Gesetzesaktualisierungen

5 Gesetze aktualisiert am 25.06.2026

Gesetze 1-5 von 5

43 Paragrafen zu Landesbedienstetengesetz 2000 (LBedG 2000) aktualisiert


§ 114 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Dem Landesangestellten, dessen Dienstverhältnis vor dem 1. Juli 2003 begonnen wurde, gebührt eine Abfertigung nach Maßgabe der folgenden Absätze.(2)Absatz 2,Dem Landesangestellten gebührt eine Abfertigung, wenn sein Dienstverhältnis nach mindestens dreijähriger ununterbrochener Dau... mehr lesen...


§ 111g LBedG 2000

Landesbedienstete, die eine Erklärung nach § 111f Abs. 1 abgegeben haben, sind ihrer Verwendung entsprechend unter Anwendung des § 64 Abs. 6 der zutreffenden Modellstelle zuzuordnen. Sie sind in jene Gehaltsstufe einzustufen, die sie erreicht hätten, wenn bereits zu Beginn des Dienstverhältnisses... mehr lesen...


§ 111e LBedG 2000

Landesbedienstete, die eine Erklärung nach § 111d Abs. 1 abgegeben haben, sind ihrer Verwendung entsprechend unter Anwendung des § 64 Abs. 6 der zutreffenden Modellstelle zuzuordnen. Sie sind in jene Gehaltsstufe einzustufen, die sie erreicht hätten, wenn bereits zu Beginn des Dienstverhältnisses... mehr lesen...


§ 107b LBedG 2000

(1)Absatz eins,Die Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 16a) sind auf Personen, die in einem freien Dienstverhältnis zum Land stehen (freie Dienstnehmer), sinngemäß anzuwenden.Die Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Paragraph 16 a,) sind auf Person... mehr lesen...


§ 107a LBedG 2000

(1)Absatz eins,Die Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 16a) sind auf Lehrlinge sinngemäß anzuwenden.Die Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Paragraph 16 a,) sind auf Lehrlinge sinngemäß anzuwenden.(2)Absatz 2,Für Lehrlinge, deren Ausbildungsverhäl... mehr lesen...


§ 106 LBedG 2000

Von den für die Landesbediensteten geltenden Bestimmungen sind sinngemäß auf die Verwaltungspraktikanten anzuwenden:§ 4 – Zuständige Organe, Dienstbehörde –Paragraph 4, – Zuständige Organe, Dienstbehörde –§ 6 – Gleichbehandlungsgebot –Paragraph 6, – Gleichbehandlungsgebot –§ 16a – Ver... mehr lesen...


§ 105 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Dem Verwaltungspraktikanten gebührt für die Dauer des Verwaltungspraktikums ein Ausbildungsbeitrag in der Höhe von 80 v.H. des Gehaltes eines Landesbediensteten der Gehaltsklasse 11, Gehaltsstufe 1, des „Allgemeinen Gehaltsschemas neu“, zuzüglich allfälliger besonderer Zulagen und ... mehr lesen...


§ 102 LBedG 2000

In diesem Abschnitt sind folgende Bestimmungen des Landesbedienstetengesetzes 1988 sinngemäß anzuwenden:§ 103 – Ordnungsstrafen –Paragraph 103, – Ordnungsstrafen –§ 106 – Dienststrafkammer –Paragraph 106, – Dienststrafkammer –§ 107 – Ankläger –Paragraph 107, – Ankläger –§ 108 –... mehr lesen...


§ 97 LBedG 2000

In diesem Abschnitt sind folgende Bestimmungen des Landesbedienstetengesetzes 1988 sinngemäß anzuwenden:§ 12 – Informationen zum Dienstverhältnis –Paragraph 12, – Informationen zum Dienstverhältnis –§ 23 – Übertritt in den Ruhestand –Paragraph 23, – Übertritt in den Ruhestand –§ 24 – Verset... mehr lesen...


§ 95 LBedG 2000

Der 1. Teil des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) ist mit folgenden Abweichungen anzuwenden:a)Litera amonatliches Entgelt im Sinne des § 6 Abs. 1 bis 4 BMSVG sind die Monatsbezüge gemäß § 62 Abs. 2, §§ 82 iVm 62 Abs. 2 sowie § 82d Abs. 2monatliches Entgelt im ... mehr lesen...


§ 94 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Nach mindestens fünfjähriger ununterbrochener Dienstzeit beim Land kann das Dienstverhältnis durch den Dienstgeber nur mehr mit Angabe des Grundes gekündigt werden. Ein Grund, der den Dienstgeber insbesondere zur Kündigung berechtigt, liegt vor:a)Litera aaufgrund eines ärztlichen G... mehr lesen...


§ 90 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Der Dienstgeber ist zur Entlassung des Landesangestellten, d. h. zur Auflösung seines Dienstverhältnisses vor Ablauf der Zeit, für die es begründet wurde, oder ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, bei Vorliegen wichtiger Gründe berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor... mehr lesen...


§ 89 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Der Landesangestellte ist zum Austritt aus dem Dienstverhältnis, also zur Auflösung desselben vor Ablauf der Zeit, für die es begründet wurde, oder ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt, wenn wichtige Gründe hiefür gegeben sind, insbesondere wenn er zur Dienstleistung unfä... mehr lesen...


§ 87a LBedG 2000

(1)Absatz eins,Im Falle eines unbefristeten Dienstverhältnisses oder im Falle eines befristeten Dienstverhältnisses, sofern dieses ununterbrochen zwei Jahre gedauert hat, kann zwischen dem Dienstgeber und einem Landesangestellten eine Bildungskarenz gegen Entfall der Bezüge oder eine Bildungsteil... mehr lesen...


§ 87 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Ist der Landesangestellte, nachdem er seinen Dienst bereits angetreten hat, infolge Unfalles oder Krankheit an der weiteren Dienstleistung verhindert, ohne dass er die Verhinderung vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, so behält er den Anspruch auf seine vo... mehr lesen...


§ 86 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Den Landesangestellten ist spätestens eine Woche nach dem Beginn des Dienstverhältnisses eine schriftliche Ausfertigung des Dienstvertrages auszufolgen. Im Dienstvertrag sind anzuführen:a)Litera adie Vertragsparteien des Dienstverhältnisses,b)Litera bder Zeitpunkt, zu dem das Diens... mehr lesen...


§ 82g LBedG 2000

(1)Absatz eins,Der Landesbedienstete ist bei seiner Einstellung, sofern er über keine nach § 82h anrechenbare Berufserfahrung verfügt, ungeachtet der Zuordnung seiner Stelle zu einer bestimmten Gehaltsklasse in eine der folgenden Gehaltsklassen (Anlaufpool) einzustufen:Der Landesbedienstete ist b... mehr lesen...


§ 82d LBedG 2000

DienstbezügeParagraph 82 d, *,), Dienstbezüge(1)Absatz eins,Den Landesbediensteten gebühren als Dienstbezüge Monatsbezüge, Sonderzahlungen, nach Maßgabe der Erfüllung ihrer Aufgaben eine Leistungsprämie sowie allfällige Nebenbezüge und einmalige Zuwendungen.(2)Absatz 2,Die Monatsbezüge bestehen a... mehr lesen...


§ 82c LBedG 2000

(1)Absatz eins,Für Landesbedienstete, auf deren Dienstverhältnis dieses Gesetz bereits vor dem 1. Jänner 2020 anzuwenden war, die nicht in Krankenanstalten oder in Einrichtungen, die der Ausbildung von Personal für die Gesundheits- und Krankenpflege dienen, tätig sind, und die keine Erklärung nac... mehr lesen...


§ 82a LBedG 2000

(1)Absatz eins,Abweichend von den Bestimmungen der §§ 63 und 66 Abs. 1 erster Satz, bestimmt sich der Gehalt für Ärzte in Ausbildung nach dem in Anlage 7 dieses Gesetzes dargestellten Gehaltsschema („Gehaltsschema für Ausbildungsärzte“). Ärzte in Ausbildung rücken bis zur Gehaltsstufe sechs nach ... mehr lesen...


§ 82 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Für Landesbedienstete, die in Krankenanstalten oder in Einrichtungen, die der Ausbildung von Personal für die Gesundheits- und Krankenpflege dienen, tätig sind, richtet sich der Anspruch auf Dienstbezüge nach den Bestimmungen dieses Unterabschnittes.(2)Absatz 2,Folgende Bestimmunge... mehr lesen...


§ 78 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Der Dienstgeber hat dem Landesbediensteten nach Maßgabe des dienstlichen Bedarfes Sachbehelfe, wie etwa Dienstkleidung beizustellen. An Stelle der Gewährung von Sachbehelfen kann zur Deckung des dem Landesbediensteten aus der notwendigen Anschaffung entstandenen Mehraufwandes auch ... mehr lesen...


§ 69 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Rückstufung ist die Zuordnung des Landesbediensteten zu einer Modellstelle, die einer niedrigeren Gehaltsklasse als die bisherige Modellstelle zugeordnet ist. Davon ausgenommen ist eine entsprechende Änderung der Zuordnung im Anschluss an die Probezeit (§ 64 Abs. 7).Rückstufung ist... mehr lesen...


§ 66 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Der Landesbedienstete rückt nach jeweils zwei Jahren in die nächsthöhere Gehaltsstufe seiner Gehaltsklasse vor. Für die Vorrückung ist der Zeitpunkt des Eintrittes in den Landesdienst maßgebend; ist dies nicht der Erste des Kalendermonates, ist der nächstfolgende Monatserste maßgeb... mehr lesen...


§ 63 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Der Gehalt des Landesbediensteten wird durch die Gehaltsklasse, der die nach § 64 Abs. 6 maßgebliche Modellstelle zugeordnet ist, und durch die Gehaltsstufe bestimmt (Einstufung). Verfügt der Landesbedienstete bei der Einstufung über eine höherwertige Ausbildung als in der Modellst... mehr lesen...


§ 62 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Den Landesbediensteten gebühren als Dienstbezüge Monatsbezüge, Sonderzahlungen sowie allfällige Nebenbezüge und einmalige Zuwendungen.(2)Absatz 2,Die Monatsbezüge bestehen aus dem Gehalt (§ 63) und nachstehend angeführten, allfälligen Zulagen:Die Monatsbezüge bestehen aus dem Gehal... mehr lesen...


§ 51 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Weibliche Landesbedienstete sind in den letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Niederkunft vom Dienst freizustellen. Die Achtwochenfrist ist aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Niederkunft zu berechnen. Erfolgt die Niederkunft zu ein... mehr lesen...


§ 49 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Die Wochenarbeitszeit ist, soweit nicht Abs. 3 entgegensteht, auf Antrag des Landesbediensteten zur Betreuung Die Wochenarbeitszeit ist, soweit nicht Absatz 3, entgegensteht, auf Antrag des Landesbediensteten zur Betreuung a)Litera aeines eigenen Kindes,b)Litera beines Kindes, das ... mehr lesen...


§ 47 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Drei Monate der Elternkarenz können aufgeschoben und bis zum Ablauf des achten Lebensjahres des Kindes verbraucht werden. Aufgeschobene Karenz kann jedoch nur genommen werden, wenn eine Karenz spätestens zu folgendem Zeitpunkt geendet hat: a)Litera aeine Karenz nach § 44 Abs. 1 e... mehr lesen...


§ 46 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Ist der andere (Adoptiv-, Pflege-)Elternteil durch ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis für eine nicht bloß verhältnismäßig kurze Zeit verhindert, das Kind selbst zu betreuen, ist dem Landesbediensteten auf sein Verlangen für die Dauer der Verhinderung, längstens jedoch ... mehr lesen...


§ 45 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Die Elternkarenz kann zwischen den (Adoptiv-, Pflege-)Elternteilen zweimal geteilt werden. Teilen die Eltern die Karenz, so verlängert sich der Karenzanspruch bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes. Jeder Teil der Karenz muss mindestens zwei Monate betragen. Er ist entw... mehr lesen...


§ 44 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Einem Landesbediensteten ist auf sein Verlangen eine Karenz bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats seines Kindes gegen Entfall der Bezüge zu gewähren, wenn er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und der andere Elternteila)Litera aeinen Anspruch auf Karenz aus Anlass der Elterns... mehr lesen...


§ 43 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Dem Landesbediensteten ist auf Antrag für den Zeitraum von der Geburt seines Kindes bis längstens zum Ende der Schutzfrist der Mutter oder wenn eine Schutzfrist fehlt, bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes, ein Urlaub gegen Entfall der Bezüge im Ausmaß von mindestens einer Woc... mehr lesen...


§ 42d LBedG 2000

(1)Absatz eins,Einem Landesbediensteten, dessen Kind, Stief-, Wahl- oder Pflegekind oder Kind der Person, mit der der Landesbedienstete in Lebensgemeinschaft lebt, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dem vom zuständigen Sozialversicherungsträger ein stationärer Aufenthalt in e... mehr lesen...


§ 42c LBedG 2000

(1)Absatz eins,Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 42b Abs. 1 lit. b oder c kann die Wochenarbeitszeit des Landesbediensteten auf seinen Antrag nach Maßgabe des Abs. 4 für mindestens einen Monat und höchstens drei Monate bis auf ein Viertel des für eine Vollbeschäftigung vorgesehenen Ausmaße... mehr lesen...


§ 40a LBedG 2000

(1)Absatz eins,Der Landesbedienstete hat, unbeschadet des § 41, Anspruch auf Pflegeurlaub bis zum Höchstausmaß von 40 Stunden im Kalenderjahr, ohne dass dadurch der Anspruch des Landesbediensteten auf die Bezüge oder auf den Erholungsurlaub beeinträchtigt wird, wenn er aus einem der folgenden Grü... mehr lesen...


§ 40 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Den Landesbediensteten gebührt in jedem Kalenderjahr vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze ein Erholungsurlaub in folgendem Ausmaß:a)Litera abis zum vollendeten 35. Lebensjahr 200 Stunden,b)Litera bvom vollendeten 35. Lebensjahr an 208 Stunden,c)Litera cvom vollendeten 40.... mehr lesen...


§ 34 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Versetzung ist die Zuweisung eines Landesbediensteten zu einer anderen Dienststelle zur dauernden Dienstleistung. Eine Versetzung zu einer Dienststelle außerhalb des Landes ist nur mit Zustimmung des Landesbediensteten zulässig, innerhalb des Landes jedoch im dienstlichen Interesse... mehr lesen...


§ 32 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Nebenbeschäftigung ist jede Beschäftigung, die der Landesbedienstete außerhalb seines Dienstverhältnisses ausübt.(2)Absatz 2,Der Landesbedienstete darf keine Nebenbeschäftigung ausüben, die ihn an der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben behindert oder die Vermutung der Befangen... mehr lesen...


§ 16a LBedG 2000

(1)Absatz eins,Die in Dienstrechtsangelegenheiten zuständigen Organe sind ermächtigt, die personenbezogenen Daten von Landesbediensteten sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen zu verarbeiten, soweit diese Daten für die Erfüllung der nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben oder sonstigen rech... mehr lesen...


§ 11 LBedG 2000

(1)Absatz eins,Die dienstliche Aus- und Fortbildung soll den Landesbediensteten die für die Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, sie erweitern und vertiefen.(2)Absatz 2,Arten der dienstlichen Aus- und Fortbildung sinda)Litera adie funktionsb... mehr lesen...


§ 7 LBedG 2000

Bei der Beurteilung der Eignung von Bewerbern für Stellen sind einschlägige Fähigkeiten und Erfahrungen, die durch die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen oder ehrenamtliche Tätigkeiten erworben wurden, miteinzubeziehen.*) Fassung LGBl.Nr. 17/2005, 35/2023*) Fassung LGBl.Nr. ... mehr lesen...


§ 5 LBedG 2000

Die in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen alle Geschlechter gleichermaßen. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in einer für sie angemessenen Form zu verwenden.*)Fassung LGBl.Nr. 35/2023 mehr lesen...


Aktualisiert am 25.06.26

1 Paragraf zu Wiener Pflegekindergeldverordnung (WPKGVO) aktualisiert


§ 1 WPKGVO Pflegekindergeld

(1)Absatz eins,Das Pflegekindergeld besteht aus Richtsätzen und Zuschlägen. Die Richtsätze betragen im Monat für ein Kind:–Strichaufzählungbis zum 6. Lebensjahr: EUR 640,– (Richtsatz 1)–Strichaufzählungvom 6. bis zum 10. Lebensjahr: EUR 671,– (Richtsatz 2)–Strichaufzählungvom 10. bis zum 15. Lebe... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.06.26

5 Paragrafen zu Besoldungsordnung 1994 (W-BO 1994) aktualisiert


Anl. 3 W-BO 1994 (weggefallen)

Anl. 3 W-BO 1994 seit 31.05.2025 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 2 W-BO 1994

Anlage 2(zu § 13 Abs. 2)(zu Paragraph 13, Absatz 2,)Schema IGehalts-stufeVerwendungsgruppe123P3A34EuroEuroEuroEuroEuroEuro012.297,562.260,432.225,222.125,952.112,172.077,29022.330,992.287,242.248,762.152,392.134,922.095,28032.364,412.314,072.272,262.178,812.157,542.113,10042.400,222.340,932.295,7... mehr lesen...


§ 49k W-BO 1994 Übergangsbestimmung zur 48. Novelle zur Besoldungsordnung 1994

(1)Absatz einsDie besoldungsrechtliche Stellung des Beamten der Verwendungsgruppe A 5, der gemäß § 49k Abs. 1 in der Fassung der 48. Novelle zur Besoldungsordnung 1994 übergeleitet wurde, wird um drei Gehaltsstufen vermindert.Die besoldungsrechtliche Stellung des Beamten der Verwendungsgruppe A 5... mehr lesen...


§ 48h W-BO 1994 Anpassung von Gehältern, die in einem Vielfachen eines Gehaltsansatzes ausgedrückt werden

(1)Absatz einsSoweit ein Gehalt in einem Vielfachen eines Gehaltsansatzes ausgedrückt wird, ist dieses Gehalt um jenen Betrag zu kürzen, der sich aus dem Produkt der Summe der Fixbeträge, um welche ab 1. Jänner 2001 der berechnungsrelevante Gehaltsansatz erhöht wird, und dem um 1 verminderten Ver... mehr lesen...


§ 48g W-BO 1994 Anpassung der Wahrungszulagen

(1)Absatz einsFür die Bemessung der den übergeleiteten Beamten gemäß § 49l Abs. 6 und Abs. 9 gebührenden Wahrungszulagen sind die (gegebenenfalls gemäß § 49l Abs. 2 letzter Satz erhöhten) Überleitungsbeträge, ausgenommen jene der Beamten des Schemas II KAV, mit 1. Jänner 2016 um 1,3 % zu erhöhen ... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.06.26

1 Paragraf zu Vertragsbedienstetenordnung 1995 (VBO 1995) aktualisiert


§ 12a VBO 1995 Altersteilzeit

(1)Absatz eins,Mit dem Vertragsbediensteten kann auf sein Ansuchen eine Herabsetzung der Arbeitszeit auf mindestens 40 % und höchstens 60 % des für die Vollbeschäftigung vorgesehenen Beschäftigungsausmaßes für längstens drei Jahre mit Entgeltausgleich vereinbart werden (Altersteilzeit), wenn1.Zif... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.06.26

1 Paragraf zu Geschäftsordnung für die Wiener Landesregierung (W-GL) aktualisiert


§ 21 W-GL

(1) Zu einem gültigen Beschluß der Landesregierung ist die unbedingte Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich (§ 45 Abs. 2 Verfassung). Für einen Beschluss im Umlaufweg ist die unbedingte Stimmenmehrheit erforderlich. Die Zustimmung wird durch Beisetzen der Unterschrift auf dem bet... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.06.26
Gesetze 1-5 von 5