Gesetzesaktualisierungen

12 Gesetze aktualisiert am 26.04.2026

Gesetze 1-10 von 12

3 Paragrafen zu Unternehmensgesetzbuch (UGB) aktualisiert


§ 906 UGB Inkrafttreten

(1)Absatz eins,§ 17 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/1998 tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.Paragraph 17, Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 158 aus 1998, tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.(2)Absatz 2,Die durch das Bundesgesetz BGB... mehr lesen...


§ 284 UGB Zwangsstrafen wegen sonstiger Verstöße gegen Bestimmungen über die Unternehmensberichterstattung

(1)Absatz einsDas Gericht hat folgende Personen zur Befolgung nachstehender Bestimmungen durch Zwangsstrafen bis zu 7 000 Euro, bei einer kleinen Kapitalgesellschaft bis zu 3 600 Euro anzuhalten:1.Ziffer einsdie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft und die Gesellschaft selbst zur Befolgung des... mehr lesen...


§ 243c UGB Corporate Governance-Bericht

(1)Absatz einsEine Aktiengesellschaft, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt im Sinn des § 1 Z 2 BörseG 2018 zugelassen sind oder die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien auf einem solchen Markt emittiert und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft über ein multilaterales Ha... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.04.26

5 Paragrafen zu Aktiengesetz (AktG) aktualisiert


§ 262 AktG

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1966 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Kraft.(2)Absatz 2,Soweit die Satzung einer Aktiengesellschaft den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nicht entspricht, ist die Anpassung der Satzung zu beschließen und bis zum 31. Dezember 1966 z... mehr lesen...


§ 108 AktG Bereitstellung von Informationen

(1)Absatz einsDer Vorstand und der Aufsichtsrat haben zu jedem Punkt der Tagesordnung, über den die Hauptversammlung beschließen soll, Vorschläge zur Beschlussfassung zu machen; zu Wahlen in den Aufsichtsrat, zur Beschlussfassung über die Vergütungspolitik sowie zur Bestellung von Abschluss- und ... mehr lesen...


§ 110 AktG Beschlussvorschläge von Aktionären

(1)Absatz einsIn einer börsenotierten Gesellschaft können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins vom Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den ... mehr lesen...


§ 86 AktG Zusammensetzung des Aufsichtsrats

(1)Absatz einsDer Aufsichtsrat besteht aus drei natürlichen Personen. Die Satzung kann eine höhere Zahl, höchstens jedoch 20, festsetzen.(2)Absatz 2Mitglied des Aufsichtsrats kann nicht sein, wer1.Ziffer einsbereits in zehn Kapitalgesellschaften Aufsichtsratsmitglied ist, wobei die Tätigkeit als ... mehr lesen...


§ 10a AktG Nachweis der Aktionärseigenschaft bei Inhaberaktien

(1)Absatz einsBei Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz durch eine Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD nachzuweisen (Depotbestätigung). In der Satzung oder in der Einberufung können... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.04.26

39 Paragrafen zu Führerscheingesetz (FSG) aktualisiert


§ 43 FSG Inkrafttreten und Aufhebung

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. November 1997 in Kraft, sofern in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist.(2)Absatz 2,§ 16 Abs. 5, § 17 und § 19 dieses Bundesgesetzes treten mit 1. März 1999 in Kraft.Paragraph 16, Absatz 5,, Paragraph 17 und Paragraph 19, dieses Bundesg... mehr lesen...


§ 44 FSG Vollzugsbestimmungen

(1)Absatz eins,Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur betraut, sofern in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist.(2)Absatz 2,Mit der Vollziehung des § 27 Abs. 2 ist der Bundesminister für Inneres betraut; er hat hier... mehr lesen...


§ 41 FSG Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes anhängigen Verfahren auf Grund der §§ 64 bis 77 KFG 1967 sind nach der bisher geltenden Rechtslage zu Ende zu führen. Ausgenommen hiervon ist die Bestimmung des § 11 Abs. 4.Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesg... mehr lesen...


§ 39 FSG Vorläufige Abnahme des Führerscheines

(1)Absatz einsDie Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Straßenaufsicht haben einem Kraftfahrzeuglenker, aus dessen Verhalten deutlich zu erkennen ist, dass er insbesondere infolge Alkohol- oder Suchtmittelgenusses, Einnahme von Medikamenten oder eines außergewöhnlichen Erregungs- o... mehr lesen...


§ 37 FSG Strafausmaß

(1)Absatz einsWer diesem Bundesgesetz, den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen, Bescheiden oder sonstigen Anordnungen zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist, sofern in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, mit einer Geldstrafe von 36 Euro bis ... mehr lesen...


§ 36 FSG Sonstige Zuständigkeiten

(1)Absatz eins,Der Landeshauptmann ist zuständig für:1.Ziffer einsdie Erteilung von Ermächtigungen:a)Litera aan Fahrschulen zur Abhaltung von theoretischen Fahrprüfungen gemäß § 11 (Prüfungsstellen),an Fahrschulen zur Abhaltung von theoretischen Fahrprüfungen gemäß Paragraph 11, (Prüfungsstellen)... mehr lesen...


§ 34b FSG Persönliche Voraussetzungen der Fahrprüfer

(1)Absatz eins,Zum Fahrprüfer für die Klasse B darf nur bestellt werden, wer1.Ziffer einsseit mindestens drei Jahren ununterbrochen die Lenkberechtigung für die Klassen B besitzt und sich nicht mehr in der Probezeit gemäß § 4 befindet,seit mindestens drei Jahren ununterbrochen die Lenkberechtigun... mehr lesen...


§ 34 FSG Sachverständige Ärzte

(1)Absatz eins,Der Landeshauptmann hat zur Begutachtung der gesundheitlichen Eignung von Bewerbern um eine Lenkberechtigung sachverständige Ärzte zu bestellen. Diese sind auf die Dauer von höchstens fünf Jahren zu bestellen, müssen für diese Begutachtung besonders geeignet sein und unterliegen de... mehr lesen...


§ 34a FSG Fahrprüfer

(1)Absatz eins,Der Landeshauptmann hat zur Begutachtung der fachlichen Befähigung von Personen, Kraftfahrzeuge zu lenken, Fahrprüfer zu bestellen. Diese sind auf die Dauer von höchstens fünf Jahren zu bestellen, müssen EWR-Staatsbürger, vertrauenswürdig und für diese Begutachtung besonders geeign... mehr lesen...


§ 33 FSG Internationale Führerscheine

(1)Absatz einsDem Besitzer eines nationalen Führerscheines ist auf Antrag von der gemäß § 5 Abs. 2 zuständigen Behörde ein internationaler Führerschein gemäß Art. 41 Abs. 2 lit. a sublit. ii) des Wiener Übereinkommens, Art. 24 des Genfer Abkommens oder Art. 7 des Pariser Übereinkommens über den V... mehr lesen...


§ 32a FSG Feuerwehrführerschein

(1)Absatz eins,Der Feuerwehrführerschein ist bei Vorliegen der in Abs. 2 genannten Voraussetzungen von dem Landesfeuerwehrkommandanten auszustellen. Der Feuerwehrführerschein gilt nur in Verbindung mit der nach § 1 Abs. 3 zweiter und dritter Satz erforderlichen Lenkberechtigung.Der Feuerwehrführe... mehr lesen...


§ 32b FSG Sonderregelungen für Feuerwehrfahrzeuge und Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge

(1)Absatz eins,Bei der praktischen Fahrprüfung zum Erwerb einer Bestätigung zum Lenken von Rettungs- und Krankentransportfahrzeugen gemäß § 1 Abs. 3 vierter bis sechster Satz ist auf die speziellen Anforderungen beim Lenken dieser Fahrzeuge im innerstädtischen Verkehr und vor allem im Hinblick au... mehr lesen...


§ 30a FSG Vormerksystem

(1)Absatz einsHat ein Kraftfahrzeuglenker eines der in Abs. 2 angeführten Delikte begangen, so ist unabhängig von einer verhängten Verwaltungsstrafe, einer etwaigen Entziehung der Lenkberechtigung oder sonstiger angeordneter Maßnahmen eine Vormerkung im Örtlichen Führerscheinregister einzutragen.... mehr lesen...


§ 30b FSG Besondere Maßnahmen

(1)Absatz eins,Unbeschadet einer etwaigen Entziehung der Lenkberechtigung ist eine besondere Maßnahme gemäß Abs. 3 anzuordnen:Unbeschadet einer etwaigen Entziehung der Lenkberechtigung ist eine besondere Maßnahme gemäß Absatz 3, anzuordnen:1.Ziffer einswenn zwei oder mehrere der im § 30a Abs. 2 g... mehr lesen...


§ 26 FSG Sonderfälle der Entziehung

(1)Absatz eins,Wird beim Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges erstmalig eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1b StVO 1960 begangen, so ist, wenn es sich nicht um einen Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klasse C oder D handelt und zuvor keine andere der in § 7 Abs. 3 Z 1 und 2 genannten Üb... mehr lesen...


§ 27 FSG Erlöschen der Lenkberechtigung

(1)Absatz einsEine Lenkberechtigung erlischt:1.Ziffer einsnach Ablauf einer Entziehungsdauer von mehr als 18 Monaten;2.Ziffer 2durch Zeitablauf;3.Ziffer 3durch Verzicht;4.Ziffer 4100 Jahre nach Erteilung;5.Ziffer 5durch Tod des Berechtigten.(2)Absatz 2Die Personenstandsbehörden haben Todesfälle v... mehr lesen...


§ 24 FSG Allgemeines

(1)Absatz eins,Besitzern einer Lenkberechtigung, bei denen die Voraussetzungen für die Erteilung der Lenkberechtigung (§ 3 Abs. 1 Z 2 bis 4) nicht mehr gegeben sind, ist von der Behörde entsprechend den Erfordernissen der VerkehrssicherheitBesitzern einer Lenkberechtigung, bei denen die Vorausset... mehr lesen...


§ 23 FSG Ausländische Lenkberechtigungen

(1)Absatz eins,Das Lenken eines Kraftfahrzeuges und das Ziehen von Anhängern auf Grund einer von einer Vertragspartei des1.Ziffer einsPariser Übereinkommens über den Verkehr von Kraftfahrzeugen, BGBl. Nr. 304/1930, desPariser Übereinkommens über den Verkehr von Kraftfahrzeugen, Bundesgesetzblatt ... mehr lesen...


§ 22 FSG Heereslenkberechtigung

(1)Absatz eins,Das Heerespersonalamt kann die Berechtigung zum Lenken von Heeresfahrzeugen erteilen und hierüber einen Heeresführerschein oder einen Heeresmopedausweis ausstellen, die als solche zu bezeichnen sind. Für die Erlangung eines Heeresführerscheines oder eines Heeresmopedausweises sind ... mehr lesen...


§ 20 FSG Lenkberechtigung für die Klassen C(C1), D(D1), CE(C1E) und DE(D1E)

(1)Absatz einsEine Lenkberechtigung für die Klasse C(C1) oder D(D1) darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse B ist. Eine Lenkberechtigung für die Klasse CE(C1E) oder DE(D1E) darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller im Besitz der Lenkbe... mehr lesen...


§ 19 FSG Vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B

(1)Absatz eins,Beantragt ein Bewerber um eine Lenkberechtigung für die Klasse B die Ausbildungsvariante der vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B, so kann er die Fahrschulausbildung mit Ausbildungsfahrten frühestens sechs Monate nach Vollendung des 15. Lebensjahres beginnen.(2)Absatz 2,F... mehr lesen...


§ 18 FSG Lenkberechtigung für die Klasse AM

(1)Absatz eins,Eine Lenkberechtigung für die Klasse AM darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller1.Ziffer einsdas 15. Lebensjahr vollendet hat,2.Ziffer 2sechs Unterrichtseinheiten theoretische Schulung in einer Fahrschule, einem Verein von Kraftfahrzeugbesitzern sofern dieser im Kraftfahrbei... mehr lesen...


§ 17 FSG Führerscheinregister – Löschung der Daten

(1)Absatz einsVerfahrensdaten sind nach folgenden Kriterien logisch zu löschen:1.Ziffer einsbei Verfahren, die zur Erteilung einer Lenkberechtigung führten, nach der Mitteilung über das Ableben des Besitzers, spätestens aber 100 Jahre nach der erstmaligen Erteilung;2.Ziffer 2bei sonstigen Verfahr... mehr lesen...


§ 17a FSG Gültigkeitsdauer von Führerscheinen und Lenkberechtigungen

(1)Absatz eins,Ein Führerschein, der für eine Lenkberechtigung für die Klasse AM, A1, A2, A, B und/oder BE ausgestellt wurde, darf nur für eine Dauer von 15 Jahren ausgestellt werden. Sofern diese Lenkberechtigungen keinen sonstigen auf Abs. 2 oder § 8 Abs. 3 beruhenden Fristen unterliegen, erlis... mehr lesen...


§ 16b FSG Verarbeitung der Daten des Führerscheinregisters

(1)Absatz eins,Die Fahrschule darf in die in § 16a Abs. 1 Z 1 lit. a bis i, l, m und Z 2 lit. a, b, c (soweit es das Ergebnis der Verkehrszuverlässigkeitsprüfung betrifft), d, e (soweit es das Ergebnis der Untersuchung betrifft), f (jedoch nicht den Grund für die Befristung, Beschränkung oder Auf... mehr lesen...


§ 16a FSG Führerscheinregister – Gespeicherte Daten

(1)Absatz eins,Zum Zwecke der Erteilung oder Ausdehnung der Lenkberechtigung oder zur Durchführung sonstiger behördlicher Verfahren sind folgende Daten zu verarbeiten:1.Ziffer einsDie Datensätze von Personen auf die sich die Eintragungen gemäß Z 2 und 3 beziehen, bestehend aus:Die Datensätze von ... mehr lesen...


§ 16 FSG Führerscheinregister – Allgemeines

(1)Absatz eins,Verfahren und Amtshandlungen nach diesem Bundesgesetz, die Administration des Sachverständigenwesens, zu leistende Vergütungen für die Fahrprüfung sowie die Erfassung der Fahrschulen, sachverständigen Ärzte und verkehrspsychologischen Untersuchungsstellen sind mittels automationsun... mehr lesen...


§ 15 FSG Ausstellung eines neuen Führerscheines (Duplikat)

(1)Absatz eins,Ein neuer Führerschein darf unabhängig vom Wohnsitz des Antragstellers auf Antrag von jeder Führerscheinbehörde im Bundesgebiet ausgestellt werden. Hat ein Besitzer eines österreichischen Führerscheines seinen Wohnsitz (§ 5 Abs. 1 Z 1) in einen Nicht-EWR-Staat verlegt, so ist ein n... mehr lesen...


§ 14 FSG Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers

(1)Absatz einsJeder Lenker eines Kraftfahrzeuges hat unbeschadet der Bestimmungen des § 15a und des § 102 Abs. 5 KFG 1967 auf Fahrten mitzuführenJeder Lenker eines Kraftfahrzeuges hat unbeschadet der Bestimmungen des Paragraph 15 a und des Paragraph 102, Absatz 5, KFG 1967 auf Fahrten mitzuführen... mehr lesen...


§ 13 FSG Ausstellung des vorläufigen Führerscheines sowie des Führerscheines

(1)Absatz eins,Mit der erfolgreichen Absolvierung der praktischen Fahrprüfung gilt die Lenkberechtigung unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 7, des § 18 Abs. 2 fünfter Satz, der § 18a Abs. 1 und 2 jeweils vorletzter Satz und des § 20 Abs. 1 letzter Satz unter den gemäß § 5 Abs. 5 jeweils festges... mehr lesen...


§ 11 FSG Fahrprüfung

(1)Absatz eins,Die Fahrprüfung hat aus einer automationsunterstützten theoretischen und einer praktischen Prüfung zu bestehen.(2)Absatz 2,Die theoretische Prüfung ist unter Bedachtnahme auf die angestrebte Klasse (§ 2 Abs. 1) abzunehmen und hat sich zu erstreckenDie theoretische Prüfung ist unter... mehr lesen...


§ 12 FSG Prüfungsfahrzeuge

(1)Absatz eins,Das für die Prüfung erforderliche Fahrzeug hat der Kandidat beizustellen und bei Fahrzeugen, die nicht ihm oder einer Fahrschule gehören, eine schriftliche Erklärung des Zulassungsbesitzers darüber vorzulegen, daß dieser der Verwendung des Fahrzeuges für die Prüfungsfahrt zustimmt.... mehr lesen...


§ 8 FSG Gesundheitliche Eignung

(1)Absatz eins,Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung hat der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten vorzulegen, daß er zum Lenken von Kraftfahrzeugen gesundheitlich geeignet ist. Das ärztliche Gutachten hat auszusprechen, für welche Gruppe(n) von Lenkberechtigungen der Antragstelle... mehr lesen...


§ 4c FSG Zweite Ausbildungsphase – Verfahren

(1)Absatz einsDie jeweils durchführende Stelle hat die Absolvierung der einzelnen in § 4b genannten Stufen der zweiten Ausbildungsphase im Führerscheinregister einzutragen und dem Teilnehmer eine Bestätigung über die Absolvierung der jeweiligen Stufe auszustellen, wobei das Fahrsicherheitstrainin... mehr lesen...


§ 4a FSG Zweite Ausbildungsphase – Allgemeines

(1)Absatz eins,Anlässlich des erstmaligen Erwerbs einer Lenkberechtigung der Klassen A1, A2 oder A sowie anlässlich des erstmaligen Erwerbs einer Lenkberechtigung der Klasse B haben deren Besitzer unbeschadet der Bestimmungen des § 4c Abs. 3 innerhalb des in § 4b Abs. 1 bis 3 vorgesehenen Zeitrau... mehr lesen...


§ 4b FSG Zweite Ausbildungsphase – Konkrete Inhalte

(1)Absatz eins,Die zweite Ausbildungsphase für einen Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B hat – unbeschadet des Abs. 2 – folgende Inhalte in der genannten Reihenfolge zu umfassen:Die zweite Ausbildungsphase für einen Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B hat – unbeschadet des A... mehr lesen...


§ 4 FSG Lenkberechtigung für Anfänger (Probeführerschein)

(1)Absatz eins,Lenkberechtigungen für alle Klassen mit Ausnahme der Klassen AM und F, die Personen erteilt werden, die vorher keine in- oder ausländische Lenkberechtigung für eine dieser Klassen besessen haben, unterliegen einer Probezeit von drei Jahren. Diese Probezeit ist in den Führerschein n... mehr lesen...


§ 3 FSG Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Lenkberechtigung

(1)Absatz eins,Eine Lenkberechtigung darf nur Personen erteilt werden, die:1.Ziffer einsdas für die angestrebte Klasse erforderliche Mindestalter erreicht haben (§ 6),das für die angestrebte Klasse erforderliche Mindestalter erreicht haben (Paragraph 6,),2.Ziffer 2verkehrszuverlässig sind (§ 7),v... mehr lesen...


§ 1 FSG Geltungsbereich

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz gilt für das Lenken von Kraftfahrzeugen und das Ziehen von Anhängern entsprechend den Begriffsbestimmungen des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr.Dieses Bundesgesetz gilt für das Lenken von Kraftfahrzeugen und das Ziehen ... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.04.26

3 Paragrafen zu Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) aktualisiert


§ 272 ArbVG Wirksamkeitsbeginn und Vollziehung

(1)Absatz eins,§ 167 dieses Bundesgesetzes tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung, die übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Juli 1974 in Kraft. §§ 23, 50 Abs. 3, 55 Abs. 4a, 69 Abs. 2 und Abs. 3, 80 Abs. 2, 81 Abs. 3, 88a Abs. 2 letzter Satz, 97 Abs. 1 Z 25, 125 Abs. 4 und... mehr lesen...


§ 247 ArbVG Entsendung der Mitglieder

(1)Absatz einsDie Entsendung der österreichischen Mitglieder in den Aufsichts- oder Verwaltungsrat der Europäischen Gesellschaft erfolgt nach Maßgabe des Beschlusses des SE-Betriebsrates über die Verteilung der Sitze gemäß § 234.Die Entsendung der österreichischen Mitglieder in den Aufsichts- ode... mehr lesen...


§ 110 ArbVG Mitwirkung im Aufsichtsrat

(1)Absatz einsIn Unternehmen, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt werden, entsendet der Zentralbetriebsrat oder, sofern nur ein Betrieb besteht, der Betriebsrat aus dem Kreise der Betriebsratsmitglieder, denen das aktive Wahlrecht zum Betriebsrat zusteht, für je zwei nach dem A... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.04.26

6 Paragrafen zu Mediengesetz (MedienG) aktualisiert


§ 55 MedienG

(1)Absatz eins,Art. I §§ 43a, 44 und 45 sowie Art. VII in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 75/2000 treten mit 1. September 2000 in Kraft.Artikel römisch eins, Paragraphen 43 a, 44 und 45 sowie Artikel römisch sieben, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 75 ... mehr lesen...


§ 58 MedienG Vollziehung

§ 58.Paragraph 58, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:1.Ziffer einshinsichtlich der § 1 Abs. 1 Z 12, §§ 6 bis 23, §§ 28 bis 42, § 43c, § 46 Abs. 1 bis 3 und § 51, des § 54 Abs. 2 bis 8 sowie des § 56 Abs. 1 die Bundesministerin für Justiz;hinsichtlich der Paragraph eins, Absat... mehr lesen...


§ 43a MedienG Anbietungs- und Ablieferungspflicht bei sonstigen Medienwerken

(1)Absatz eins,Der Anbietungs- und Ablieferungspflicht gemäß § 43 unterliegen auch sonstige Medienwerke mit Ausnahme von Schallträgern und Trägern von Laufbildern (Filmwerken oder kinematographischen Erzeugnissen). Medienwerke, die als elektronische Datenträger in technischer Weiterentwicklung vo... mehr lesen...


§ 43b MedienG Sammlung und Ablieferung periodischer elektronischer Medien

(1)Absatz eins,Die Österreichische Nationalbibliothek ist höchstens viermal jährlich zur generellen automatisierten Sammlung von Medieninhalten periodischer elektronischer Medien gemäß § 1 Abs. 1 Z 5a lit. b oder c berechtigt, die öffentlich zugänglich undDie Österreichische Nationalbibliothek is... mehr lesen...


§ 27 MedienG Verwaltungsübertretung

(1)Absatz eins,Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist hiefür von der Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, von der Landespolizeidirektion, mit Geldstrafe bis zu 20 000 Euro zu bestrafen, wer1.Zif... mehr lesen...


§ 26 MedienG Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen

§ 26.Paragraph 26, Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, müssen in periodischen Medien als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ gekennzeichnet sein, es sei denn, dass Zweifel über die Entgeltlichke... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.04.26

2 Paragrafen zu Notariatsordnung (NO) aktualisiert


§ 189 NO Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen ab 2015

(1)Absatz eins,§§ 70, 71, 72, 96 und 148 in der Fassung des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015, BGBl. I Nr. 87/2015, treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft. § 70 ist auf letztwillige Verfügungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 errichtet wurden.Paragraphen 70, 71, 72, 96 und 148 in der Fassun... mehr lesen...


§ 117a NO

(1)Absatz eins,Die Notariatskammer hat ein Verzeichnis über sämtliche Notariatskandidaten ihres Sprengels zu führen.(2)Absatz 2,Auf Anzeige des Notars (§ 117 Abs. 2) darf als Notariatskandidat in dieses Verzeichnis nur eingetragen werden, wer nachweist, dass er Staatsangehöriger eines Mitgliedsta... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.04.26

2 Paragrafen zu Statut der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea - SE) - SE-Gesetz (SEG ) aktualisiert


§ 67 SEG In-Kraft-Treten

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt am 8. Oktober 2004 in Kraft.(2)Absatz 2,§ 37, § 40 Abs. 2, § 41 Abs. 1 bis 3, § 42, § 45, § 46 Abs. 1 und 3, § 51 Abs. 3, 3a und 4, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 2 und § 65 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/2005 treten mit 1. Jänner 2006 in ... mehr lesen...


§ 45 SEG Zusammensetzung des Verwaltungsrats

(1)Absatz einsDer Verwaltungsrat besteht aus drei natürlichen Personen. Die Satzung kann eine höhere Zahl, höchstens jedoch zehn, festsetzen.(2)Absatz 2Eine Vereinbarung gemäß Art. 4 der Richtlinie 2001/86/EG oder gesetzliche Vorschriften über die Beteiligung der Arbeitnehmervertreter bleiben unb... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.04.26

13 Paragrafen zu Wettbewerbsgesetz (WettbG) aktualisiert


§ 21 WettbG Inkrafttreten

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2005 tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.Dieses Bundesgesetz in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2005, tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.(2)Absatz 2,Dieses Bundesgesetz in der Fas... mehr lesen...


§ 20 WettbG Vollziehung

(1)Absatz eins,Mit der Vollziehung1.Ziffer einsdes § 14 ist der Bundesminister für Inneres,des Paragraph 14, ist der Bundesminister für Inneres,2.Ziffer 2der §§ 11 und 12 je nach ihrem Zuständigkeitsbereich die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourism... mehr lesen...


§ 16 WettbG Wettbewerbskommission

(1)Absatz eins,Bei der Bundeswettbewerbsbehörde ist eine Wettbewerbskommission (Kommission) als beratendes Organ einzurichten. Diese erstattet im Auftrag der Bundeswettbewerbsbehörde oder des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus Gutachten über allgemeine wettbewerbspolitische Fra... mehr lesen...


§ 14a WettbG Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz

(1)Absatz eins,Auf Ersuchen einer Wettbewerbsbehörde im Europäischen Wettbewerbsnetz stellt die Bundeswettbewerbsbehörde folgende Schriftstücke nach den Bestimmungen des Zustellgesetzes – ZustG, BGBl. Nr. 200/1982, im Inland zu:Auf Ersuchen einer Wettbewerbsbehörde im Europäischen Wettbewerbsnetz... mehr lesen...


§ 11b WettbG Kronzeugen

(1)Absatz eins,Die Bundeswettbewerbsbehörde kann davon Abstand nehmen, die Verhängung einer Geldbuße gegen Unternehmer oder Unternehmervereinigungen zu beantragen, die1.Ziffer einsihre Mitwirkung an der Zuwiderhandlung eingestellt haben, es sei denn, die Fortführung der Zuwiderhandlung ist nach A... mehr lesen...


§ 10 WettbG Zusammenarbeit mit anderen Behörden

(1)Absatz eins,Soweit es zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben notwendig ist und dem keine unionsrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen, ist die Bundeswettbewerbsbehörde berechtigt, unter Bedachtnahme auf schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen im Sinne des Datenschutzgesetzes, BGBl. I N... mehr lesen...


§ 10a WettbG Anmeldegebühren

(1)Absatz eins,Für Zusammenschlussanmeldungen (§ 9 KartG 2005) ist eine Pauschalgebühr von 6 000 Euro zu entrichten. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat die zulässigen Entrichtungsarten nach Maßgabe der vorhandenen technisch-organisatorischen Voraussetzungen festzulegen und auf ihrer Website bekannt... mehr lesen...


§ 6 WettbG Ernennung des Generaldirektors

§ 6.Paragraph 6, Der Generaldirektor für Wettbewerb wird auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten für eine Funktionsperiode von fünf Jahren gemäß § 141 BDG 1979, BGBl. Nr. 333/1979, ernannt. Neuerliche Ernennungen sind zulässig. Dem Vorschlag der Bundesregierung hat eine Ausschreib... mehr lesen...


§ 8 WettbG Dienst- und Besoldungsrecht

(1)Absatz eins,Durch die Ernennung zum Generaldirektor wird ein definitives öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Bund begründet, soweit ein solches nicht bereits besteht.(2)Absatz 2,Die §§ 4 Abs. 1 Z 4 (Ernennungserfordernisse), 10 (provisorisches Dienstverhältnis), 11 und 12 (definitives ... mehr lesen...


§ 2 WettbG Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde

(1)Absatz eins,Zur Erreichung ihrer Ziele gemäß § 1 ist die Bundeswettbewerbsbehörde befugt zur Untersuchung und Bekämpfung vermuteter oder drohender Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen (§ 1), insbesondere durch Ausübung der in den folgenden Ziffern genannten Befugnisse:Zur Erreichung ih... mehr lesen...


§ 3 WettbG Zuständigkeit für die Durchführung der Europäischen Wettbewerbsregeln

(1)Absatz eins,Die Bundeswettbewerbsbehörde (§ 1) ist, soweit nicht gemäß Abs. 2 die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus oder der Gerichte gegeben ist, die für die Durchführung der Europäischen Wettbewerbsregeln (§ 4 Abs. 1) zuständige österreichische Behörde. ... mehr lesen...


§ 5 WettbG Ausnahmen vom Anwendungsbereich

§ 5.Paragraph 5, Ausgenommen vom Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes sind Verfahren nach Art. 106 Abs. 3 AEUV, sofern sie Angelegenheiten staatlicher Monopole gemäß Abschnitt F Z 6 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), BGBl. Nr. 76/1986, zum Gegenstand haben... mehr lesen...


§ 1 WettbG Einrichtung der Bundeswettbewerbsbehörde

(1)Absatz eins,Beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus ist eine Bundeswettbewerbsbehörde mit dem Ziel eingerichtet,a)Litera afunktionierenden Wettbewerb sicherzustellen, indem Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen im Sinne des KartG 2005, BGBl. I Nr. 61/2005, oder der ... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.04.26

1 Paragraf zu Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) aktualisiert


§ 28 FMABG In-Kraft-Treten und Vollziehung

(1)Absatz eins,Die Bestimmungen der § 2, § 12, § 13, § 15 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 bis 9, § 18, § 19, § 20, § 21, § 22 und § 23 dieses Bundesgesetzes samt Überschriften treten mit 1. April 2002 in Kraft.Die Bestimmungen der Paragraph 2,, Paragraph 12,, Paragraph 13,, Paragraph 15, Absatz eins, Ziffe... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.04.26

3 Paragrafen zu Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LDG 1984) aktualisiert


§ 52 LDG 1984 Ausmaß der Lehrverpflichtung der Lehrer an Berufsschulen

(1)Absatz einsDie Lehrverpflichtung der Lehrer an Berufsschulen – mit Ausnahme der Religionslehrer (§ 53 Abs. 1) – beträgtDie Lehrverpflichtung der Lehrer an Berufsschulen – mit Ausnahme der Religionslehrer (Paragraph 53, Absatz eins,) – beträgt1.Ziffer einsfür den Unterricht in Gegenständen der ... mehr lesen...


§ 49a LDG 1984 Mit der Leitung teilbetraute Landeslehrperson

(1)Absatz einsWird für eine Leiterin oder für einen Leiter die Jahresnorm oder die Lehrverpflichtung herabgesetzt, ist eine geeignete Landeslehrperson mit der (dem Ausmaß der Herabsetzung entsprechenden) Vertretung der Leiterin oder des Leiters zu betrauen. Die mit der Leitung teilbetraute Landes... mehr lesen...


§ 27 LDG 1984 Vertretung des Leiters und Betrauung mit der Leitung

(1)Absatz einsIm Falle einer Verhinderung der Leitung soll nach Möglichkeit die Lehrperson die Vertretung übernehmen, für die sich die Schulleitung entschieden hat. Voraussetzung für die Übernahme der Vertretung der Leitung ist, dass die vertretende Lehrperson an allgemeinbildenden Pflichtschulen... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.04.26
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