(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird und nicht anderes bestimmt wird, sind sie in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz auf das Kärntner Pflege- und Betreuungsgesetz oder das Kärntner Sozialhilfegesetz 2021 verwiesen wird, ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Behörde nach § 43 und der Träger nach § 44 dürfen folgende Daten und personenbezogene Daten verarbeiten:Die Behörde nach Paragraph 43 und der Träger nach Paragraph 44, dürfen folgende Daten und personenbezogene Daten verarbeiten:a)Litera azum Zweck der Überprüfung der Hilfsbedür... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. März 2017 in Kraft.(2)Absatz 2Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.Verordnungen dürfen bereits nach der Kund... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür überwachungsbedürftige Hebeanlagen, die als Teil von gewerblichen Betriebsanlagen gewerberechtlichen Bestimmungen unterliegen, ist eine Bewilligung nach § 4 Abs. 1 nicht erforderlich.Für überwachungsbedürftige Hebeanlagen, die als Teil von gewerblichen Betriebsanlagen gewerberec... mehr lesen...
(1)Absatz einsInspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen sind:1.Ziffer einsAufzugsprüfer (physische Personen) oder2.Ziffer 2Inspektionsanstalten für Hebeanlagen (juristische Personen),welche über eine aufrechte Bestellung oder Anerkennung nach § 15 HBV 2009 verfügen. Ein Nachweis d... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Einbau sowie jede wesentliche Änderung einer überwachungsbedürftigen Hebeanlage bedürfen der Bewilligung der Baubehörde.(2)Absatz 2Als wesentliche Änderung gilt1.Ziffer einsdie Änderung der Anzahl oder der Lage der Halte- oder Ladestellen eines Aufzuges,2.Ziffer 2jede Maßnahme,a... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 104/2025 § 0 gültig von 30.12.2025 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 104/20... mehr lesen...