Gesetzesaktualisierungen

6 Gesetze aktualisiert am 24.12.2025

Gesetze 1-6 von 6

1 Paragraf zu Oö. Sozialhilfegesetz 1998 (Oö. SHG 1998) aktualisiert


§ 18 Oö. SHG 1998

(1)Absatz einsArbeitsfähigen bezugsberechtigten Personen im Sinn des § 12 Abs. 1 Oö Sozialhilfe-Ausführungsgesetz, die trotz entsprechender Bemühungen keine Erwerbsmöglichkeit finden, kann an Stelle von Leistungen der Sozialhilfe in Form laufender Geldleistungen oder Sachleistungen nach dem Oö. S... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.12.25

6 Paragrafen zu Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998 (Oö. GB 1998) aktualisiert


§ 17 Oö. GB 1998

(1)Absatz einsSoweit in diesem Landesgesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:1.Ziffer einsBundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 166/2017;Bunde... mehr lesen...


§ 8 Oö. GB 1998

(1)Absatz einsDieses Landesgesetz tritt am 1. Juli 1998 in Kraft.(2)Absatz 2Entfallen (Anm: LGBl.Nr 99/2025)Entfallen Anmerkung, LGBl.Nr 99/2025)(3)Absatz 3Entfallen (Anm: LGBl.Nr 99/2025)Entfallen Anmerkung, LGBl.Nr 99/2025)(4)Absatz 4Entfallen (Anm: LGBl.Nr 99/2025)Entfallen Anmerkung, LGBl.... mehr lesen...


§ 7a Oö. GB 1998

(1)Absatz einsDie Städte mit eigenem Statut haben für nachstehende Personen Kranken- und Unfallfürsorge mindestens in jenem Ausmaß sicherzustellen, das der Gleichwertigkeit im Sinn des § 2 Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) entspricht:Die Städte mit eigenem Statut haben für n... mehr lesen...


§ 3 Oö. GB 1998

(1)Absatz einsDer Anspruch auf Bezüge beginnt mit dem Tag der Angelobung und endet mit dem Tag des Ausscheidens aus der Funktion. Beginnt bzw. endet die Funktion nicht mit einem Monatsersten bzw. Monatsletzten, sind die Bezüge tageweise abzurechnen.(2)Absatz 2Scheidet ein Organ durch Tod aus sein... mehr lesen...


§ 2 Oö. GB 1998

(1)Absatz einsDie Bezüge betragen für1.Ziffer einsden Bürgermeister von Linz 165%2.Ziffer 2den Bürgermeister von Wels 150%3.Ziffer 3den Bürgermeister von St... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.12.25

3 Paragrafen zu Oö. Landes-Bezügegesetz 1998 (Oö. LBezG 1998) aktualisiert


§ 19 Oö. LBezG 1998

(1)Absatz einsSoweit in diesem Landesgesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:1.Ziffer einsBundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 166/2017;Bunde... mehr lesen...


§ 3 Oö. LBezG 1998

(1)Absatz einsDer Anspruch auf Bezüge beginnt mit dem Tag der Angelobung oder Bestellung und endet mit dem Tag des Ausscheidens aus der Funktion. Beginnt bzw. endet die Funktion nicht mit einem Monatsersten bzw. Monatsletzten, sind die Bezüge tageweise abzurechnen.(2)Absatz 2Scheidet ein Organ du... mehr lesen...


§ 2 Oö. LBezG 1998

(1)Absatz einsDie Bezüge betragen für1.Ziffer einsden Landeshauptmann 195%2.Ziffer 2einen Landeshauptmann-Stellvertreter 185%3.Ziffer 3einen Landesrat 175%4.Ziffer 4den Ersten Präsidenten des Landtages (wenn kein weiterer Beruf mit Erwerbsabsicht ausgeübt wird) 140%5.Ziffer 5einen Klubobmann ... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.12.25

16 Paragrafen zu Oö. Bodenschutzgesetz 1991 (Oö. BSG 1991) aktualisiert


§ 49 Oö. BSG 1991

(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung begeht, wer1.Ziffer einsKlärschlamm entgegen § 3 Abs. 1 zur Ausbringung abgibt oder Klärschlamm entgegen § 3 Abs. 1 oder § 4 Abs. 1 sowie Kompost entgegen § 3 Abs. 8 ausbringt oder seinen Verpflichtungen nach § 3 Abs. 9 nicht nachkommt;Klärschlamm entgege... mehr lesen...


§ 48 Oö. BSG 1991

Entfallen (Anm: LGBl.Nr. 97/2025)Entfallen Anmerkung, LGBl.Nr. 97/2025) mehr lesen...


§ 47 Oö. BSG 1991

(1)Absatz einsZur Beratung in grundsätzlichen Angelegenheiten des Bodenschutzes und bei Einzelentscheidungen von besonderer Bedeutung in Vollziehung dieses Landesgesetzes ist beim Amt der Oö. Landesregierung ein Fachbeirat für Bodenschutz einzurichten. Der Fachbeirat übt seine Aufgaben durch Abga... mehr lesen...


§ 36 Oö. BSG 1991

(1)Absatz einsDie Landesregierung kann nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel als Träger von Privatrechten Maßnahmen, die der Erhaltung, der Verbesserung oder der Wiederherstellung der Bodengesundheit dienen, fördern. Die Förderung hat die Eigeninitiative der Eigentümer und Nutzungsbere... mehr lesen...


§ 33 Oö. BSG 1991

(1)Absatz einsBei der Betreuung der Straßenbegleitflächen von Verkehrsflächen im Sinne des Oö. Straßengesetzes 1991 ist die Verwendung von Herbiziden verboten.(2)Absatz 2Soweit es zur Gewährleistung der Schutzzwecke gemäß § 1 erforderlich ist, kann die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich die Verw... mehr lesen...


§ 32 Oö. BSG 1991

Entfallen (Anm: LGBl.Nr. 97/2025)Entfallen Anmerkung, LGBl.Nr. 97/2025) mehr lesen...


§ 31 Oö. BSG 1991

Entfallen (Anm: LGBl.Nr. 97/2025)Entfallen Anmerkung, LGBl.Nr. 97/2025) mehr lesen...


§ 22 Oö. BSG 1991

(1)Absatz einsDie Landesregierung hat zur Schaffung der Grundlagen für die Beurteilung der Bodengesundheit, insbesondere zur Feststellung1.Ziffer einsder Nährstoffversorgung von Böden,2.Ziffer 2der Belastung von Böden mit Schadstoffen sowie3.Ziffer 3der Beeinträchtigung von Böden durch Erosion un... mehr lesen...


§ 21 Oö. BSG 1991

(1)Absatz einsBesteht der begründete Verdacht, dass Pflanzenschutzmittel nicht bestimmungs- oder sachgemäß verwendet werden oder sonstigen Verpflichtungen nach diesem Abschnitt oder darauf beruhender Verordnungen nicht nachgekommen wird, hat die Behörde - unter einer gleichzeitig zu setzenden ang... mehr lesen...


§ 18a Oö. BSG 1991

(1)Absatz einsÜber das Verwenden von Pflanzenschutzmitteln sind, außer bei der nicht-beruflichen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß § 11 Pflanzenschutzmittelverordnung 2011, BGBl. II Nr. 233/2011, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 212/2015, sowie bei der Verwendung von Wildschade... mehr lesen...


§ 18 Oö. BSG 1991

(1)Absatz einsPflanzenschutzmittel dürfen - unter Berücksichtigung der Aufbrauchfrist - nur verwendet werden, wenn sie im Pflanzenschutzmittelregister gemäß § 4 Abs. 2 Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2021, eingetragen sind. D... mehr lesen...


§ 17 Oö. BSG 1991

(1)Absatz einsPflanzenschutzmittel dürfen, außer bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß § 11 Pflanzenschutzmittelverordnung 2011, BGBl. II Nr. 233/2011, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 212/2015, sowie bei der Verwendung von Wildschadenverhütungsmitteln, hinsichtlich derer i... mehr lesen...


§ 16 Oö. BSG 1991

(1)Absatz einsEntsprechend den allgemeinen Grundsätzen der Lebens- und Futtermittelsicherheit und zum Schutz von Wasser, Luft, Boden, Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen enthält dieser Abschnitt die Grundlagen für ein hohes Schutzniveau für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren, die ... mehr lesen...


§ 14 Oö. BSG 1991

Die Nutzungsberechtigten von Böden haben im Sinne des integrierten Pflanzenbaues (§ 2 Z 6) bei der Zuführung von organischen oder anorganischen Düngemitteln insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:Die Nutzungsberechtigten von Böden haben im Sinne des integrierten Pflanzenbaues (Paragraph 2, ... mehr lesen...


§ 2 Oö. BSG 1991

(1)Absatz einsIm Sinne dieses Landesgesetzes bedeuten:1.Ziffer einsBöden: alle nicht versiegelten Flächen (Bodenkörper), die tatsächlich oder potentiell Träger natürlichen oder anthropogenen Pflanzenbewuchses sind, einschließlich Flächen mit abgezogener Humusdecke, insbesondere:-Strichaufzählungö... mehr lesen...


§ 1 Oö. BSG 1991

(1)Absatz einsDieses Landesgesetz dient-Strichaufzählungder Erhaltung des Bodens,-Strichaufzählungdem Schutz der Bodengesundheit vor schädlichen Einflüssen, insbesondere durch Erosion, Bodenverdichtung oder Schadstoffeintrag, sowie-Strichaufzählungder Verbesserung und Wiederherstellung der Bodeng... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.12.25

1 Paragraf zu Oö. Parteienfinanzierungsgesetz 2016 (Oö. PFG 2016) aktualisiert


§ 4 Oö. PFG 2016

(1)Absatz einsDie Höhe der jährlichen Parteienfinanzierung A durch das Land errechnet sich, indem die Zahl der Wahlberechtigten zum Landtag, bezogen auf die jeweils letzte Landtagswahl, mit dem Betrag von 17,02 Euro multipliziert wird. Ab dem Jahr 2019 vermindert oder erhöht sich dieser Betrag in... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.12.25

1 Paragraf zu Oö. Landtagsklub-Finanzierungsgesetz (Oö. LF) aktualisiert


§ 2 Oö. LF

(1)Absatz einsDas Land hat für die Finanzierung der Landtagsklubs jährlich einen Betrag zur Verfügung zu stellen, der auf Grundlage des im Jahr 2018 für die Finanzierung der Landtagsklubs zur Verfügung stehenden Betrags von insgesamt 1.210.900 Euro zu berechnen ist. Dieser Gesamtbetrag vermindert... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.12.25
Gesetze 1-6 von 6