Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 25.05.2026

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1 Paragraf zu Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) aktualisiert


§ 12 VersVG

(1)Absatz einsDie Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Steht der Anspruch einem Dritten zu, so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf die Leistung des Versicherers bekanntgeworden ist; ist dem Dritten dieses Recht nicht bekanntgeworden, so verjä... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.05.26
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