(1)Absatz einsDie Gemeinden haben innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten eines sie betreffenden rechtswirksamen regionalen Raumordnungsprogrammes ein örtliches Raumordnungsprogramm aufzustellen oder dieses entsprechend zu ändern. Die Kosten für die Erstellung oder Änderung eines örtlich... mehr lesen...
(1)Absatz einsAlle nicht als Bauland oder Verkehrsflächen gewidmeten Flächen gehören zum Grünland.(2)Absatz 2Das Grünland ist entsprechend den örtlichen Erfordernissen und naturräumlichen Gegebenheiten in folgende Widmungsarten zu gliedern:1a.Ziffer eins aLand- und Forstwirtschaft:Flächen, die de... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 104/2025 § 0 gültig von 30.12.2025 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 104/20... mehr lesen...
(LGBl Nr 13/2024)InkrafttretensbestimmungenLandesgesetzblatt Nr 13 aus 2024,)Inkrafttretensbestimmungen(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt, sofern in Abs. 2 nicht anderes bestimmt wird, mit 1. September 2023 in Kraft.Dieses Gesetz tritt, sofern in Absatz 2, nicht anderes bestimmt wird, mit 1. Septe... mehr lesen...
(1)Absatz einsSprengelangehörig sind: a)Litera aSchulpflichtige allgemeinbildender Pflichtschulen, die im Schulsprengel, wenn auch nur zum Zwecke des Schulbesuches, wohnen;b)Litera bLehrlinge im Sinne des BAG, deren Betriebsstandort im Schulsprengel liegt, wobei bei mehreren Betriebsstätten die i... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Schulsprengel sind mit Verordnung der Bildungsdirektion nach Anhörung der Landesregierung festzusetzen.(2)Absatz 2Die Pflichtsprengel der Volksschulen und der Polytechnischen Schulen sowie die Berechtigungssprengel der Mittelschulen, der einzelnen Arten der Sonderschulen sowie f... mehr lesen...
Wenn Volksschulen mit einer Mindestschülerzahl von 300 – ohne Einrechnung angeschlossener Sonderschulklassen –, Sonderschulen mit einer Mindestschülerzahl von 100, Polytechnische Schulen mit einer Mindestschülerzahl von 300, Mittelschulen mit einer Mindestschülerzahl von 600 – ohne Einrechnung an... mehr lesen...
(1)Absatz einsVolksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen und Berufsschulen sind öffentliche Pflichtschulen, wenn ihre Errichtung, Erhaltung und Auflassung einem gesetzlichen Schulerhalter obliegt.(2)Absatz 2Schülerheime sind öffentliche Schülerheime, wenn sie ausschließlic... mehr lesen...
1. Artikel VIder GBGO-Novelle, LGBl. Nr. 341/1961der GBGO-Novelle, Landesgesetzblatt Nr. 341 aus 1961,Ergibt sich bei der sinngemäßen Anwendung der im Art. V Z 2 genannten Bestimmungen eine günstigere bezugsrechtliche Stellung als die, in der sich der Gemeindebeamte am 31. Dezember 1958 befand, s... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie §§ 5 Abs. 2 lit. a und b, 18 Abs. 2, 24 Abs. 2, 24a, 25 Abs. 3 und 28 Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 36/2015 treten am 1. März 2015 in Kraft.Die Paragraphen 5, Absatz 2, Litera a und b, 18 Absatz 2,, 24 Absatz 2,, 24a, 25 Absatz 3 und 28 Absatz 3, in der Fass... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Dienstposten der Lehrer an Gemeindeunterrichtsanstalten werden in die Verwendungsgruppen L1, L2a2, L2a1, L2b1 und L3 unterteilt.(2)Absatz 2Für die Dienstbezüge der Lehrer an Gemeindeunterrichtsanstalten und deren Überstellung in eine andere Verwendungsgruppe des gleichen oder ei... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Funktionsdienstposten der Gemeindewachebeamten sind vom Gemeinderat festzulegen und in jeder Verwendungsgruppe einer Funktionsgruppe zuzuordnen.(2)Absatz 2Für die Zuordnung zu den Funktionsgruppen gelten § 143 sowie die in der Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 angef... mehr lesen...
Das Gehalt der Gemeindebeamten des Gemeindewachdienstes beträgtin derin der VerwendungsgruppeGehalts-E 1E 2aE 2bstufeEuro1--2366,02--2390,43-2606,92433,742966,82660,32522,053089,32713,62566,563211,32844,92611,273333,32895,42655,483454,72948,62700,593575,03001,82745,8103834,73055,82791,6114094,031... mehr lesen...
Einer (Einem) Stationsschwester(-pfleger) gebührt eine monatliche Funktionszulage in der Höhe von 18,7 % des Monatsgehaltes eines Gemeindebeamten der Verwendungsgruppe S1 und Gehaltsstufe14. Der Dienstposten einer Stationsschwester (eines Stationspflegers) ist kein Leiterposten im Sinne des § 2 A... mehr lesen...
(1)Absatz einsGemeindebeamte des allgemeinen Schemas, die einen Funktionsdienstposten innehaben (§ 2 Abs. 3 GBDO), bleiben in ihrer Grund- oder Leistungsverwendungsgruppe, erhalten aber auf die Dauer der Innehabung dieses Dienstpostens anstelle des Gehalts nach § 5 Abs. 1 und Abs. 2 lit.a den Geh... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Gemeindebeamte erhält einen monatlichen Gehalt, der nach Verwendungsgruppe und Gehaltsstufe bestimmt wird und von der niedrigsten Gehaltsstufe (Eingangsstufe) an bis zu einer festgesetzten Höchststufe ansteigt.(2)Absatz 2Der Gehalt des Gemeindebeamten ergibt sich aus nachstehend... mehr lesen...
InhaltsverzeichnisI. Abschnittrömisch eins. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Paragraph eins,Anwendungsbereich§ 2Paragraph 2,Gliederung§ 3Paragraph 3,Zuordnung der Dienstposten zu den Funktionsgruppen§ 3aParagraph 3 a,Eingetragene Partnerschaften§ 4Paragraph 4,Definition von Begriffen§ 5Paragrap... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie §§ 59 Abs. 3, 60 Abs. 2, 66a und 176 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 32/2015 treten mit 1. März 2015 in Kraft.Die Paragraphen 59, Absatz 3,, 60 Absatz 2,, 66a und 176 Absatz 2, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 32 aus 2015, treten mit 1. ... mehr lesen...
Soweit in diesem Gesetz auf die nachfolgenden Bundesgesetze ohne nähere Fassungsbezeichnungen verwiesen wird, sind diese in den nachstehend angeführten Fassungen anzuwenden:1.Ziffer einsAllgemeines Pensionsgesetz (APG), BGBl. I Nr. 142/2004 i.d.F. BGBl. I Nr. 47/2025Allgemeines Pensionsgesetz (AP... mehr lesen...
Die in §§ 59 Abs. 3, 60 Abs. 2, 66a und 176 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 31/2025 angeführten Eurobeträge werden mit 1. Jänner 2026 um die volle Jahresinflation gemäß dem Verbraucherpreisindex 2020 (das kaufmännisch auf einen Zehntelprozentpunkt gerundete arithmetische Mittel... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Mitglied des Landesverwaltungsgerichtes erhält einen monatlichen Gehalt, der von der niedrigsten bis zur höchsten Gehaltsstufe ansteigt.(2)Absatz 2Der Gehalt ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle:Gehaltsstufe Euro Gehaltsstufe Euro1 3335,6 9 6235,52 3696,3 10 6598,63 4057,4 ... mehr lesen...
(1)Absatz einsEiner Person, die Anspruch auf Ruhe- oder Versorgungsgenuß hat und deren monatliches Gesamteinkommen die Höhe des Mindestsatzes (Abs. 5) nicht erreicht, gebührt auf Antrag eine Ergänzungszulage in der Höhe des Unterschiedes zwischen dem monatlichen Gesamteinkommen und dem Mindestsat... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Kind eines verstorbenen Beamten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gebührt ein monatlicher Waisenversorgungsgenuß, wenn der Beamte am Sterbetag Anspruch auf Ruhegenuß gehabt hat oder im Falle der mit Ablauf dieses Tages erfolgten Versetzung in den Ruhestand gehabt... mehr lesen...
Dem Beamten gebührt monatlich entsprechend der Dienstklasse oder Gehaltsstufe seiner Verwendungsgruppe eine Allgemeine Dienstzulage. Sie beträgtbei Beamten derDienstklassen I bis VDienstklassen römisch eins bis VEuro Verwendungsgruppen KS4 bis einschließlich Gehaltsstufe 4224,8KS bis einschließl... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Beamten der Dienstzweige ohne Dienstklassen erhalten einen monatlichen Gehalt, der nach Verwendungsgruppen und Gehaltsstufen bestimmt wird und von der niedrigsten Gehaltsstufe an bis zu einer festgesetzten Höchststufe ansteigt.(2)Absatz 2Der Gehalt dieser Beamten ergibt sich aus... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Beamte erhält einen monatlichen Gehalt, der nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Gehaltsstufe bestimmt wird und von der niedrigsten Gehaltsstufe (Eingangsstufe) an bis zu einer festgesetzten Höchststufe ansteigt.(2)Absatz 2Der Beamte erreicht einen höheren Gehalt durch:Vorrü... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, entsteht der Anspruch auf die dem Beamten und seinen Hinterbliebenen (Angehörigen) nach diesem Gesetz gebührenden Bezüge und Nebengebühren mit dem Beginn des Tages, an dem die bezügliche dienstrechtliche Verfügung rechtswirksam wi... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Beamten kann von der Landesregierung für besondere Leistungen, Verdienste um das Land Niederösterreich oder für solche auf fachlichem Gebiet die besondere Anerkennung ausgesprochen werden.(2)Absatz 2Ferner kann die Landesregierung für die im Abs. 1 genannten Leistungen und Verdi... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Beamte tritt mit Ablauf des Jahres, in welchem er das 65. Lebensjahr vollendet, von Gesetzes wegen in den dauernden Ruhestand.(2)Absatz 2Der Beamte ist von der Landesregierung in den dauernden Ruhestand zu versetzen:a)Litera awenn er durch vier aufeinanderfolgende Kalenderjahre ... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.08.2027 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 4/2026 § 0 gültig von 06.01.2026 bis 31.07.2027 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 4/2026 ... mehr lesen...
1.Artikel II Abs. 1 bis 3 der Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz-Novelle 1963, LGBl.Nr. 43/1964Artikel römisch II Absatz eins bis 3 der Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz-Novelle 1963, LGBl.Nr. 43/1964(1)Absatz einsDie Festsetzung des Stichtages im Sinne der §§ 27, 28 und 29 des wiederverlautba... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie §§ 10 Abs. 1 lit. a und b, 12 Abs. 2, 44 Abs. 4, 45 Abs. 2, 46g Abs. 1 und § 46k in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 37/2015 treten am 1. März 2015 in Kraft.Die Paragraphen 10, Absatz eins, Litera a und b, 12 Absatz 2,, 44 Absatz 4,, 45 Absatz 2,, 46g Absatz eins und Par... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Monatsentgelt der vollbeschäftigten Musikschullehrer beträgt:in derin der EntlohnungsgruppeEntlohnungs-ms1ms2ms3ms4stufeEuro13052,42862,02579,62358,923171,62952,92649,52402,533290,43045,22720,32448,043409,33138,52791,92494,753527,73230,82864,22541,263645,63323,42942,12587,973763... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Monatsentgelt der Vertragsbediensteten, die vom Gemeinderat (Stadtsenat) mit einem Funktionsdienstposten betraut worden sind, bestimmt sich nach der Funktionsgruppe, der dieser Dienstposten zugeordnet ist, höchstens jedoch nach der Funktionsgruppe gemäß § 11 Abs. 2. Für die Einr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Monatsentgelt der vollbeschäftigten Vertragsbediensteten beträgt:a)Litera aim allgemeinen Schemain derin der EntlohnungsgruppeEntlohnungs-1234567stufeEuro12229,12234,62257,32292,72360,92564,33144,722249,82258,52286,62337,02424,42671,33281,832270,52282,42315,92381,32487,92778,334... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 06.01.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 6/2026 § 0 gültig von 08.07.2025 bis 05.01.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 63/2025 ... mehr lesen...
(1)Absatz einsAnträge nach diesem Gesetz oder nach den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen sind schriftlich einzubringen.(2)Absatz 2In Anträgen auf Erteilung von Bewilligungen oder Ausnahmen sind Art, Lage, Umfang und Verwendung des Vorhabens anzugeben sowie die zur Beurteilung des V... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 06.01.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 2/2026 § 0 gültig von 30.12.2025 bis 05.01.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 104/2025... mehr lesen...