(1)Absatz einsDie §§ 2 Abs. 8 erster Satz und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2005, treten mit 1. Jänner 2006, nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, sowie des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Aufwand für die Eltern-(Mutter-)Kind-Pass-Untersuchungen sowie die Auflage des Eltern-(Mutter-)Kind-Passes ist nach Maßgabe des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, BGBl. I Nr. 103/2001, aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu tragen. Der Aufwand für die Eltern-Kind-Pa... mehr lesen...
(1)Absatz eins§§ 24a Abs. 1, 25 Abs. 2 und 3, 31 Abs. 4, 32 Abs. 1 und 3, 36 Abs. 2, 37 Abs. 1, 38 Abs. 2 und 3, 42 und 43 samt Überschriften sowie 45 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 139/2011 treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.Paragraphen 24 a, Absatz eins,, 25 Absatz 2 und 3, 31 Ab... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 1 Abs. 2 und § 11 Abs. 1 Z 15 und 16 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 16/1994 treten mit 1. Jänner 1994 in Kraft.Paragraph eins, Absatz 2 und Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer 15 und 16 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 16 aus 1994, treten mit 1. J... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, die Bundesregierung betraut.(2)Absatz 2Mit der Vollziehung des Abschnittes V ist, soweit sie nicht den Ländern obliegt, die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, sofern ab... mehr lesen...
(1)Absatz einsWird gegen einen Bescheid der Aufsichtsbehörde Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben, so hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts durch einen Senat zu erfolgen.(2)Absatz 2Bei Senatsentscheidungen gemäß Abs. 1 haben je eine Vertreterin oder ein Vertreter des D... mehr lesen...
§ 41f.Paragraph 41 f, Die Aufsichtsbehörde hat zu Jahresbeginn der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler Bericht über ihre Tätigkeit und ihre Wahrnehmungen im vorangegangenen Jahr betreffend1.Ziffer einsdie Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung der Organe der Personalvertretung und2.Ziffer 2die E... mehr lesen...
§ 41a.Paragraph 41 a, Die Kanzleigeschäfte der Aufsichtsbehörde sind vom Bundeskanzleramt zu führen. mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die Sacherfordernisse der Aufsichtsbehörde hat das Bundeskanzleramt aufzukommen.(2)Absatz 2Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler hat für die Verhandlungen und Einvernahmen vor der Aufsichtsbehörde geeignete, rechtskundige Schriftführerinnen oder Schriftführer beizustellen.(... mehr lesen...
(1)Absatz einsBeim Bundeskanzleramt ist die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (in der Folge „Aufsichtsbehörde“ genannt) einzurichten.(2)Absatz 2Die Aufsichtsbehörde besteht aus einer oder einem rechtskundigen Vorsitzenden, einer oder einem rechtskundigen Bundesbediensteten des Aktivstands als V... mehr lesen...
(1)Absatz einsBundeslehrerinnen oder Bundeslehrer, die am Stichtag gemäß § 15 Abs. 2 bei einer anderen Dienststelle des Bundes als einer Schule (Pädagogischen Hochschule) verwendet werden, sind für die Wahl des Dienststellenausschusses bei dieser Dienststelle wahlberechtigt.Bundeslehrerinnen oder... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Wirkungsbereich des Zentralausschusses beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft erstreckt sich hinsichtlich jener Bundeslehrerinnen oder Bundeslehrer an den diesem Bundesministerium unterstellten Schulen insowei... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Personalvertreterinnen oder Personalvertreter sind in Ausübung ihrer Tätigkeit an keine Weisungen gebunden. Die Leiterinnen oder Leiter der Dienststellen dürfen die Personalvertreterinnen oder Personalvertreter in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht beschränken und sie aus diesem... mehr lesen...
(1)Absatz einsAm Sitz folgender Dienststellen sind Fachausschüsse einzurichten:1.Ziffer einsbei den Landespolizeidirektionen für die der Landespolizeidirektion oder deren nachgeordneten Dienststellen angehörenden Bediensteten im Sinne des § 13 Abs. 1 Z 1 lit. a (Fachausschuss für die Bediensteten... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit Beginn des dritten auf seine Kundmachung folgenden Kalendermonates in Kraft.(2)Absatz 2Gleichzeitig werden die bisher im Burgenlande geltenden gesetzlichen Bestimmungen über natürliche Heilvorkommen und Kurorte aufgehoben.(3)Absatz 3Wo in geltenden landesgese... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung begeht, wera)Litera aden Bestimmungen der § 6 Abs. 5 und 6, § 7 Abs. 2 und 3, § 8 Abs. 1, 2 und 4, § 9 Abs. 4, §§ 14, 15, 19, 20, 21 Abs. 3, §§ 26, 27, 28 und § 32 Abs. 1 und 2 zuwiderhandelt, oderden Bestimmungen der Paragraph 6, Absatz 5 und 6, Paragrap... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinden haben die ordnungsgemäße und vollständige Einhebung der Kurtaxe gemäß § 26 zu überwachen.Die Gemeinden haben die ordnungsgemäße und vollständige Einhebung der Kurtaxe gemäß Paragraph 26, zu überwachen.(2)Absatz 2Die Gemeinden haben die eingehobenen Kurtaxen jeweils bis... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Kurtaxe gemäß § 21 Abs. 1 beträgt pro Person und Aufenthaltstag mindestens 2,50 Euro und höchstens 3,50 Euro. Innerhalb dieses Rahmens hat die Landesregierung, auf Antrag der Kurkommission, die tatsächliche Höhe der Kurtaxe in den einzelnen Kurordnungen unter Berücksichtigung vo... mehr lesen...
(1)Absatz einsVon der Entrichtung der Kurtaxe gemäß § 21 Abs. 1 sind befreit:Von der Entrichtung der Kurtaxe gemäß Paragraph 21, Absatz eins, sind befreit:a)Litera aPersonen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres;b)Litera bFamilienangehörige der im Kurort dauernd wohnhaften Personen, wenn sie im... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Deckung der für das Kurwesen erforderlichen Ausgaben werden von den Kurgästen gemäß § 22 Abs. 1 und 2 Kurtaxen eingehoben. Touristische Gäste gemäß § 22 Abs. 3 unterliegen dem Burgenländischen Tourismusgesetz 2021 - Bgld. TG 2021, LGBl. Nr. 6/2021, in der geltenden Fassung, insb... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Kurkommission ist in den anerkannten Kurorten für alle Angelegenheiten des Kurwesens zuständig, sofern nicht einzelne Angelegenheiten ausdrücklich anderen Organen zugewiesen sind. Insbesondere obliegt ihr die Wahrnehmung der im § 17 vorgesehenen Rechte und Pflichten des Kurfonds... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Anerkennung als Kurort (§ 12) bewirkt die Errichtung eines Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit, der insbesondere berechtigt ist, Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen, Dienstverträge abzuschließen, den Haushalt selbständig zu führen und wirtschaf... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehende Dienstverträge, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, gelten als Verträge im Sinne dieses Gesetzes.(2)Absatz 2Art. I Z 10 LVBG-Novelle 1986 gilt nur für Vertragsbedienstete, die im Zeitpunkt der Kundmachung der L... mehr lesen...
Anlage 4 (§ 112 Abs. 2)Anlage 4 (Paragraph 112, Absatz 2,)Entlohnungsschema Ak (2025)EntlohnungsstufeEntlohnungsgruppeAk1Ak2Euro12.685,92.264,722.720,62.289,432.754,82.314,142.912,02.438,952.946,02.466,562.980,42.494,673.014,02.522,383.047,92.550,293.114,32.605,8103.148,12.633,7113.182,02.661,712... mehr lesen...
Anlage 3 (§ 106 Abs. 1)Anlage 3 (Paragraph 106, Absatz eins,)Entlohnungsschema ki (2025)EntlohnungsstufeEntlohnungsgruppeki1ki2Euro13.252,92.735,523.305,32.775,133.354,72.812,943.393,62.842,253.450,02.888,463.526,62.951,773.660,53.063,383.834,93.208,893.947,13.302,6104.060,83.397,3114.235,93.543,... mehr lesen...
Anlage 2b (§ 42 Abs. 1)Anlage 2b (Paragraph 42, Absatz eins,)Entlohnungsschema II (2025)Entlohnungsschema römisch II (2025)Ent-lohnungs-stufeEntlohnungsgruppep1p2p3p4p5Euro12.206,72.173,02.139,62.105,62.072,022.244,82.206,12.169,12.128,92.089,232.283,42.239,22.198,82.152,52.105,742.400,72.337,72.... mehr lesen...
Anlage 2a (§ 40 Abs. 1)Anlage 2a (Paragraph 40, Absatz eins,)Entlohnungsschema I (2025)Entlohnungsschema römisch eins (2025)Ent-lohnungs-stufeEntlohnungsgruppeabcdeEuro12.966,02.409,02.198,12.131,42.064,823.036,32.457,82.236,42.161,12.081,733.107,22.507,82.274,42.190,72.098,33a 2.558,7 43.248,7... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft, soweit in den Abs. 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, LGBl. Nr. 68/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2011, außer Kraft.Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner ... mehr lesen...
(1)Absatz einsVertragsbedienstete, die eine Optionserklärung im Jahr 2019 nach § 127a bzw. ab dem 1. Jänner 2020 nach § 158 abgegeben haben, sind nach § 127 Abs. 1 einer Modellfunktion und einer Modellstelle zuzuordnen.Vertragsbedienstete, die eine Optionserklärung im Jahr 2019 nach Paragraph 127... mehr lesen...
Auf Vertragsbedienstete, deren Altersteilzeit vor dem 1. Jänner 2026 begonnen hat, sind die §§ 32a Abs. 1 und 3 und 49a Abs. 1 in der am 31. Dezember 2025 geltenden Fassung weiter anzuwenden.Auf Vertragsbedienstete, deren Altersteilzeit vor dem 1. Jänner 2026 begonnen hat, sind die Paragraphen 32... mehr lesen...
Schulassistenzkräfte, die am 31. August 2025 in das Entlohnungsschema Ak eingereiht sind, sind mit 1. September 2025 in das Entlohnungsschema Ak, Entlohnungsgruppe Ak2 einzureihen. mehr lesen...
(1)Absatz einsAssistenzkräfte nach § 110 Abs. 1, deren Dienstverhältnis nach dem 31. August 2016 begonnen hat, sind mit 1. September 2025 in das Entlohnungsschema Ak, Entlohnungsgruppe Ak1 einzureihen.Assistenzkräfte nach Paragraph 110, Absatz eins,, deren Dienstverhältnis nach dem 31. August 201... mehr lesen...
(1)Absatz einsPädagogische Fachkräfte, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2017 begonnen hat, gelten ab dem 1. Jänner 2017 als pädagogische Fachkräfte nach § 102 Abs. 2 und sind in die Entlohnungsgruppe ki2 des Entlohnungsschemas ki einzureihen. Die Einstufung hat entsprechend der am 31. Dez... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten, dessen Dienstverhältnis vor dem 1. Juli 2003 begonnen hat, gebührt bei der Beendigung dieses Dienstverhältnisses eine Abfertigung nach den Abs. 3 bis 11 und 14, soweit in den Abs. 2 und 4 nichts anderes bestimmt ist.Dem Vertragsbediensteten, dessen Dienstve... mehr lesen...
Auf den Vertragsbediensteten, dessen Dienstverhältnis zu einer Gemeinde bzw. zu einem Gemeindeverband vor dem 1. Jänner 2007 begründet wurde, ist § 55 Abs. 1, 5 und 6 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes in der am 31. Dezember 2006 geltenden Fassung weiter anzuwenden, sofern dem Vertragsbedien... mehr lesen...
(1)Absatz einsAuf Vertragsbedienstete, diea)Litera avor dem 1. Oktober 1995 in ein Dienstverhältnis zu einer inländischen Gebietskörperschaft eingetreten undb)Litera bseither ohne Unterbrechung in einem Dienstverhältnis oder in mehreren Dienstverhältnissen zu einer inländischen Gebietskörperschaf... mehr lesen...
Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 1997/81/EG des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, ABl. 1998 Nr. L 14, S. 9, zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/23/EG, ABl. 1998 Nr. L 131, S. 10,Richtlin... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 65, mit Ausnahme der Abs. 2 und 3, gilt mit der Maßgabe, dass zur Dienstzeit im Sinn des Abs. 1 die im bestehenden oder in früheren Dienstverhältnissen zur Gemeinde zurückgelegten Zeiten zählen, wobei Zeiten eines nur zu Praktikums- oder Ausbildungszwecken begründeten Dienstverhäl... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas dem Vertragsbediensteten gebührende Monatsentgelt wird durch die Entlohnungsklasse, der die nach § 127 maßgebende Modellstelle entsprechend ihrem Stellenwert (§ 126 Abs. 4) zugeordnet ist, und durch die Entlohnungsstufe bestimmt (Einstufung).Das dem Vertragsbediensteten gebühren... mehr lesen...
Für den Vertragsbediensteten,a)Litera ader als Angehöriger eines Gesundheits- oder Sozialbetreuungsberufes an einer Krankenanstalt oder in einem Altenwohn- oder Pflegeheim verwendet wird, undb)Litera bdessen Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2019 begründet oder nach § 158 übergeführt wurde o... mehr lesen...
(1)Absatz einsPädagogischen Fachkräften, die Integrationsgruppen im Sinn des § 2 Abs. 6 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes betreuen und die besonderen Anstellungserfordernisse nach § 31 Abs. 1 lit. d oder e des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes erfüllen, g... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die Besorgung von Leitungsaufgaben nach § 30 Abs. 1 des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes gebührt eine Dienstzulage. Sie wird durch die Entlohnungsgruppe, die Dienstzulagengruppe und die Entlohnungsstufe bestimmt.Für die Besorgung von Leitungsaufgaben nach Paragraph 3... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit im § 151 nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Anwartschaft und den Anspruch des Vertragsbediensteten auf Abfertigung, die hierfür zu leistenden Beiträge sowie die Auswahl der Betrieblichen Vorsorgekasse die Bestimmungen des 1. Teiles und § 48 des Betrieblichen Mitarbei... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten ist, sofern nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen, auf sein Ansuchen für die Dauer eines Kuraufenthaltes Dienstbefreiung zu gewähren, wenna)Litera aein Sozialversicherungsträger oder ein Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen die Kosten der ... mehr lesen...
Dem Vertragsbediensteten, der eine Pension aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung aufgrund des Versicherungsfalles des Alters nicht zum frühest möglichen Zeitpunkt zur Gänze in Anspruch nimmt und ein Jahr länger im Dienstverhältnis verbleibt, gebührt bei Beendigung des Dienstverhältnisses du... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten, mit dem eine Altersteilzeit nach § 32a vereinbart wurde, gebührt ein Entgeltausgleich in der Höhe von 50 v. H. des Unterschiedsbetrages zwischen dem in den letzten zwölf Monaten vor dem Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich gebührenden Monatsentgelt zu... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Vorrückungsstichtag ist in der Weise zu ermitteln, dass Zeiten nach dem 30. Juni des Jahres, in dem nach der Aufnahme in die erste Schulstufe neun Schuljahre absolviert worden sind oder worden wären, unter Beachtung der einschränkenden Bestimmungen der Abs. 11 bis 15 dem Tag der... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit dem Vertragsbediensteten kann auf sein Ansuchen eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit bis auf 30 v. H. des für die Vollbeschäftigung vorgesehenen Beschäftigungsausmaßes für längstens drei Jahre mit Entgeltausgleich vereinbart werden (Altersteilzeit), wenna)Litera a... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit dem Vertragsbediensteten kann aus folgenden Gründen eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit vereinbart werden:a)Litera aHerabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlass (§ 31),Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlass (P... mehr lesen...
(1)Absatz einsIst der Vertragsbedienstete durch Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund an der Ausübung seines Dienstes verhindert, so hat er dies unverzüglich seinem unmittelbaren Vorgesetzten anzuzeigen und auf Verlangen des Vorgesetzten, oder wenn er dem Dienst länger als drei Arbeits... mehr lesen...
Bestehen berechtigte Zweifel an der für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderlichen gesundheitlichen Eignung des Vertragsbediensteten, so hat sich dieser auf Anordnung des Dienstgebers einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Wenn es zur zuverlässigen Beurteilung erforderlich ist,... mehr lesen...
Folgende Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf eingetragene Partner von Vertragsbediensteten nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz sinngemäß anzuwenden: § 145 Abs. 2 lit. b, § 151 Abs. 3, mit Ausnahme der lit. b Z 2 und § 151 Abs. 4 bis 11.Folgende Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf einge... mehr lesen...
Anlage 5 (§ 81i)Anlage 5 (Paragraph 81 i,)Entlohnungsschema II (2025)Entlohnungsschema römisch II (2025)Entloh-Entlohnungsgruppenungs- stufep1p2p3p4p5Euro12.206,72.173,02.139,62.105,62.072,022.244,82.206,12.169,12.128,92.089,232.283,42.239,22.198,82.152,52.105,742.400,72.337,72.288,42.222,32.... mehr lesen...
Anlage 4 (§ 81g)Anlage 4 (Paragraph 81 g,)Entlohnungsschema I (2025)Entlohnungsschema römisch eins (2025)Entloh-Entlohnungsgruppenungs- stufeabcdeEuro 12.966,02.409,02.198,12.131,42.064,823.036,32.457,82.236,42.161,12.081,733.107,22.507,82.274,42.190,72.098,33a 2.558,7 43.248,72.611,72.... mehr lesen...
Anlage 1a (§ 35 Abs. 2)Anlage 1a (Paragraph 35, Absatz 2,)Entlohnungsschema Allgemeine Verwaltung (2025) mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. März 2001 in Kraft.(2)Absatz 2Vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an dürfen in seinem Geltungsbereich Dienstverträge nach anderen Vorschriften nicht mehr abgeschlossen werden. Vereinbarungen, die gegen zwingende Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßen, sind r... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten, dessen Dienstverhältnis vor dem 1. Juli 2003 begonnen hat, gebührt bei der Beendigung dieses Dienstverhältnisses eine Abfertigung nach den Abs. 3 bis 13 und 16, soweit in den Abs. 2, 4, 7 und 8 nichts anderes bestimmt ist.Dem Vertragsbediensteten, dessen Di... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die Gewährung von Nebengebühren gelten die entsprechenden Vorschriften für Landesbeamte sinngemäß mit der Maßgabe, dass die §§ 15a, 16 Abs. 8 und 17 Abs. 5 des Gehaltsgesetzes 1956 in der für Landesbeamte geltenden Fassung auf sämtliche Arten von Teilzeitbeschäftigungen anzuwend... mehr lesen...
Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 1997/81/EG des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, ABl. 1998 Nr. L 14, S. 9, zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/23/EG, ABl. 1998 Nr. L 131, S. 10,Richtlin... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in den §§ 79a bis 79d nichts anderes bestimmt ist, gelten die entsprechenden Bestimmungen für Landesbeamte mit den Abweichungen nach den Abs. 2 bis 8 sinngemäß.Soweit in den Paragraphen 79 a bis 79d nichts anderes bestimmt ist, gelten die entsprechenden Bestimmungen für Lande... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten ist, sofern nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen, auf sein Ansuchen für die Dauer eines Kuraufenthaltes Dienstbefreiung zu gewähren, wenna)Litera aein Sozialversicherungsträger oder ein Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen die Kosten der ... mehr lesen...
Dem Vertragsbediensteten, der eine Pension aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung aufgrund des Versicherungsfalles des Alters nicht zum frühest möglichen Zeitpunkt zur Gänze in Anspruch nimmt und ein Jahr länger im Dienstverhältnis verbleibt, gebührt bei Beendigung des Dienstverhältnisses du... mehr lesen...
Nicht vollbeschäftigten Vertragsbediensteten gebührt der ihrer Wochendienstzeit entsprechende Teil des Monatsentgeltes, der Kinderzulage, der einmaligen jährlichen Sonderzahlung nach § 48, der SEG-Zulage und der besonderen Zuwendungen nach § 78m. Das Gleiche gilt für das Ausmaß des Erholungsurlau... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas dem Vertragsbediensteten gebührende Monatsentgelt wird durch die Entlohnungsklasse jenes Entlohnungsschemas, der die nach § 40 maßgebende Modellstelle entsprechend ihrem Stellenwert (§ 39 Abs. 4) zugeordnet ist, und durch die Entlohnungsstufe bestimmt (Einstufung).Das dem Vertra... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit dem Vertragsbediensteten kann auf sein Ansuchen eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit bis auf 30 v. H. des für die Vollbeschäftigung vorgesehenen Beschäftigungsausmaßes für längstens drei Jahre mit Entgeltausgleich vereinbart werden (Altersteilzeit), wenna)Litera a... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit dem Vertragsbediensteten kann aus folgenden Gründen eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit vereinbart werden:a)Litera aHerabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlass (§ 30),Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlass (P... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Versetzung liegt vor, wenn der Vertragsbedienstete einer anderen Dienststelle zur dauernden Dienstleistung zugewiesen wird.(2)Absatz 2Eine Dienstzuteilung liegt vor, wenn der Vertragsbedienstete einer anderen Dienststelle nur zur vorübergehenden Dienstleistung zugewiesen wird.(... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit zur nachhaltigen Besserung oder Festigung der durch einen Dienstunfall oder eine Berufskrankheit beeinträchtigten Gesundheit, Dienstfähigkeit oder Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen,a)Litera adie Unterbringung in Genesungs- und Erholungsheim... mehr lesen...
(1)Absatz einsIst der Angehörige nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften krankenversichert oder gegenüber einer Krankenfürsorgeeinrichtung eines öffentlich-rechtlichen Dienstgebers anspruchsberechtigt, so besteht nur Anspruch aufa)Litera aAnstaltspflege,b)Litera bKieferregulierung undc)L... mehr lesen...
(1)Absatz einsDen nach § 1 Anspruchsberechtigten stehen nach Maßgabe der Bestimmungen des Abs. 3 folgende Leistungen zu:Den nach Paragraph eins, Anspruchsberechtigten stehen nach Maßgabe der Bestimmungen des Absatz 3, folgende Leistungen zu:a)Litera azur Früherkennung von Krankheiten: Ersatz der ... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit zur nachhaltigen Besserung oder Festigung der durch einen Dienstunfall oder durch eine Berufskrankheit beeinträchtigten Gesundheit, Dienstfähigkeit oder Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen,a)Litera adie Unterbringung in Genesungs- und Erholun... mehr lesen...
Die §§ 1, 2 und 4 bis 21 gelten sinngemäß für die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol stehenden Landeslehrer (§ 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984) und land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer (§ 1 des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstre... mehr lesen...
(1)Absatz einsIst der Angehörige nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften krankenversichert oder gegenüber einer Krankenfürsorgeeinrichtung eines öffentlich-rechtlichen Dienstgebers anspruchsberechtigt, so besteht nur Anspruch aufa)Litera aAnstaltspflege,b)Litera bKieferregulierung undc)L... mehr lesen...
(1)Absatz einsDen nach § 1 Anspruchsberechtigten stehen nach Maßgabe der Bestimmungen des Abs. 3 folgende Leistungen zu:Den nach Paragraph eins, Anspruchsberechtigten stehen nach Maßgabe der Bestimmungen des Absatz 3, folgende Leistungen zu:a)Litera azur Früherkennung von Krankheiten: Ersatz der ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Land hat dem Sondervermögen (§ 3) monatliche Zuwendungen in der Höhe der von den Anspruchsberechtigten zu entrichtenden Beiträge, jedoch abzüglich der Kosten für den Personal- und Sachaufwand der Geschäftsstelle (§ 70), zuzuführen. Diese Zuwendungen sind, sofern sie auf Grund be... mehr lesen...