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(2) § 79 dritter Satz ist auch auf Karenzurlaube nach dem Tiroler Mutterschutzgesetz 2005 bzw. dem Mutterschutzgesetz 1979 oder dem Tiroler Eltern-Karenzurlaubsgesetz 2005 anzuwenden, die vor dem 1. JännerVBG 2012 angetreten worden sind und frühestens mit dem Ablauf des 1seit 31.12.2025 weggefallen. Jänner 2012 enden.
(2) § 79 dritter Satz ist auch auf Karenzurlaube nach dem Tiroler Mutterschutzgesetz 2005 bzw. dem Mutterschutzgesetz 1979 oder dem Tiroler Eltern-Karenzurlaubsgesetz 2005 anzuwenden, die vor dem 1. JännerVBG 2012 angetreten worden sind und frühestens mit dem Ablauf des 1seit 31.12.2025 weggefallen. Jänner 2012 enden.