(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. September 1996 in Kraft.(1a)Absatz eins a§ 16 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 16, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2001, tri... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Grenzkontrollbehörden sind ermächtigt, die im Zusammenhang mit der Grenzkontrolle ermittelten personenbezogenen Daten1.Ziffer einsfür Fahndungsabfragen im Rahmen der Sicherheitsverwaltung und der Tätigkeit der Sicherheitsbehörden im Dienste der Strafrechtspflege zu verarbeiten;2... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Personen einer Grenzkontrolle zu unterziehen, sofern Grund zur Annahme besteht, dass diese grenzkontrollpflichtig sind oder dass sie den Grenzübertritt unbefugt außerhalb von Grenzübergangsstellen vornehmen wollen oder... mehr lesen...
(1)Absatz einsGrenzübertritt ist die Bewegung einer Person über die Bundesgrenze.(2)Absatz 2Grenzkontrolle ist die an einer Grenze unabhängig von jedem anderen Anlass ausschließlich aufgrund eines beabsichtigten oder bereits erfolgten Grenzübertritts vorgenommene Überprüfung der Einhaltung der di... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.(Anm.: Abs. 2 wurde durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 85, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt.)Anmerkung, Absatz 2, wurde durch Artikel 2, Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 85,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 200... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Behörden nach diesem Bundesgesetz sind verpflichtet, der nach dem Wohnsitz des Fremden zuständigen Landespolizeidirektion die in § 27 Abs. 1 BFA-VG genannten Daten zum Zweck der Weiterverarbeitung im Rahmen des Zentralen Fremdenregisters zu übermitteln, soweit sie nicht selbst t... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Sinne dieses Bundesgesetzes ist1.Ziffer einsFremder: wer die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt;2.Ziffer 2Reisedokument: ein Reisepass, Passersatz oder ein sonstiges durch Bundesgesetz, Verordnung oder auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen für Reisen anerkann... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1997 in Kraft. Das Verwenden personenbezogener Daten ist jedoch schon ab dem auf die Kundmachung folgenden Tag zulässig, soweit dies für die Vorbereitung der Inkraftsetzung des Übereinkommens vom 28. April 1995 über den Beitritt der Republik ... mehr lesen...
§ 13.Paragraph 13, Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung eine internationale Organisation, die der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit von Behörden im Bereich der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 dient, zur Sicherheitsorganisation zu erklären, wenn Der Bundesminister für Inneres ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.(2)Absatz 2§ 5 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 105/2010, tritt mit 1. Dezember 2010 in Kraft.Paragraph 5, Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 105 aus 2010,, tritt mi... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit durch unrichtige oder unrechtmäßige Verarbeitung von Daten durch Europol in Österreich ein Schaden entstanden ist, haftet der Bund nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes mit der Maßgabe, dass in jedem Fall das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien in erster Instanz... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz regelt die polizeiliche Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden und Sicherheitsbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und enthält die erforderlichen Durchführungsbestimmungen für die Kooperation mit 1.Ziffer einsder Agentur der Europäisc... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 12.10.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 206/2021 § 0 gültig von 07.03.2023 bis 11.10.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1992 in Kraft.(2)Absatz 2Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Gemeindewahlordnung 1982, LGBl. Nr. 27, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 43/1987, außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Gemeindewahlordnung 1982, LGBl. Nr. 27,... mehr lesen...
(1)Absatz einsEndet das Amt eines vom Gemeinderat aus der Mitte seiner Mitglieder gewählten Bürgermeisters oder eines sonstigen Mitgliedes des Gemeindevorstandes (Stadtsenates) vorzeitig, so ist binnen vier Wochen eine Nachwahl für den restlichen Teil der Funktionsperiode vorzunehmen. Endet das A... mehr lesen...
(1)Absatz einsEin von der Gesamtheit der Wahlberechtigten der Gemeinde gewählter Bürgermeister verliert unbeschadet der Bestimmungen des § 88 Abs. 1 sein Amt als Bürgermeister, wenn er durch Volksabstimmung (§ 92 ff) abgesetzt wird.Ein von der Gesamtheit der Wahlberechtigten der Gemeinde gewählte... mehr lesen...
(1) Ein Mitglied (Ersatzmitglied nach § 15a der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 71/2021) des Gemeinderates ist seines Mandates verlustig zu erklären, wenn1.ein Umstand bekannt wird, der ursprünglich... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Wahl eines aus der Mitte der Mitglieder des Gemeinderates gewählten Bürgermeisters gemäß § 81, eines vom Gemeinderat gemäß § 81a gewählten Bürgermeisters oder der sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes (Stadtsenates) kann binnen acht Tagen nach der Wahl bei der zuständigen ... mehr lesen...
(1)Absatz einsErreicht eine Partei nicht mehr als zehn Mandate, so wird die um eins verringerte Anzahl der Mandate, die gemäß § 70 auf eine Partei entfallen, den Wahlwerbern dieser Partei - vorbehaltlich des Abs. 6 - in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Wahlpunktezahlen (§ 66 Abs. 5) zugew... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Mitglieder des Gemeinderates und Gemeindevorstandes (Stadtsenates) sowie der Bürgermeister sind in allen Gemeinden des Landes nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu wählen.(2)Absatz 2Die Mitglieder des Gemeinderates werden von der Gesamtheit der Wahlberechtigten der Gemeinde a... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 12.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 97/2025 § 0 gültig von 19.02.2025 bis 11.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 10/2025 ... mehr lesen...