§ 30a G-VBG 2012 Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit, Teilzeitbeschäftigung

Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsMit dem Vertragsbediensteten kann aus folgenden Gründen eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit vereinbart werden:
    1. a)Litera aHerabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlass (§ 31),Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlass (Paragraph 31,),
    2. ab)Litera abHerabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlasszur Betreuung eines Kindes (§ 31§ 32),Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlasszur Betreuung eines Kindes (Paragraph 3132,),
    3. bc)Litera bcHerabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindesaufgrund des Alters (§ 32§ 32a),Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindesaufgrund des Alters (Paragraph 32 a,),
    4. cd)Litera cdHerabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aufgrund des Alterszur Wiedereingliederung (§ 32a§ 32b),Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aufgrund des Alterszur Wiedereingliederung (Paragraph 32 ab,),
    5. de)Litera deHerabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur WiedereingliederungPflege (§ 32b§ 32c),Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur WiedereingliederungPflege (Paragraph 32 bc,),
    6. ef)Litera efHerabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur PflegeWeiterbildung (§ 32c§ 32d) oderHerabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur PflegeWeiterbildung (Paragraph 32 cd,) oder
    7. fg)Litera fgHerabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Weiterbildungaufgrund einer Teilpension (§ 32d§ 32e).Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Weiterbildungaufgrund einer Teilpension (Paragraph 32 de,).
  2. (2)Absatz 2Durch eine Herabsetzung nach Abs. 1 wird die Möglichkeit, im Dienstvertrag eine Teilzeitbeschäftigung zu vereinbaren, nicht beschränkt.Durch eine Herabsetzung nach Absatz eins, wird die Möglichkeit, im Dienstvertrag eine Teilzeitbeschäftigung zu vereinbaren, nicht beschränkt.

Stand vor dem 31.12.2025

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.2025
  1. (1)Absatz einsMit dem Vertragsbediensteten kann aus folgenden Gründen eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit vereinbart werden:
    1. a)Litera aHerabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlass (§ 31),Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlass (Paragraph 31,),
    2. ab)Litera abHerabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlasszur Betreuung eines Kindes (§ 31§ 32),Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlasszur Betreuung eines Kindes (Paragraph 3132,),
    3. bc)Litera bcHerabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindesaufgrund des Alters (§ 32§ 32a),Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindesaufgrund des Alters (Paragraph 32 a,),
    4. cd)Litera cdHerabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aufgrund des Alterszur Wiedereingliederung (§ 32a§ 32b),Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aufgrund des Alterszur Wiedereingliederung (Paragraph 32 ab,),
    5. de)Litera deHerabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur WiedereingliederungPflege (§ 32b§ 32c),Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur WiedereingliederungPflege (Paragraph 32 bc,),
    6. ef)Litera efHerabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur PflegeWeiterbildung (§ 32c§ 32d) oderHerabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur PflegeWeiterbildung (Paragraph 32 cd,) oder
    7. fg)Litera fgHerabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Weiterbildungaufgrund einer Teilpension (§ 32d§ 32e).Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Weiterbildungaufgrund einer Teilpension (Paragraph 32 de,).
  2. (2)Absatz 2Durch eine Herabsetzung nach Abs. 1 wird die Möglichkeit, im Dienstvertrag eine Teilzeitbeschäftigung zu vereinbaren, nicht beschränkt.Durch eine Herabsetzung nach Absatz eins, wird die Möglichkeit, im Dienstvertrag eine Teilzeitbeschäftigung zu vereinbaren, nicht beschränkt.

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