(1)Absatz eins,Gebiete, in welchen beim Rotwildbestand auf Grundlage aktueller, statistisch aussagekräftiger wissenschaftlicher oder amtlicher Untersuchungen1.Ziffer einsder Erreger der Tuberkulose im Sinne der Rindertuberkuloseverordnung, BGBl. II Nr. 322/2008 in der jeweils geltenden Fassung, (... mehr lesen...
§ 4.Paragraph 4, Der Bekämpfungsplan hat unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation die zur Hintanhaltung der Weiterverbreitung der Seuche und zu deren rascher Tilgung erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Der Bekämpfungsplan kann beinhalten, dass1.Ziffer einsdie Jagdausübungsberechti... mehr lesen...