Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 15.12.2025

Gesetze 1-2 von 2

18 Paragrafen zu Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) aktualisiert


§ 37 BStMG Umsetzung von Unionsrecht

(1)Absatz einsMit diesem Bundesgesetz werden die Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benützung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge, ABl. Nr. L 187 vom 20.07.1999 S. 42, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/362, ABl. Nr. L 69 vom 04.03.2022 S. 1, und der... mehr lesen...


§ 38 BStMG Vollziehung

§ 38.Paragraph 38, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist betraut:1.Ziffer einshinsichtlich des § 1 Abs. 2, der §§ 9 bis 12, des § 13 Abs. 1, 1b und 10, der §§ 14, 15, 19 und des § 32 der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesminister für ... mehr lesen...


§ 35 BStMG Verweisungen

(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Wenn in Rechtsvorschriften des Bundes auf das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 verwiesen wird, treten die entsprechenden Bestim... mehr lesen...


§ 33 BStMG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft.(2)Absatz 2Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch nicht vor 1. Jänner 2003 in Kraft treten. Gleiches gilt für die Mautordnung.(3)Absat... mehr lesen...


§ 31 BStMG Übergang zur fahrleistungsabhängigen Maut

(1)Absatz einsDer Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat den Beginn der Einhebung der fahrleistungsabhängigen Maut durch Verordnung mit einem Monatsersten festzulegen, sobald eine zuverlässige Abwicklung der Bemautung und der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet si... mehr lesen...


§ 30b BStMG Grenzüberschreitende Aufforderung zur Zahlung der Ersatzmaut und Verfolgung von Mautprellerei

(1)Absatz einsDie Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft ist befugt, dem nach §§ 18 Abs. 2, 19 Abs. 5 und 30a oder nach einer anderen Rechtsgrundlage ermittelten Zulassungsbesitzer eines Fahrzeuges, mit dem Verwaltungsübertretungen gemäß §§ 20 und 32 Abs. 1 zweiter Satz b... mehr lesen...


§ 30a BStMG Nationale Kontaktstelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2019/520

(1)Absatz einsNationale Kontaktstelle im Sinne des Artikel 23 der Richtlinie (EU) 2019/520 ist der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur. Die Nationale Kontaktstelle hat Datenabrufe gemäß Abs. 2 und 3 im Wege der Anbindung an das Europäische Fahrzeug- und Führerschein-Informa... mehr lesen...


§ 19 BStMG Ersatzmaut

(1)Absatz einsIn der Mautordnung ist für den Fall der nicht ordnungsgemäßen Entrichtung der Maut eine Ersatzmaut festzusetzen, die den Betrag von 270 € einschließlich Umsatzsteuer nicht übersteigen darf.(2)Absatz 2Die Mautaufsichtsorgane sind befugt, Lenker, die bei der Begehung einer Verwaltungs... mehr lesen...


§ 13 BStMG Ausnahmen und Erleichterungen

(1)Absatz einsDer Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen durch Verordnung Fahrzeuge, deren Verwendung im öffentlichen Interesse gelegen ist, von der Pflicht zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut ausnehmen, sofern die W... mehr lesen...


§ 14 BStMG Erlassung

(1)Absatz einsDie Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft hat Bestimmungen über die Benützung der Mautstrecken festzulegen (Mautordnung).(2)Absatz 2Die Mautordnung bedarf der Genehmigung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur im Einvernehmen mit de... mehr lesen...


§ 11 BStMG Mautentrichtung

(1)Absatz einsDie Jahresvignette hat eine Gültigkeit von einem Kalenderjahr und berechtigt zur Benützung aller Mautstrecken auch im Dezember des Vorjahres und im Jänner des Folgejahres. Die Zweimonatsvignette berechtigt zur Benützung aller Mautstrecken im Zeitraum von zwei Monaten. Die Gültigkeit... mehr lesen...


§ 12 BStMG Vignettenpreise

(1)Absatz einsBei Jahres-, Zweimonats-, Zehntages- und Eintagesvignetten sind als Kategorien mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren technisch zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, und einspurige Kraftfahrzeuge vorzusehen.(2)Absatz 2Der Preis der Jahresvignette samt Umsatzsteuer betr... mehr lesen...


§ 9 BStMG Mauttarife

(1)Absatz einsDie fahrleistungsabhängige Maut dient der Anlastung der Infrastrukturkosten sowie der Kosten, die verkehrsbedingt durch Luftverschmutzung, Lärmbelastung und CO2-Emissionen entstehen. Eine Teilanlastung dieser Kosten ist zulässig.(2)Absatz 2Der Bundesminister für Innovation, Mobilitä... mehr lesen...


§ 8d BStMG Benannte Stellen

(1)Absatz einsEine Konformitätsbewertungsstelle kann bei Vorliegen eines aufrechten Akkreditierungsbescheides der „Akkreditierung Austria“ oder eines entsprechenden Dokumentes einer anderen nationalen Akkreditierungsstelle gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) 765/2008, in dem bescheinigt wi... mehr lesen...


§ 8b BStMG Register

§ 8b.Paragraph 8 b, Der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat im Internet unter der Adresse des Bundesministeriums nach Maßgabe des Artikels 21 der Richtlinie (EU) 2019/520 ein Register zu führen, in dem die Mautstrecken, die von ihr gemäß § 8a Abs. 2 registrierten EETS-A... mehr lesen...


§ 8c BStMG Streitbeilegung

(1)Absatz einsUnbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte oder der Behörden kann die Mauterheberin oder der Anbieter des europäischen elektronischen Mautsystems (EETS-Anbieter) Streitigkeiten aus einem zwischen ihnen bestehenden Vertrags- oder Vertragsverhandlungsverhältnis, insbesond... mehr lesen...


§ 8a BStMG Registrierung von Anbietern des europäischen elektronischen Mautdienstes

(1)Absatz einsAnbieter des europäischen elektronischen Mautdienstes (EETS-Anbieter) mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in Österreich bedürfen der Registrierung durch den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, sofern sie nicht schon in einem anderen Mitgliedstaa... mehr lesen...


§ 1 BStMG Mautstrecken

(1)Absatz einsFür die Benützung der Bundesstraßen mit Kraftfahrzeugen ist Maut zu entrichten.(2)Absatz 2Der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen durch Verordnung unter Verkehr stehende Bundesstraßenstrecken, in deren Ve... mehr lesen...


Aktualisiert am 15.12.25

20 Paragrafen zu Wasserstraßengesetz (WaStG) aktualisiert


§ 34 WaStG In-Kraft-Treten

(1)Absatz eins§ 22 Abs. 3 in der Fassung dieses Bundesgesetzes tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2005 in Kraft.Paragraph 22, Absatz 3, in der Fassung dieses Bundesgesetzes tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2005 in Kraft.(2)Absatz 2§ 2 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 Z 1, § 11 Abs. 2 und 3, die §§ ... mehr lesen...


§ 24 WaStG Bestimmungen für Bedienstete, die Arbeitnehmer der Gesellschaft werden

(1)Absatz einsFür die Befriedigung der bezugsrechtlichen Ansprüche der Bediensteten, die gemäß § 23 Abs. 1 und 2 Arbeitnehmer der Gesellschaft werden, haftet der Bund wie ein Ausfallsbürge (§ 1356 ABGB). Die Höhe der Haftung ist mit jenem Betrag begrenzt, der sich am Tag vor der Wirksamkeit des A... mehr lesen...


§ 26 WaStG Interessenvertretung der Arbeitnehmer

(1)Absatz einsDen nach dem Bundes-Personalvertretungsgesetz – PVG, BGBl. Nr. 133/1967, bei der Schifffahrtspolizei und der Wasserstraßendirektion eingerichteten Dienststellenausschüssen und den Betriebsräten der übertragenden Gesellschaften obliegt ab dem Entstehen der Gesellschaft jeweils die Fu... mehr lesen...


§ 32 WaStG Vollziehung

(1)Absatz einsMit der Vollziehung dieses Gesetzes ist, soweit in Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur betraut.Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist, soweit in Absatz 2, nichts anderes bestimmt ist, der Bundesminister für Innovation, ... mehr lesen...


§ 19 WaStG Aufsichtsrecht des Bundes

(1)Absatz einsIn Erfüllung der Aufgaben gemäß § 10 unterliegt die Gesellschaft unbeschadet der Rechte der Generalversammlung und des Aufsichtsrates der Aufsicht und Weisung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, dem von der Geschäftsführung alle zur Erfüllung seiner Aufg... mehr lesen...


§ 20 WaStG Verschwiegenheitspflicht

(1)Absatz einsDie Arbeitnehmer der Gesellschaft sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit im Rahmen der Gesellschaft bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse einer Gebietskörperschaft, der Gesel... mehr lesen...


§ 22 WaStG Beamte

(1)Absatz einsBeamte (§ 1 Abs. 1 BDG 1979), die am Tag vor dem Entstehen der Gesellschaft der Wasserstraßendirektion angehören, sind innerhalb von drei Monaten ab Entstehen der Gesellschaft für die Dauer ihres Dienststandes der Gesellschaft zur dauernden Dienstleistung zuzuweisen, sofern sie nich... mehr lesen...


§ 23 WaStG Vertragliche Bedienstete

(1)Absatz einsVertragliche Bedienstete, die am Tag vor dem Entstehen der Gesellschaft der Wasserstraßendirektion angehören, sind, sofern sie nicht zumindest überwiegend Aufgaben der Bundes-Wasserstraßenverwaltung in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastru... mehr lesen...


§ 14 WaStG Aufsichtsrat

(1)Absatz einsDie Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus mindestens vier Mitgliedern besteht. Ein Mitglied wird vom Bundesminister für Finanzen, die übrigen Mitglieder werden vom Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur bestellt.(2)Absatz 2Auf die Entsendung der Mitglieder... mehr lesen...


§ 16 WaStG Unternehmenskonzept, Rechnungs- und Berichtswesen

(1)Absatz einsDie Gesellschaft ist nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu führen.(2)Absatz 2Die erste Geschäftsführung hat innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Bestellung ein Unternehmenskonzept auszuarbeiten und ... mehr lesen...


§ 17 WaStG Entgeltlichkeit

(1)Absatz einsDie Gesellschaft erbringt ihre Leistungen gegen Entgelt.(2)Absatz 2Von der Gesellschaft in Erfüllung der Bundesaufgaben gemäß § 2 erhobene Daten sind dem Bund zur uneingeschränkten weiteren Verwendung unentgeltlich in einer vom Bund definierten Form zur Verfügung zu stellen.Von der ... mehr lesen...


§ 18 WaStG Abgeltung durch den Bund

(1)Absatz einsDer Bund, vertreten durch den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, hat an die Gesellschaft für die jährlichen Ausgaben, die für die Durchführung und Aufrechterhaltung im öffentlichen Interesse gelegener Betriebszwecke (Planungs- und Überwachungsaufgaben, Hydro... mehr lesen...


§ 11 WaStG Vermögensübergang

(1)Absatz einsDas Eigentum an dem von der Wasserstraßendirektion (Bundesgesetz BGBl. Nr. 11/1992 sowie Verordnung BGBl. Nr. 810/1992) verwalteten und genutzten beweglichen Vermögen, das zur Wahrnehmung der Aufgaben der Gesellschaft erforderlich ist, geht – einschließlich aller zugehörenden Rechte... mehr lesen...


§ 11a WaStG Erwerb und Verwertung von Liegenschaften

(1)Absatz einsZur Erfüllung der Aufgaben gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 bis 10 zusätzlich erforderliche Liegenschaften hat die Gesellschaft im Namen und auf Rechnung des Bundes zu erwerben. Vor Vertragsabschluss ist die Genehmigung der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Innovation, Mobilität und... mehr lesen...


§ 11b WaStG Fruchtnießung

(1)Absatz einsDie Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur kann der Gesellschaft gegen jederzeitigen Widerruf das Recht der Fruchtnießung (§ 509 ABGB) an den zur Erfüllung der Aufgaben gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 bis 10 erforderlichen Liegenschaften des Bundes... mehr lesen...


§ 11c WaStG Dingliche Rechte, sonstige Verfügungen

(1)Absatz einsDie Gesellschaft ist ermächtigt, an den in der Anlage 2 zur Erfüllung der Aufgaben gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 bis 10 zugewiesenen Liegenschaften sowie der gemäß § 11a Abs. 1 zusätzlich erworbenen Liegenschaften im Namen des Bundes auf eigene Rechnung zu Gunsten Dritter dingliche Rechte zu... mehr lesen...


§ 5 WaStG Ausübung der Gesellschafterrechte

§ 5.Paragraph 5, Mit der Ausübung der Gesellschafterrechte ist der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur betraut. mehr lesen...


§ 8 WaStG Errichtungserklärung

§ 8.Paragraph 8, Die Errichtungserklärung ist vom Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen abzugeben. Soweit die gemäß § 4 GmbHG erforderlichen Angaben nicht in diesem Bundesgesetz enthalten sind, müssen sie in die Errichtungse... mehr lesen...


§ 2 WaStG Aufgaben der Bundes-Wasserstraßenverwaltung

(1)Absatz einsDie Bundes-Wasserstraßenverwaltung umfasst hinsichtlich der Gewässer gemäß § 1 insbesondere:Die Bundes-Wasserstraßenverwaltung umfasst hinsichtlich der Gewässer gemäß Paragraph eins, insbesondere:1.Ziffer einsRegulierung, Instandhaltung und Ausbau der Gewässer;1a.Ziffer eins aBescha... mehr lesen...


Wasserstraßengesetz (WaStG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2025 § 0 gültig von 01.07.2017 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103... mehr lesen...


Aktualisiert am 15.12.25
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