(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem dem Tag ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2,§ 5a dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 575/1994 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Paragraph 5 a, dieser Veror... mehr lesen...
§ 30.Paragraph 30, Die Aufnahmsprüfung gemäß § 40 Abs. 3 bis 6 des Schulorganisationsgesetzes in das Oberstufenrealgymnasium und das Aufbaugymnasium sowie das Aufbaurealgymnasium hat zu umfassen: Die Aufnahmsprüfung gemäß Paragraph 40, Absatz 3 bis 6 des Schulorganisationsgesetzes in das Oberstuf... mehr lesen...