Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn nach § 34 Abs. 10 der Tiroler Bauordnung 2018 gegenüber der Baubewilligung andere oder zusätzliche Auflagen oder ein (geändertes) Sicherheitskonzept vorzuschreiben sind. In diesem Fall gilt § 19 Abs. 4 sinngemäß.
(2) Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn nach § 34 Abs. 10 der Tiroler Bauordnung 2018 gegenüber der Baubewilligung andere oder zusätzliche Auflagen oder ein (geändertes) Sicherheitskonzept vorzuschreiben sind. In diesem Fall gilt § 19 Abs. 4 sinngemäß.