84/1990;das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssena... mehr lesen...


Aktualisiert am 02.09.26

23 Paragrafen zu Burgenländisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2009 (Bgld. KBBG 2009) aktualisiert


§ 35 Bgld. KBBG 2009 In- und Außerkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz eins,Das Burgenländische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2009, LGBl. Nr. 7/2009, tritt mit Ausnahme der § 2 Abs. 1 Z 4, § 13 Abs. 5, § 31 Abs. 3 Z 4 und 5, § 31 Abs. 6 und 7 mit 1. Jänner 2009 in Kraft. Gleichzeitig treten das Kindergartengesetz 1995, LGBl. Nr. 63, zuletzt geänder... mehr lesen...


§ 34 Bgld. KBBG 2009 Strafbestimmungen

(1)Absatz einsSofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Vorschriften mit strengerer Strafe bedroht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe... mehr lesen...


§ 33a Bgld. KBBG 2009 Verarbeitung personenbezogener Daten

(1)Absatz einsDie Landesregierung, die Gemeinden und die Rechtsträger der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sind ermächtigt, unter Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur... mehr lesen...


§ 31 Bgld. KBBG 2009 Beiträge des Landes

(1)Absatz einsDas Land hat über Antrag dem Rechtsträger einen Beitrag zum Personalaufwand einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung nach Maßgabe der durch das Land erlassenen und jeweils in Geltung stehenden Richtlinien zu leisten. Die Förderbeträge für die Betreuung von Kindern gemäß § 3 ... mehr lesen...


§ 29 Bgld. KBBG 2009 Aufsichtsbehörde und Befugnisse

(1)Absatz einsDer Betrieb einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung unterliegt einer behördlichen Aufsicht. Aufsichtsbehörde über Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Sonderformen und Pilotprojekte ist die Landesregierung.(2)Absatz 2Die Aufsichtsbehörde über Kinderkrippen, Kindergärten, Hor... mehr lesen...


§ 27 Bgld. KBBG 2009 Mitwirkung und Pflichten der Eltern

(1)Absatz einsDie Eltern können, soweit sie dazu bereit und geeignet sind, von der gruppenführenden pädagogischen Fachkraft als Begleitpersonen (zB bei Ausflügen) eingesetzt werden.(2)Absatz 2Die Eltern haben1.Ziffer einsfür eine entsprechende Körperpflege und Kleidung ihrer Kinder Sorge zu trage... mehr lesen...


§ 24 Bgld. KBBG 2009 Aufenthaltsdauer und Besuchspflicht

(1)Absatz eins(Anm.: entfällt mit LGBl. Nr. 55/2022)Anmerkung, entfällt mit Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 2022,)(2)Absatz 2Die Leitung der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung hat für jedes Kind Aufzeichnungen über die An- und Abwesenheit in der oder von der Kinderbildungs- und -betreuungse... mehr lesen...


§ 23 Bgld. KBBG 2009 Abschluss und Auflösung der Bildungs- und Betreuuungsvereinbarung

(1)Absatz einsDie Aufnahme in eine Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung erfolgt durch Abschluss einer Bildungs- und Betreuungsvereinbarung zwischen Obsorgeberechtigten und Rechtsträger. Es dürfen nur Kinder nach Maßgabe des vorhandenen Raums aufgenommen werden, wobei für ein Kind mindestens... mehr lesen...


§ 21 Bgld. KBBG 2009 Inbetriebnahme

(1)Absatz einsDie Errichtung, Erweiterung oder bauliche Umgestaltung einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung sowie die Verwendung von Gebäuden, einzelner Räume, Liegenschaften oder Liegenschaftsteile für Zwecke einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung bedarf - unbeschadet der bau... mehr lesen...


§ 20 Bgld. KBBG 2009 Errichtung, Stilllegung und Auflassung

(1)Absatz einsDie Errichtung einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung ist zulässig, wenn1.Ziffer einsder Rechtsträger oder sein vertretungsbefugtes Organ entweder die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines Staates, dessen Angehörigen Österreich auf Grund von ... mehr lesen...


§ 17 Bgld. KBBG 2009 Öffnungszeiten

(1)Absatz einsDie Wochenöffnungszeit von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen hat unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Bedürfnisse und entsprechend dem Bedarf der Eltern mindestens 20 Stunden (Horte mit vier Tagen Wochenöffnungszeit mindestens 16 Stunden) und maximal 60 Stunden... mehr lesen...


§ 16 Bgld. KBBG 2009 Kindergartenjahr und Ferien

(1)Absatz einsDas Kindergartenjahr beginnt jeweils am ersten Montag im September und dauert bis zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres.(2)Absatz 2Die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sind an Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. Dezember und am 31. Dezember geschlosse... mehr lesen...


§ 15 Bgld. KBBG 2009 Betreuung durch Tagesmütter oder Tagesväter

Wenn eine Kinderbildung und -betreuung wegen einer zu geringen Kinderzahl von bis zu vier Kindern in den gemäß § 16 Abs. 3 festgelegten Ferien nicht stattfinden kann, so kann für diese Kinder eine Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater gemäß § 26 Burgenländisches Kinder- und Jugen... mehr lesen...


§ 14 Bgld. KBBG 2009 Personaleinsatz

(1)Absatz einsDer Personaleinsatz ist auf das Alter der Kinder, die Gruppengröße, die Gruppenzusammensetzung und auf die Art und den Grad des erhöhten Förderbedarfs abzustimmen und im pädagogischen Konzept gemäß § 11 darzustellen.Der Personaleinsatz ist auf das Alter der Kinder, die Gruppengröße,... mehr lesen...


§ 13 Bgld. KBBG 2009 Gruppengröße

(1)Absatz einsFür die Inbetriebnahme einer Gruppe einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung ist eine Mindestanzahl von vier Kindern erforderlich.(2)Absatz 2In Kinderkrippengruppen dürfen höchstens 15 Kinder aufgenommen werden.(3)Absatz 3In Kindergartengruppen dürfen höchstens 25 Kinder auf... mehr lesen...


§ 10 Bgld. KBBG 2009 Sprachliche Frühförderung

(1)Absatz einsZur Feststellung der Sprachkompetenz haben die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen Sprachstandsfeststellungen durchzuführen. Dafür haben sie ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 ein bundesweit standardisiertes Instrument (Beobachtungsbogen) zu verwenden. Sprachstandsfeststellu... mehr lesen...


§ 7 Bgld. KBBG 2009 Gemischtsprachige Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

(1)Absatz einsIn nachstehenden Gemeinden des Burgenlandes und deren Ortsverwaltungsteilen mit kroatischer, ungarischer oder gemischter Bevölkerung, in denen eine Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung errichtet ist, ist die jeweilige Volksgruppensprache (Kroatisch oder Ungarisch) zusätzlich z... mehr lesen...


§ 5 Bgld. KBBG 2009 Bedarfsplanung und Entwicklungskonzept

(1)Absatz einsDie Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat jährlich, ausgehend vom Bestand an Kinderbildungs- und -betreuungsplätzen, die für Kinder, die gemeinsam mit zumindest einem Elternteil ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde des Rechtsträgers haben, die zukünftig erforderlichen Kinderbild... mehr lesen...


§ 4 Bgld. KBBG 2009 Versorgungsauftrag

(1)Absatz einsDie Gemeinden haben bedarfsgerecht dafür Sorge zu tragen, dass flächendeckend für jedes Kind, welches in ihrem Gemeindegebiet seinen Hauptwohnsitz hat, innerhalb ihres Gemeindegebietes oder außerhalb desselben (gemeindeübergreifend) ein Kinderbildungs- und -betreuungsplatz in einer ... mehr lesen...


§ 3 Bgld. KBBG 2009 Grundsätze

(1)Absatz einsDie Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen erfolgt familienergänzend und familienunterstützend in Zusammenarbeit zwischen Eltern, Personal und Rechtsträger unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls.(2)Absatz 2In K... mehr lesen...


§ 2 Bgld. KBBG 2009 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1)Absatz einsIm Sinne dieses Landesgesetzes gilt als:1.Ziffer einsKinderbildungs- und -betreuungseinrichtung: Eine Einrichtung zur regelmäßigen vor- und außerschulischen Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des Pflichtschulalters in Gruppen für... mehr lesen...


Burgenländisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2009 (Bgld. KBBG 2009) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 99/2025 § 0 gültig von 01.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 60/2024 ... mehr lesen...


§ 3a Bgld. KBBG 2009 (weggefallen)

§ 3a Bgld. KBBG 2009 seit 31.10.2019 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 02.09.26

1 Paragraf zu Landes-Gleichbehandlungsgesetz (Bgld. L-GBG) aktualisiert


§ 25 Bgld. L-GBG Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission

(1)Absatz einsAuf das Verfahren vor der Kommission sind die §§ 6 Abs. 1, 7, 13, 14 bis 16 sowie 18 bis 22, 32, 33, 45 und 46 AVG, anzuwenden.Auf das Verfahren vor der Kommission sind die Paragraphen 6, Absatz eins,, 7, 13, 14 bis 16 sowie 18 bis 22, 32, 33, 45 und 46 AVG, anzuwenden.(2)Absatz 2Di... mehr lesen...


Aktualisiert am 02.09.26

1 Paragraf zu Burgenländische Höchsttarifverordnung 2011 (Bgld. HTVO 2011) aktualisiert


§ 9 Bgld. HTVO 2011 Inkrafttreten

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Burgenländische Höchsttarifverordnung 2006, LGBl. Nr. 32/2006, außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Burgenländische Höchsttari... mehr lesen...


Aktualisiert am 02.09.26

7 Paragrafen zu Burgenländisches Pflichtschulgesetz 1995 (Bgld. PflSchG 1995) aktualisiert


§ 1 Bgld. PflSchG 1995

(1) Im Sinne dieses Gesetzes sind unter öffentlichen Pflichtschulen jene Pflichtschulen zu verstehen, die von gesetzlichen Schulerhaltern (Gemeinden oder Land) errichtet und erhalten werden. Allgemeinbildende Pflichtschulen haben die in diesem Gesetz vorgesehenen Schulartbezeichnungen (Volksschul... mehr lesen...


Aktualisiert am 02.09.26

2 Paragrafen zu Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001 (LBBG 2001) aktualisiert


§ 115 LBBG 2001 Erschwerniszulage

§ 19a Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956 in der bis zum Inkrafttreten der 13. Novelle zum Landesbeamtengesetz 1985, LGBl. Nr. 20/1999, geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden1.auf Beamte - ausgenommen Beamte der Verwendungsgruppen A und B - die vor dem 1. April 1999 in ein Dienstverhältnis zum La... mehr lesen...


Aktualisiert am 02.09.26
Gesetze 1-10 von 51