Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 20.12.2025

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1 Paragraf zu Burgenländisches Pflichtschulgesetz 1995 (Bgld. PflSchG 1995) aktualisiert


§ 42 Bgld. PflSchG 1995 Schulerhaltungsbeiträge

(1)Absatz einsDurch schriftliche Vereinbarung kann zwischen dem gesetzlichen Schulerhalter und den beitragspflichtigen Gebietskörperschaften aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung über die Aufteilung des Schulsachaufwandes bestehender oder erst zu errichtender Schulen eine von den folgenden Abs... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.12.25
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