(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1962 in Kraft.(2)Absatz 2§ 44 Abs. 2 und die Bezeichnung des früheren § 323 Abs. 2 als § 324 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 257/1993 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft. Auf zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind sie jedoch noch... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Säumnisbeschwerde hat zu enthalten:a)Litera adie Bezeichnung der säumigen Abgabenbehörde;b)Litera bdie Darstellung des Inhaltes des unerledigten Antrages bzw. der Angelegenheit, in der eine Verpflichtung zur amtswegigen Erlassung eines Bescheides besteht;c)Litera cdie Angaben, d... mehr lesen...
(1)Absatz einsGegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Abgabenbehörden kann wegen Rechtswidrigkeit Beschwerde (Maßnahmenbeschwerde) erheben, wer durch sie in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet.(2)Absatz 2Die Maßnahmenbeschwerde ist innerhalb ... mehr lesen...
(1)Absatz einsIst die Bescheidbeschwerde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtesa)Litera aweder als unzulässig oder nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen (§ 260) nochweder als unzulässig oder nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen (Paragraph 260,) nochb)Litera bals zurückgenommen (§ 8... mehr lesen...
(1)Absatz einsÜber die Beschwerde hat eine mündliche Verhandlung stattzufinden,1.Ziffer einswenn es beantragt wirda)Litera ain der Beschwerde,b)Litera bim Vorlageantrag (§ 264),im Vorlageantrag (Paragraph 264,),c)Litera cin der Beitrittserklärung (§ 258 Abs. 1) oderin der Beitrittserklärung (Para... mehr lesen...
(1)Absatz einsSind für die Erledigung von Beschwerden durch Bundesgesetz oder durch Landesgesetz Senate vorgesehen, so richtet sich das Verfahren, soweit gesetzlich nicht anderes angeordnet ist, nach den folgenden Bestimmungen.(2)Absatz 2Die Entscheidung obliegt dem Senat,1.Ziffer einswenn dies b... mehr lesen...
(1)Absatz einsIst in der Beschwerdevorentscheidung die Bescheidbeschwerdea)Litera aweder als unzulässig oder als nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen (§ 260) nochweder als unzulässig oder als nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen (Paragraph 260,) nochb)Litera bals zurückgenommen (§... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Beschwerdefrist beträgt einen Monat. Enthält ein Bescheid die Ankündigung, dass noch eine Begründung zum Bescheid ergehen wird, so wird die Beschwerdefrist nicht vor Bekanntgabe der fehlenden Begründung oder der Mitteilung, dass die Ankündigung als gegenstandslos zu betrachten i... mehr lesen...
(1)Absatz einsVollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeiten sind einzumahnen.(2)Absatz 2Die Mahnung wird durch Zustellung eines Mahnschreibens (Mahnerlagscheines) vollzogen, in dem der Abgabepflichtige unter Hinweis auf die eingetretene Vollstreckbarkeit aufgefordert wird, die Abgabenschuld binne... mehr lesen...
Paragraph 228, Auf Abgabenschuldigkeiten, die infolge einer Umbuchung gemäß § 214 Abs. 7, einer Rückzahlung gemäß § 241 Abs. 1 oder deswegen wiederaufleben, weil eine unrichtige oder nachträglich unrichtig gewordene Verbuchung der Gebarung rückgängig gemacht wird, ist § 227 mit Ausnahme des Abs. ... mehr lesen...
(1)Absatz einsUnbeschadet besonderer landes- oder gemeinderechtlicher Vorschriften gelten Abgaben in nachstehend angeführten Fällen als entrichtet:1.Ziffer einsbei Überweisung auf das Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift;2.Ziffer 2bei Einziehung einer Abgabe durch die empfan... mehr lesen...
(1)Absatz einsUnternehmer (§ 2 Abs. 1 UStG 1994) haben unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften dem die Barzahlung Leistenden einen Beleg über empfangene Barzahlungen für Lieferungen und sonstige Leistungen (§ 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994) zu erteilen. Als Beleg gilt auch ein entsprechender elektr... mehr lesen...
(1)Absatz einsBücher, die gemäß den §§ 124 oder 125 zu führen sind oder die ohne gesetzliche Verpflichtung geführt werden, und Aufzeichnungen der in den §§ 126 bis 128 bezeichneten Art dürfen, wenn nicht anderes gesetzlich angeordnet ist, auch im Ausland geführt werden. Derartige Bücher und Aufze... mehr lesen...
(1)Absatz einsSchenkungen unter Lebenden (§ 3 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955) sowie Zweckzuwendungen unter Lebenden (§ 4 Z 2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955) sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dem Finanzamt Österreich anzuzeigen,Schenkungen unter Lebenden (Parag... mehr lesen...
Paragraph 112 a, Gegen Personen, die offenbar mutwillig die Tätigkeit der Abgabenbehörde in Anspruch nehmen oder in der Absicht der Verschleppung der Angelegenheit unrichtige Angaben machen, kann die Abgabenbehörde eine Mutwillensstrafe bis 700 Euro verhängen. mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Abgabenbehörden sind berechtigt, die Befolgung ihrer Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich wegen ihrer besonderen Beschaffenheit durch einen Dritten nicht bewerkstelligen lassen, durch Verhängung einer Zwangsstrafe zu erzwingen. Zu solchen Leistungen gehört auch di... mehr lesen...
Paragraph 98 a, Für Landes- und Gemeindeabgaben ist abweichend von § 98 Abs. 1 für Zustellungen auch der 3. Abschnitt des Zustellgesetzes (elektronische Zustellung) anzuwenden. Für Landes- und Gemeindeabgaben ist abweichend von Paragraph 98, Absatz eins, für Zustellungen auch der 3. Abschnitt des... mehr lesen...
(1)Absatz einsAbweichend von § 98 Abs. 1 ist für Zustellungen vom Bundesminister für Finanzen oder von Finanzämtern auch der 3. Abschnitt des ZustG (Elektronische Zustellung) anzuwenden, wennAbweichend von Paragraph 98, Absatz eins, ist für Zustellungen vom Bundesminister für Finanzen oder von Fi... mehr lesen...
(1)Absatz einsErledigungen werden dadurch wirksam, daß sie demjenigen bekanntgegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgta)Litera abei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Li... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, sind Zustellungen nach dem Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, vorzunehmen; das gilt nicht für den 3. Abschnitt des ZustG (Elektronische Zustellung).Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, sind Zustellungen n... mehr lesen...
Paragraph 97 a, Für Landes- und Gemeindeabgaben gilt abweichend von § 97 Abs. 3 Folgendes: Für Landes- und Gemeindeabgaben gilt abweichend von Paragraph 97, Absatz 3, Folgendes:1.Ziffer einsSchriftliche Erledigungen können im Weg automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen tec... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit durch Verordnung zugelassen, kann die Abgabenbehörde der Partei sowie den in den §§ 80 ff bezeichneten Vertretern ermöglichen, personenbezogene Daten dieser Partei aus Akten oder Aktenteilen im Wege automationsunterstützter Datenübertragung abzufragen. Bei der Ausgestaltung d... mehr lesen...
(1)Absatz einsAnbringen können im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingereicht werden, soweit es durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen zugelassen wird. Durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen kann zugelassen werde... mehr lesen...
Paragraph 86 b, Für Landes- und Gemeindeabgaben gilt abweichend von § 86a Folgendes: Für Landes- und Gemeindeabgaben gilt abweichend von Paragraph 86 a, Folgendes: mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter können sich, sofern nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, vertreten lassen durch1.Ziffer einsnatürliche Personen, die volljährig und handlungsfähig sind und für die in keinem Bereich ein gerichtlicher Erwachsenenv... mehr lesen...
(1)Absatz einsAnbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben).Anbringen zur Geltendmachung von... mehr lesen...
Paragraph 86, Anbringen, die nicht unter § 85 Abs. 1 fallen, können mündlich vorgebracht werden, soweit nicht die Wichtigkeit oder der Umfang des Anbringens Schriftlichkeit erfordert, in welchem Fall § 85 Abs. 3 mit Ausnahme von lit. a und b sinngemäß anzuwenden ist. Anbringen, die nicht unter Pa... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie §§ 3 Abs. 4, 6 und 7, 4 Abs. 2 Z 2, 4, 9 und 10, 4 Abs. 5 und 6, 5 Abs. 1 und 5, 8, 10 Abs. 4 und 6, 10a, 11, 12, 14 Abs. 1 und 4, 15 Abs. 2, 15c Abs. 2 bis 6, 15d Abs. 1, 19, 21, 22, 23 Abs. 2, 24, 25, 27, 29 Abs. 1, 35, 36, 37 Abs. 1, 39 Abs. 1 Z 4 lit. c und 38a sowie der Ent... mehr lesen...
Paragraph 18, Die Abschnitte 2 bis 7 gelten mit den in den §§ 18a bis 23 enthaltenen Abweichungen für Dienstnehmerinnen, die in einem Dienstverhältnis Die Abschnitte 2 bis 7 gelten mit den in den Paragraphen 18 a bis 23 enthaltenen Abweichungen für Dienstnehmerinnen, die in einem Dienstverhältnis... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Abs. 5 des § 11 und der Abs. 2 des § 11a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 17/1993 treten mit 1. Jänner 1993 in Kraft.Der Absatz 5, des Paragraph 11 und der Absatz 2, des Paragraph 11 a, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1993, treten mit 1.... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Ansprüche von Berechtigten nach diesem Bundesgesetz auf Pflegegeld werden durch das Bundespflegegeldgesetz (BPGG), BGBl. Nr. 110/1993, geregelt.Die Ansprüche von Berechtigten nach diesem Bundesgesetz auf Pflegegeld werden durch das Bundespflegegeldgesetz (BPGG), Bundesgesetzblat... mehr lesen...
§ 90.Paragraph 90, (Anm.: Abs. 1 durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 28, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt) Anmerkung, Absatz eins, durch Artikel 2, Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 28,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, als nicht mehr geltend festgestellt)(2)Absatz 2Ferner ... mehr lesen...
(1)Absatz einsHinsichtlich des Bewerbungsmanagements und der Jobbörse (standardisierten IKT-Lösungen und IT-Verfahren im Sinne von § 280b Abs. 2 BDG 1979) sind die Leiterinnen und Leiter der Zentralstellen jeweils für den Wirkungsbereich ihres Ressorts zusammen mit der Bundeskanzlerin oder dem Bu... mehr lesen...
(1)Absatz einsAbschnitt VII ist auf die Besetzung von Planstellen für folgende Verwendungen nicht anzuwenden:Abschnitt römisch VII ist auf die Besetzung von Planstellen für folgende Verwendungen nicht anzuwenden:1.Ziffer einsFunktionen, die dem Abschnitt II unterliegen,Funktionen, die dem Abschni... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Falle des § 48 Abs. 2 Z 1 sindIm Falle des Paragraph 48, Absatz 2, Ziffer eins, sind1.Ziffer einsdie Bewerber und Bewerberinnen, deren Aufnahme beabsichtigt ist, und2.Ziffer 2alle Bewerber und Bewerberinnen, die bei der Eignungsprüfung mindestens eine gleich hohe Punktezahl wie e... mehr lesen...
(1)Absatz einsVor dem Test ist vom Bundeskanzleramt eine Mindestpunktezahl festzusetzen. Bewerber und Bewerberinnen, die diese Mindestpunktezahl nicht erreichen, scheiden aus dem weiteren Aufnahmeverfahren aus.(2)Absatz 2Jedem Bewerber und jeder Bewerberin sind nach der Eignungsprüfung umgehend m... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit dies möglich ist, sind die Tests für die Auswertung zu anonymisieren.(2)Absatz 2Das Bundeskanzleramt hat für die Auswertung der Tests ein Punktesystem auszuarbeiten und die Punktewerte nach den spezifischen Anforderungen der angestrebten Verwendung zu gewichten.(3)Absatz 3Die... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Tests sind vom Bundeskanzleramt auszuarbeiten. Das Bundeskanzleramt hat die speziellen Anforderungen für einzelne Verwendungen im Einvernehmen mit den zuständigen Zentralstellen festzulegen.(2)Absatz 2Die Anforderungen sind so zu gestalten, daß sie1.Ziffer einsauf die Vorbildung... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Ausschreibung ist in der beim Bundeskanzleramt eingerichteten Jobbörse der Republik Österreich zu veröffentlichen.(2)Absatz 2Die Ausschreibung kann daneben auch auf andere geeignete Weise verlautbart werden (zum Beispiel an der Amtstafel der das Aufnahmeverfahren durchführenden ... mehr lesen...
(1)Absatz einsJede freigewordene oder neu geschaffene Planstelle ist vor der Besetzung öffentlich in der beim Bundeskanzleramt eingerichteten Jobbörse der Republik Österreich auszuschreiben.(2)Absatz 2Zur Gewinnung bundesinterner Interessentinnen und Interessenten kann abweichend von Abs. 1 eine ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Ausschreibung nach den §§ 2 und 3 hat jene Zentralstelle zu veranlassen, in deren Bereich die Betrauung mit einer Funktion wirksam werden soll. In den Fällen des § 4 haben die Ausschreibungen von jenen Dienststellen zu erfolgen, die Dienstbehörden sind und in deren Bereich die B... mehr lesen...
§ 3.Paragraph 3, Vor der Betrauung einer Person mit der Leitung einer der folgenden nachgeordneten Dienststellen ist die betreffende Funktion auszuschreiben:1.Ziffer einsim Bereich des Bundeskanzleramtes: Österreichisches Staatsarchiv,2.Ziffer 2im Bereich des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst,... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt, so weit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird, mit 1. Jänner 2005 in Kraft.(2)Absatz 2§ 4 Abs. 3 tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.Paragraph 4, Absatz 3, tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.(3)Absatz 3Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren ... mehr lesen...
(1)Absatz einsGemäß § 195 Abs. 2 des Mineralrohstoffgesetzes – MinroG, BGBl. I Nr. 38/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 21/2002 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 83/2003, wird festgestellt, dass die Arbeitnehmerschutzbestimmungen der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung, BGBl. ... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 339/2025 § 0 gültig von 03.12.2024 bis 30.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. ... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit dieses Gesetz und dessen Anlage 1 auf Bundesgesetze verweisen, sind diese in der am 1. September 2025 geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...
(1)Absatz einsFür außergewöhnliche Arbeitsleistungen kann in einzelnen Fällen Beamten bis zu viermal pro Kalenderjahr eine Leistungsprämie gewährt werden. Auf die Gewährung einer Leistungsprämie besteht kein Rechtsanspruch.(1a)Absatz eins aAnstelle oder zusätzlich zu einer Leistungsprämie können ... mehr lesen...