Gesetzesaktualisierungen

4 Gesetze aktualisiert am 08.01.2026

Gesetze 1-4 von 4

20 Paragrafen zu Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) aktualisiert


§ 212 RStDG Inkrafttreten und Vollziehung

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Mai 1962 in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes werden alle älteren gesetzlichen Vorschriften über Gegenstände, die in diesem Bundesgesetz geregelt sind, aufgehoben. Insbesondere werden aufgehoben:1.Ziffer einsDas Kaiserliche ... mehr lesen...


§ 207 RStDG Ernennung der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungs- und Bundesfinanzgerichts

(1)Absatz einsZur Richterin oder zum Richter des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzgerichts kann nur ernannt werden, wer1.Ziffer einsdie österreichische Staatsbürgerschaft besitzt,2.Ziffer 2das Studium des österreichischen Rechts (§ 2a) abgeschlossen hat,das Studium des österreichisch... mehr lesen...


§ 200 RStDG

(1)Absatz einsEine Leistungsstrukturzulage gebührt in folgendem Ausmaß:1.Ziffer einsden Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der Gehaltsgruppe Ia)Litera aab einem Besoldungsdienstalter von 19 Jahren und sechs Monaten173,6 €,b)Litera bab einem Besoldungsdienstalter von 21 Jahren und sechs Monaten1... mehr lesen...


§ 198 RStDG

§ 198.Paragraph 198, Der Staatsanwältin oder dem Staatsanwalt der Gehaltsgruppe  I, II oder III gebührt nach zwei Jahren, die sie oder er in der jeweils höchsten Gehaltsstufe verbracht hat, eine ruhegenussfähige Dienstalterszulage („kleine Daz“). Die Dienstalterszulage erhöht sich nach vier in de... mehr lesen...


§ 197 RStDG

(1)Absatz einsFür die in den Gehaltsgruppen I bis III ernannten Staatsanwälte sind folgende Planstellen vorgesehen:Für die in den Gehaltsgruppen römisch eins bis römisch III ernannten Staatsanwälte sind folgende Planstellen vorgesehen:GehaltsgruppePlanstelleIStaatsanwalt für den Sprengel der Ober... mehr lesen...


§ 192 RStDG Dienstzulage

§ 192.Paragraph 192, Eine ruhegenussfähige Dienstzulage gebührt folgenden Staatsanwälten in folgendem Ausmaß:1.Ziffer einsLeiter einer staatsanwaltschaftlichen Gruppe (Gruppenleiter) 373,3 €,2.Ziffer 2Erster Stellvertreter des Leiters einer Staatsanwaltschaft 469,9 €,3.Ziffer 3Leiter einer Staats... mehr lesen...


§ 190 RStDG Gehalt des Staatsanwaltes

§ 190.Paragraph 190,in der Gehaltsstufein der GehaltsgruppeSt 1St 2St 3Euro15 428,3----25 894,6----36 598,2----47 274,18 030,4--57 952,68 538,110 739,368 586,99 350,211 331,679 111,410 161,812 279,489 544,610 933,313 566,499 696,911 213,514 121,6Ein festes Gehalt gebührt der Leiterin oder dem Lei... mehr lesen...


§ 178 RStDG

(1)Absatz einsDie Ausschreibung hat die staatsanwaltschaftliche Planstelle zu bezeichnen und den Hinweis zu enthalten, dass Bewerber die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum Staatsanwalt erfüllen müssen.(2)Absatz 2Die Ausschreibung hat möglichst drei Monate vor, spätestens jedoch in... mehr lesen...


§ 170 RStDG

(1)Absatz einsEine Leistungsstrukturzulage gebührt in folgendem Ausmaß:1.Ziffer einsden Richterinnen und Richtern der Gehaltsgruppe Ia)Litera aab einem Besoldungsdienstalter von 19 Jahren und sechs Monaten173,6 €,b)Litera bab einem Besoldungsdienstalter von 21 Jahren und sechs Monaten159,3 €,c)Li... mehr lesen...


§ 169a RStDG

§ 169a.Paragraph 169 a, Der Richterin oder dem Richter der Gehaltsgruppe I, II oder III gebührt nach zwei Jahren, die sie oder er in der jeweils höchsten Gehaltsstufe verbracht hat, eine ruhegenussfähige Dienstalterszulage („kleine Daz“). Die Dienstalterszulage erhöht sich nach vier in der jeweil... mehr lesen...


§ 168 RStDG

(1)Absatz einsFür die in den Gehaltsgruppen I bis III ernannten Richter sind folgende Planstellen vorgesehen:Für die in den Gehaltsgruppen römisch eins bis römisch III ernannten Richter sind folgende Planstellen vorgesehen:GehaltsgruppePlanstelle Richter für den Sprengel des Oberlandesgerichtes (... mehr lesen...


§ 147 RStDG Einstweilige Suspendierung

§ 147.Paragraph 147, In dringenden Fällen können sowohl die unmittelbar vorgesetzte Dienststellenleiterin oder der unmittelbar vorgesetzte Dienststellenleiter als auch die Leiterin oder der Leiter der Dienstbehörde die einstweilige Suspendierung verfügen; sie sind jedoch verpflichtet, die Sache g... mehr lesen...


§ 76d RStDG

(1)Absatz einsDer Monatsbezug und die Aufwandsentschädigung des Richters nach den §§ 68c oder 170a gebühren im aliquoten Ausmaß, wennDer Monatsbezug und die Aufwandsentschädigung des Richters nach den Paragraphen 68 c, oder 170a gebühren im aliquoten Ausmaß, wenn1.Ziffer einsseine Auslastung nach... mehr lesen...


§ 72 RStDG Urlaubsausmaß

(1)Absatz einsIn jedem Kalenderjahr gebührt ein Erholungsurlaub im Ausmaß von 200 Stunden. Das Urlaubsausmaß erhöht sich ab dem Kalenderjahr, in dem der 43. Geburtstag vor dem 1. Juli liegt, auf 240 Stunden. Liegt der 43. Geburtstag in diesem Kalenderjahr nach dem 30. Juni, erhöht sich das Urlaub... mehr lesen...


§ 68 RStDG Dienstzulage

§ 68.Paragraph 68, Eine ruhegenussfähige Dienstzulage gebührt folgenden Richterinnen und Richtern im nachgenannten Ausmaß:1.Ziffer einsVorsteherin oder Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest eine ganze Richterplanstelle und 0,6 Richterplanstellenanteile systemisiert sind 208,4 €,2.Zi... mehr lesen...


§ 67 RStDG Gehalt des Richteramtsanwärters

§ 67.Paragraph 67, Das Gehalt beträgt1.Ziffer einsfür Richteramtsanwärter ohne Prüfung 3 906,3 € und2.Ziffer 2für Richteramtsanwärter mit Prüfung 4 349,4 €.§ 66 Abs. 3 erster Satz ist anzuwenden.Paragraph 66, Absatz 3, erster Satz ist anzuwenden. mehr lesen...


§ 66 RStDG Gehalt des Richters

§ 66.Paragraph 66, (1)Absatz einsDas Gehalt der Richterin oder des Richters wird durch die Gehaltsgruppe und in ihr durch die Gehaltsstufe bestimmt. Es beträgt:in der Gehaltsstufein der GehaltsgruppeR 1aR 1bR 1cR 2R 3Euro15 117,65 117,65 117,6----25 583,65 583,65 583,6----36 285,96 285,96 285,9--... mehr lesen...


§ 62a RStDG Dienstbefreiung wegen Kuraufenthaltes und wegen Unterbringung in einem Genesungsheim

(1)Absatz einsDem Richter ist auf Antrag für die Dauer eines Kuraufenthaltes Dienstbefreiung zu gewähren, wenna)Litera aein Sozialversicherungsträger oder ein Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen die Kosten der Kur trägt oder einen Kurkostenbeitrag leistet undb)Litera bdie Kur in der Benüt... mehr lesen...


§ 30 RStDG Ausschreibung der Planstellen

(1)Absatz einsJede zu besetzende Planstelle ist auszuschreiben, mehrere gleichartige Planstellen können gemeinsam ausgeschrieben werden. Mit der Ausschreibung einer Planstelle kann die Ausschreibung der durch die Besetzung dieser Planstelle allenfalls freiwerdenden Planstelle (Folgeposten) verbun... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.01.26

2 Paragrafen zu Kärntner Chancengleichheitsgesetz ( K-ChG) aktualisiert


§ 52 K-ChG Verweisungen

(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird und nicht anderes bestimmt wird, sind sie in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz auf das Kärntner Pflege- und Betreuungsgesetz oder das Kärntner Sozialhilfegesetz 2021 verwiesen wird, ... mehr lesen...


§ 49 K-ChG Verarbeitung und Übermittlung von Daten und personenbezogenen Daten

(1)Absatz einsDie Behörde nach § 43 und der Träger nach § 44 dürfen folgende Daten und personenbezogene Daten verarbeiten:Die Behörde nach Paragraph 43 und der Träger nach Paragraph 44, dürfen folgende Daten und personenbezogene Daten verarbeiten:a)Litera azum Zweck der Überprüfung der Hilfsbedür... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.01.26

7 Paragrafen zu NÖ Aufzugsordnung 2016 (NÖ AO 2016) aktualisiert


§ 21 NÖ AO 2016 Schlussbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. März 2017 in Kraft.(2)Absatz 2Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.Verordnungen dürfen bereits nach der Kund... mehr lesen...


§ 15 NÖ AO 2016 Überwachungsbedürftige Hebeanlagen in gewerblichen Betriebsanlagen

(1)Absatz einsFür überwachungsbedürftige Hebeanlagen, die als Teil von gewerblichen Betriebsanlagen gewerberechtlichen Bestimmungen unterliegen, ist eine Bewilligung nach § 4 Abs. 1 nicht erforderlich.Für überwachungsbedürftige Hebeanlagen, die als Teil von gewerblichen Betriebsanlagen gewerberec... mehr lesen...


§ 12 NÖ AO 2016 Inspektionsstellen (Aufzugsprüfer, Inspektionsanstalten)

(1)Absatz einsInspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen sind:1.Ziffer einsAufzugsprüfer (physische Personen) oder2.Ziffer 2Inspektionsanstalten für Hebeanlagen (juristische Personen),welche über eine aufrechte Bestellung oder Anerkennung nach § 15 HBV 2009 verfügen. Ein Nachweis d... mehr lesen...


§ 4 NÖ AO 2016 Bewilligungspflicht, Verfahren

(1)Absatz einsDer Einbau sowie jede wesentliche Änderung einer überwachungsbedürftigen Hebeanlage bedürfen der Bewilligung der Baubehörde.(2)Absatz 2Als wesentliche Änderung gilt1.Ziffer einsdie Änderung der Anzahl oder der Lage der Halte- oder Ladestellen eines Aufzuges,2.Ziffer 2jede Maßnahme,a... mehr lesen...


NÖ Aufzugsordnung 2016 (NÖ AO 2016) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 104/2025 § 0 gültig von 30.12.2025 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 104/20... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.01.26

4 Paragrafen zu NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992) aktualisiert


§ 62 NÖ SÄG 1992 Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsAuf Ärzte, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, ist § 31 (Sterbekostenbeitrag) in der Fassung LGBl. 9410–11 weiterhin anzuwenden. Die §§ 29a (Abfertigung bei befristeten Verträgen) und 30 (Abfertigung bei unbefristeten Verträgen) der genannten Fassung sind mit... mehr lesen...


§ 60 NÖ SÄG 1992 Inkrafttreten – Außerkrafttreten

(1)Absatz einsDas Gesetz tritt am 1. Juli 1992 in Kraft.(2)Absatz 2Die Erklärungen nach § 10 NÖ Spitalsärztegesetz 1990, LGBl. 9410, werden mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes unwirksam.Die Erklärungen nach Paragraph 10, NÖ Spitalsärztegesetz 1990, Landesgesetzblatt 9410, werden mit dem Inkraft... mehr lesen...


§ 14 NÖ SÄG 1992 Entgeltanspruch

(1)Absatz einsDer Arzt hat gegenüber dem Träger der Krankenanstalt Anspruch auf ein Entgelt und sonstige Leistungen nach den folgenden Bestimmungen, soferne nicht ein anderer Träger zur Leistung verpflichtet ist.(2)Absatz 2Der Anspruch auf das Monatsentgelt basiert auf einer regelmäßigen wöchentl... mehr lesen...


NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 06.01.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 5/2026 § 0 gültig von 17.06.2025 bis 05.01.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 58/2025 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.01.26
Gesetze 1-4 von 4