(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. September 1996 in Kraft.(1a)Absatz eins a§ 16 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 16, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2001, tri... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Grenzkontrollbehörden sind ermächtigt, die im Zusammenhang mit der Grenzkontrolle ermittelten personenbezogenen Daten1.Ziffer einsfür Fahndungsabfragen im Rahmen der Sicherheitsverwaltung und der Tätigkeit der Sicherheitsbehörden im Dienste der Strafrechtspflege zu verarbeiten;2... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Personen einer Grenzkontrolle zu unterziehen, sofern Grund zur Annahme besteht, dass diese grenzkontrollpflichtig sind oder dass sie den Grenzübertritt unbefugt außerhalb von Grenzübergangsstellen vornehmen wollen oder... mehr lesen...
(1)Absatz einsGrenzübertritt ist die Bewegung einer Person über die Bundesgrenze.(2)Absatz 2Grenzkontrolle ist die an einer Grenze unabhängig von jedem anderen Anlass ausschließlich aufgrund eines beabsichtigten oder bereits erfolgten Grenzübertritts vorgenommene Überprüfung der Einhaltung der di... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1997 in Kraft. Das Verwenden personenbezogener Daten ist jedoch schon ab dem auf die Kundmachung folgenden Tag zulässig, soweit dies für die Vorbereitung der Inkraftsetzung des Übereinkommens vom 28. April 1995 über den Beitritt der Republik ... mehr lesen...
§ 13.Paragraph 13, Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung eine internationale Organisation, die der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit von Behörden im Bereich der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 dient, zur Sicherheitsorganisation zu erklären, wenn Der Bundesminister für Inneres ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.(2)Absatz 2§ 5 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 105/2010, tritt mit 1. Dezember 2010 in Kraft.Paragraph 5, Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 105 aus 2010,, tritt mi... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit durch unrichtige oder unrechtmäßige Verarbeitung von Daten durch Europol in Österreich ein Schaden entstanden ist, haftet der Bund nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes mit der Maßgabe, dass in jedem Fall das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien in erster Instanz... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz regelt die polizeiliche Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden und Sicherheitsbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und enthält die erforderlichen Durchführungsbestimmungen für die Kooperation mit 1.Ziffer einsder Agentur der Europäisc... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 12.10.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 206/2021 § 0 gültig von 07.03.2023 bis 11.10.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20... mehr lesen...