§ 21 NÖ AO 2016 Schlussbestimmungen

NÖ Aufzugsordnung 2016

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.12.2025 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. März 2017 in Kraft.

(2) Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(3) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die NÖ Aufzugsordnung 1995, LGBl. 8220, außer Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. März 2017 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Absatz eins, bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
  3. (3)Absatz 3Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die NÖ Aufzugsordnung 1995, LGBl. 8220, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die NÖ Aufzugsordnung 1995, Landesgesetzblatt 8220, außer Kraft.
  4. (4)Absatz 4Das Inhaltsverzeichnis und die §§ 4 Abs. 4, 12 Abs. 1, Abs. 6 und Abs. 8 sowie 15 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 104/2025 treten am 1. Jänner 2026 in Kraft. Gleichzeitig treten §§ 12 Abs. 2 und Abs. 3 sowie 13 und 14 außer Kraft.Das Inhaltsverzeichnis und die Paragraphen 4, Absatz 4,, 12 Absatz eins,, Absatz 6 und Absatz 8, sowie 15 in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 104 aus 2025, treten am 1. Jänner 2026 in Kraft. Gleichzeitig treten Paragraphen 12, Absatz 2 und Absatz 3, sowie 13 und 14 außer Kraft.

Stand vor dem 29.12.2025

In Kraft vom 01.03.2017 bis 29.12.2025
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. März 2017 in Kraft.

(2) Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(3) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die NÖ Aufzugsordnung 1995, LGBl. 8220, außer Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. März 2017 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Absatz eins, bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
  3. (3)Absatz 3Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die NÖ Aufzugsordnung 1995, LGBl. 8220, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die NÖ Aufzugsordnung 1995, Landesgesetzblatt 8220, außer Kraft.
  4. (4)Absatz 4Das Inhaltsverzeichnis und die §§ 4 Abs. 4, 12 Abs. 1, Abs. 6 und Abs. 8 sowie 15 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 104/2025 treten am 1. Jänner 2026 in Kraft. Gleichzeitig treten §§ 12 Abs. 2 und Abs. 3 sowie 13 und 14 außer Kraft.Das Inhaltsverzeichnis und die Paragraphen 4, Absatz 4,, 12 Absatz eins,, Absatz 6 und Absatz 8, sowie 15 in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 104 aus 2025, treten am 1. Jänner 2026 in Kraft. Gleichzeitig treten Paragraphen 12, Absatz 2 und Absatz 3, sowie 13 und 14 außer Kraft.

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