(1)Absatz einsDie Sitzungen der Verwaltungskörper sind nichtöffentlich und grundsätzlich in physischer Anwesenheit der Sitzungsteilnehmer/innen abzuhalten. Der/Die leitende Angestellte und sein/ihr Stellvertreter bzw. seine/ihre Stellvertreterin sind berechtigt, an den Sitzungen der Verwaltungskö... mehr lesen...
(1)Absatz einsAngehörige haben Anspruch auf die Leistungen, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und weder nach den Vorschriften dieses Bundesgesetzes noch nach anderer gesetzlicher Vorschrift krankenversichert sind und für sie auch seitens einer Krankenfürsorgeeinrichtung eines... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür Angehörige (§ 56) ist ein Zusatzbeitrag im Ausmaß von 3,4% der für den Versicherten (die Versicherte) heranzuziehenden Beitragsgrundlage (des Ruhegenusses bzw. der Pension) zu leisten. Der Zusatzbeitrag entfällt zur Gänze auf den (die) Versicherte(n).Für Angehörige (Paragraph 56... mehr lesen...
(1)Absatz einsAbweichend von § 46 Abs. 1 erster Satz sowie Abs. 2 und 2a ist die Pensionserhöhung für das bzw. im Kalenderjahr 2026 nicht mit dem Anpassungsfaktor, sondern wie folgt vorzunehmen: Das Gesamtpensionseinkommen (Abs. 2) ist zu erhöhenAbweichend von Paragraph 46, Absatz eins, erster Sa... mehr lesen...
(1)Absatz einsPersonen, die am 31. März 2018 nicht der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung nach diesem Bundesgesetz unterliegen und nur durch das sozialversicherungsrechtliche Wirksamwerden der Hauptfeststellung der Einheitswerte für wirtschaftliche Einheiten des land- un... mehr lesen...
(1)Absatz einsAnspruch auf Erwerbsunfähigkeitspension hat der (die) Versicherte, wenn1.Ziffer einskein Anspruch auf berufliche Rehabilitation nach § 122 Abs. 1 und 2 besteht oder die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation nach § 122 Abs. 3 nicht zweckmäßig oder nach § 122 Abs. 4 nicht zumutbar ... mehr lesen...
(1)Absatz einsAnspruch auf die Leistungen besteht für Angehörige,1.Ziffer einswenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und2.Ziffer 2wenn sie weder nach der Vorschrift dieses Bundesgesetzes noch nach anderer gesetzlicher Vorschrift krankenversichert sind, und auch für sie seitens ein... mehr lesen...
§ 57a.Paragraph 57 a, Trifft ein Pensionsanspruch aus eigener Pensionsversicherung, ausgenommen ein Anspruch auf Anteilspension oder auf Alterspension, mit einem Anspruch auf Krankengeld zusammen, so ruht der Pensionsanspruch für die weitere Dauer des Krankengeldanspruches mit dem Betrag des Kran... mehr lesen...
(1)Absatz einsBesteht in einem Kalenderjahr Anspruch auf Anteilspension, so ist deren Höhe unter Berücksichtigung des während des gesamten Kalenderjahres erzielten Erwerbseinkommens – nach den in Betracht kommenden Bestimmungen über die Anteilspension – von Amts wegen neu zu ermitteln, wenn der (... mehr lesen...
(1)Absatz einsEin Schwerarbeitsmonat ist jeder Kalendermonat, in dem eine oder mehrere besonders belastende Tätigkeiten im Sinn des § 1 Abs. 1 mindestens in der Dauer von 15 Kalendertagen ausgeübt wurden. Dienstfreie Zeiten, während derer kein Anspruch auf Monatsbezug besteht, bleiben dabei außer... mehr lesen...
(1)Absatz einsAls Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besondersbelastenden Bedingungen erbracht werden, gelten alle Tätigkeiten, die geleistet werden1.Ziffer einsin Schicht- oder Wechseldienst auch während der Nacht (unregelmäßige Nachtarbeit), das heißt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, je... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas II beträgt:Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas römisch II beträgt:in derEntlohnungs-stufein der Entlohnungsgruppep1p2p3p4p5Euro12.206,72.173,02.139,62.... mehr lesen...
Geschäftsverteilung der LandesregierungLandeshauptmann Anton Mattle1.Ziffer einsBundesverfassung, Landesverfassung; Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen; Legistik, Verlautbarungsorgane des Landes; Verbindungsstelle der Bundesländer; Institut für Föderalismus;2.Ziffer 2Bun... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie im § 1 genannten Angelegenheiten der Landesverwaltung werden in der Geschäftsverteilung der Landesregierung (Anlage) den einzelnen Mitgliedern der Landesregierung zur Besorgung zugewiesen.Die im Paragraph eins, genannten Angelegenheiten der Landesverwaltung werden in der Geschäf... mehr lesen...