Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 13.05.2026

Gesetze 1-3 von 3

3 Paragrafen zu NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz (NÖ LVGG) aktualisiert


§ 7 NÖ LVGG Leitung

(1)Absatz eins,Der Präsident oder die Präsidentin1.Ziffer einsleitet das Landesverwaltungsgericht und2.Ziffer 2wird im Verhinderungsfall durch den Vizepräsidenten oder durch die Vizepräsidentin vertreten. Ist auch diese Person verhindert und hat der Präsident oder die Präsidentin nicht ein andere... mehr lesen...


§ 12 NÖ LVGG (Einzelrichter oder Einzelrichterinnen, Senate)

(1)Absatz eins,Das Landesverwaltungsgericht entscheidet durch Einzelrichter oder Einzelrichterinnen, soweit in diesem Gesetz, im Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013, oder in den Verwaltungsvorschriften nicht eine Entscheidung durch Senate vorgesehen ist.Das Landesverwaltungsg... mehr lesen...


NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz (NÖ LVGG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.08.2027 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 4/2026 § 0 gültig von 12.05.2026 bis 31.07.2027 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 30/2026 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.05.26

1 Paragraf zu Oö. Finanzgebarungs- und Spekulationsverbotsgesetz (Oö. FGSVG) aktualisiert


§ 6 Oö. FGSVG

(1)Absatz eins,Folgende Veranlagungen sind zulässig:1.Ziffer einsSpareinlagen, Sichteinlagen und Termineinlagen in Euro;2.Ziffer 2Anleihen und Pfandbriefe, jeweils in Euro und von Emittenten mit mindestens einem guten Rating bzw. einer einem derartigen Rating entsprechenden Bonität;3.Ziffer 3Vera... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.05.26

2 Paragrafen zu Oö. Finanzgeschäfte-Verordnung (Oö. FGV) aktualisiert


§ 4 Oö. FGV

(1)Absatz eins,Auf Euro lautende, täglich fällige Sicht- und Spareinlagen sowie Termineinlagen und Veranlagungen in Bundesschatzscheine, jeweils bei einem Kreditinstitut oder einer öffentlichen Körperschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, sind nicht genehmigungs... mehr lesen...


§ 3 Oö. FGV

(1)Absatz eins,Folgende auf Euro lautende Veranlagungsformen sind zulässig:1.Ziffer einsSicht- und Spareinlagen;2.Ziffer 2Termineinlagen;3.Ziffer 3Anleihen ohne eingebettete derivative Komponente;4.Ziffer 4Bundesschatzscheine.(Anm: LGBl.Nr. 39/2026)Anmerkung, LGBl.Nr. 39/2026)(2)Absatz 2,Veranla... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.05.26
Gesetze 1-3 von 3