Gesetzesaktualisierungen

8 Gesetze aktualisiert am 10.01.2026

Gesetze 1-8 von 8

2 Paragrafen zu Poststrukturgesetz (PTSG) aktualisiert


§ 24 PTSG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai 1996 in Kraft. § 11 Abs. 3 und § 14 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 797/1996 treten mit 1. Mai 1996 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai 1996 in Kraft. Paragraph 11, Absatz 3 und Paragraph 14, Absatz 5, in der Fassung ... mehr lesen...


§ 17 PTSG Übernahme der Beamten und der Ruhe- und Versorgungsgenußempfänger

(1)Absatz einsDie bisher bei der Post- und Telegraphenverwaltung beschäftigten aktiven Beamten werden auf die Dauer ihres Dienststandes der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft oder ihrer Rechtsnachfolgerin oder einem der Unternehmen, die durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des besteh... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.01.26

6 Paragrafen zu Pensionsgesetz 1965 (PG 1965) aktualisiert


§ 109 PG 1965 Inkrafttreten, Aufhebung bisheriger pensionsrechtlicher Vorschriften

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1966 in Kraft. In diesem Zeitpunkt treten – soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist – alle pensionsrechtlichen Vorschriften außer Kraft, die bis dahin für die unter dieses Bundesgesetz fallenden Personen gegolten haben. Zu diesen pensio... mehr lesen...


§ 108 PG 1965 Erlassung von Verordnungen und Kundmachungen

(1)Absatz einsVerordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes und seiner Novellen können ab dem Tage der Kundmachung dieses Bundesgesetzes oder der betreffenden Novelle erlassen werden. Die Verordnungen dürfen frühestens mit dem Tag in Kraft gesetzt werden, mit dem die betreffende Verordnungsermächt... mehr lesen...


§ 105 PG 1965

(1)Absatz einsDie Vollziehung der auf Beamte nach § 1 Abs. 14 und nach § 136b BDG 1979 anzuwendenden sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften erfolgt durch die bundes- oder landesgesetzlich dafür vorgesehenen Behörden. Die §§ 8 Abs. 1a Z 2 und 310 ASVG sind nicht anzuwenden. Die in § 52 ASVG (... mehr lesen...


§ 103 PG 1965 Anwendung dieses Bundesgesetzes auf die Gesamtpension

(1)Absatz einsDer Beitrag und der zusätzliche Beitrag nach § 13a sind nur vom anteiligen Ruhe- oder Emeritierungsbezug nach § 99 Abs. 2 oder vom entsprechenden Teil des Versorgungsbezuges zu entrichten.Der Beitrag und der zusätzliche Beitrag nach Paragraph 13 a, sind nur vom anteiligen Ruhe- oder... mehr lesen...


§ 41 PG 1965 Auswirkungen künftiger Änderungen dieses Bundesgesetzes und Anpassung der wiederkehrenden Leistungen

(1)Absatz einsÄnderungen dieses Bundesgesetzes, durch die weder die Höhe der Leistungen nach diesem Bundesgesetz geändert wird noch die Anspruchsvoraussetzungen auf diese Leistungen geändert werden, gelten auch für Personen, die zum Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens Anspruch auf monatlich wiederke... mehr lesen...


§ 26 PG 1965 Ergänzungszulage

(1)Absatz einsEiner Person, die Anspruch auf Ruhe- oder Versorgungsgenuß hat und deren monatliches Gesamteinkommen die Höhe des Mindestsatzes (Abs. 5) nicht erreicht, gebührt auf Antrag eine Ergänzungszulage in der Höhe des Unterschiedes zwischen dem monatlichen Gesamteinkommen und dem Mindestsat... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.01.26

1 Paragraf zu Väter-Karenzgesetz (VKG) aktualisiert


§ 14 VKG Inkrafttreten

(1)Absatz eins§ 8 Abs. 2 bis 5, § 8 Abs. 6 zweiter Satz, § 9 Abs. 1, §§ 12 und 13 dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 833/1992 treten mit 1. Jänner 1993 in Kraft.Paragraph 8, Absatz 2 bis 5, Paragraph 8, Absatz 6, zweiter Satz, Paragraph 9, Absatz eins,, Paragraphen ... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.01.26

10 Paragrafen zu Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG) aktualisiert


§ 108 B-BSG Vollziehung

(1)Absatz einsMit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, die Bundesregierung, in Angelegenheiten jedoch, die nur den Wirkungsbereich eines Bundesministeriums betreffen, dieser Bundesminister betraut.(2)Absatz 2Mit der Vollziehung der die Tätigke... mehr lesen...


§ 107 B-BSG Inkrafttreten

§ 107.Paragraph 107, (Anm.: Abs. 1 durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 69, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt) Anmerkung, Absatz eins, durch Artikel 2, Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 69,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, als nicht mehr geltend festgestellt)(2)Absatz 2Die ü... mehr lesen...


§ 101 B-BSG Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

(1)Absatz einsAuf den Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 62 Abs. 1 Z 2 ist § 113 ASchG anzuwenden.Auf den Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse gemäß Paragraph 62, Absatz eins, Ziffer 2, ist Paragraph 113, ASchG anzuwenden.(2)Absatz 2Auf Taucherarbeiten ist § 119 ASchG anzuwe... mehr lesen...


§ 92 B-BSG Berichte

§ 92.Paragraph 92, Die Arbeitsinspektorate haben zu Jahresbeginn der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Bericht über ihre Tätigkeit und ihre Wahrnehmungen im vorangegangenen Jahr auf dem Gebiete des Bundesbedienstetenschutzes zu... mehr lesen...


§ 90 B-BSG Sofortmaßnahmen bei offenbar gefährdenden Mißständen

(1)Absatz einsIn Fällen unmittelbar drohender Gefahr für Leben oder Gesundheit von Bediensteten hat das Arbeitsinspektorat den Dienststellenleiter oder dessen bevollmächtigte Person aufzufordern, unverzüglich die Herstellung des Zustandes zu veranlassen, der den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes... mehr lesen...


§ 91 B-BSG Bekanntgabe von Beanstandungen und Maßnahmen, Empfehlungen

(1)Absatz einsStellt die Arbeitsinspektion eine Verletzung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder einer der dazu erlassenen Verordnung fest, so ist der Dienststellenleiter oder seine bevollmächtigte Person nach Möglichkeit im erforderlichen Umfang mit dem Ziel einer möglichst wirksamen Umset... mehr lesen...


§ 76 B-BSG Arbeitsmedizinische Betreuung

(1)Absatz einsDer Dienstgeber hat für die unter den Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenden Dienststellen eine arbeitsmedizinische Betreuung einzurichten.(2)Absatz 2Diese Verpflichtung ist gemäß folgender Z 1 oder – wenn der Dienstgeber an der betreffenden Dienststelle nicht über entsprec... mehr lesen...


§ 73 B-BSG Bestellung von Sicherheitsfachkräften

(1)Absatz einsDer Dienstgeber hat für die unter den Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenden Dienststellen Sicherheitsfachkräfte (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) zu bestellen. Diese Verpflichtung ist gemäß folgender Z 1 oder – wenn der Dienstgeber an der betreffenden Dienststelle nicht ü... mehr lesen...


§ 63 B-BSG Nachweis der Fachkenntnisse

(1)Absatz einsDer Nachweis der Fachkenntnisse gemäß § 62 istDer Nachweis der Fachkenntnisse gemäß Paragraph 62, ist1.Ziffer einsdurch ein Zeugnis einer hiefür in Betracht kommenden Unterrichtsanstalt,2.Ziffer 2durch ein Zeugnis einer anderen Einrichtung, die hiezu von der Bundesministerin oder vo... mehr lesen...


Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 § 0 gültig von 30.12.2022 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.01.26

9 Paragrafen zu Reisegebührenvorschrift 1955 (RGV) aktualisiert


§ 77 RGV Inkrafttreten von Änderungen dieses Bundesgesetzes

(1)Absatz eins§ 21 Abs. 1 und § 25c Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 256/1993 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft.Paragraph 21, Absatz eins und Paragraph 25 c, Absatz 4, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1993, treten mit 1. Juli 1993 in Kraft.(2)Absatz... mehr lesen...


§ 68 RGV PTA-Bereich und Fernmeldebehörde

(1)Absatz einsInwieweit für Dienstverrichtungen von Beamten, die der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft (PTA) oder einem Unternehmen, an dem die PTA zumindest mehrheitlich beteiligt ist, zur Dienstleistung zugewiesen sind (der die PTA und die übrigen angeführten Unternehmen umfassende Be... mehr lesen...


§ 67 RGV Straßenbaudienst

(1)Absatz einsFür die den Beamten des Straßenwärterdienstes obliegenden Dienstverrichtungen gilt die ständig zugewiesene Dienststrecke als Dienststelle.(2)Absatz 2Inwieweit für die Beamten des Straßenbauhilfsdienstes bei Dienstverrichtungen im Bereich ihrer Straßenmeisterei (Straßenaufsicht) Gebü... mehr lesen...


§ 49a RGV

(1)Absatz einsFür die Aufwendungen, die mit der Teilnahme an1.Ziffer einsSchulveranstaltungen im Sinne der Schulveranstaltungenverordnung, BGBl. Nr. 498/1995, undSchulveranstaltungen im Sinne der Schulveranstaltungenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 498 aus 1995,, und2.Ziffer 2gleichwertigen Vera... mehr lesen...


§ 40 RGV

Paragraph 40, Für Beamte des Wachkörpers Bundespolizei, die an Veranstaltungen zum Zwecke der eigenen Aus- und Fortbildung teilnehmen oder zur regelmäßig wiederkehrenden Erfüllung gesetzlicher Aufgaben herangezogen werden, kann, soweit nicht § 39 Anwendung findet, der zuständige Bundesminister im... mehr lesen...


§ 25c RGV

(1)Absatz einsDas Ausmaß der Reisezulage (§ 4 Z 2) ist unter Bedachtnahme auf die durchschnittlichen Kosten für Verpflegung und Unterkunft im ausländischen Aufenthaltsort durch Verordnung der Bundesregierung festzusetzen.Das Ausmaß der Reisezulage (Paragraph 4, Ziffer 2,) ist unter Bedachtnahme a... mehr lesen...


§ 21 RGV Pauschalierung

(1)Absatz einsFür Beamte, die in regelmäßiger Wiederkehr Dienstreisen oder Dienstverrichtungen im Dienstort auszuführen haben, kann der zuständige Bundesminister im Einvernehmen mit der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler an Stelle der zukommenden Gebühren gegen jederzeitigen Widerruf eine Bau... mehr lesen...


§ 20 RGV Dienstverrichtungen im Dienstort

(1)Absatz einsBei Dienstverrichtungen im Dienstort gebührt dem Beamten1.Ziffer einsnach Maßgabe der Bestimmungen des Abschnittes II, Unterabschnitt A, der Ersatz der Kosten für die notwendige Benützung eines Massenbeförderungsmittels oder das Kilometergeld sowie der Ersatz der Kosten der Beförder... mehr lesen...


§ 2 RGV

(1)Absatz einsEine Dienstreise im Sinne dieser Verordnung liegt vor, wenn sich ein Beamter zur Ausführung eines ihm erteilten Dienstauftrages oder auf Grund einer Dienstinstruktion an einen außerhalb des Dienstortes (außerhalb des Ortes der Dienstzuteilung) gelegenen Ort begibt und die Wegstrecke... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.01.26

4 Paragrafen zu Einsatzzulagengesetz (EZG) aktualisiert


§ 9 EZG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1992 in Kraft.(2)Absatz 2§ 1 Abs. 1 und 2 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 550/1994 und die Aufhebung des § 8 durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 550/1994 treten mit 1. Jänner 1995 in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins und 2 Ziffer 3,... mehr lesen...


§ 10 EZG Vollziehung

§ 10.Paragraph 10, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Landesverteidigung betraut. mehr lesen...


§ 5 EZG Beginn und Enden des Anspruches

(1)Absatz einsDer Anspruch auf die Einsatzzulage entsteht mit dem Tag der Verfügung des Einsatzes und besteht für die Dauer des Einsatzes.(2)Absatz 2Der Anspruch auf den Gefahrenzuschlag besteht nur für die Dauer der außergewöhnlichen Gefährdung gemäß § 2a Abs. 1.Der Anspruch auf den Gefahrenzusc... mehr lesen...


§ 1 EZG Anspruch auf Einsatzzulage

(1)Absatz einsEine Einsatzzulage gebührt Personen, die in einem Dienstverhältnis zum Bundesministerium für Landesverteidigung stehen, sofern sie einer Organisationseinheit des Bundesheeres zugeordnet sind und im Rahmen eines Einsatzes nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), ... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.01.26

13 Paragrafen zu Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) aktualisiert


§ 40 B-GlBG Anwendungsbereich

§ 40.Paragraph 40, Die §§ 1 bis 9, 11 bis 11d, 13 bis 20b, 23, 23a Abs. 1 bis 8, 25, 27, 29, 31, 35 und 36 dieses Bundesgesetzes sind auf Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen und an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (§ 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes... mehr lesen...


§ 32 B-GlBG Einrichtung und Mitgliedschaft

(1)Absatz einsBeim Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung ist eine Interministerielle Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen (in der Folge „Interministerielle Arbeitsgruppe“ genannt) einzurichten.(2)Absatz 2Der Interministeriellen Arbeitsgruppe gehören als Mitglieder an:1.Zif... mehr lesen...


§ 30 B-GlBG Geschäftsführung der Arbeitsgruppen

(1)Absatz einsAuf die Geschäftsführung der Arbeitsgruppen ist § 24 Abs. 1 bis 4 anzuwenden.Auf die Geschäftsführung der Arbeitsgruppen ist Paragraph 24, Absatz eins bis 4 anzuwenden.(2)Absatz 2Die Geschäftsordnung der Arbeitsgruppen ist durch Verordnung der Bundesministerin oder des Bundesministe... mehr lesen...


§ 24 B-GlBG Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission

(1)Absatz einsDie oder der Senatsvorsitzende und im Falle ihrer oder seiner Verhinderung ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter hat den Senat nach Bedarf einzuberufen.(2)Absatz 2Ein Mitglied des Senates, das verhindert ist, seine Funktion auszuüben, ist durch sein Ersa... mehr lesen...


§ 23a B-GlBG Gutachten

(1)Absatz einsAuf Antrag einer der in Abs. 2 genannten Personen oder Institutionen oder von Amts wegen hat der dafür zuständige Senat der Kommission ein Gutachten zu erstatten,Auf Antrag einer der in Absatz 2, genannten Personen oder Institutionen oder von Amts wegen hat der dafür zuständige Sena... mehr lesen...


§ 22b B-GlBG Zusammensetzung der Senate

(1)Absatz einsJeder Senat hat aus der oder dem Vorsitzenden oder deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter und weiteren Mitgliedern zu bestehen. Ein Mitglied kann auch beiden Senaten angehören.(2)Absatz 2Jedem Senat gehören als Mitglieder an:1.Ziffer einseine Vertreterin oder ein Ver... mehr lesen...


§ 22 B-GlBG Einrichtung

(1)Absatz einsBeim Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung ist die Gleichbehandlungskommission des Bundes (in der Folge „Kommission“ genannt) einzurichten.(2)Absatz 2Der Kommission gehören als Mitglieder an:1.Ziffer einseine Vertreterin oder ein Vertreter des Bundesministeriums f... mehr lesen...


§ 20d B-GlBG Dialog mit Nichtregierungsorganisationen

§ 20d.Paragraph 20 d, Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Frauen, Wissenschaft und Forschung hat mindestens ein Mal pro Jahr einen Dialog mit Nichtregierungsorganisationen zu führen, deren Zielsetzung es ist, Diskriminierungen im Sinne dieses Bundesgesetzes zu bekämpfen und die Einha... mehr lesen...


§ 20c B-GlBG Informationspflicht

§ 20c.Paragraph 20 c, Jede Leiterin oder jeder Leiter einer Zentralstelle hat bis zum 31. März jedes zweiten Jahres, erstmalig bis zum 31. März 2016, die Bundesministerin oder den Bundesminister für Frauen, Wissenschaft und Forschung in anonymisierter Form über die bei den Dienstbehörden und Geri... mehr lesen...


§ 16b B-GlBG Berichtswesen

§ 16b.Paragraph 16 b, § 12 Abs. 3 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Frauen, Wissenschaft und Forschung der Bundesregierung vorzulegende Bericht auch anonymisierte Angaben über die dieses Hauptstück betreffende Tätigkeit der Gleichbehandl... mehr lesen...


§ 12 B-GlBG Bericht an die Bundesministerin oder den Bundesminister für Frauen, Wissenschaft und Forschung

(1)Absatz einsJede Leiterin oder jeder Leiter einer Zentralstelle hat bis zum 31. März des auf den Ablauf jedes zweijährigen Geltungszeitraumes der Frauenförderungspläne folgenden Jahres der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Frauen, Wissenschaft und Forschung über den Stand der Verwirk... mehr lesen...


§ 6a B-GlBG Einkommensberichte des Bundes

(1)Absatz einsDie Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler ist verpflichtet, jährlich bis zum 1. Oktober einen Bericht zur Einkommensanalyse der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer des Bundes zu erstellen. Berichtszeitraum ist das jeweilige vorangegangene Kalenderjahr. Dieser Bericht hat Angaben übe... mehr lesen...


Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025 § 0 gültig von 10.10.2024 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.01.26

3 Paragrafen zu Steiermärkisches Gemeinde-Bezügegesetz (Stmk. GBezG) aktualisiert


§ 29 Stmk. GBezG Inkrafttreten von Novellen

(1)Absatz einsDie Neufassung der §§ 6, 7, 8, 9, 10 und 18 durch die Novelle LGBl. Nr. 13/1999 ist mit 1. Jänner 1999 in Kraft getreten.Die Neufassung der Paragraphen 6,, 7, 8, 9, 10 und 18 durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 13 aus 1999, ist mit 1. Jänner 1999 in Kraft getreten.(2)Absatz 2Die... mehr lesen...


§ 26 Stmk. GBezG Verweise

(1)Absatz einsVerweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.(2)Absatz 2Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:1.Ziffer einsBundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von... mehr lesen...


§ 2 Stmk. GBezG Ausgangsbetrag

(1)Absatz einsDer Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe der Gemeinden richtet sich nach § 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre.Der Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe der Gemeinden richtet sich nach Paragraph eins, des Bundesverfassungsg... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.01.26
Gesetze 1-8 von 8