Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 05.08.2026

Gesetze 1-3 von 3

14 Paragrafen zu Oö. Bautechnikgesetz 2013 (Oö. BauTG 2013) aktualisiert


§ 88 Oö. BauTG 2013

(1)Absatz eins,Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.(2)Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieses Landesgesetzes tritt das Landesgesetz vom 5. Mai 1994 über die Planung und Ausführung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen (Oö. Bautechnikgesetz – Oö. BauTG), LGBl. Nr. 67/1994, in ... mehr lesen...


Anl. 1 Oö. BauTG 2013

I. Einbauzeichen:römisch eins. Einbauzeichen:Das Einbauzeichen nach § 64 besteht aus einem Bildzeichen, das aus den Buchstaben „Ü“ und „A“ als Abkürzungen für die Worte „Übereinstimmung“ und „Austria“ gebildet wird, und weiters folgende Angaben zu enthalten hat:Das Einbauzeichen nach Paragraph 64... mehr lesen...


§ 75 Oö. BauTG 2013

(1)Absatz eins,Für Bauprodukte, die den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union unterliegen, hat die Marktüberwachung nach der Verordnung (EU) 2019/1020 sowie den Bestimmungen dieses Abschnitts zu erfolgen.(2)Absatz 2,Für Bauprodukte, die nicht den Harmonisierungsrechtsvorschrift... mehr lesen...


§ 77 Oö. BauTG 2013

(1)Absatz eins,Die Marktüberwachungsbehörde ist mit den Tätigkeiten einer Marktüberwachungsbehörde gemäß Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/1020 betraut und hat insbesondere folgende Aufgaben der Marktüberwachung wahrzunehmen:Die Marktüberwachungsbehörde ist mit den Tätigkeiten einer Marktüberwachu... mehr lesen...


§ 78 Oö. BauTG 2013

(1)Absatz eins,Die Zuständigkeit der Marktüberwachungsbehörde für Maßnahmen nach Abs. 3 sowie § 77 Abs. 1 Z 6 bis 9 erstreckt sich auf Wirtschaftsakteurinnen und Wirtschaftsakteure, die ihren Hauptwohnsitz bzw. Sitz in Oberösterreich haben. Bei Bauprodukten nach § 75 Abs. 2 ist die Zuständigkeit ... mehr lesen...


§ 79 Oö. BauTG 2013

Erlangt die Baubehörde Kenntnis1.Ziffer einsvon Unfällen, Gesundheitsschäden oder Baugebrechen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie durch falsch deklarierte oder mangelhafte Bauprodukte verursacht wurden, oder2.Ziffer 2davon, dass im Zusammenhang mit der Lagerung oder Verwendung v... mehr lesen...


§ 85 Oö. BauTG 2013

(1)Absatz eins,Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer1.Ziffer einsein Bauprodukt entgegen den Bestimmungen des § 55 auf dem Markt bereitstellt;ein Bauprodukt entgegen den Bestimmungen des Paragraph 55, auf dem Markt bereitstellt;2.Ziffer 2ein Bauprodukt entgegen den Bestimmungen der §§ 59, 65 od... mehr lesen...


§ 66 Oö. BauTG 2013

(1)Absatz eins,In der Baustoffliste ÖE sind für einzelne Bauprodukte oder Gruppen von Bauprodukten die von ihnen zu erfüllenden Anforderungen für die Verwendung festgelegt. Dabei können insbesondere, bezogen auf die einzelnen Bauprodukte und gegebenenfalls in Abhängigkeit vom Verwendungszweck, fe... mehr lesen...


§ 54 Oö. BauTG 2013

(1)Absatz eins,Regelwerke sind harmonisierte technische Spezifikationen im Sinn der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, sowie nationale technische Bestimmungen der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, wie zB technische Normen, technische Richtlinien oder Verwendungsgrun... mehr lesen...


§ 55 Oö. BauTG 2013

(1)Absatz eins,Bauprodukte, für die1.Ziffer einseine harmonisierte europäische Norm vorliegt, die in der Baustoffliste ÖE (§ 66) angeführt ist, odereine harmonisierte europäische Norm vorliegt, die in der Baustoffliste ÖE (Paragraph 66,) angeführt ist, oder2.Ziffer 2eine Europäische technische Be... mehr lesen...


§ 60 Oö. BauTG 2013

(1)Absatz eins,In der Baustoffliste ÖA sind für die einzelnen Bauprodukte festzulegen:1.Ziffer einsdie von ihnen zu erfüllenden nationalen Regelwerke oder2.Ziffer 2das Erfordernis einer Bautechnischen Zulassung (§ 68), sofern dies auf Grund der Bedeutung eines Bauprodukts für eine oder mehrere Gr... mehr lesen...


§ 64 Oö. BauTG 2013

(1)Absatz eins,Liegt für ein Bauprodukt eine Registrierung gemäß § 61 vor, so ist die Herstellerin oder der Hersteller berechtigt, zur Kennzeichnung dieses Bauprodukts das Einbauzeichen ÜA am Bauprodukt selbst, auf dessen Verpackung oder in den Begleitpapieren anzubringen.Liegt für ein Bauprodukt... mehr lesen...


§ 65 Oö. BauTG 2013

Bauprodukte, für die1.Ziffer einseine harmonisierte europäische Norm vorliegt, die in der Baustoffliste ÖE (§ 66) angeführt ist, odereine harmonisierte europäische Norm vorliegt, die in der Baustoffliste ÖE (Paragraph 66,) angeführt ist, oder2.Ziffer 2eine Europäische technische Bewertung (ETA) v... mehr lesen...


§ 51 Oö. BauTG 2013

(1)Absatz eins,Bauprodukte müssen brauchbar sein, das heißt, solche Merkmale (wesentliche Anforderungen) aufweisen, dass das Bauwerk, für das sie durch Einbau, Zusammenfügung, Anbringung oder Installierung verwendet werden sollen, bei ordnungsgemäßer Planung und Bauausführung den Anforderungen1.Z... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.08.26

16 Paragrafen zu Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 (Oö. NSchG 2001) aktualisiert


§ 56 Oö. NSchG 2001

(1)Absatz eins,Eine Verwaltungsübertretung begeht und mit einer Geldstrafe bis zu 2.000 Euro ist zu bestrafen, wer1.Ziffer einseine Werbeeinrichtung entgegen den Bestimmungen des § 13 errichtet, aufstellt, anbringt, ändert oder betreibt;eine Werbeeinrichtung entgegen den Bestimmungen des Paragrap... mehr lesen...


§ 50 Oö. NSchG 2001

Entfallen (Anm: LGBl.Nr.  58/2026)Entfallen Anmerkung, LGBl.Nr.  58 aus 2026,) mehr lesen...


§ 47 Oö. NSchG 2001

(1)Absatz eins,Die Landesregierung hat das Oö. Naturschutzbuch als ein öffentlich zugängliches elektronisches Register zu führen, in das Verordnungen gemäß den §§ 9, 10, 11, 15, 24 und 25 sowie Bescheide gemäß § 16 Abs. 1, 4 und 7 (allenfalls in Verbindung mit § 19) und § 20 Abs. 5 und 6 zweiter ... mehr lesen...


§ 42a Oö. NSchG 2001

(1)Absatz eins,In Bewilligungsbescheiden gemäß § 5 Z 1, 6, 7, 11, 12, 18, 20 und 21, § 9 Abs. 2 Z 2 lit. e und § 10 Abs. 2 Z 2 lit. f sowie § 24 Abs. 3 und in mit diesen in Zusammenhang stehenden Bescheiden gemäß § 44a kann die Bestellung einer fachlich geeigneten ökologischen Bauaufsicht vorgesc... mehr lesen...


§ 41 Oö. NSchG 2001

Vor der Erlassung eines Bescheides gemäß § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1, 3, 4 und 7, § 18 Abs. 1, § 20 Abs. 1, § 24 Abs. 3, § 25 Abs. 5 und § 44a hat die Behörde jener Gemeinde, in deren Gebiet das bewilligungspflichtige Vorhaben beabsichtigt ist bzw. sich das Naturgebilde befindet, Gelegenheit zu eine... mehr lesen...


§ 40 Oö. NSchG 2001

(1)Absatz eins,Vor Erlassung von Bewilligungen, bescheidmäßigen Feststellungen und bescheidmäßigen Abänderungen oder Aufhebungen von Bedingungen und Auflagen auf Grund dieses Landesgesetzes hat die Behörde das Gutachten einer bzw. eines geeigneten Sachverständigen einzuholen. Als geeignete Sachve... mehr lesen...


§ 30 Oö. NSchG 2001

(1)Absatz eins,Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 29 hat zu enthalten:Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß Paragraph 29, hat zu enthalten:1.Ziffer einsBezeichnung der Pflanzen-, Pilz- oder Tierarten;2.Ziffer 2Art, Umfang, Ort, Zeitraum und Zweck (§ 29 A... mehr lesen...


§ 27 Oö. NSchG 2001

(1)Absatz eins,Wildwachsende Pflanzen und Pilze sowie wildlebende nicht jagdbare Tiere können durch Verordnung der Landesregierung besonders geschützt werden, sofern deren Art in der heimischen Landschaft selten vertreten oder in ihrem Bestand gefährdet ist oder sofern deren Erhaltung aus Gründen... mehr lesen...


§ 25 Oö. NSchG 2001

(1)Absatz eins,Gebiete,1.Ziffer einsdie sich durch völlige oder weitgehende Ursprünglichkeit oder Naturnähe auszeichnen oder2.Ziffer 2die seltene heimische Pflanzen-, Pilz-, Tierarten oder seltene Lebensgemeinschaften beherbergen,können durch Verordnung der Landesregierung zu Naturschutzgebieten ... mehr lesen...


§ 14 Oö. NSchG 2001

(1)Absatz eins,Eine Bewilligung gemäß den §§ 5, 9, 10 oder 11 oder die in einer auf Grund einer dieser Bestimmungen erlassenen Verordnung vorgesehen ist, ist zu erteilen,Eine Bewilligung gemäß den Paragraphen 5, 9, 10, oder 11 oder die in einer auf Grund einer dieser Bestimmungen erlassenen Veror... mehr lesen...


§ 10 Oö. NSchG 2001

(1)Absatz eins,Im Fließgewässeruferschutzbereich, das ist der Bereich von1.Ziffer einsDonau, Inn und Salzach (einschließlich ihrer gestauten Bereiche) und in einem unmittelbar daran anschließenden 200 m breiten Geländestreifen sowie2.Ziffer 2sonstigen Flüssen und Bächen (einschließlich ihrer gest... mehr lesen...


§ 9 Oö. NSchG 2001

(1)Absatz eins,An allen Seen samt ihren Ufern bis zu einer Entfernung von 500 m landeinwärts (Seeuferschutzbereich) gelten im Grünland die Bewilligungspflichten gemäß § 5 und die Anzeigepflichten gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 bis 9. Die Ausnahme von der Anzeigepflicht für das Auf- und Abstellen jeweils ei... mehr lesen...


§ 7 Oö. NSchG 2001

(1)Absatz eins,Einer naturschutzbehördlichen Bewilligung gemäß den §§ 5, 9 und 10 oder einer Anzeige gemäß § 6 bedürfen jedoch nichtEiner naturschutzbehördlichen Bewilligung gemäß den Paragraphen 5, 9 und 10 oder einer Anzeige gemäß Paragraph 6, bedürfen jedoch nicht1.Ziffer einsVorhaben gemäß § ... mehr lesen...


§ 6 Oö. NSchG 2001

(1)Absatz eins,Folgende Vorhaben-Strichaufzählungim Grünland (§ 3 Z 6) außerhalb von geschlossenen Ortschaften oder außerhalb von Gebieten, für die ein rechtswirksamer Bebauungsplan (§ 31 Oö. Raumordnungsgesetz 1994) vorhanden ist, oderim Grünland (Paragraph 3, Ziffer 6,) außerhalb von geschlosse... mehr lesen...


§ 5 Oö. NSchG 2001

Folgende Vorhaben bedürfen im Grünland (§ 3 Z 6) außerhalb von geschlossenen Ortschaften oder außerhalb von Gebieten, für die ein rechtswirksamer Bebauungsplan (§ 31 Oö. Raumordnungsgesetz 1994) vorhanden ist, zu ihrer Ausführung einer Bewilligung der Behörde:Folgende Vorhaben bedürfen im Grünlan... mehr lesen...


§ 2 Oö. NSchG 2001

(1)Absatz eins,Soweit unbeschadet von Abs. 2 durch Bestimmungen dieses Landesgesetzes der Zuständigkeitsbereich des Bundes berührt wird, sind sie so auszulegen, dass sich keine über die Zuständigkeit des Landes hinausgehende rechtliche Wirkung ergibt.Soweit unbeschadet von Absatz 2, durch Bestimm... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.08.26

6 Paragrafen zu Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1986 (Oö. LDHG 1986) aktualisiert


§ 20i Oö. LDHG 1986 Verschwiegenheit, Befangenheit

(1)Absatz eins,Die bzw. der Gleichbehandlungsbeauftragte und die ihr (ihm) zur Verfügung gestellten Bediensteten sowie deren bzw. dessen Stellvertretung sowie die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gleichbehandlungskommission sind zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich in Ausübung dies... mehr lesen...


§ 20h Oö. LDHG 1986 Rechtsstellung der (des) Gleichbehandlungsbeauftragten

(1)Absatz eins,(Verfassungsbestimmung) Die (Der) Gleichbehandlungsbeauftragte ist in Ausübung ihrer (seiner) Tätigkeit weisungsfrei.(1a)Absatz eins a,Die Landesregierung ist berechtigt, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung der (des) Gleichbehandlungsbeauftragten zu unterrichten. Die (D... mehr lesen...


§ 20g Oö. LDHG 1986 Gleichbehandlungsbeauftragte(r)

(1)Absatz eins,Die Bildungsdirektion hat eine Bedienstete (einen Bediensteten) der Bildungsdirektion oder eine Lehrperson an einer öffentlichen Pflichtschule zur (zum) Gleichbehandlungsbeauftragten für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen und für den Fall ihrer (seiner) Verhinder... mehr lesen...


§ 20f Oö. LDHG 1986

(1)Absatz eins,Die (Der) Vorsitzende und im Fall ihrer (seiner) Verhinderung die Stellvertreterin (der Stellvertreter) hat die Gleichbehandlungskommission nach Bedarf ohne unnötigen Aufschub einzuberufen.(2)Absatz 2,Ein Mitglied der Gleichbehandlungskommission, das verhindert ist, seine Funktion ... mehr lesen...


§ 20e Oö. LDHG 1986

(1)Absatz eins,Bei der Bildungsdirektion ist die Gleichbehandlungskommission für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen einzurichten. (Anm: LGBl.Nr. 114/2018)Bei der Bildungsdirektion ist die Gleichbehandlungskommission für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen einz... mehr lesen...


§ 20k Oö. LDHG 1986

(1)Absatz eins,Soweit in diesem Landesgesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2,Soweit in diesem Landesgesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nicht eine bestimmte Fassung angeführt ist, in folgender Fassun... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.08.26
Gesetze 1-3 von 3