Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 10.05.2026

Gesetze 1-2 von 2

3 Paragrafen zu Erste Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004 (T-EDJ 2004) aktualisiert


§ 24 T-EDJ 2004 Ausschreibung, Zulassung

(1)Absatz eins,Die Berufsjägerprüfung ist jährlich einmal abzuhalten. Das Amt der Tiroler Landesregierung hat Ort und Zeit der Prüfung wenigstens einen Monat vor dem Beginn der Prüfung an der Amtstafel kundzumachen und im Internet zu veröffentlichen sowie im Boten für Tirol und in der vom Tiroler... mehr lesen...


§ 13 T-EDJ 2004 Ausschreibung, Zulassung

(1)Absatz eins,Die Jagdaufseherprüfung ist jährlich einmal abzuhalten. Das Amt der Tiroler Landesregierung hat Ort und Zeit der Prüfung wenigstens einen Monat vor dem Beginn der Prüfung an der Amtstafel kundzumachen und im Internet zu veröffentlichen sowie im Boten für Tirol und in der vom Tirole... mehr lesen...


§ 3 T-EDJ 2004 Ausschreibung, Zulassung

(1)Absatz eins,Die Jungjägerprüfung ist jährlich einmal abzuhalten. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat Ort und Zeit der Prüfung wenigstens einen Monat vor dem Beginn der Prüfung an der Amtstafel kundzumachen und im Internet zu veröffentlichen sowie im Boten für Tirol und im Mitteilungsblatt des Ti... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.05.26

23 Paragrafen zu Feuerpolizeiordnung 1998, Tiroler (T-FPO) aktualisiert


Anl. 1 T-FPO

Art der FeuerungsanlageBrennstoffAnzahl der Überprüfungen pro JahrBemerkungenEinzelfeuerstättenGas1 Heizöl extra leicht3xPellets2xsonstige Festbrennstoffe3xOffene KamineFestbrennstoffe2 Zentralheizungsanlagen (Anlagen nach § 2 Abs. 63 des Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013 und An... mehr lesen...


§ 38 T-FPO Verweisungen

(1)Absatz eins,Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.(2)Absatz 2,Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte F... mehr lesen...


§ 35 T-FPO Strafbestimmungen

(1)Absatz eins,Eine Verwaltungsübertretung begeht, wera)Litera adem § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1, § 5 oder § 27 Abs. 1 zuwiderhandelt,dem Paragraph 2, Absatz 2,, Paragraph 3, Absatz 2,, Paragraph 4, Absatz eins,, Paragraph 5, oder Paragraph 27, Absatz eins, zuwiderhandelt,b)Litera beinem Au... mehr lesen...


§ 33 T-FPO Brandursachenermittlung

(1)Absatz eins,Die Behörde hat möglichst bereits während des Brandes, sonst aber unverzüglich nach dem Brand, die Brandursachen zu erheben. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind vom Ergebnis der Erhebungen sofort zu verständigen und weiters bei ihren Erhebungen zu unterstützen.(2)A... mehr lesen...


§ 29 T-FPO Besondere Pflichten der Liegenschaftseigentümer

(1)Absatz eins,Die Eigentümer der von einem Brand betroffenen Grundstücke oder die sonst hierüber Verfügungsberechtigten haben der Feuerwehr den Zutritt zu den Grundstücken zu gestatten, deren Inanspruchnahme zur Durchführung der erforderlichen Lösch- und Rettungsarbeiten zu dulden und Wasservorr... mehr lesen...


§ 40 T-FPO Übergangsbestimmungen

(1)Absatz eins,Bei Gebäuden, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes LGBl. Nr. xx/2026 einer Feuerbeschau erstmals zu unterziehen sind, beginnen die Fristen nach § 16 Abs. 1 und 2 mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes LGBl. Nr. xx/2026 zu laufen.Bei Gebäuden, die nach dem Inkrafttrete... mehr lesen...


§ 25 T-FPO Brandmeldestellen

Brandmeldestellen sind jene Stellen, die an den telefonischen Feuerwehrnotruf angeschlossen sind. Der Leitstelle Tirol gemeinnützige GmbH wird vom Land Tirol die Aufgabe der Zentralen Brandmeldestelle übertragen. Der Landeshauptmann hat der Leitstelle Tirol gemeinnützige GmbH die öffentliche Kurz... mehr lesen...


§ 22 T-FPO Löschfahrzeuge, Lösch- und Rettungsgeräte, Gerätehäuser

(1)Absatz eins,Die Gemeinde hat die für Löscheinsätze auf Grund der örtlichen Verhältnisse erforderlichen Löschfahrzeuge sowie Lösch- und Rettungsgeräte anzuschaffen und in technisch einwandfreiem Zustand zu erhalten. Löschfahrzeuge sowie Lösch- und Rettungsgeräte haben den von der Landesregierun... mehr lesen...


§ 21 T-FPO Löschwasser- und Löschmittelversorgung

(1)Absatz eins,Soweit Löschwasser nicht aus natürlichen oder künstlichen Gewässern oder Druckwasserleitungen in ausreichender Menge zur Verfügung steht, hat die Gemeinde Wasserspeicher bzw. Stauanlagen in entsprechender Anzahl, Größe und Verteilung zu errichten, zu erhalten und jederzeit zugängli... mehr lesen...


§ 20 T-FPO Zusätzliche Maßnahmen

(1)Absatz eins,Ist bezüglich einer baulichen Anlage oder einer Feuerungsanlage, auch wenn diese entsprechend den für sie maßgebenden Verwaltungsvorschriften ausgeführt, erhalten oder betrieben wird, die Durchführung zusätzlicher Maßnahmen im Sinne des § 3 Abs. 1 zur Erhöhung der Brandsicherheit o... mehr lesen...


§ 19 T-FPO Behördliche Aufträge und Anordnungen

(1)Absatz eins,Werden bei einer Hauptüberprüfung oder einer Feuerbeschau oder sonst im Rahmen der feuerpolizeilichen Aufsicht auf einem Grundstück, an einer baulichen Anlage oder an einer Feuerungsanlage Mängel oder sonstige Zustände im Sinne des § 2 Abs. 1 festgestellt, so hat die Behörde dem Ei... mehr lesen...


§ 18 T-FPO Durchführung der Feuerbeschau

(1)Absatz eins,Die Behörde kann die Anberaumung der Feuerbeschau in ortsüblicher Weise bekannt machen. Die Behörde kann dabei den Eigentümern von Gebäuden auftragen, die sonst hierüber Verfügungsberechtigten von der Anberaumung der Feuerbeschau zu verständigen sowie deren Namen und Adressen der B... mehr lesen...


§ 17 T-FPO Organisation der Feuerbeschau

(1)Absatz eins,Die Feuerbeschau ist von der Behörde zu leiten. Die Behörde kann mit der Leitung der Feuerbeschau auch eine der im Abs. 2 bzw. 3 genannten Personen, sofern diese in einem Dienstverhältnis zur Gemeinde steht, beauftragen.Die Feuerbeschau ist von der Behörde zu leiten. Die Behörde ka... mehr lesen...


§ 16 T-FPO Umfang der Feuerbeschau

(1)Absatz eins,Eine Feuerbeschau ist alle sechs Jahre durchzuführen ina)Litera aGebäuden,1.Ziffer einsdie über technische Brandschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Druckbelüftungsanlagen, Brandrauchentlüftungsanlagen, Löschmittel sowie Lösch- und Rettungsgeräte und dergleichen... mehr lesen...


§ 13 T-FPO Hauptüberprüfung

(1)Absatz eins,Der Rauchfangkehrer hat alle sieben Jahre alle reinigungspflichtigen Anlagen nach § 9 Abs. 1 und 2 auf augenscheinliche, die Brandsicherheit betreffende Mängel hin zu überprüfen. Festgestellte Mängel sowie sonstige feuerpolizeiliche Mängel, die er im Rahmen der Hauptüberprüfung erk... mehr lesen...


§ 11 T-FPO Durchführung der Überprüfung

(1)Absatz eins,Der Rauchfangkehrer hat den vorgesehenen Zeitpunkt der Überprüfung dem Eigentümer der Feuerungsanlage oder dem sonst hierüber Verfügungsberechtigten mindestens eine Woche vorher bekannt zu geben, es sei denn, dass dieser der Überprüfung auch ohne vorherige Bekanntgabe zustimmt.(2)A... mehr lesen...


§ 10 T-FPO Überprüfung von Feuerungsanlagen

(1)Absatz eins,In Betrieb stehende Feuerungsanlagen sind, soweit nicht eine Selbstreinigung zulässig ist oder in den Abs. 2 bis 6 etwas anderes bestimmt ist, vom Rauchfangkehrer entsprechend der Anlage zu überprüfen und erforderlichenfalls soweit zu kehren, als dies notwendig ist, um eine unmitte... mehr lesen...


§ 9 T-FPO Reinigungspflichtige Anlagen

(1)Absatz eins,Alle Feuerungsanlagen (Feuerstätten, Verbindungsstücke, Rauch- und Abgasleitungen, Rauch- und Abgasfänge) sind so zu reinigen, dass die Entzündung von Ablagerungen vermieden und eine wirksame Ableitung der Verbrennungsgase gewährleistet wird. Der Eigentümer der Feuerungsanlage oder... mehr lesen...


§ 7 T-FPO Brandschutz für besondere Betriebe und bauliche Anlagen

(1)Absatz eins,Die Behörde hat den Inhabern, Eigentümern oder den sonst hierüber Verfügungsberechtigten von baulichen Anlagen nach Abs. 2 mit schriftlichem BescheidDie Behörde hat den Inhabern, Eigentümern oder den sonst hierüber Verfügungsberechtigten von baulichen Anlagen nach Absatz 2, mit sch... mehr lesen...


§ 6 T-FPO Brandsicherheitswache für Veranstaltungen

(1)Absatz eins,Die Behörde hat bei Veranstaltungen, von denen eine erhöhte Brandgefahr ausgehen kann, eine im Hinblick auf die örtlichen Verhältnisse, die Größe der Brandgefahr und die Größe der Menschenansammlung ausreichende Brandsicherheitswache für die Brandentdeckung und Brandmeldung sowie f... mehr lesen...


§ 4 T-FPO Allgemeine Verbote

(1)Absatz eins,Jedermann ist verpflichtet, nach Möglichkeit und Zumutbarkeit alles zu unterlassen, was eine Brandgefahr herbeiführen oder vergrößern oder die Brandbekämpfung oder die Durchführung von Rettungsarbeiten erschweren oder verhindern kann. Insbesondere sind zu unterlassen:a)Litera adas ... mehr lesen...


§ 3 T-FPO Feuerwehrzonen, sonstige Anordnungen

(1)Absatz eins,Die Behörde hat im Zuge der Errichtung von baulichen Anlagen dem dazu Berechtigtena)Litera adie Ausweisung von Grundflächen als Feuerwehrzone auf dem Grundstück, auf dem die betreffende bauliche Anlage errichtet wird, und auf den mit der betreffenden baulichen Anlage funktional zus... mehr lesen...


§ 1 T-FPO Geltungsbereich

(1)Absatz eins,Dieses Gesetz regelt die Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden, die Sicherheitsmaßnahmen nach einem Brand sowie die Ermittlung der Brandursachen.(2)Absatz 2,Durch dieses Gesetz werden sonstige Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden sowie die Zuständigkei... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.05.26
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