(1)Absatz eins,Auf Vertragsbedienstete sind die für Landesbeamte geltenden Bestimmungen über1.Ziffer einsden Stellenplan (Dienstpostenplan),2.Ziffer 2die Dienstausbildung und Fortbildung sowie die Dienstprüfung und3.Ziffer 3die Funktionstitelsinngemäß anzuwenden. Soweit die Bestimmungen des 3. Ab... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Vollziehung der auf Beamtinnen und Beamte nach § 1 Abs. 10 anzuwendenden sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften erfolgt durch die bundes- oder landesgesetzlich dafür vorgesehenen Behörden. § 8 Abs. 1a Z 2 und § 310 ASVG sind nicht anzuwenden. Die im § 52 ASVG (§ 27e GSVG, ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Das Gesetz über eine Änderung des Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes, LGBl.Nr. 22/2026, tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2)Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über eine Änderung des Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes, LGBl.Nr. 22/2026, ist ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Den Kommissionsmitgliedern nach „§ 3 Abs. 2 lit. c gebührt der Ersatz der notwendigen Fahrtauslagen und eine Entschädigung für Zeitversäumnis.Den Kommissionsmitgliedern nach „§ 3 Absatz 2, Litera c, gebührt der Ersatz der notwendigen Fahrtauslagen und eine Entschädigung für Zeitver... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Beratung und Beschlussfassung der Leistungsfeststellungskommission kann auf Anordnung des den Vorsitz führenden Mitgliedes auch in Form einer Videokonferenz stattfinden. Es hat bei seiner Entscheidung die technischen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingung... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Diensthoheit über Lehrpersonen an öffentlichen Pflichtschulen sowie an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen hat hinsichtlich der nachstehend bezeichneten Angelegenheiten die Schulleitung als Dienstbehörde auszuüben:a)Litera aBestellung der Sicherheitsvertrauenspersonen u... mehr lesen...
Die Diensthoheit über Landeslehrpersonen an öffentlichen Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen und Berufsschulen (öffentlichen Pflichtschulen), einschließlich der Vollziehung des Disziplinarrechts, hat die Bildungsdirektion für Vorarlberg – im Folgenden kurz Bildungs... mehr lesen...