Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 17.07.2026

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2 Paragrafen zu Aufnahms- und Eignungsprüfungen (AufEiPVO) aktualisiert


§ 55 AufEiPVO Inkrafttreten

(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem dem Tag ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2,§ 5a dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 575/1994 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Paragraph 5 a, dieser Veror... mehr lesen...


§ 30 AufEiPVO Aufnahmsprüfung in das Oberstufenrealgymnasium und das Aufbaugymnasium sowie das Aufbaurealgymnasium

§ 30.Paragraph 30, Die Aufnahmsprüfung gemäß § 40 Abs. 3 bis 6 des Schulorganisationsgesetzes in das Oberstufenrealgymnasium und das Aufbaugymnasium sowie das Aufbaurealgymnasium hat zu umfassen: Die Aufnahmsprüfung gemäß Paragraph 40, Absatz 3 bis 6 des Schulorganisationsgesetzes in das Oberstuf... mehr lesen...


Aktualisiert am 17.07.26
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