§ 9 Bgld. HTVO 2011 Inkrafttreten

Burgenländische Höchsttarifverordnung 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2014 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Burgenländische Höchsttarifverordnung 2006, LGBl. Nr. 32, außer Kraft.

(3) § 2 Abs. 7 sowie die Anlage in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 28/2014 treten mit 1. Juli 2014 in Kraft.

Stand vor dem 10.03.2023

In Kraft vom 02.08.2022 bis 10.03.2023

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Burgenländische Höchsttarifverordnung 2006, LGBl. Nr. 32, außer Kraft.

(3) § 2 Abs. 7 sowie die Anlage in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 28/2014 treten mit 1. Juli 2014 in Kraft.

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