Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 14.01.2026

Gesetze 1-2 von 2

6 Paragrafen zu Kärntner Schulgesetz - K-SchG (K-SchG) aktualisiert


Anl. 1 K-SchG

(LGBl Nr 13/2024)InkrafttretensbestimmungenLandesgesetzblatt Nr 13 aus 2024,)Inkrafttretensbestimmungen(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt, sofern in Abs. 2 nicht anderes bestimmt wird, mit 1. September 2023 in Kraft.Dieses Gesetz tritt, sofern in Absatz 2, nicht anderes bestimmt wird, mit 1. Septe... mehr lesen...


§ 59 K-SchG Sprengelangehörigkeit

(1)Absatz einsSprengelangehörig sind: a)Litera aSchulpflichtige allgemeinbildender Pflichtschulen, die im Schulsprengel, wenn auch nur zum Zwecke des Schulbesuches, wohnen;b)Litera bLehrlinge im Sinne des BAG, deren Betriebsstandort im Schulsprengel liegt, wobei bei mehreren Betriebsstätten die i... mehr lesen...


§ 57 K-SchG Festsetzung

(1)Absatz einsDie Schulsprengel sind mit Verordnung der Bildungsdirektion nach Anhörung der Landesregierung festzusetzen.(2)Absatz 2Die Pflichtsprengel der Volksschulen und der Polytechnischen Schulen sowie die Berechtigungssprengel der Mittelschulen, der einzelnen Arten der Sonderschulen sowie f... mehr lesen...


§ 47 K-SchG

Wenn Volksschulen mit einer Mindestschülerzahl von 300 – ohne Einrechnung angeschlossener Sonderschulklassen –, Sonderschulen mit einer Mindestschülerzahl von 100, Polytechnische Schulen mit einer Mindestschülerzahl von 300, Mittelschulen mit einer Mindestschülerzahl von 600 – ohne Einrechnung an... mehr lesen...


§ 1 K-SchG Begriffsbestimmungen und Verweise

(1)Absatz einsVolksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen und Berufsschulen sind öffentliche Pflichtschulen, wenn ihre Errichtung, Erhaltung und Auflassung einem gesetzlichen Schulerhalter obliegt.(2)Absatz 2Schülerheime sind öffentliche Schülerheime, wenn sie ausschließlic... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.01.26

2 Paragrafen zu NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000) aktualisiert


§ 31 NÖ NSchG 2000 Antragsverfahren

(1)Absatz einsAnträge nach diesem Gesetz oder nach den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen sind schriftlich einzubringen.(2)Absatz 2In Anträgen auf Erteilung von Bewilligungen oder Ausnahmen sind Art, Lage, Umfang und Verwendung des Vorhabens anzugeben sowie die zur Beurteilung des V... mehr lesen...


NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 06.01.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 2/2026 § 0 gültig von 30.12.2025 bis 05.01.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 104/2025... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.01.26
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