(1)Absatz einsEs treten in Kraft:1.Ziffer eins§ 41 Abs. 5 bis 12, § 44a Abs. 1 und § 73c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 873/1992 mit 1. September 1992,Paragraph 41, Absatz 5 bis 12, Paragraph 44 a, Absatz eins und Paragraph 73 c, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas monatliche Sonderentgelt jener Vertragsbediensteten, mit denen vor dem 1. Jänner 2025 gemäß § 36 ein Sondervertrag abgeschlossen worden ist, wird ab 1. Jänner 2025 um 3,5%, mindestens jedoch um 82,40 € und höchstens um 437,80 € erhöht, sofernDas monatliche Sonderentgelt jener Ve... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Vergleichsstichtag wird dadurch ermittelt, dass die Zeiten, die bei der Ermittlung des Vorrückungsstichtags voranzustellen waren oder bei Außerachtlassung der Altersgrenze von 18 Jahren voranzustellen gewesen wären, nach Maßgabe der Abs. 2 bis 6 dem Tag der Anstellung vorangeste... mehr lesen...
(1)Absatz einsAbweichend von § 73 Abs. 2a gebührtAbweichend von Paragraph 73, Absatz 2 a, gebührt1.Ziffer einsVertragsbediensteten, die zum Ablauf des 31. Dezember 2022 bereits Anspruch auf eine Funktionszulage gemäß § 73 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 geltenden Fassung haben oder ge... mehr lesen...
(1)Absatz einsAuf die nachstehend angeführten Vertragsbediensteten sind die folgenden Abs. 1a bis 8 anzuwenden:Auf die nachstehend angeführten Vertragsbediensteten sind die folgenden Absatz eins a bis 8 anzuwenden:1.Ziffer einsauf Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemata v, h, I, II, k und der... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten der Bewertungsgruppen v1/5, v1/6 und v1/7 gebührt anstelle des Monatsentgelts nach den §§ 71 oder 72 und einer Funktionszulage ein fixes Monatsentgelt nach Abs. 2.Dem Vertragsbediensteten der Bewertungsgruppen v1/5, v1/6 und v1/7 gebührt anstelle des Monatse... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten der Entlohnungsschemata v und h gebührt eine Funktionszulage, wenn er dauernd mit einem Arbeitsplatz betraut ist, der nach § 65 Abs. 4 oder 5 in Verbindung mit § 137 BDG 1979 einer der nachstehend angeführten Bewertungsgruppen zugeordnet ist. Eine solche dau... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer oder dem Vertragsbediensteten des Schulqualitätsmanagements in der Funktion Leitung einer Bildungsregion (§ 48s Abs. 2) gebührt eine Dienstzulage. Diese Dienstzulage beträgtDer oder dem Vertragsbediensteten des Schulqualitätsmanagements in der Funktion Leitung einer Bildungsregi... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Monatsentgelt der oder des Vertragsbediensteten des Schulqualitätsmanagements beträgt:in der EntlohnungsstufeEuro 17 042,527 927,738 678,4(2)Absatz 2Das Monatsentgelt der oder des Vertragsbediensteten des Schulqualitätsmanagements beginnt mit der Entlohnungsstufe 1. mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Vertragshochschullehrperson, die im Rahmen der Festlegung der Dienstpflichten mit der Abhaltung von mehr als 320 Lehrveranstaltungsstunden (§ 48h Abs. 2) betraut ist, gebührt eine monatliche Vergütung.Der Vertragshochschullehrperson, die im Rahmen der Festlegung der Dienstpflich... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst (Vertragslehrpersonen) ist die Entlohnungsgruppe pd vorgesehen.(2)Absatz 2Voraussetzung für die Zuordnung zur Entlohnungsgruppe pd in Gegenständen der Allgemeinbildung ist eine der Verwendung (den Unterrichtsgegenständen/dem Unterricht... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bestimmungen dieses Abschnittes gelten, soweit sich aus Abs. 2 und 3 nicht Abweichendes ergibt, für Vertragslehrpersonen des Bundes, deren Dienstverhältnis mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 oder danach beginnt.Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten, soweit sich aus Absatz... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die Nebengebühren, den Fahrtkostenzuschuss, die ökologische und nachhaltige Mobilitätsförderung für kurze Wegstrecken, die Jubiläumszuwendung und die Vergütung für Nebentätigkeit gelten die einschlägigen Bestimmungen für die Bundesbeamten sinngemäß. Die Jubiläumszuwendung für de... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Vertragsbedienstete oder ein Vertragsbediensteter kann mit dem Dienstgeber schriftlich eine Herabsetzung ihrer oder seiner regelmäßigen Wochendienstzeit auf 25%, 50% oder 75% des für eine Vollbeschäftigung vorgesehenen Ausmaßes zur Erlangung einer Teilpension nach § 4a des Allg... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 § 0 gültig von 01.09.2025 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.08.2027 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 4/2026 § 0 gültig von 06.01.2026 bis 31.07.2027 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 4/2026 ... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Bauland-Wohngebiet sind private Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge nur soweit zulässig, als sie für-Strichaufzählungdie Bewohner des Gebietes,-Strichaufzählungdie dort Beschäftigten sowie-Strichaufzählungdie Kunden der dort bestehenden Betriebeerforderlich sind.(2)Absatz 2Die Baub... mehr lesen...
(1)Absatz einsDurch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 92/42/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln, Amtsblatt Nr. L 167, vom 22. ... mehr lesen...
(1)Absatz einsErgibt die allgemeine Analyse nach § 13h Abs. 1 des NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetzes 2013, LGBl. 8204, dass spezifische Risiken für die Wasserqualität und die menschliche Gesundheit ermittelt wurden, hat die Baubehörde in Bezug auf prioritäre Örtlichkeiten eine Überwach... mehr lesen...
Bei–Strichaufzählung1.Ziffer einsBeheizung durch am Standort oder in der Nähe erzeugte erneuerbare Energie (z. B. Wärmepumpe, Stückholz-, Hackgut- oder Pelletsheizung),2.Ziffer 2Anschluss an eine effiziente Fernwärme- oder Fernkälteversorgung,3.Ziffer 3Errichtung einer Solarenergieanlage oder4.Zi... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung begeht wer1.Ziffer einsein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben (§ 14) ohne rechtswirksame Baubewilligung ausführt oder ausführen lässt oder ein so errichtetes oder abgeändertes Bauwerk benützt oder benützen lässt,ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben (P... mehr lesen...
Im Sinne dieses Gesetzes gelten als1.Ziffer einsAbstellanlage für Kraftfahrzeuge: für das Abstellen von Kraftfahrzeugen bestimmter Raum (z. B. Garage), bauliche Anlage (z. B. Carport) oder Fläche einschließlich der Rangierflächen und Zu- und Abfahrten;Stellplatz: jene Teilfläche einer Abstellanla... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 29.05.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 1/2026 § 0 gültig von 12.02.2026 bis 28.05.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 1/2026 ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Dienstposten der Lehrer an Gemeindeunterrichtsanstalten werden in die Verwendungsgruppen L1, L2a2, L2a1, L2b1 und L3 unterteilt.(2)Absatz 2Für die Dienstbezüge der Lehrer an Gemeindeunterrichtsanstalten und deren Überstellung in eine andere Verwendungsgruppe des gleichen oder ei... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Funktionsdienstposten der Gemeindewachebeamten sind vom Gemeinderat festzulegen und in jeder Verwendungsgruppe einer Funktionsgruppe zuzuordnen.(2)Absatz 2Für die Zuordnung zu den Funktionsgruppen gelten § 143 sowie die in der Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 angef... mehr lesen...
Das Gehalt der Gemeindebeamten des Gemeindewachdienstes beträgtin derin der VerwendungsgruppeGehalts-E 1E 2aE 2bstufeEuro1--2366,02--2390,43-2606,92433,742966,82660,32522,053089,32713,62566,563211,32844,92611,273333,32895,42655,483454,72948,62700,593575,03001,82745,8103834,73055,82791,6114094,031... mehr lesen...
Einer (Einem) Stationsschwester(-pfleger) gebührt eine monatliche Funktionszulage in der Höhe von 18,7 % des Monatsgehaltes eines Gemeindebeamten der Verwendungsgruppe S1 und Gehaltsstufe14. Der Dienstposten einer Stationsschwester (eines Stationspflegers) ist kein Leiterposten im Sinne des § 2 A... mehr lesen...
(1)Absatz einsGemeindebeamte des allgemeinen Schemas, die einen Funktionsdienstposten innehaben (§ 2 Abs. 3 GBDO), bleiben in ihrer Grund- oder Leistungsverwendungsgruppe, erhalten aber auf die Dauer der Innehabung dieses Dienstpostens anstelle des Gehalts nach § 5 Abs. 1 und Abs. 2 lit.a den Geh... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Gemeindebeamte erhält einen monatlichen Gehalt, der nach Verwendungsgruppe und Gehaltsstufe bestimmt wird und von der niedrigsten Gehaltsstufe (Eingangsstufe) an bis zu einer festgesetzten Höchststufe ansteigt.(2)Absatz 2Der Gehalt des Gemeindebeamten ergibt sich aus nachstehend... mehr lesen...
Einem Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I und des Entlohnungsschemas II gebührt eine Allgemeine Dienstzulage.Einem Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas römisch eins und des Entlohnungsschemas römisch II gebührt eine Allgemeine Dienstzulage.Sie beträgt:in den EntlohnungsgruppenEnt... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Monatsentgelt eines vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas II beträgt:Das Monatsentgelt eines vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas römisch II beträgt:Ent-Entlohnungsgruppe lohnungs-p1p2p3p4p5stufeE u r o 02168,62140,02110,0208... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Monatsentgelt eines vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I beträgt:Das Monatsentgelt eines vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas römisch eins beträgt:Ent-Entlohnungsgruppelohnungs-abcd2d1estufeE u r o 0-2361,92160,0-2101,420... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Mitglied des Landesverwaltungsgerichtes erhält einen monatlichen Gehalt, der von der niedrigsten bis zur höchsten Gehaltsstufe ansteigt.(2)Absatz 2Der Gehalt ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle:Gehaltsstufe Euro Gehaltsstufe Euro1 3335,6 9 6235,52 3696,3 10 6598,63 4057,4 ... mehr lesen...
Dem Beamten gebührt monatlich entsprechend der Dienstklasse oder Gehaltsstufe seiner Verwendungsgruppe eine Allgemeine Dienstzulage. Sie beträgtbei Beamten derDienstklassen I bis VDienstklassen römisch eins bis VEuro Verwendungsgruppen KS4 bis einschließlich Gehaltsstufe 4224,8KS bis einschließl... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Beamten der Dienstzweige ohne Dienstklassen erhalten einen monatlichen Gehalt, der nach Verwendungsgruppen und Gehaltsstufen bestimmt wird und von der niedrigsten Gehaltsstufe an bis zu einer festgesetzten Höchststufe ansteigt.(2)Absatz 2Der Gehalt dieser Beamten ergibt sich aus... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Beamte erhält einen monatlichen Gehalt, der nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Gehaltsstufe bestimmt wird und von der niedrigsten Gehaltsstufe (Eingangsstufe) an bis zu einer festgesetzten Höchststufe ansteigt.(2)Absatz 2Der Beamte erreicht einen höheren Gehalt durch:Vorrü... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.08.2027 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 4/2026 § 0 gültig von 06.01.2026 bis 31.07.2027 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 4/2026 ... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür Musikschullehrer, auf deren Dienstverhältnisse die Bestimmungen des Abs. 7 erster Satz der Übergangsbestimmungen zur GVBG-Novelle LGBl. 2420-38 anzuwenden sind, gelten anstelle des § 41 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86/1948 i.d.F. BGBl. I Nr. 8/2014, die Be... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Monatsentgelt der vollbeschäftigten Musikschullehrer beträgt:in derin der EntlohnungsgruppeEntlohnungs-ms1ms2ms3ms4stufeEuro13052,42862,02579,62358,923171,62952,92649,52402,533290,43045,22720,32448,043409,33138,52791,92494,753527,73230,82864,22541,263645,63323,42942,12587,973763... mehr lesen...
(1)Absatz einsAls Vertragsbedienstete im Gemeindewachdienst dürfen nur Personen aufgenommen werden, bei denen außer den im § 2 Abs. 1 aufgezählten Voraussetzungen noch nachstehende Voraussetzungen zutreffen:Als Vertragsbedienstete im Gemeindewachdienst dürfen nur Personen aufgenommen werden, bei ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Monatsentgelt der Vertragsbediensteten, die vom Gemeinderat (Stadtsenat) mit einem Funktionsdienstposten betraut worden sind, bestimmt sich nach der Funktionsgruppe, der dieser Dienstposten zugeordnet ist, höchstens jedoch nach der Funktionsgruppe gemäß § 11 Abs. 2. Für die Einr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Monatsentgelt der vollbeschäftigten Vertragsbediensteten beträgt:a)Litera aim allgemeinen Schemain derin der EntlohnungsgruppeEntlohnungs-1234567stufeEuro12229,12234,62257,32292,72360,92564,33144,722249,82258,52286,62337,02424,42671,33281,832270,52282,42315,92381,32487,92778,334... mehr lesen...
(1)Absatz einsUmweltorganisationen, die gemäß § 19 Abs. 7 des UVP-G 2000, BGBl. Nr. 697/1993, zur Ausübung von Parteienrechten in Niederösterreich befugt sind, sind an Verfahren gemäß § 10 Abs. 1 und 2 zu beteiligen.Umweltorganisationen, die gemäß Paragraph 19, Absatz 7, des UVP-G 2000, Bundesges... mehr lesen...
(1)Absatz einsEs treten in Kraft:1.Ziffer einsAm 1. Jänner 1998: Der Abschnitt 1 mit Ausnahme des § 1 Abs. 2, die Abschnitte 2, 3, 4, 5, 8 und 9 mit Ausnahme der §§ 24 Abs. 2 und 25.Am 1. Jänner 1998: Der Abschnitt 1 mit Ausnahme des Paragraph eins, Absatz 2,, die Abschnitte 2, 3, 4, 5, 8 und 9 m... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 06.01.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 7/2025 § 0 gültig von 04.02.2025 bis 05.01.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 32/2025 ... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. Dezember 2025 geltenden Fassung anzuwenden. Den in § 12a Abs. 1 Z 2 und ... mehr lesen...
§ 46.Paragraph 46, Das Dienstverhältnis des Vertragsbediensteten endet durch Verurteilung durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen, wenn1.Ziffer einsdie verhängte Freiheitsstrafe ein Jahr übersteigt,2.Ziffer 2die nicht bedingt nachgeseh... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten kann auf Antrag ein Karenzurlaub (Urlaub gegen Entfall der Bezüge) gewährt werden, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen.(2)Absatz 2Durch den Karenzurlaub gemäß Abs. 1 wird, soweit er nicht ausdrücklich im öffentlichen Interesse gewährt... mehr lesen...
(1)Absatz einsBis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes kann die Eltern-Karenz nach § 31 in zwei Teilen in der Dauer von je mindestens zwei Monaten in Anspruch genommen werden, wennBis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes kann die Eltern-Karenz nach Paragraph 31, ... mehr lesen...
(1)Absatz einsVereinbarungen über eine Altersteilzeit mit Vertragsbediensteten, bei denen sich auf Grund des § 617 Abs. 11 ASVG in der Fassung BGBl. I Nr. 11/2023 ein früheres gesetzliches Pensionsantrittsalter ergibt, können, wenn die Altersteilzeit vor dem 1. Juli 2023 vereinbart wurde, entwede... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten gebührt auf Antrag eine Eltern-Karenz (gegen Entfall der Bezüge) bis zum Ablauf von 22 Monaten nach der Geburt des Kindes. Wird die Eltern-Karenz zwischen den Eltern geteilt, gebührt eine Eltern-Karenz bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Geburt des Kinde... mehr lesen...