Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 27.01.2026

Gesetze 1-1 von 1

2 Paragrafen zu Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz (VGW-DRG) aktualisiert


§ 21 VGW-DRG Verweisung auf andere Gesetze

(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. Dezember 2025 geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...


§ 15 VGW-DRG Beendigung des Amts und Reaktivierung

(1)Absatz einsDas Amt eines Mitglieds des Verwaltungsgerichts endet in den in Abs. 2 genannten Fällen, durch Übertritt in den Ruhestand (Abs. 3), durch Versetzung in den Ruhestand auf Antrag (Abs. 3a), durch Amtsenthebung (Abs. 4) oder Tod.Das Amt eines Mitglieds des Verwaltungsgerichts endet in ... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.01.26
Gesetze 1-1 von 1