§ 109 PG 1965 Inkrafttreten, Aufhebung bisheriger pensionsrechtlicher Vorschriften

Pensionsgesetz 1965

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2023 bis 31.12.9999

(Anm.: Abs. 73 wurde nicht vergeben)

Stand vor dem 20.04.2023

In Kraft vom 30.12.2022 bis 20.04.2023

(Anm.: Abs. 73 wurde nicht vergeben)

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