Gesetzesaktualisierungen

6 Gesetze aktualisiert am 21.12.2025

Gesetze 1-6 von 6

3 Paragrafen zu Burgenländisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2009 (Bgld. KBBG 2009) aktualisiert


§ 33b Bgld. KBBG 2009 Sonderbestimmungen für Krisensituationen

Die Bildungsdirektion für Burgenland kann für zeitlich begrenzte Zeiträume zur Verhinderung des Entstehens oder zur Eindämmung oder Bekämpfung von nachteiligen Folgen von Epidemien, Pandemien, terroristischen Bedrohungen, kriegerischen Auseinandersetzungen, außergewöhnlichen Ereignissen oder sons... mehr lesen...


§ 22 Bgld. KBBG 2009 Sonderformen und Pilotprojekte

(1)Absatz einsZur Erprobung neuer Formen der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen im Pflichtschulalter dürfen mit Bewilligung der Bildungsdirektion für Burgenland Sonderformen und Pilotprojekte durchgeführt werden.(2)Absatz 2Die Bewilligung ist spätestens drei Mon... mehr lesen...


§ 11a Bgld. KBBG 2009 Institutionelles Schutzkonzept

(1)Absatz einsJede Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung hat ihre Tätigkeit auf Basis eines institutionellen Schutzkonzeptes vorzunehmen, das vom Rechtsträger in Abstimmung mit den pädagogischen Fach-, Assistenz- und Hilfskräften nach dem aktuellen Stand der einschlägigen Wissenschaften und ... mehr lesen...


Aktualisiert am 21.12.25

5 Paragrafen zu Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz (Bgld. LSG) aktualisiert


§ 102 Bgld. LSG Kundmachung von Verordnungen

Wenn auf Grund dieses Gesetzes zu erlassende Verordnungen sich nur auf einzelne Schulen beziehen, so sind sie abweichend von den sonst geltenden Bestimmungen über die Kundmachung solcher Verordnungen durch Anschlag in der betreffenden Schule kundzumachen. Sie treten, soweit darin nicht ein später... mehr lesen...


§ 80 Bgld. LSG Einrichtung und Aufgabe

(1)Absatz einsBei der Bildungsdirektion für Burgenland ist zur Beratung der Schulbehörde ein Landwirtschaftlicher Schulbeirat einzurichten.(2)Absatz 2Der Landwirtschaftliche Schulbeirat ist von der Schulbehördea)Litera ain den Angelegenheiten der Errichtung, Erhaltung und Auflassung von öffentlic... mehr lesen...


§ 78 Bgld. LSG Behördenzuständigkeit

(1)Absatz einsSchulbehörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Bildungsdirektion für Burgenland.(2)Absatz 2Der Schulbehörde obliegt, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, die Vollziehung der Bestimmungen dieses Gesetzes. Sie übt auch die in den verfahrensgesetzlichen Bestimmungen vorgesehe... mehr lesen...


§ 19 Bgld. LSG Fachrichtungen, Organisationsformen

und Aufbau(1)Absatz einsDie Fachschule kann in folgenden Fachrichtungen geführt werden, wobei der Schwerpunkt des an den Schulen vermittelten Fachwissens der jeweiligen Fachrichtung zu entsprechen hat:a)Litera aLandwirtschaft;b)Litera bin den Sondergebieten der Landwirtschaft:aa)Sub-Litera, a, aL... mehr lesen...


§ 15 Bgld. LSG Schulfreie Tage im Unterrichtsjahr

(1)Absatz einsSchulfrei sind folgende Tage des Unterrichtsjahres:a)Litera adie Sonntage und gesetzlichen Feiertage, der Allerseelentag und der 11. November als Festtag des Landespatrons;b)Litera bals Weihnachtsferien die Tage vom 24. Dezember bis einschließlich 6. Jänner, weiters der 23. Dezember... mehr lesen...


Aktualisiert am 21.12.25

1 Paragraf zu Burgenländisches Landeslehrerinnen und -lehrer Diensthoheitsgesetz 1995 (Bgld. LDHG) aktualisiert


§ 16 Bgld. LDHG Gemeinsame Bestimmungen über die

Leistungsfeststellungs- und Disziplinarkommissionen(1)Absatz einsbis (3) (Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 79/2013)bis (3) Anmerkung, entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2013,)(4)Absatz 4Die Vertreter der Landeslehrer sind von der Landesregierung auf Vorschlag des zuständigen Zentralausschus... mehr lesen...


Aktualisiert am 21.12.25

2 Paragrafen zu Bgld. Familienförderungsgesetz (Bgld. FFG) aktualisiert


§ 20 Bgld. FFG Inkrafttreten, Außerkraftreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.(2)Absatz 2Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen frühestens gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.(3)Absatz 3Die Neufassung der § 2... mehr lesen...


§ 8d Bgld. FFG

Paragraph 8 d,(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 99/2025)Anmerkung, entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. 99 aus 2025,) mehr lesen...


Aktualisiert am 21.12.25

8 Paragrafen zu Kärntner Objektivierungsverordnung (K-OV) aktualisiert


§ 22 K-OV

Leitende Funktionen im Sinne des § 13 Abs. 1 lit. f des Kärntner Objektivierungsgesetzes sind:Leitende Funktionen im Sinne des Paragraph 13, Absatz eins, Litera f, des Kärntner Objektivierungsgesetzes sind:a)Litera aLeiter des Museums Moderner Kunst Kärnten (MMKK),b)Litera bLeiter des SPZ – Sozia... mehr lesen...


§ 17 K-OV Vorselektion

(1)Absatz einsEine Vorselektion hat zu erfolgen, wenn das Objektivierungsverfahren mehrere Verfahrensschritte umfasst und die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 erster Satz K-OG erfüllt sind.Eine Vorselektion hat zu erfolgen, wenn das Objektivierungsverfahren mehrere Verfahrensschritte umfasst und di... mehr lesen...


Anl. 1 K-OV

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.(2)Absatz 2Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits erfolgte Ausschreibungen und anhängige Verfahren nach dem 3. Abschnitt der Kärntner Objektivierungsverordnung, LGBl. Nr. 1/1993, in der Fassung der Verordnung LGBl... mehr lesen...


§ 22d K-OV

(1)Absatz einsEine Vorselektion hat zu erfolgen, wenn das Objektivierungsverfahren mehrere Verfahrensschritte umfasst und die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 erster Satz K-OG erfüllt sind.Eine Vorselektion hat zu erfolgen, wenn das Objektivierungsverfahren mehrere Verfahrensschritte umfasst und di... mehr lesen...


§ 22b K-OV Objektivierungsverfahren

Für Bewerber um freie Planstellen für eine Verwendung dera)Litera aEntlohnungsgruppen k 1b Z 1 und k 1c lit. a im Entlohnungsschema k: Akademischer Dienst,Entlohnungsgruppen k 1b Ziffer eins und k 1c Litera a, im Entlohnungsschema k: Akademischer Dienst,b)Litera bEntlohnungsgruppen k 2a Z 3 und 4... mehr lesen...


§ 15 K-OV Objektivierungsverfahren

(1)Absatz einsFür Bewerber um freie Planstellen für eine Verwendung dera)Litera aModellfunktion Verwaltung/Administration Sachbearbeitung Allgemein oderb)Litera bEntlohnungsgruppe k 5 im Entlohnungsschema k: Fotolaborant, Apothekengehilfe, Telefonist, mittlerer Verwaltungs- und Kanzleidienst, Dro... mehr lesen...


§ 13 K-OV Vorselektion

(1)Absatz einsEine Vorselektion hat zu erfolgen, wenn das Objektivierungsverfahren mehrere Verfahrensschritte umfasst und die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 erster Satz K-OG erfüllt sind.Eine Vorselektion hat zu erfolgen, wenn das Objektivierungsverfahren mehrere Verfahrensschritte umfasst und di... mehr lesen...


§ 11 K-OV Objektivierungsverfahren

(1)Absatz einsFür Bewerber, die sich auf Grund einer Einzelausschreibung um eine freie Planstelle für eine Verwendung der a)Litera aModellfunktionen Verwaltung/Administration Fachexperten, Verwaltung/Administration Spezialisten, Verwaltung/Administration Sachbearbeitung, b)Litera bModellfunktione... mehr lesen...


Aktualisiert am 21.12.25

3 Paragrafen zu Jagdgesetz 2004 - TJG 2004, Tiroler (TJG 2004) aktualisiert


§ 37b TJG 2004 Genehmigung, Festsetzung und Sicherstellung des Abschussplanes, Abschussmeldung

(1)Absatz einsDer Abschussplan bedarf der Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenna)Litera afür das betreffende Jagdgebiet oder den betreffenden Teil eines Jagdgebietes die Erhaltung bzw. Herstellung des nach § 37a Abs. 1 und 3 angemessenen Wildbestandes ge... mehr lesen...


§ 37 TJG 2004 Jagdjahrvorbesprechung

(1)Absatz einsDie Bezirksverwaltungsbehörde hat zur Erörterung der für die Abschussplanung maßgeblichen Verhältnisse bis zum 31. März eines jeden Jahres eine Jagdjahrvorbesprechung durchzuführen.(2)Absatz 2Zur Jagdjahrvorbesprechung sind der Bezirksjägermeister, die Hegemeister, der Obmann der Be... mehr lesen...


§ 15 TJG 2004 Vollversammlung

(1)Absatz einsDer Vollversammlung gehören alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft an. Das Stimmrecht wird nach dem Flächenausmaß der den Mitgliedern gehörigen Grundflächen berechnet, wobei auf Grundflächen von einem halben bis zwei Hektar eine Stimme, von mehr als zwei bis zehn Hektar zwei Stimmen... mehr lesen...


Aktualisiert am 21.12.25
Gesetze 1-6 von 6